Nachwahl zum Beirat der Unteren Naturschutzbehörde
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Unteren Naturschutzbehörde. Die Notwendigkeit einer Neubesetzung ergibt sich aus dem Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds, welches infolge der Aufnahme eines Dienstverhältnisses bei der Stadt Essen erfolgte.
Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e.V. hat im Rahmen des Vorschlagsrechts zwei Personen für die Nachbesetzung dieser Position nominiert. Der vorschlagsberechtigte Verband hat dabei eine Präferenz für einen der vorgeschlagenen Kandidaten geäußert. Dem Beschlussvorschlag entsprechend soll der Rat der Stadt über die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds entscheiden, um die personelle Besetzung des Beirats sicherzustellen und die Kontinuität in der Beratung der Unteren Naturschutzbehörde zu gewährleisten.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.04.2024einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umweltamt
- Berichte/ Stellungnahmen der Arbeitsgruppen hier: Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" Stellungnahme zu den geplanten Aufforstungsflächen für den Ersatzflächenpool 08.04.2025
- Umstellung des Versandes der Unterlagen des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde von analog auf digital 08.04.2025
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/19 "Gladbecker Straße / Blumenfeldstraße" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Naturschutzrechtliche Befreiungen - März 2025 (öffentlich) 08.04.2025
- Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Nr. 59 E "Holteyer Straße / Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Nachwahl zum Beirat Untere Naturschutzbehörde 04.06.2025