Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 26 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.03.2024
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.Marktanalyse für Taxi- und Mietwagengewerbe in EssenZur Vorlage · 0475/2024/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen beantragt die Durchführung einer umfassenden Marktanalyse für das Taxi- und Mietwagengewerbe in Essen. Die Verwaltung soll mit der Erstellung dieser Untersuchung beauftragt werden, wobei die Ergebnisse nach Möglichkeit bis Ende 2024 vorliegen sollen.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit den Veränderungen der Marktlage und des Kundenverhaltens seit der letzten Analyse im Jahr 2013. Als wesentlicher Faktor für den Wandel wird die Digitalisierung sowie das Aufkommen neuer, app-basierter Unternehmen angeführt. Durch die neue Untersuchung soll evaluiert werden, ob eine Anpassung der Preisgestaltung, beispielsweise in Form von Festpreisen oder Tarifkorridoren, sinnvoll ist. Ziel ist es, die aktuelle Situation des Gewerbes zu bewerten, welches als Ergänzung zum öffentlichen Linienverkehr fungiert.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 4.Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH hier: Umbau Haus 12 im Bildungspark (Karolinger Straße 94)Zur Vorlage · 0465/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 10,7 Millionen Euro an die Grundstücksverwaltung Essen GmbH (GVE) gewähren. Dieser Zuschuss ist für den Umbau und die Sanierung des Gebäudes Haus 12 im Bildungspark in der Karolinger Straße 94 vorgesehen. Das Objekt wurde bereits im März 2023 für 11,8 Millionen Euro erworben.
Die Maßnahme umfasst zwei Ausbauphasen. In der ersten Phase soll das Gebäude als Schulungsgebäude für die Bfz Essen GmbH genutzt werden können. Die zweite Phase sieht Anpassungen der Räumlichkeiten für die spätere Nutzung als Schulgebäude der Sekundarstufe I vor. Bauliche Maßnahmen beinhalten die Anpassung der Grundrisse, die Umsetzung brandschutztechnischer Anforderungen sowie energetische Optimierungen, wie die Installation einer Photovoltaikanlage und die Erneuerung der Dachbegrünung. Zudem ist die Schaffung barrierefreier Zugänge geplant.
Die Finanzierung des Zuschusses soll über den Doppelhaushalt 2025/2026 erfolgen, wobei die Mittel in etwa gleichen Teilen in den Jahren 2025 und 2026 anfallen werden. Als potenzielle Risiken für das Vorhaben werden mögliche Preissteigerungen bei Bauleistungen, ein Fachkräftemangel sowie zusätzliche Anforderungen im Bereich des Schallschutzes oder Brandschutzes angeführt. Die Umsetzung der Bauphase ist für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 sowie Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 0457/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen Regelungen zu über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2023 vor. Der Vorschlag umfasst die Kenntnisnahme bereits durch den Stadtkämmerer genehmigter Mittelbereitstellungen sowie die Entscheidung über notwendige Bereitstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2023. Letztere belaufen sich auf rund 147,4 Millionen Euro und werden durch Mehrerträge sowie Minderaufwendungen gedeckt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Jahr 2024. Im Bereich der konsumtiven Aufwendungen wurden etwa 1,06 Millionen Euro übertragen, was unter anderem Mittel der Bezirksvertretungen sowie Budgets für Maßnahmen des Amts für Straßen und Verkehr und von Grün und Gruga beinhaltet. Diese Übertragungen reduzieren den geplanten Planüberschuss für das Jahr 2024 auf rund 1,44 Millionen Euro.
Für den Finanzplan 2024 wurden zudem konsumtive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von etwa 53,6 Millionen Euro übertragen, unter anderem für Gebäudeinstandhaltungen und Umlagezahlungen. Im investiven Bereich erfolgt eine Übertragung von rund 265 Millionen Euro, was primär auf bestehende Aufträge und freie Reste zurückzuführen ist. Die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2023 in Höhe von etwa 292,3 Millionen Euro wird vollständig in das Haushaltsjahr 2024 übernommen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Planungsbeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0826/2023/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Ausbau des Stadions an der Hafenstraße weiter vorantreiben. Konkret wird vorgeschlagen, die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) mit der Planung bis zur Leistungsphase 3 zu beauftragen. Für diesen Prozess sind voraussichtliche Kosten in Höhe von 1.150.000 Euro vorgesehen, die durch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Jahr 2024 gedeckt werden sollen. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt einer Einigung zwischen der GVE und dem Verein Rot-Weiss Essen e.V. über künftige Pachtzahlungen. Zudem soll eine Prüfung zur Verbesserung der Anbindung für den Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehr durchgeführt werden.
Das Vorhaben sieht die bauliche Schließung der vier Stadionecken vor, um die Zuschauerkapazitäten für nationale und internationale Spiele zu erhöhen. Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2023 ergab, dass durch den Ausbau eine Kapazität von etwa 20.300 Sitzplätzen für FIFA-Spiele erreicht werden kann. Neben der Erweiterung von Logenbereichen und Sitzplätzen sollen auch die Akustik sowie die Barrierefreiheit, insbesondere in der westlichen Ecke, verbessert werden. Das geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen für den Ausbau beläuft sich nach ersten Schätzungen auf rund 25 Millionen Euro. Parallel zur Planung wird eine Neuregelung des Pachtvertrages zwischen der GVE und dem Verein angestrebt.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 16.04.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 7.Bau der Felshangsicherungsmaßnahme Werdener Straße und außerplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 0408/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach einem Hangrutsch an der Werdener Straße im Bereich Charlottenhof am 8. Februar 202läufig sind Maßnahmen zur Felshangsicherung geplant. Bei dem Ereignis lösten sich etwa zwei Kubikmeter Boden- und Felsmaterial, wodurch ein Fußweg verschüttet wurde und Teile der Fahrbahn erreicht wurden. Infolgedessen wurden vorhandene Steinschlagschutzzäune sowie Auffangvorrichtungen beschädigt oder zerstört. Eine geotechnische Untersuchung eines beauftragten Ingenieurbüros hat ergeben, dass weiterhin Risiken für Steinschlag und Hangrutsch bestehen, weshalb die Erneuerung der Schutzanlagen zur Sicherung des Straßenverkehrs vorgesehen ist.
Die Vorlage sieht den Bau der Sicherungsmaßnahme mit Kosten in Höhe von 322.000 Euro vor. Dieser Betrag umfasst die Planung, Bauleitung, Beräumung sowie die Installation neuer Übernetzungen und Auffangbauwerke auf städtischen Flächen. Da diese Maßnahme nicht im Haushalt 2024 veranschlagt ist, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt. Die Finanzierung soll über die Sammelposition für Felshangsicherung erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Durchführung der Maßnahmen sowie die entsprechende Mittelbereitstellung beschließt.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Beauftragung von Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen für die Maßnahme "Brandschutz U-Bahnhof Bamlerstraße"Zur Vorlage · 0358/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den U-Bahnhof Bamlerstraße in Essen sollen Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen für Brandschutzmaßnahmen beauftragt werden. Das entsprechende Konzept sieht bauliche Änderungen vor, um die sichere Entfluchtung im Brandfall zu gewährleisten. Zu den geplanten Maßnahmen gehören der Bau eines Tunnelquerschlags zwischen den Bahnsteigen, die Erstellung von Schutzeinhausungen sowie die Anpassung und Nachrüstung der technischen Gebäudeausstattung.
Die Kosten für diese Planungsleistungen werden auf insgesamt 600.000 Euro geschätzt. Da bereits 100.000 Euro für Erkundungsmaßnahmen bereitgestellt wurden, ist für das Jahr 2024 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen aus dem Haushaltsposten zur Erneuerung der Zugsicherungsanlagen stammen.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt federführend durch die Ruhrbahn, da technische Gewerke und die Bauleitung über deren Betriebsbefugnisse abgewickelt werden. Die Verpflichtung der Stadt Essen zur Kostenübernahme ergibt sich aus dem Stadtbahnpachtvertrag mit der Ruhrbahn GmbH. Ein Beschluss über den eigentlichen Baubeginn wird nach Vorliegen detaillierter Kostenberechnungen auf Grundlage der zu erstellenden Ausschreibungsunterlagen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Katzenbruchstraße zwischen Stoppenberger Straße und Karolingerstraße"Zur Vorlage · 0354/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Katzenbruchstraße zwischen der Stoppenberger Straße und der Karolingerstraße beschließen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 2.308.000 Euro. Für das Jahr 2024 wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 690.000 Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.610.000 Euro beantragt.
Die Arbeiten umfassen die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn unter Verwendung von lärmoptimiertem Asphalt, um den Immissionspegel für die angrenzende Bebauung zu senken. Zudem sollen Entwässerungsleitungen und -rinnen saniert sowie Fußgängerquerungen barrierefrei umgebaut werden. Aufgrund des Einsatzes schwerer Maschinen ist in einzelnen Bauabschnitten eine Vollsperrung der Fahrbahn erforderlich. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt etwa vier Monate, wobei Umleitungen für den Individualverkehr ausgeschildet werden. Der Busverkehr bleibt von der Baustelle nicht betroffen.
Die Finanzierung des Projekts soll durch einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen unterstützt werden, dessen Einreichung bis zum 31. Mai 2024 vorgesehen ist. Es wird eine Bezuschussung von rund 75 Prozent der förderfähigen Kosten in Höhe von etwa 1.731.000 Euro erwartet, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf circa 577.000 Euro reduziert. Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2024 sollen aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Beteiligung der BV für ähnliche Vorlagen 0352/2024/6 und 0355/2024/6 fehlt, 0354/2024/6: Bitte Kreuzungsbereich Katzenbruchstraße/Altenessener Straße aufnehmen, 3 Maßnahmen möglichst zusammen umsetzen)
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Katzenbruchstraße zwischen Karolingerstraße und Altenessener Straße"Zur Vorlage · 0355/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn in der Katzenbruchstraße im Abschnitt zwischen der Karolingerstraße und der Altenessener Straße. Im Rahmen der Maßnahme soll lärmoptimierter Asphalt verbaut werden, um die Lärmbelastung für die angrenzende Bebauung zu reduzieren. Zudem sind die Sanierung von Entwassenungsleitungen und -rinnen sowie der barrierefreie Umbau von Fußgängerquerungen vorgesehen. Auch der am Fahrbahnrand liegende Längsparkstreifen wird saniert.
Für die Durchführung der Asphaltarbeiten ist eine Vollsperrung der Fahrbahn in westlicher Richtung erforderlich. Der Betrieb der Buslinien bleibt von der Baustelle unberührt, während Umleitungen für den Individualverkehr großrägig ausgeschildert werden. Die geplante Bauzeit beträgt etwa zweieinhalb Monate, wobei wetterbedingte Verzögerungen möglich sind.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 1.105.000 Euro. Ein Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen soll bis Ende Mai 2024 eingereicht werden, um eine Bezuschussung von 75 Prozent der förderfähigen Kosten zu erwirken. Dies entspräche einem Zuschuss von rund 828.800 Euro, während der städtische Eigenanteil bei etwa 276.200 Euro liegt. Für das Jahr 2024 ist eine überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 330.000 Euro vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Stoppenberger Straße zwischen Herzogstraße und Essener Straße"Zur Vorlage · 0352/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Stoppenberger Straße zwischen Herzogstraße und Essener Straße beschließen. Die Maßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn in beiden Fahrtrichtungen unter Verwendung von lärmoptimiertem Asphalt. Zudem werden die Entwässerungsleitungen sowie die Straßenabläufe saniert und Fußgängerquerungen barrierefrei umgebaut. Aufgrund der notwendigen Arbeiten ist eine Vollsperrung der betroffenen Abschnitte vorgesehen, wobei der Verkehr auf die gegenüberliegende Straßenseite umgeleitet wird. Da die Baustelle an die Gleistrasse der Ruhrbahn GmbH grenzt, sind Abstimmungen mit diesem Unternehmen erforderlich. Die geplante Bauzeit beträgt etwa drei Monate, wobei wetterbedingte Verzögerungen möglich sind.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 1.620.000 Euro. Für die Umsetzung im Jahr 2024 ist eine überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 480.000 Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 1.120.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen, wobei eine Zuwendung von rund 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten angestrebt wird. Der städtische Eigenanteil beläuft sich nach Abzug der Förderung auf etwa 405.000 Euro. Die Maßnahme dient der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, da die aktuelle Asphaltfläche Schäden aufweist.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Langenberger Straße/Kupferdreher Straße"Zur Vorlage · 0353/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung auf der Langenberger Straße und Kupferdreher Straße beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 9.430.000 Euro beziffert. Hierfür wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 1.000.000 Euro für das Jahr 2024 sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 8.330.000 Euro beantragt.
Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von der Auffahrt A44 Anschlussstelle Essen-Überruhr bis zur Poststraße. Geplant ist der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt sowie die Erneuerung von Entwässerungsleitungen, Rinnen und Nebenanlagen. Im Zuge dessen soll eine Radverkehrsanlage zur Erweiterung des städtischen Radroutennetzes errichtet werden. Zudem werden die Bushaltestellen Fahrenberg, Hinsbecker Löh und Poststraße barrierefrei umgebaut. Vor Beginn der eigentlichen Straßenbauarbeiten sind aufgrund früherer Bergbauaktivitäten im Bereich der Geländeoberfläche gezielte Erkundungsbohrungen zur Überprüfung der geotechnischen Gegebenheiten vorgesehen. Die Baumaßnahme soll in mehreren Abschnitten mit einer Einbahnstraßenregelung durchgeführt werden, wobei die Gesamtbauzeit auf etwa 18 Monate geschätzt wird.
Die Finanzierung erfolgt teilweise durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die rund 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten decken sollen. Die verbleibenden Kosten trägt die Stadt Essen aus verschiedenen Projektmitteln.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 13.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Zeunerstraße von Walter-Sachsse-Weg bis Bredeneyer Kreuz einschließlich der Straße Bredeneyer Kreuz"Zur Vorlage · 0351/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Zeunerstraße sowie am Bredeneyer Kreuz beschließen. Die Maßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn von Walter-Sachsse-Weg bis zum Bredeneyer Kreuz in beiden Fahrtrichtungen sowie Teile der Straße Bredeneyer Kreuz. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 5.712.000 Euro. Zur Umsetzung werden für das Jahr 2024 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.710.000 Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 3.990.000 Euro beantragt.
Im Rahmen der Arbeiten wird lärmoptimierter Asphalt eingebaut, die Entwässerungssysteme werden saniert und Fußgängerquerungen barrierefrei umgebaut. Auch die Haltestellen „Bredeney“ und „Bredeneyer Kreuz“ sollen barrierefrei gestaltet werden, wobei die Kosten hierfür aus einem Projekt für den öffentlichen Personennahverkehr finanziert werden. Aufgrund der Arbeitsraumbreiten ist eine Vollsperrung der jeweiligen Fahrtrichtung erforderlich, wodurch der Verkehr auf die Gegenseite verschwenkt wird. Die Umleitungen werden großrägig ausgeschildert. In Abstimmung mit der Ruhrbahn GmbH sind temporäre Änderungen der Buslinien vorgesehen. Die geplante Bauzeit beträgt etwa zehn Monate, wobei wetterbedingte Verzögerungen möglich sind.
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils von rund 1.428.000 Euro erfolgt über überplanmäßige Mittel aus verschiedenen Projekten zur Erneuerung von Hauptverkehrsstraßen und Zugsicherungsanlagen. Ein Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen ist für Mai 20
24 geplant, wobei eine Zuwendung in Höhe von etwa 75 Prozent der förderfähigen Kosten angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 15.Baukostenerhöhung KrematoriumZur Vorlage · 0395/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, eine Baukostenerhöhung für den Neubau der Ofenlinien 1 und 3 im Krematorium am Hellweg zu beschließen. Die Netto-Baukosten sollen von 3.700.000 Euro auf 4.090.000 Euro steigen, was einer Erhöhung um 390.000 Euro entspricht.
Die Kostensteigerungen begründen sich durch verschiedene Faktoren: Das Ergebnis der Ausschreibung lag über der Eigenkalkulation, und die Integration der neuen Krematoriumstechnik in den bestehenden Baukörper erfordert umfangreichere Arbeiten in den Bereichen Abbruch, Stahlbau sowie Elektroinstallation als ursprünglich geplant. Zudem führten Massenmehrungen bei Abbrucharbeiten und eine Erhöhung der Kühlleistung zu Nachträgen. Ein Puffer für Unvorhergesehenes ist ebenfalls in der neuen Kalkulation enthalten.
Zur Finanzierung der Erhöhung wurden bereits 195.000 Euro über den Deckungsring Friedhöfe bereitgestellt. Da dieser für das Jahr 2024 erschöpft ist, müssen die verbleibenden 195.000 Euro überplanmäßig aus dem Projekt „Essen.Neue Wege zum Wasser“ bereitgestellt werden. Die Maßnahme dient der Sicherstellung eines wirtschaftlichen Betriebs mit zwei voll funktionsfähigen Ofenlinien und soll die Lebensdauer der Anlage um zehn bis 15 Jahre verlängern.
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Beratungsfolge
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Baubeginn für den Umbau der Kühlkammer im Krematorium am HellwegZur Vorlage · 0396/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz hat den Baubeginn für den Umbau der Kühlkammer im Krematorium am Hellweg vorgeschlagen. Die Vorlage sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 310.000 Euro netto vor. Nach einer Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss soll der Rat der Stadt Essen über die Maßnahme entscheiden.
Die Sanierung wird aufgrund des aktuellen Stillstands des Einäscharungsbetriebs vorgezogen. Nachdem im Dezember 2023 ein technischer Defekt zur Einstellung des Betriebs führte, bietet sich die Gelegenheit, den Umbau der Kühlkammer früher als für den Haushaltszeitraum 2025/2026 geplant durchzuführen. Die bestehende Anlage weist technische Mängel und eine unzureichende Dämmung auf.
Die technische Umsetzung umfasst die Installation einer Sargkühlzelle als „Raum im Raum“, ausgestattet mit Beleuchtung und Regalen. Zur Kälteerzeugung soll künftig die Abwärme der neuen Ofentechnik genutzt werden. Zudem ist die Installation einer Photovoltaikanlage vorgesehen, um die Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu sichern. Die Kosten teilen sich in 217.000 Euro für die Kühlkammer und 93.000 Euro für die Photovoltaik auf. Die Finanzierung erfolgt über außerplanmäßige Mittel, die anteilig aus dem Projekt „Radweg Grugatrasse“ bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Baubeginnbeschluss Brandschutzsanierung Ernst-Schmidt-Platz 1 (Abendrealschule)Zur Vorlage · 0334/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die Brandschutzsanierung am Ernst-Schmidt-Platz 1 beschließen. Das Gebäude, ein ehemaliger Teil des Burggymnasiums, ist für die künftige Nutzung als Standort der Abendrealschule vorgesehen. Für das Bauvorhaben sind Investitionskosten in Höhe von zwei Millionen Euro veranschlagt.
Die Sanierungsmaßnahmen umfassen verschiedene Bauteile des Gebäudekomplexes. Im denkmalgeschützten Bereich müssen Brandschutzvorkehrungen wie neue Brandschutz- und Rauchschutztüren sowie die Installation einer neuen Brandmeldeanlage umgesetzt werden. Zudem ist eine Erneuerung der elektrischen Anlagen und der ITK-Struktur geplant. In der Aula muss die Deckenkonstruktion aufgrund von Defiziten bei der Tragfähigkeit ausgetauscht werden. Im Bauteil B sind die Instandsetzung von Sanitäranlagen, naturwissenschaftlichen Räumen sowie die Erneuerung von Bodenbelägen vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist zudem die Entfernung von Schadstoffen wie PCB und Asbest, die bei Untersuchungen in mehreren Bereichen festgestellt wurden. Auch die Sanierung von Flachdachkuben gehört zu den geplanten Arbeiten.
Die Verwaltung hat den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft um nachträgliche Kenntnisnahme gebeten. Da der Ausschuss im April 2024 nicht tagt, soll durch dieses Vorgehen eine Verzögerung des Baubeginns verhindert werden, damit die geplante Nutzung des Gebäudes durch die Abendrealschule realisiert werden kann.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17 a.Beschlussfassung über die Umsetzung von Maßnahmen der durch die Immobilien Management Essen GmbH (IME) betreuten Maßnahmen der SchulentwicklungsplanungZur Vorlage · 0399/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Umsetzung von Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung entscheiden, die durch die Immobilien Management Essen GmbH (IME) betreut werden. Die Vorlage umfasst den Bau und Baubeginn der Projekte 5.600401 bis 5.600411 mit einem veranschlagten Gesamtkostenvolumen von rund 182,3 Millionen Euro. Im Rahmen des Beschlussvorschlags wird die IME mit der Umsetzung dieser Schulbauprojekte beauftragt. Zudem erhält die Verwaltung die Ermächtigung, bei Kostenerhöhungen bis zu einer Höhe von fünf Millionen Euro abweichend von der Ausschusszuständigkeitsordnung eigenverantwortlich zu entscheiden.
Die Maßnahmen beinhalten verschiedene Erweiterungen bestehender Schulen, wie etwa für die Alfred-Krupp-Schule oder das Carl-Humann-Gymnasium, sowie Neubauten von Grundschulen in Bochold und im Bereich Rüttenscheid. Die Finanzierung der Projekte erfolgt über den städtischen Investivhaushalt. Die Personalkosten der IME werden dabei so erstattet, dass der städtische Ergebnishaushalt nicht belastet wird. Über die inhaltliche und finanzielle Entwicklung der Maßnahmen soll der Rat der Stadt Essen halbjährlich per Bericht informiert werden.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 18.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen, Bericht über die Budgetentwicklung im 2. Halbjahr 2023Zur Vorlage · 0053/2024/7 · Vorlage
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Der Bericht über die Umsetzung der Förderprogramme KInFöG Kapitel 2 und Gute Schule 2020 in Essen für das zweite Halbjahr 2023 liegt den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vor. Im Rahmen des Programms KInFöG Kapitel 2 wurden bislang rund 17,7 Millionen Euro des Fördervolumens abgerufen. Während fünf der insgesamt 26 Maßnahmen bereits abgeschlossen sind, befinden sich 21 Projekte in der Bauausführungsphase, wobei eine vollständige Abrechnung bis Ende 2025 vorgesehen ist.
Beim Programm Gute Schule 2020 wurde der Kreditrahmen von 81,4 Millionen Euro bereits vollständig abgerufen. Etwa die Hälfte des Volumens wurde bereits umgesetzt und abgerechnet. Für die letzte Tranche in Höhe von rund 39,7 Millionen Euro muss der Verwendungsnachweis bis November 2024 erbracht werden. Bei konkreten Baumaßnahmen zeigt sich ein Bedarf an zusätzlichen Sanierungen: An der Andreasschule sowie an der Sternschule sind aufgrund von Sanierungsarbeiten am Bestand vorübergehende Auslagerungen in den Modulbau an der Rosastraße geplant, dessen Fertigstellung für das zweite Quartal 2024 erwartet wird. An der Dilldorfschule werden Tiefbauarbeiten an einer Stützwand vorbereitet, deren Abschluss für das zweite Halbjahr 2024 vorgesehen ist. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Fördermittel des Programms Gute Schule 2020 bis Ende 2024 vollständig und fristgerecht abgerechnet werden können.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Rechenmodell für die Berücksichtigung von Klimakosten bei WirtschaftlichkeitsberechnungenZur Vorlage · 0377/2024/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll ein vereinfachtes Rechenmodell beschließen, das Klimakosten in Wirtschaftlichkeitsberechnungen berücksichtigt. Dieses Modell soll zunächst für einen zwei Jahre dauernden Pilotzeitraum bei energetisch relevanten Projekten eingesetzt werden. Während dieser Phase werden die Prozessabläufe sowie die Nutzbarkeit des Modells fortlaufend evaluiert. Die Verwaltung wird im zweiten Halbjahr 2026 über die Ergebnisse des Pilotzeitraums berichten.
Ziel der Maßnahme ist es, vermiedene Umweltschadenskosten sowie zukünftige Einsparungen bei der CO2-Besteuerung transparent in Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Einzelbaumaßnahmen auszuweisen. Dies betrifft insbesondere Projekte mit energetischer Relevanz, die nicht unter das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen fallen. Durch die Einpreisung von CO2-Kosten sollen technische Alternativen bewertet werden können, die zwar höhere Anschaffungskosten aufweisen, aber über die Lebensdauer durch geringere Emissionskosten wirtschaftlich vorteilhaft sind.
Das entwickelte Modell unterscheidet zwischen CO2-Abgaben als direkte Belastung des kommunalen Haushalts, den CO2-Gesamtkosten als Schätzung der Umweltschadenskosten und den CO2-Schattenpreiskosten. Letztere bilden die Differenz zwischen den Gesamtkosten und den tatsächlichen Abgaben ab. Die Berechnungen werden zentral durch das Energiemanagement der Immobilienwirtschaft mittels eines digitalen Tools durchgeführt, um eine einheitliche Anwendung bei energetischen Einzelmaßnahmen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.04.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (44. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — Eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 20.Mitteilungen der Verwaltung
- 21.Ehrenordnung der Stadt Essen hier: Mitteilungspflicht von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern gem. § 2 der EhrenordnungErgebnis: Kenntnis genommen
- 22.Ausbau Stadion an der Hafenstraße hier: Aktueller Stand zur PachtverhandlungErgebnis: Kenntnis genommen
- 23.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 24.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil