Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 23 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 20.02.2024
- 2.Handlungskonzept "Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt"Zur Vorlage · 0228/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das neue Handlungskonzept „Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ beschließen. Mit diesem Beschluss wird das bisherige Konzept „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen“ aus dem Jahr 2011 abgelöst. Die Verwaltung wurde bereits im Jahr 2019 damit beauftragt, die bestehenden Ansätze sprachlich zu aktualisieren und um Themen bezüglich Trans- und Intermenschen zu ergänzen.
Das vorliegende Konzept entstand in Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, dem Forum für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt (FELS) sowie Vertretern der Kommunalpolitik. Es orientiert sich an verschiedenen Handlungsfeldern wie Arbeitswelt, Bildung, Kultur, Sport, Gesundheit, soziale Aspekte sowie Wohnen. Dabei wird ein intersektionaler Ansatz verfolgt, um die unterschiedlichen Dimensionen von Benachteiligung und Diskriminierung zu berücksichtigen. Das Konzept umfasst sowohl konkrete Maßnahmen für die Stadtverwaltung als auch Empfehlungen an die Stadtgesellschaft, etwa für Unternehmen und Vereine.
Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch die Verwaltung durchgeführt. Nach einem Zeitraum von zwei Jahren ist eine Berichterstattung über den Fortschritt der Maßnahmen sowie die Erreichung der gesetzten Ziele an den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie an den Rat der Stadt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.04.2024 · Inklusionsbeirat (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit der Anmerkung, das Handlungskonzept dem Inklusionsbeirat zur Kenntnis zu geben
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Seniorenrat (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen mit der Anmerkung, das Handlungskonzept dem Inklusionsbeirat zur Kenntnis zu geben - 2.1Handlungskonzept "Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt" hier: Finanzmittel zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 27.02.2024Zur Vorlage · 0364/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0364/2024 eingebracht, um die Finanzierung des Handlungskonzepts „Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ zu sichern. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, in Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich die notwendigen Mittel für die Umsetzung der im Konzept beschriebenen Einzelmaßnahmen bereitzustellen. Die Bereitstellung soll im Zuge der kommenden Haushaltsaufstellung für den Haushaltsplanentwurf 2025/26 erfolgen.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die bisher im Haushalt vorgesehenen Mittel in Höhe von 15.000 Euro nicht ausreichen, um die Maßnahmen der vorliegenden Neufassung des Handlungskonzepts vollständig umzusetzen. Um eine Umsetzung des Konzeptes zu gewährleisten, sollen die erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel bereits während der verwaltungsinternen Haushaltsplanung unter Einbeziehung der Gleichstellungsstelle eingeplant werden. Der Antrag sieht zudem vor, dass die entsprechenden Ausschüsse sowie der Integrationsrat und der Seniorenrat über das Vorhaben informiert werden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Seniorenrat (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (29. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Suchthilfe direkt Essen gGmbH hier: Aufgabe der stationären Jugendhilfe-Einrichtung StepOutZur Vorlage · 0359/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Auflösung der stationären Jugendhilfe-Einrichtung StepOut beschließen, welche von der Suchthilfe direkt Essen gGmbH (SDE) betrieben wird. Die Beendigung des Betriebs ist zum 31. März 2025 vorgesehen. Damit verbunden ist die Anweisung an die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SDE, alle erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung zu fassen.
Die Geschäftsführung begründet den Schritt mit strukturellen, personellen und wirtschaftlichen Ursachen. Zu den genannten Gründen gehören Schwierigkeiten bei der Besetzung von Fachkraftstellen, wodurch die Einhaltung der Aufsichtspflicht sowie das Kindeswohl gefährdet sein könnten. Zudem ist die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung an bestimmte Belegungsquoten gebunden; eine Anpassung der Personalschlüssel bei der aktuellen Auslastung würde zu einer finanziellen Belastung führen. Des Weiteren sind bauliche Maßnahmen zur Modernisierung der Räumlichkeiten erforderlich, deren Kosten auf mehrere hunderttausend Euro geschätzt werden.
Die Verwaltung bewertet die Ausführungen der Geschäftsführung als nachvollziehbar. Ziel des Verfahrens ist eine geordnete Abwicklung bis zum geplanten Termin. Dabei sollen die Weiterbetreuung der Klienten sichergestellt, die Beschäftigten der Einrichtung vorzugsweise in andere Stellen der SDE überführt und die finanzielle Stabilität der Gesellschaft gewahrt werden.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.03.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Tag des Gesundheitsamtes 19. März 2024 - Auf dem Weg zu einem zukunftsorientierten öffentlichen Gesundheitsdienst in EssenZur Vorlage · 0243/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0243/2024/5 des Amtes für Soziales und Wohnen dient der Berichterstattung zum bundesweiten Tag des Gesundheitsamtes am 19. März 2024. Der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration soll die Informationen über Modernisierungsmaßnahmen, Digitalisierung und Pandemieplanung zur Kenntnis nehmen. Ein Schwerpunkt der Berichterstattung liegt auf der Gesundheitsversorgung im Essener Norden, wobei die Entwicklung des Gesundheitszentrums St. Vincenz sowie die Gesundheitskioske in Altenessen und Katernberg angeführt werden. Zudem wird der „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ thematisiert, der zwischen 2021 und 2026 den Personalaufbau und die Digitalisierung fördert. Im Rahmen dieses Paktes wurden im Gesundheitsamt Essen bereits rund 37 zusätzliche Vollzeitstellen eingerichtet.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Kontext der Modernisierung des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023. Im Fokus steht die erweiterte Unterstützung gemäß § 8 Betreuungsorganisationsgesetz, die durch individuelle Hilfepläne Betreuungsverfahren vermeiden soll. Die Betreuungsbehörde koordiniert diesen Prozess und erstattet dem Betreuungsgericht innerhalb von drei bis sechs Monaten Bericht. Der Sozialpsychiatrische Dienst übernimmt dabei Aufgaben der Krisenintervention, der Erstellung ärztlicher Zeugnisse sowie der Unterstützung bei Sozialleistungsanträgen und der Wohnraumsicherung. Zur Bewältigung des entstandenen Mehraufwands wurden Sozialarbeiterstellen aufgestockt. Die personellen Ressourcen der Betreuungsbehörde sind vollständig besetzt, wobei überplanmäßige Einsätze im Haushaltsplan 2025 definiert werden.
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- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Wiedereintritt der Stadt Essen in das Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik DeutschlandZur Vorlage · 0296/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Wiedereintritt in das Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland entscheiden. Mit dem Beschluss wird die Übernahme der Gesunde Städte-Konzeption sowie der Ziele und Inhalte der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung angestrebt. Essen gehörte bereits 1989 zu den Gründungsstädten des Netzwerks, trat jedoch 2013 aufgrund personeller und finanzieller Engpässe aus.
Die Verwaltung führt an, dass durch die Weiterentwicklung der Strukturen im Gesundheitsamt, insbesondere der Abteilung für Gesundheitsplanung, nun die notwendigen Ressourcen für eine Mitgliedschaft vorhanden seien. Die Mitgliedschaft soll die Sichtbarkeit kommunaler Interessen auf Bundesebene erhöhen und den Austausch von Fachwissen zwischen Kommunen ermöglichen. Bestehende lokale Projekte wie die Kommunale Gesundheitskonferenz oder die Gesundheitsberichterstattung sollen in das Netzwerk integriert werden.
Für den Beitritt ist die Benennung einer Koordinationsstelle sowie einer zivilgesellschaftlichen Vertretung erforderlich. Vorgeschlagen wurde eine Leitung der Abteilung für Gesundheitsplanung und eine Gesundheitsreferentin aus derselben Fachabteilung, ergänzt durch die Selbsthilfe-Dachorganisation WIESE e.V. Die jährliche Mitgliedspauschale beläuft sich auf 950 Euro, zuzüglich anfallender Reise- und Übernachtungskosten.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.ASachstand der Arbeitsmarktkonferenz/Arbeitsmarktstrategie und Fachkräftesicherung; Gemeinsamer Antrag 0795/2023/ CDU/Grüne im Rat der Stadt EssenZur Vorlage · 0274/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Sachstand der Essener Arbeitsmarktstrategie 2020 und zur Fachkräftesicherung legt die aktuellen Entwicklungen in den definierten Handlungsfeldern dar. Ziel der seit 2017 bestehenden Strategie ist die Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsperspektiven für junge Menschen, Langzeitarbeitslose sowie Beziehende von Transferleistungen.
Zur Umsetzung wurden verschiedene Strukturen geschaffen, darunter die Jugendberufsagentur sowie eine Bürogemeinschaft in der Essener Wirtschaftsförderung, welche Akteure aus dem JobCenter, der Agentur für Arbeit und der Wirtschaftsförderung vernetzt. Die Handlungsfelder umfassen den Übergang von der Schule in den Beruf, die Qualifizierung und Weiterbildung sowie die Förderung öffentlich finanzierter Beschäftigung.
Aktuelle Schwerpunkte liegen auf der Fachkräftesicherung, der Unterstützung von Startups und der Stärkung der Migrantenökonomie. Hierbei spielen auch gesetzliche Neuerungen wie das Aus- und Weiterbildungsgesetz eine Rolle, welches unter anderem das Qualifizierungsgeld vorsieht. Für den 23. April 2024 ist zudem eine Arbeitsmarkt- und Fachkräftekonferenz mit Fokus auf die Migrantenökonomie geplant. Die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt Essen sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Seniorenrat (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das IV. Quartal 2023Zur Vorlage · 0140/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des Fachbereichs 56 – JobCenter für das vierte Quartal 2023 wird dem Integrationsrat sowie dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Kenntnis vorgelegt. Der Bericht dokumentiert die Auswirkungen des Ukraine-Krieges und weist für Ende Dezember 2023 eine Betreuung von 5.925 Personen in 3.110 Bedarfsgemeinschaften aus. Der kommunale Mehraufwand für Unterkunft und Heizung belief sich in diesem Zeitraum auf rund 14,1 Millionen Euro. Zudem wurde ein Anstieg der Personen aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern um 12,9 Prozent verzeichnet. Die SGB II-Arbeitslosenquote lag im Dezember 2023 bei 8,2 Prozent. Im Bereich des Teilchenchancengesetzes wurden 129 Arbeitsplätze nach § 16i SGB II neu besetzt, bei einem Bestand von 544 Stellen. Für das Jahr 2024 sind gesetzliche Änderungen wie die Einführung eines Berufsorientierungspraktikums zum 1. April sowie Verschärfungen bei Leistungsminderungen vorgesehen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage befasst sich mit der Umsetzung von Maßnahmen gemäß § 16i SGB II zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Ziel ist die Optimierung der Jugendberufsagentur, die Ausweitung der Vor-Ort-Präsenz in Sozialräumen sowie die Akquise von Ausbildungsstellen. Durch Coaching und die Verknüpfung von Bewerber- und Arbeitgeberseite soll die Integration beschleunigt werden. Ein strategisches Ziel ist die Bündelung von Kompetenzen in der Bürogemeinschaft „Arbeitsmarktförderung“, an der die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, die NRW Regionalagentur MEO, Competentia MEO, die Agentur für Arbeit Essen und das JobCenter Essen beteiligt sind. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Integration von Asylbewerbern über den Integration Point, der Aktivierung von Alleinerziehenden mit Kindern unter drei Jahren sowie der Gesundheitsprävention.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.aStärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut; Umsetzungsbericht der Stadt EssenZur Vorlage · 0340/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat den Umsetzungsbericht zum „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ vorgelegt. Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen wurde 2023 zur Abfederung der Folgen von Inflation und gestiegener Energiepreise initiiert. Von den der Stadt Essen bis Ende 2023 zur Verfügung stehenden 7,8 Millionen Euro wurden rund 7,1 Millionen Euro verausgabt.
Die Mittel wurden in verschiedenen Bereichen eingesetzt. An Institutionen der sozialen Infrastruktur flossen nach Abzug von Rückzahlungen etwa 2,23 Millionen Euro zur Deckung von Mehrbedarfen bei Energie- und Personalkosten. Im Bereich der Einzelfallhilfe wurden rund 3,34 Millionen Euro für den Austausch von Haushaltsgroßgeräten sowie für die Übernahme von Stromkostennachzahlungen verwendet, wobei knapp 4.900 Anträge bewilligt wurden. Zudem wurden über 740.000 Euro in Form von Lebensmittelgutscheinen ausgegeben und 558.000 Euro zur Aussetzung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege- und Kita-Plätze genutzt. Ein weiterer Teil der Mittel, etwa 230.000 Euro, finanzierte Ferienprogramme für rund 1.000 Schülerinnen und Schüler.
Da das Programm mit Ablauf des Jahres 2023 endete, sind aus dem ursprünglichen Budget etwa 0,7 Millionen Euro an das Land zurückzuführen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgte durch verschiedene Fachbereiche der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden.
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Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.05.2024 · Seniorenrat (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Verwendung von Stiftungsmitteln der Frau-Otto-Knaudt-StiftungZur Vorlage · 0146/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration befasst sich mit der Verwendung von Mitteln der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung. Im Rahmen einer Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen wird die förmliche Feststellung des Stiftungsabschlusses für das Jahr 2023 vorgeschlagen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Verwendung der Erträge aus der Vermögensverwaltung im Jahr 2024. Es ist vorgesehen, ein Drittel des dabei erwirtschafteten Überschusses der Rücklage zur Kapitalverstärkung zuzuführen.
Zudem steht die Gewährung von Zuschüssen aus den Stiftungsmitteln für das erste Halbjahr 2024 zur Entscheidung an. Für diesen Zeitraum liegen Anträge von vier Einrichtungen vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, drei dieser Einrichtungen einen Zuschuss in einer Gesamthöhe von 6.900 Euro zu gewähren. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus den Stiftungserträgen, die dem Sondervermögen der Stadt Essen zugeordnet sind.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.ASatzungsänderung der Stiftung zur Unterstützung von WöchnerinnenZur Vorlage · 0145/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Änderung der Satzung der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen entscheiden. Die im Jahr 1954 unter der Verwaltung der Stadt Essen gegründete Stiftung dient bisher der finanziellen Unterstützung bedürftiger Wöchnerinnen durch Einzelfallbeihilfen.
Aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen und rückläufiger Antragzahlen ist eine Auszahlung der Mittel in der bisherigen Form erschwert. Um eine zeitnahe Verwendung der Erträge zu gewährleisten, wird eine Erweiterung des Stiftungszwecks vorgeschlagen. Die Satzungsänderung sieht vor, den Zweck um die gemeinnützigen Bereiche der Gesundheitspflege und der Jugendhilfe zu ergänzen.
Durch diese Anpassung sollen künftig auch Projektförderungen möglich sein, wie etwa Geburtsvorbereitungs-, Rückbildungs-, Erste-Hilfe- oder Stillkurse sowie Babymassagekurse. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat der Umwandlung des Stiftungszwecks bereits zugestimmt. Zudem wurde die Anpassung an die Muster-Satzung des Finanzamtes Essen-NordOst mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration empfiehlt die Umsetzung der Satzungsänderung.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.03.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Beschlusskontrolle
- 9.Anträge
- 10.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil