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Vorlage

Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 sowie Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2024

0457/2024/2 24.04.2024 Stadtkämmerei

🟢 Beschlossen 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen Regelungen zu über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2023 vor. Der Vorschlag umfasst die Kenntnisnahme bereits durch den Stadtkämmerer genehmigter Mittelbereitstellungen sowie die Entscheidung über notwendige Bereitstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2023. Letztere belaufen sich auf rund 147,4 Millionen Euro und werden durch Mehrerträge sowie Minderaufwendungen gedeckt.

Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Jahr 2024. Im Bereich der konsumtiven Aufwendungen wurden etwa 1,06 Millionen Euro übertragen, was unter anderem Mittel der Bezirksvertretungen sowie Budgets für Maßnahmen des Amts für Straßen und Verkehr und von Grün und Gruga beinhaltet. Diese Übertragungen reduzieren den geplanten Planüberschuss für das Jahr 2024 auf rund 1,44 Millionen Euro.

Für den Finanzplan 2024 wurden zudem konsumtive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von etwa 53,6 Millionen Euro übertragen, unter anderem für Gebäudeinstandhaltungen und Umlagezahlungen. Im investiven Bereich erfolgt eine Übertragung von rund 265 Millionen Euro, was primär auf bestehende Aufträge und freie Reste zurückzuführen ist. Die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2023 in Höhe von etwa 292,3 Millionen Euro wird vollständig in das Haushaltsjahr 2024 übernommen.

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