Bürgereingabe gemäß § 24 GO hier: Durchfahrtsbeschränkung Alte Kirchstr.
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung VI wurde eine Bürgereingabe zur Durchfahrtsbeschränkung in der Alten Kirchstraße behandelt. Ein Anwohner hatte die Prüfung einer dauerhaften Schließung der Straße anstelle der derzeitigen, zu öffnenden Absperrung beantragt.
Das Amt für Straßen und Verkehr verwies in seiner Stellungnahme auf eine Untersuchung aus dem Jahr 2020, nach welcher eine weitergehende Sperrung nicht möglich sei. Am 26. Februar 2024 hatte die zuständige Fachabteilung die Wegesperre mit einer Kappe und einem städtischen Vorhängeschloss versehen. Dieses Schloss wurde jedoch am darauffolgenden Tag von Unbekannten gewaltsam entfernt.
Aufgrund der Situation hat die Feuerwehr eine Stellungnahme zur Notwendigkeit der Durchfahrt abgegeben. Die Brandschutzdienststelle erklärte, dass die Durchfahrtsmöglichkeit im Bereich der Alten Kirchstraße aus Gründen des Brandschutzes erforderlich sei. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein mehrgeschossiger Gebäudekomplex, in dem Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Demenz untergebracht sind. Um im Falle eines Schadens eine schnelle Hilfeleistung zu ermöglichen, müsse die Durchfahrt erhalten bleiben. Die Bezirksvertretung VI nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 15.05.2024Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)