Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 24 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI vom 20.03.2024
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- 3.1Querungshilfe Straßenbahnhaltestelle Hanilestraße
- 3.2Fahrradständer in Stoppenberg
- 4.Berichterstattung Projektfortschritt Schwanhildenstr./ehemalige Stiftsquelle
- 4.1Sachstand Planungen Fläche des ehemaligen St. Vincenz-Krankenhaus
- 5.Bürgereingabe gemäß § 24 GO hier: Durchfahrtsbeschränkung Alte Kirchstr.Zur Vorlage · 0314/2024/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung VI wurde eine Bürgereingabe zur Durchfahrtsbeschränkung in der Alten Kirchstraße behandelt. Ein Anwohner hatte die Prüfung einer dauerhaften Schließung der Straße anstelle der derzeitigen, zu öffnenden Absperrung beantragt.
Das Amt für Straßen und Verkehr verwies in seiner Stellungnahme auf eine Untersuchung aus dem Jahr 2020, nach welcher eine weitergehende Sperrung nicht möglich sei. Am 26. Februar 2024 hatte die zuständige Fachabteilung die Wegesperre mit einer Kappe und einem städtischen Vorhängeschloss versehen. Dieses Schloss wurde jedoch am darauffolgenden Tag von Unbekannten gewaltsam entfernt.
Aufgrund der Situation hat die Feuerwehr eine Stellungnahme zur Notwendigkeit der Durchfahrt abgegeben. Die Brandschutzdienststelle erklärte, dass die Durchfahrtsmöglichkeit im Bereich der Alten Kirchstraße aus Gründen des Brandschutzes erforderlich sei. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein mehrgeschossiger Gebäudekomplex, in dem Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Demenz untergebracht sind. Um im Falle eines Schadens eine schnelle Hilfeleistung zu ermöglichen, müsse die Durchfahrt erhalten bleiben. Die Bezirksvertretung VI nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 6.Außengelände Freie Schule Schalker Str.Zur Vorlage · 0585/2024/CDU/GRÜNE/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne in der Bezirksvertretung VI Zollverein haben einen gemeinsamen Antrag eingereicht, um das Außengelände der Jugendeinrichtung Freie Schule Schalker Straße in Katernberg ökologisch aufzuwerten und kinder- sowie jugendgerecht zu gestalten. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen und die Einwerbung von Fördermitteln zu prüfen.
Für die Planung der ökologischen Aufwertung können bereits vorhandene Entwürfe genutzt werden, die aus vorangegangenen Projektgesprächen zwischen der EGLV, dem Büro für Landschaftsarchitektur Hoff & Koch sowie der Verwaltung hervorgegangen sind. Die Kosten für diese Planungen werden auf 250.000 Euro geschätzt.
Der Antrag sieht zudem vor, dass die Verwaltung verschiedene Fördermöglichkeiten für das Vorhaben prüft und beantragt. Hierzu zählen unter anderem die Förderung „Die klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRISS), die Zukunftsvereinbarung Regenwasser sowie die Aktion „Coole Schulhöfe“.
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- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Umbau Straßenbahnhaltestelle Linie 107, Krankenhaus StoppenbergZur Vorlage · 0586/2024/CDU/GRÜNE/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne in der Bezirksvertretung VI Zollverein haben einen gemeinsamen Antrag zur Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle der Linie 107 am Standort Krankenhaus Stoppenberg vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die westliche Seite der Haltestelle umzubauen, wobei eine Vergrößerung der Wartefläche sowie des Bürgersteigs angestrebt wird, um die Sicherheit von Fahrgästen und Passanten zu gewährleisten.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die barrierefreie Gestaltung der Wegeverbindung zwischen der Haltestelle und dem Gelände der neu entstehenden Klinik in Stoppenberg. Zudem wird eine Umbenennung der Haltestelle in „Gesundheitspark Stoppenberg“ vorgeschlagen. Die Antragsteller bitten die Verwaltung, die Planungen der beteiligten Akteure zu koordinieren, um im Zuge des Klinikneubaus eine einheitliche Planung für den Zugang zum Gelände und die Nutzung der Haltestelle sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wird auch die Umbenennung der Haltestelle durch die Ruhrbahn gefordert.
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Beratungsfolge
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Entsiegelung der ehemaligen Tennisplatzfläche in StoppenbergZur Vorlage · 0587/2024/CDU/GRÜNE/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne in der Bezirksvertretung VI Zollverein haben einen gemeinsamen Antrag zur Entsiegelung der ehemaligen Tennisplatzfläche in Stoppenberg vorgelegt. Das Gelände an der Gelsenkirchener Straße 89a soll entsiegelt und für Aufforstungen oder Ersatzpflanzungen genutzt werden.
Hintergrund des Antrags ist die Auflösung des ehemaligen Tennisvereins sowie das Scheitern von Bemühungen um eine alternative Nutzung der Fläche. Die Antragsteller weisen auf einen bestehenden Bedarf an Grünausgleichsflächen im Stadtbezirk Zollverein hin. Durch die geplante Begrünung sollen zudem den Auswirkungen des derzeit ungenutzten Geländes für die angrenzende Jugendeinrichtung, eine Kita, eine Schule sowie die umliegende Nachbarschaft entgegengewirkt werden. Eine Entscheidung über das Vorhaben wird in der Sitzung der Bezirksvertretung am 15. Mai 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Verringerung der SchiedsamtsbezirkeZur Vorlage · 0427/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant, die Anzahl der Schiedsamtsbezirke in Essen von derzeit 18 auf neun zu reduzieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Grenzen der Schiedsamtsbezirke an die neun bestehenden Stadtbezirke anzupassen. Die Umsetzung der Verringerung soll sukzessive erfolgen, sobald Stellen unbesetzt bleiben, Amtsperioden auslaufen oder Ämter anderweitig enden. Dabei werden die neuen Bezirke mit römischen Ziffern bezeichnet. Die bisherigen Schiedsamtsbezirke 17 und 18 sollen bereits ab sofort in die Bezirke VIII und IX umbenannt werden.
Hintergrund der Neugestaltung sind rückläufige Fallzahlen sowie die Schwierigkeit, Nachfolger für das Ehrenamt zu finden. Durch die Anpassung an die Stadtbezirksgrenzen soll eine gleichmäßigere Arbeitsbelastung erreicht werden. Im Zuge dessen wird die jährliche Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen zum 1. Juli 2024 von 600 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Für ausschließlich stellvertretende Schiedspersonen ist eine Entschädigung von 500 Euro vorgesehen, unabhängig von der Anzahl der übernommenen Vertretungen. Die Stadt verzichtet weiterhin auf die Abführung ihres Anteils an den Gebühreneinnahmen. Trotz der Erhöhung der Einzelbeträge wird erwartet, dass die Gesamtkosten für die Aufwandsentschädigungen aufgrund der geringeren Anzahl an Bezirken weitgehend stabil bleiben.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (28. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 10.Jahresbericht des KOD und der SIKO für das Berichtsjahr 2023Zur Vorlage · 0607/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und der Sicherheitskoordination (SIKO) für das Berichtsjahr 2023 wurde zur Kenntnisnahme in die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen vorgelegt. Die Vorlage, unterzeichnet von Beigeordnetem Kromberg, beschreibt die Aufgaben der Einsatzkräfte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in allen 50 Essener Stadtteilen.
Zu den Tätigkeiten des KOD gehören regelmäßige Streifengänge, die Kontrolle von Grillzonen sowie die Reaktion auf Meldungen zu Lärmbelästigungen oder der Nutzung öffentlicher Grünflächen. Die Einsatzkräfte führen zudem morgendliche Kontrollen durch, um nächtigende Personen zu erfassen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Begleitung von Großveranstaltungen wie den Weihnachtsmärkten oder Stadtfesten sowie der Zusammenarbeit mit der polizeilichen Sicherheitskoordination.
Derzeit umfasst der Streifendienst des KOD 57 Einsatzkräfte und der Ermittlungsdienst 18 Mitarbeiter, wobei sich 14 weitere Personen in der Ausbildung befinden. Die Personalplanung sieht vor, die Qualifizierung der Einsatzkräfte durch Schulungen in Deeskalation und Eigensicherung fortzusetzen. Der KOD ist in ein neues Verwaltungsgebäude in der Ellernstraße eingezogen, wodurch verschiedene Standorte der Abteilung zusammengelegt wurden. Im Bereich der Personalgewinnung wird auf den Wettbewerb mit anderen Kommunen im Ruhrgebiet hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Katzenbruchstraße zwischen Stoppenberger Straße und Karolingerstraße"Zur Vorlage · 0354/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Katzenbruchstraße zwischen der Stoppenberger Straße und der Karolingerstraße beschließen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 2.308.000 Euro. Für das Jahr 2024 wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 690.000 Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.610.000 Euro beantragt.
Die Arbeiten umfassen die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn unter Verwendung von lärmoptimiertem Asphalt, um den Immissionspegel für die angrenzende Bebauung zu senken. Zudem sollen Entwässerungsleitungen und -rinnen saniert sowie Fußgängerquerungen barrierefrei umgebaut werden. Aufgrund des Einsatzes schwerer Maschinen ist in einzelnen Bauabschnitten eine Vollsperrung der Fahrbahn erforderlich. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt etwa vier Monate, wobei Umleitungen für den Individualverkehr ausgeschildet werden. Der Busverkehr bleibt von der Baustelle nicht betroffen.
Die Finanzierung des Projekts soll durch einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen unterstützt werden, dessen Einreichung bis zum 31. Mai 2024 vorgesehen ist. Es wird eine Bezuschussung von rund 75 Prozent der förderfähigen Kosten in Höhe von etwa 1.731.000 Euro erwartet, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf circa 577.000 Euro reduziert. Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2024 sollen aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Beteiligung der BV für ähnliche Vorlagen 0352/2024/6 und 0355/2024/6 fehlt, 0354/2024/6: Bitte Kreuzungsbereich Katzenbruchstraße/Altenessener Straße aufnehmen, 3 Maßnahmen möglichst zusammen umsetzen)
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Beschluss des Planungs- und Bauprogramms Ingenieurbau (Priorisierung der kurz- bis mittelfristig erforderlichen Maßnahmen)Zur Vorlage · 0452/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Planungs- und Bauprogramm „Ingenieurbau“ dient der strukturierten Umsetzung kurz- bis mittelfristiger Maßnahmen wie Rückbauten, Sanierungen sowie Neubauten und Ersatzneubauten in einem Zeitraum von zwei bis fünf Jahren. Hintergrund ist die Diskrepanz zwischen der statistisch erforderlichen Neubauquote für Brückeninfrastrukturen und den tatsächlich realisierten Bauleistungen der vergangenen Jahrzehnte.
Bei der Priorisierung der Maßnahmen werden verschiedene Kriterien herangezogen. Bereits laufende Projekte erhalten Vorrang, um vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen. Weitere Faktoren sind der bauliche Zustand, das Alter der Bauwerke sowie die Verkehrsbedeutung, etwa durch die Einbindung in das Radroutonetz oder den schienengebundenen ÖPNV. Auch die Verfügbarkeit von Ausweichrouten, die Bedeutung für den Rettungsdienst sowie bestehende oder zu erwartende Verkehrseinschränkungen fließen in die Bewertung ein. Ziel ist es, die Auswirkungen auf die städtische Wirtschaft und den Verkehr auf wichtigen Strecken zu minimieren.
Zur Sicherstellung der Umsetzung ist das Programm in vier Kategorien unterteilt, die sich am Projektumfang und dem Schwierigkeitsgrad orientieren. Diese Struktur berücksichtigt die verfügbaren personellen Kapazitäten der Projektleitungen, um Verzögerungen und Nachtragskosten zu vermeiden. Neben Brücken umfasst das Programm auch andere Bauwerke wie Stützwände. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretungen I bis IX sollen das aktuelle Programm zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Schilderbrücken in dem Ausmaß noch erforderlich? Frage nach politischem Wunsch bei Radverkehrsmaßnahmen befremdlich, da die BV I mit Anträgen und Anfragen Wunsch bereits geäußert habe)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 14.Straßenbenennung hier: Benennung einer Platzfläche auf dem Gelände der Gustav-Heinemann-Gesamtschule in "Gustav-Heinemann-Platz" - Arbeitsbezeichnung I 36 - im Stadtteil SchonnebeckZur Vorlage · 0573/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI beabsichtigt, eine Platzfläche auf dem Gelände der Gustav-Heinemann-Gesamtschule im Stadtteil Schonnebeck umzubenennen. Die Fläche, die derzeit unter der Arbeitsbezeichnung I 36 geführt wird, soll den Namen „Gustav-Heinemann-Platz“ erhalten.
Der Vorschlag zur Umbenennung geht von der Schulleitung aus und steht im Zusammenhang mit dem Neu- und Umbau der Schule. Ziel ist es, die Schuladresse in „Gustav-Heinemann-Platz 1“ zu ändern, um die Präsenz der Schule sowie die Ehrung von Gustav Heinemann zu stärken. Seitens der Immobilienwirtschaft, der Schulverwaltung sowie der Sport- und Bäderbetriebe bestehen keine Einwände gegen die geplante Benennung und die damit verbundene Adressänderung. Die daraus resultierende Umnummerierung würde lediglich die Schule als Wirtschaftseinheit betreffen.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die Benennung von Plätzen bei der Bezirksvertretung. Nach dem Beschluss wird die Änderung im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht. Die Benennung erlangt nach Ablauf der Rechtsmittelfrist Bestandskraft.
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Beratungsfolge
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.aAnbringung von Pflanzgefäßen an Straßenbeleuchtungsmasten im Stadtteil KaternbergZur Vorlage · 0726/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Katernberger Werbering e. V. hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Anbringung von Blumenampeln an Straßenbeleuchtungsmasten im Stadtteil Katernberg beantragt. Die Maßnahme dient der Verschönerung des Straßenbildes. Während für die Katernberger Straße bereits in den vergangenen Jahren eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde, soll der Bereich nun auf die Nebenstraßen Meybuschhof und Viktoriastraße ausgeweitet werden.
Die Anbringung sowie die Pflege der Pflanzgefäße sollen durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden. Die Kosten für die Installation und Instandhaltung sowie die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht liegen beim Antragsteller. Die Verwaltung führt derzeit eine interne Prüfung der Laternenmasten hinsichtlich ihrer Standfestigkeit und der verkehrlichen Relevanz durch. Vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses dieser Prüfung ist die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis beabsichtigt.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um eine Entscheidung über die Blumenampeln an der Katernberger Straße gebeten. Für die Nebenstraßen Meybuschhof und Viktoriastraße liegt der Beschlussvorschlag bei der Bezirksvertretung VI, wobei die Katernberger Straße dort zur Kenntnisnahme vorgelagert ist.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) Stadtbezirk VI/Zollverein - Aufwertung von Hauptverkehrsstraßen hier: Ideenkonzept und Weiterbeauftragung RealisierungskonzeptZur Vorlage · 0417/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen hat das „Ideenkonzept zur Aufwertung von Hauptverkehrsstraßen im Stadtbezirk VI“ beschlossen. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, dieses Konzept zu einem Realisierungskonzept weiterzuentwickeln. Ziel ist die Verbesserung der städtebaulichen Situation an den Zufahrtswegen zum UNESCO-Welterbe Zollverein.
Das Ideenkonzept basiert auf vier Grundpfeilern. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Schaffung einer identitätsstiftenden Struktur, wobei unter anderem eine farbliche Gestaltung der Fahrleitungsmasten der Ruhrbahn vorgesehen ist. Des Weiteren sollen punktuelle visuelle Akzente, wie etwa Lichtkunst an Eisenbahnunterführungen oder die Aufwertung von Friedhofsmauern, geschaffen werden. Im unmittelbaren Sichtbereich des Zechengeländes sind Anpassungen der Fahrbahn- und Gehwegbeläge sowie eine Aufwertung der Beleuchtung und der Grünflächen geplant. Ergänzend sollen Maßnahmen zur kontinuierlichen Pflege und Instandhaltung des Straßenraumes umgesetzt werden.
Die weitere Ausarbeitung des Konzepts soll bis zum Erreichen der Leistungsphase 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erfolgen. Die Ergebnisse sowie eine geplante Bürgerbeteiligung werden für September 2024 erwartet. Für die Planungskosten wurde im Haushalt 2023 ein Betrag von 100.000 Euro bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 07.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 16.Johann-Michael-Sailer-Schule / Schillerschule, Immelmanstr. 6-8, 45309 Essen Hier: Überlassung des Schulhofes - Parken auf dem Schulhof - an die evangelische Kirchengemeinde Essen-Schonnebeck am 02. Juni 2024Zur Vorlage · 0547/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI für den Stadtbezend VI wird über die Überlassung des Schulhofes der Johann-Michael-Sailer-Schule bzw. Schillerschule in der Immelmannstraße 6-8 als Parkmöglichkeit entscheiden. Die evangelische Kirchengemeinde Essen-Schonnebeck hat beantragt, das Gelände am 2. Juni 2024 für den Zeitraum von 09:00 Uhr bis etwa 16:00 Uhr zu nutzen. Hintergrund der Anfrage ist die Durchführung der diesjährigen Konfirmation in der Kirchengemeinde.
Für das Vorhaben wurden bereits die Schulleitung sowie die Abteilung Immobilienwirtschaft angehört, wobei seitens dieser Stellen keine Bedenken gegen die Nutzung des Schulhofes erhoben wurden. Die zuständige Bezirksvertretung wird nun um ihre Zustimmung zur Bereitstellung der Parkflächen gebeten, um den Bedarf im Rahmen der kirchlichen Veranstaltung zu decken.
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Beratungsfolge
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirkes VI auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 0533/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI berät über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen Kulturarbeit. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Gesamtförderung in Höhe von 500 Euro aus Mitteln zur Förderung der bezirklichen Kulturarbeit vor.
Ein Teilbetrag von 500 Euro ist für das Bürgerzentrum KonTakt für eine Veranstaltung am 10. Juni 2024 vorgesehen. Weitere im Antrag aufgeführte Kulturträger, darunter der Deutsch-Tunesische Verein für Familien und Kultur e.V., der Polnische Kreis „PIAST“, das Projekt Zell Alarm! sowie der Ukrainisch-Deutsche Verein OPRA e.V. im Jugendzentrum Schonnebeck, sind mit einem Zuschussbetrag von null Euro aufgeführt.
Die Verwaltung hat die Förderfähigkeit der Projekte gemäß den Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit in der Stadt Essen festgestellt. Die vorgeschlagene Höhe der Zuschüsse folgt der Empfehlung der Programmkonferenz. In der Vorlage wird zudem darauf hingewiesen, dass Vertreter einiger Kultureinrichtungen nicht an der Programmkonferenz teilgenommen haben.
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Beratungsfolge
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Haushalt 2024 hier: Vergabe von RestmittelnZur Vorlage · 0524/2024/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bezirksvertretung VI Zollverein stehen im Haushaltsjahr 2024 nach Abzug bereits beschlossener Mittel ein Betrag von 61.800 Euro zur Verfügung. Dieser Restbetrag ergibt sich aus einem Gesamthaushalt von 400.000 Euro sowie übertragenen Mitteln aus Vorjahren in Höhe von 16.500 Euro, abzüglich der bereits im Februar und März getroffenen Verwendungsentscheidungen.
Im Rahmen der aktuellen Sitzung werden Entscheidungen über drei vorliegende Anträge getroffen. Die Evangelische Kirchengemeinde Katernberg beantragt eine Zuwendung in Höhe von 2.590 Euro für die Anschaffung eines neuen Brennofens für eine Töpfergruppe. Für die Einrichtung eines Multifunktionsraums an der Tuttmannschule wird ein Betrag von 6.760 Euro zur Anschaffung von drei Sitz- und Tischkombinationen angefordert. Zudem liegt ein Antrag des Jugendzentrums Schonnebeck, vertreten durch das Kreisjugendwerk der AWO Essen, vor, der eine Förderung von 1.200 Euro für die Neuanschaffung und Montage einer Graffitiwand vorsieht.
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Beratungsfolge
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung)
- 18.1Evangelische Kirchengemeinde Katernberg (Brennofen)
- 18.2Tuttmannschule (Tisch-/Sitzkombination)
- 18.3Jugendzentrum Schonnebeck/Kreisjugendwerk der AWO (Graffitiwand)
- 19.Haushalt 2024 hier: Vergabe von Traditionsmitteln Heimat- und BrauchtumspflegeZur Vorlage · 0525/2024/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung VI für den Stadtbezirk Zollverein wird über die Vergabe von Mitteln zur Heimat- und Brauchtumspflege im Haushaltsjahr 2024 entschieden. Grundlage hierfür ist ein Beschluss vom 21. Februar 2024, mit dem insgesamt 2.000 Euro für diesen Zweck bereitgestellt wurden. Dieser Betrag steht im laufenden Haushaltsjahr in voller Höhe zur Verfügung.
Die Karnevalsgesellschaft „Närrische Elf e.V.“ hat einen Antrag auf die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 2.000 Euro gestellt. Die beantragten Mittel sollen für die Anschaffung eines neuen Wagens verwendet werden, der bei den Karnevalsumzügen zum Einsatz kommen soll. Über die Entscheidung über diesen gestellten Antrag muss die Bezirksvertretung treffen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Mitteilungen der Beauftragten
- 20.1Mitteilungen des Seniorenbeauftragten
- 20.2Mitteilungen des Mobilitätsbeauftragten
- 21.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0517/2024/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informierte die Bezirksvertretung VI Zollverein über verschiedene Infrastrukturmaßnahmen und aktuelle Sachstände. Im Bereich der Gehweginstandsetzungen wurden Arbeiten in Bolsterbaum, Schonneckhöfe sowie in der Röckenstraße im Jahr 2023 abgeschlossen. Für den Bereich Gareisstraße/Karl-Meyer-Straße ist ein taktiler und barrierefreier Umbau für das dritte Quartal 2024 geplant. An der Köln-Mindener-Straße wurden kurzfristige Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung von Schlaglöchern durchgeführt; größere Fahrbahnarbeiten sind für die Sommerferien 2024 vorgesehen.
Hinsichtlich der Risikobaumfällungen im Sommer 2024 verwies die zuständige Fachabteilung auf bestehende Informationsquellen und erklärte, dass eine detailliertere Auflistung von Ersatzpflanzungen aus Ressourcenmangel derzeit nicht möglich sei, ein digitales Standortkataster jedoch in Entwicklung ist. Zur Barrierefreiheit im Rathaus Stoppenberg wurde die Prüfung der Möglichkeiten für den Ratssaal abgeschlossen.
Bezüglich der Parksituation an der Köln-Mindener-Straße und der Gareisstraße/Karl-Meyer-Straße teilte das Ordnungsamt mit, dass im Bereich der Gareisstraße eine temporäre Verstärkung der Kontrollen erfolgt. Ein halbhüftiges Parken an der Köln-Mindener-Straße wird aufgrund eingeschränkter Sichtverhältnisse nicht befürwortet. Zu einer Veranstaltung in der Jugendhalle Schonnebeck vom Februar 2024 liegen keine Anmeldungen bei der Koordinierungsstelle vor, und es wurden keine verkehrlichen Maßnahmen genehmigt.
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Beratungsfolge
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung)
- 21.1Gehweginstandsetzungen und Bordsteinabsenkungen im Jahr 2023
- 21.2Umwandlung der Straße Erlenskampweg
- 21.3Barrierefreiheit Rathaus Stoppenberg
- 21.4Risikobaumfällung Sommer 2024
- 21.5Veranstaltung am 24.02.2024 in der Jugendhalle Schonnebeck
- 21.6Parken Köln-Mindener-Straße 275 - 278
- 21.7Gehweg Gareisstraße/Karl-Meyer-Straße
- 21.8Erneuerung des Geh- und Radweges "Im Westerbruch"
- 21.9Straßenschäden Köln-Mindener-Straße
- 21.aSonstige Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0729/2024/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Bezirksvertretung VI über verschiedene aktuelle Themen informiert. Im Zusammenhang mit dem Jahresbericht zur Förderung der Spielplatzpatenschaften für das Jahr 2023 nahm das Jugendamt Stellung zu den zuvor geäußerten Anmerkungen der Bezirksvertretung.
Ein weiterer Punkt betrifft die Installation eines neuen Sirenenstandortes im Stadtteil Schonnebeck durch die Feuerwehr Essen. Nach Erkenntnissen aus einem bundesweiten Warntag ist die Errichtung einer Mastanlage mit einer Höhe von circa 18 Metern und einer Grundfläche von 3 mal 3 Metern erforderlich. Die Umsetzung soll aufgrund von Bundesfördermitteln noch im laufenden Jahr erfolgen. Die Abstimmung zwischen der Feuerwehr und den beteiligten Fachbereichen ist derzeit im Gange. Da diese Maßnahme dem Katastrophenschutz unterliegt, liegt keine Entscheidungskompetenz bei der Bezirksvertretung, die jedoch frühzeitig in Kenntnis gesetzt wurde.
Zudem wurde über eine Maßnahme im Bereich Distelkamp berichtet. Dort wurden am 3. Mai 2024 ein Sperrpfosten gesetzt und ein Halteverbot im Wendebereich angeordnet.
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Beratungsfolge
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung)
- 21.a.1Jahresbericht zur Förderung der Spielplatzpatenschaften im Jahr 2023
- 21.a.2Sirenenstandort in Schonnebeck
- 21.a.3Teileinziehung Distelkamp
- 22.Anfragen und Mitteilungen
- 22.1Eröffnungsfeier neugestaltete Zechenmauer an der Kraspothstraße
- 22.2Sperrpfosten Schwanhildenstraße (vor Hausnr. 29)
- 22.3Beschilderung Einbahnstraße "Am Teichstück"
- 22.4Hundewiese im Helenenpark
- 23.Liste der offenen Aufträge / Anfragen BV VI Zollverein
- 24.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 25.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil