Aufstellung von Nistkästen zur Vorbeugung der Insektenplage Eichenprozessionsspinner
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat sich mit der Frage befasst, ob zur Vorbeugung der Eichenprozessionsspinner-Plage Nistkästen an öffentlichen Flächen aufgestellt werden können. Hintergrund ist eine im Jahr 2022 gestellte Anfrage der Bezirksvertretung an die Verwaltung, die eine Prüfung der Sinnhaftigkeit sowie der voraussichtlichen Kosten zum Gegenstand hatte.
Der Fachbereich 67 (Grün und Gruga) erklärte dazu, dass die Maßnahme zwar als sinnvoll eingestuft wird, eine Umsetzung durch städtische Kräfte jedoch nicht möglich sei. Als Gründe wurden Arbeitssicherheitsaspekte beim Aufhängen der Nistkästen sowie die Notwendigkeit einer regelmäßigen Pflege und Reinigung genannt, um eine gesundheitliche Gefährdung der Vögel auszuschließen. Zudem wurde auf die personellen Kapazitäten im Fachbereich verwiesen. Da eine Realisierung durch die Verwaltung nach dieser Einschätzung nicht möglich ist, entfällt eine entsprechende Kostenbetrachtung. Die Bezirksvertretung nahm den Sachverhalt zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 23.04.2024Kenntnis genommen mit Anmerkungen
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