Satzungsänderung der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Änderung der Satzung der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen entscheiden. Die im Jahr 1954 unter der Verwaltung der Stadt Essen gegründete Stiftung dient bisher der finanziellen Unterstützung bedürftiger Wöchnerinnen durch Einzelfallbeihilfen.
Aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen und rückläufiger Antragzahlen ist eine Auszahlung der Mittel in der bisherigen Form erschwert. Um eine zeitnahe Verwendung der Erträge zu gewährleisten, wird eine Erweiterung des Stiftungszwecks vorgeschlagen. Die Satzungsänderung sieht vor, den Zweck um die gemeinnützigen Bereiche der Gesundheitspflege und der Jugendhilfe zu ergänzen.
Durch diese Anpassung sollen künftig auch Projektförderungen möglich sein, wie etwa Geburtsvorbereitungs-, Rückbildungs-, Erste-Hilfe- oder Stillkurse sowie Babymassagekurse. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat der Umwandlung des Stiftungszwecks bereits zugestimmt. Zudem wurde die Anpassung an die Muster-Satzung des Finanzamtes Essen-NordOst mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration empfiehlt die Umsetzung der Satzungsänderung.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024einstimmig beschlossen
- 19.03.2024einstimmig empfohlen