Verwendung von Stiftungsmitteln der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration befasst sich mit der Verwendung von Mitteln der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung. Im Rahmen einer Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen wird die förmliche Feststellung des Stiftungsabschlusses für das Jahr 2023 vorgeschlagen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Verwendung der Erträge aus der Vermögensverwaltung im Jahr 2024. Es ist vorgesehen, ein Drittel des dabei erwirtschafteten Überschusses der Rücklage zur Kapitalverstärkung zuzuführen.
Zudem steht die Gewährung von Zuschüssen aus den Stiftungsmitteln für das erste Halbjahr 2024 zur Entscheidung an. Für diesen Zeitraum liegen Anträge von vier Einrichtungen vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, drei dieser Einrichtungen einen Zuschuss in einer Gesamthöhe von 6.900 Euro zu gewähren. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus den Stiftungserträgen, die dem Sondervermögen der Stadt Essen zugeordnet sind.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024einstimmig beschlossen