Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 31 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 18.04.2024
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Bereich der Kindertageseinrichtungen
- 4.Zwischenbericht zum Thema QuartiersgaragenZur Vorlage · 0625/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Zwischenbericht zur Vorlagennummer 0625/2024/6 befasst sich mit der Standortsuche und der Umsetzbarkeit von Quartiersgaragen in verschiedenen Essener Stadtteilen. Ziel des Vorhabens ist die Verlagerung des ruhenden Verkehrs von der Straße in zentrale Garagen, um den öffentlichen Raum für den Rad- und Fußverkehr sowie für Begrünungsmaßnahmen zu nutzen. Dabei wird ein Einzugsradius von maximal 600 Metern empfohlen.
Die geschätzten Baukosten pro Stellplatz liegen bei etwa 10.000 bis 20.000 Euro, während automatisierte Parkhäuser Kosten zwischen 30.000 und über 50.000 Euro pro Platz verursachen können. Zusätzlich fallen einmalige Anschaffungskosten für Bewirtschaftungselemente von circa 140.000 Euro sowie jährliche Betriebskosten in Höhe von etwa 60.000 Euro bzw. 3 Prozent der Baukosten an.
Für die Zugangsregelung wird in reinen Wohngebieten der Einsatz von Toren zur Vermeidung von Vandalismus empfohlen. In Gebieten mit Einzelhandel oder Freizeitangeboten wird die Schaffung bewirtschafteter Besucherparkplätze zur Entlastung des öffentlichen Raums erwogen, wobei Modelle wie räumliche Abgrenzung oder zeitlich begrenztes Kurzzeitparken zur Auswahl stehen. Die Verwaltung führt ein Flächenscreening durch und bittet die Bezirksvertretungen I, II und III um Unterstützung bei der Standortsuche. Kriterien für geeignete Flächen sind eine Mindestgröße von etwa 650 Quadratmetern, Kapazitäten für mindestens 30 Pkw, eine hohe Bevölkerungsdichte sowie ebene Flächen. Zudem wird die Nutzung von Fördermitteln sowie die Verwendung von Stellplatzablösungen der Stadt Essen geprüft. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Vorstellung des Kulturbeauftragten der BV II
- 6.Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirkes II auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 0674/2024/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II berät über die Gewährung von Zuschüssen für kulturelle Projekte im Stadtbezirk. Im Rahmen eines Beschlussvorschlags sollen Mittel aus dem Haushalt zur Förderung der bezirklichen Kulturarbeit verwendet werden. Insgesamt ist eine Summe von 13.000 Euro für verschiedene Kulturträger vorgesehen. Zu den begünstigten Organisationen gehören unter anderem die Evangelische Kirchengemeinde Rellinghausen, der Essener Projektchor, das Mi-Ma-Mut-Mach-Theater sowie die Essener Vocalisten. Weitere Förderungen sind für das Kinder und Jugend Tanzfestival, das Deutsch-Französische Kulturzentrum, die Szene 10, die Bürgerschaft Rellinghausen und den Oratorien Chor geplant.
Zusätzlich sieht der Vorschlag eine Förderung in Höhe von 2.500 Euro für das Kulturwochenende 2024 vor. Diese Mittel sollen dem B.S.E. Jazzclub und dem Kunsthaus zugutekommen. Die Grundlage für diese Verteilung bildet ein Beschluss der Bezirksvertretung vom 1. Februar 2024, mit dem die entsprechenden Budgets bereitgestellt wurden. Die Auswahl der Projekte erfolgte im Rahmen einer Programmkonferenz am 26. April 2024, bei der die Anträge der Kulturträger beraten wurden.
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Beratungsfolge
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Verringerung der SchiedsamtsbezirkeZur Vorlage · 0427/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant, die Anzahl der Schiedsamtsbezirke in Essen von derzeit 18 auf neun zu reduzieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Grenzen der Schiedsamtsbezirke an die neun bestehenden Stadtbezirke anzupassen. Die Umsetzung der Verringerung soll sukzessive erfolgen, sobald Stellen unbesetzt bleiben, Amtsperioden auslaufen oder Ämter anderweitig enden. Dabei werden die neuen Bezirke mit römischen Ziffern bezeichnet. Die bisherigen Schiedsamtsbezirke 17 und 18 sollen bereits ab sofort in die Bezirke VIII und IX umbenannt werden.
Hintergrund der Neugestaltung sind rückläufige Fallzahlen sowie die Schwierigkeit, Nachfolger für das Ehrenamt zu finden. Durch die Anpassung an die Stadtbezirksgrenzen soll eine gleichmäßigere Arbeitsbelastung erreicht werden. Im Zuge dessen wird die jährliche Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen zum 1. Juli 2024 von 600 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Für ausschließlich stellvertretende Schiedspersonen ist eine Entschädigung von 500 Euro vorgesehen, unabhängig von der Anzahl der übernommenen Vertretungen. Die Stadt verzichtet weiterhin auf die Abführung ihres Anteils an den Gebühreneinnahmen. Trotz der Erhöhung der Einzelbeträge wird erwartet, dass die Gesamtkosten für die Aufwandsentschädigungen aufgrund der geringeren Anzahl an Bezirken weitgehend stabil bleiben.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (28. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 9.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 10.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 11.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 12.Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
- 12.1Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Wendeverbotsschild an der Kreuzung Frankenstraße/ Ecke Wuppertaler Straße
- 12.2Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Parkscheibenregelung für 11 Stellplätze im Bereich der Frankenstraße 76 - 82
- 12.3Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Einzäunung von bestehenden Hundewiesen im Siepental
- 13.Verkaufsoffene Sonntage für das 2. Halbjahr 2024Zur Vorlage · 0486/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes sieht den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Essener Stadtgebiet für das zweite Halbjahr 2024 vor. Grundlage hierfür ist das Ladenöffnungsgesetz NRW sowie die Einhaltung rechtlicher Anforderungen durch Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts NRW. Der Beschlussvorschlag sieht eine Beratung durch die Bezirksvertretungen, den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie einen Beschluss durch den Rat der Stadt Essen vor.
Die Planung umfasst zahlreiche Termine im Zusammenhang mit Veranstaltungen. Im Zeitraum von August bis September sind verkaufsoffene Sonntage für das Borbecker Marktfest, das Sonnenblumentfest in Kupferdreh, das Brunnenfest in Kettwig sowie das Altenessener Stadtteilfest vorgesehen. Weitere Termine folgen im Oktober für die Eröffnung der Lichtwochen in der Innenstadt und das Kürbisfest in Kettwig sowie im Dezember für den Steeler Weihnachtsmarkt, den Adventmarkt in Altenessen, das Weihnachtsdorf in Kettwig, die Borbecker Lichtwochen sowie den Wintermarkt in Rüttenscheid und eine Ladenöffnung in der Innenstadt.
Die Verordnungen berücksicht achten die gesetzlichen Grenzen von maximal acht verkaufsoffenen Sonntagen pro Verkaufsstelle und maximal 16 Kalendersonntage im gesamten Stadtgebiet. Während die Industrie- und Handelskammer zu Essen, die Handwerkskammer Düsseldorf, die Essen Marketing GmbH und der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. keine Bedenken äußern, wurden auch Kirchenverbände angehört. Die Gewerkschaft ver.di hat Bedenken angemeldet. Die zuständigen Ämter für Straßen und Verkehr sowie das Ordnungsamt sind für die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen verantwortlich.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/Die Grünen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen (7 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen)
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, bei 2 Gegenstimmen der SPD
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen, bei 2 Gegenstimmen der SPD - 14.Jahresbericht des KOD und der SIKO für das Berichtsjahr 2023Zur Vorlage · 0607/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0607/2024/3 legt den Jahresbericht des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und der Sicherheitskoordination (SIKO) für das Jahr 2023 vor. Der Bericht dient dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnisnahme.
Der KOD umfasst derzeit 57 Einsatzkräfte im Streifendienst und 18 Kräfte im Ermittlungsdienst. Die Einsatzplanung erfolgt aktuell noch individuell. Im Berichtsjahr wurden 3.108 Streifen sowie 469 gemeinsame Streifen in verschiedenen Stadtteilen durchgeführt. Die Einsatzzahlen umfassen zudem 318 Verwarngelder, 307 Ordnungswidrigkeitsanzeigen und 6.806 Platzverweise. Im Bereich der Allgemeinen Gefahrenabwehr wurden 233 Gefahrenfälle bearbeitet und 1.045 Unterbringungen nach dem PsychKG vorgenommen. Im Bereich Kampfmittel wurden 11 Bombenblindgänger entschärft.
Die Besonderen Verbindungskräfte (BVK) leisteten 5.200 Einsätze, wobei die BVK 33,32 % aller gemeldeten Ruhestörungen übernahmen. Ein personeller Ausbau der BVK von acht auf 16 Einsatzkräfte ist geplant. Die Sicherheitskoordination leitete die Task-Force „Illegales Gewerbe“, die zwischen April und Oktober 2023 112 Ortskontrollen durchführte. Zudem wurden Kontrollen bei Schrott- und Problemimmobilien sowie Gastronomiebetrieben durchgeführt. Im Bereich der Clan-Kriminalität wurden neue Kontrollformate mit dem Hauptzollamt etabliert. Die SIKO übernahm zudem die Geschäftsführung des Krisenstabes „Gasmangellage“. Eine Vor-Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Aufstellung einer Sitzbank an der SabinastraßeZur Vorlage · 0709/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II beantragt die Beauftragung der Verwaltung mit der Aufstellung einer Sitzbank an der Sabinastraße. Als Standort soll jene Fläche genutzt werden, die die Verwaltung bereits in der Sitzung vom 7. März 2024 vorgeschlagen hat.
Mit diesem Vorhaben sollen die Aufenthaltsqualität sowie Möglichkeiten zum Ausruhen und zum Austausch im Freien verbessert werden. Der Antrag bezieht sich auf einen Bedarf im Bereich der Fahrradtrasse Rommenhöller Gleis sowie auf den Verbindungsweg von der Henri-Dunant-Straße zu den Nahversorgern in der Sabinastraße, Töpferstraße und Müller-Breslau-Straße. Während Standorte in unmittelbarer Nähe zum Rommenhöller Gleis laut Verwaltungsauskunft nicht umsetzbar sind, wurde die Sabinastraße als mögliche Option bestätigt, da die Fläche der Stadt Essen gehört.
Die Kosten für die Umsetzung werden auf 3.500 Euro brutto geschätzt. Dieser Betrag umfasst den Gehölzrückschnitt, den Bodenabtrag, die Herstellung einer befestigten Fläche sowie das Aufstellen der Sitzbank.
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Beratungsfolge
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Vergabe bezirklicher Mittel
- 16.1Erstellung einer Haltebucht am Zentrum 60 +Zur Vorlage · 0672/2024/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat beschlossen, der Verwaltung 40.000 Euro für die Umgestaltung einer öffentlichen Fläche an der Müller-Breslau-Straße zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahme betrifft den Bereich vor dem Standort Zentrum 60+. Ziel ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die angrenzende Privatfläche nach einer entsprechenden Anpassung als Haltebucht genutzt werden kann. Damit soll der barrierefreie Zugang zum Zentrum für PKW-mobile Bewohner sowie für Rettungseinsätze sichergestellt werden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt unter der Bedingung, dass das Zentrum 60+ die Umgestaltung der privaten Fläche in Eigenregie und auf eigene Kosten durchführt. Dabei ist eine Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehr sowie dem Umweltamt erforderlich. Ein entsprechender Plan zur Umgestaltung der öffentlichen Fläche liegt bereits vor.
Der Anlass für die Maßnahme geht auf einen Wunsch des Bezirksbürgermeisters Huch und der Seniorenbeauftragten Hofmann zurück. Das Konzept des Zentrums 60+ wurde von den zuständigen Behörden geprüft und ohne Bedenken abgenommen, sofern bauliche Auflagen zum Schutz der Bäume im Gehwegbereich eingehalten werden. Dazu gehören die Ausführung von Wurzelsuchgräben sowie die Begleitung der Arbeiten durch einen Baumgutachter.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit abweichenden Beschlussvorschlag
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.2Erneuerung des Trimm-Dich-Pfads in Essen-StadtwaldZur Vorlage · 0673/2024/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II sieht die finanzielle Unterstützung für die Erneuerung des Trimm-Dich-Pfads in Essen-Stadtwald vor. Mit der Vorlage wird ein Betrag von insgesamt rund 35.000 Euro für Instandsetzungsmaßnahmen beantragt.
Grundlage für diesen Beschlussvorschlag sind regelmäßige wöchentliche Überprüfungen der Sportgeräte durch einen Kontrolleur. Dabei wurden verschiedene Mängel an den Anlagen festgestellt, darunter morsche Holzteile an einer Hängebrücke und einem Balancierstamm sowie Defekte am Klimmzug. Zudem besteht Bedarf an neuen Infotafeln, Schilderhaltern und Ersatzmatten sowie an der Behebung von Mängeln beim Fallschutz.
Die Kostenplanung sieht vor, 23.100 Euro für den Austausch von zwei Ersatzgeräten aufzuwenden. Für die Beseitigung von Unfallgefahren an den Wegen und Fallschutzplatten liegt ein Angebot über 8.000 Euro vor. Die restlichen Mittel sollen die Entsorgung alter Fundamente sowie die Anschaffung neuer Schilder und Matten abdecken, wobei die exakten Kosten für diese Positionen noch nicht feststehen. Die Finanzierung der Maßnahmen soll aus den Mitteln der Bezirksvertretung II erfolgen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (37. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.3Möbel für die SternschuleZur Vorlage · 0675/2024/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II beabsichtigt, der Sternschule finanzielle Mittel für die Anschaffung von Mobiliar zur Verfügung zu stellen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Summe von insgesamt 3.039,74 Euro vor. Grund für den Bedarf ist eine Zügigkeitserhöhung zum Schuljahr 2024/25, welche die Bildung einer neuen Klasse zur Folge hat und somit einen zusätzlichen Bedarf an Ausstattung erzeugt.
Die beantragten Mittel sind für die Anschaffung von sechs Sitzbänken sowie zwei Rollwagenschränken vorgesehen. Darüber hinaus umfasst der Antrag die Finanzierung von zwei Materialschränken für den Sportunterricht. Ein entsprechender Wunsch der Schulleitung wurde bereits zu Beginn des Jahres geäußert, wobei die Entscheidung zunächst vertagt worden war, um eine mögliche Kostenübernahme durch das Schulamt zu prüfen. Da das Schulamt mitgeteilt hat, dass die Kosten nicht übernommen werden können, soll die Finanzierung nun aus den Mitteln der Bezirksvertretung II erfolgen.
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- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.4Musiklehrwerk für die Schule Am Krausen BäumchenZur Vorlage · 0676/2024/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat beschlossen, der Schule Am Krausen Bäumchen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.895,80 Euro für die Anschaffung eines einheitlichen Musiklehrwerks bereitzustellen. Die Grundlage für diesen Beschluss ist die Information der Schulleitung über personelle Veränderungen an der Schule. Aufgrund dieser Änderungen werden künftig auch Lehrkräfte ohne fachspezifische Qualifikation den Musikunterricht in den einzelnen Klassen übernehmen. Um diesen Übergang zu unterstützen, wurde die Anschaffung eines standardisierten Lehrwerks als notwendig erachtet.
Die Kosten für das neue Unterrichtsmaterial setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Dies umfasst digitale Schullizenzen für Audio- und Videoaufnahmen sowie die entsprechenden Lehrer- und Schülerbücher für die Jahrgangsstufen 1/2 und 3/4. Die Finanzierung der gesamten Anschaffungskosten erfolgt über die Mittel der Bezirksvertretung II.
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Beratungsfolge
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0671/2024/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen, die zwei verschiedene Sachverhalte behandeln. Im ersten Punkt ging es um die Verkehrsregelung im Bereich der Langenbeckstraße an der Ecke Cäsarstraße. Bezugnehmend auf einen Beschluss aus einer Sitzung vom Februar 2024 wurde die Installation eines Schildes angefragt, welches ein ausschließliches Rechtsabbiegen vorschreibt. Die Verwaltung teilte hierzu mit, dass die entsprechende Beschilderung bereits vorhanden ist. Der Einmündungsbereich wird durch das Verkehrszeichen 209 zur Vorgabe der Fahrtrichtung nach rechts sowie durch das Zusatzzeichen 1000-32 für kreuzenden Radverkehr aus beiden Richtungen geregelt.
Ein weiterer Bestandteil der Mitteilungen betraf einen Vorfall an der Ardeyschule. Nach Angaben der Polizei kam es dort zu einem Brand von Mülltonnen, der durch die Feuerwehr gelöscht wurde. Die polizeilichen Ermittlungen zu diesem Ereignis sind derzeit im Gange.
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Beratungsfolge
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Verschiedenes
- 18 a.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18 b.Planungsänderung und Kostenanpassung Erweiterungsbau Käthe-Kollwitz-Schule, Christinenstr. 2-4Zur Vorlage · 0196/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Vorlage zur Planungsänderung und Kostenanpassung für den Abbruch sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus der Käthe-Kollwitz-Schule vorgelegt. Aufgrund der begrenzten Flächenverhältnisse im Bereich des Christinenparks ist eine Änderung der ursprünglichen Bauweise vorgesehen. Geplant ist der Einsatz einer Stahlmodulbauweise, um die Baustelleneinrichtung zu optimieren und die Auswirkungen auf den Schulbetrieb sowie den Park zu reduzieren.
Durch diese Anpassung erhöht sich das geplante Kostenvolumen von ursprünglich 4.786.000 Euro um 2.714.000 Euro auf insgesamt 7.500.000 Euro. Die Kosten umfassen unter anderem die Modulbauweise, Grundleitungen, Ingenieurleistungen, eine Photovoltaikanlage sowie die Möblierung. Der Neubau wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus dem Jahr 2023 geplant, was eine energetische Verbesserung gegenüber dem Bestand zur Folge hat.
Der Baubeginn ist für die Herbstferien im Oktober 2025 vorgesehen, wobei die Fertigstellung für April 2026 geplant ist. Der Rat der Stadt Essen soll die Kostenanpassung beschließen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über verschiedene Haushaltsjahre, wobei für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 2.500.000 Euro veranschlagt sind.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — erhebt mit den vorgetragenen Anmerkungen einstimmig keine Bedenken
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: erhebt mit den vorgetragenen Anmerkungen einstimmig keine Bedenken - 19.Liste der offenen Anträge
- 20.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 21.Grundstücksangelegenheiten
- 22.Verschiedenes
- 23.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil