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Bezirksvertretung V

Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Radsituation Vogelheimer Straße

0502/2024/BV V 23.04.2024 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5

🟢 Beschlossen 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) · Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)

✦ KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung V wurde eine Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW zur Radverkehrssituation in der Vogelheimer Straße behandelt. Die Eingabe weist auf eine für Radfahrer gefährliche Oberflächenbeschaffenheit des Straßenbelags hin, was durch Fotografien dokumentiert wurde. Zudem wurde die Prüfung angefragt, ob der parallel zur Vogelheimer Straße verlaufende Gehweg, welcher von der Wolbeckstraße aus in westlicher Richtung bereits genutzt wird, auch für die Gegenrichtung freigegeben werden kann. Ein weiterer Punkt der Eingabe betraf das Parkverhalten im Bereich der Kreuzung Wolbeck-/Vogelheimer Straße sowie die Bitte um entsprechende Kontrollen.

Das Ordnungsamt teilte mit, dass seit Ende 2023 gezielte Kontrollen des ruhenden Straßenverkehrs im Einmündungsbereich der Winkhausstraße in die Vogelheimer Straße durchgeführt wurden. Ordnungswidrigkeiten, auch auf Gehwegflächen, wurden dabei nach Ermessen verfolgt. Die regelmäßige Verkehrsüberwachung im Stadtteil Vogelheim wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Personalkapazitäten fortgeführt. Eine Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr liegt der Vorlage bei. Die Bezirksvertretung V nahm die Informationen zur Kenntnis.

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