Nachbesetzung im Inklusionsbeirat
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Nachbesetzung von Funktionen im Inklusionsbeirat. Im Rahmen des vorliegenden Beschlussvorschlags wird die Bestellung von Personen als Inklusionsbeauftragte sowie als stellvertretende Inklusionsbeauftragte beantragt.
Die personelle Neubesetzung basiert auf einer Entscheidung der Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel. Diese hat in ihrer Sitzung einstimmig eine Person für das Amt der Inklusionsbeauftragten für den Bezirk VIII Ruhrhalbinsel sowie eine weitere Person als Stellvertreterin benannt.
Das Verfahren sieht vor, dass der Rat die entsprechenden Personen offiziell bestellt. Parallel dazu wird der Inklusionsbeirat über diese personellen Veränderungen informiert und nimmt die Benennungen zur Kenntnis. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Amt für Soziales und Wohnen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.04.2024Kenntnis genommen
- 24.04.2024einstimmig beschlossen
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