Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 29 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 23.04.2024
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Berichterstattung des Jugendamtes zur Integrierten kommunalen Präventionsstrategie und zum Kinderbildungs- und Betreuungsangebot
- 4.Schutz der Allee an der ErbslöhstraßeZur Vorlage · 0628/2024/PARTEI-LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Partei Die Linke in der Bezirksvertretung V hat einen Antrag zum Schutz der Lindenallee an der Erbslöhstraße vorgelegt. In dem Dokument wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob das Befahren und Parken der Straße durch Schwerlastverkehr sowie Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen unterbunden werden kann.
Als mögliche Maßnahmen werden die Errichtung eines weiteren modalen Filters südlich der Hausnummer 34 am Ende der Wohnbebauung sowie eine Beschilderung mittels des Verkehrszeichens 253 vorgeschlagen. Die Begründung des Antrags bezieht sich auf den Schutzstatus der Lindenallee, die im Alleenkataster des Landes verzeichnet und gemäß dem Landesnaturschutzgesetz NRW geschützt ist. Laut Antrag führt das Abstellen von Lkw und Transportern zu Beschädigungen an den Graskanten der Allee, wobei auch eine Beeinträchtigung der Bäume nicht ausgeschlossen wird.
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Beratungsfolge
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wasserbaumaßnahme der Stadtwerke Essen AG in der Straße" Kellersohnweg 15 - 33"Zur Vorlage · 0728/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 hat sich mit einer geplanten Wasserbaumaßnahme der Stadtwerke Essen AG im Kellersohnweg befasst, welche die Hausnummern 15 bis 33 umfasst. Die vorliegende Vorlage dient der Information und Entscheidung über die Durchführung dieser Maßnahmen.
Im Rahmen des Beschlussvorschlags nimmt die Bezirksvertretung die Maßnahme zur Kenntnis. Ein wesentlicher Bestandteil der Entscheidung ist die Zustimmung zu den damit verbundenen verkehrslenkenden Maßnahmen. Das Gremium stimmt zudem der vorübergehenden Änderung der Verkehrsführung zu, die im Rahmen der anstehenden Arbeiten vorgesehen ist. Damit wurde die Grundlage für die Umsetzung der baulichen Veränderungen und die entsprechende Regelung des Verkehrsflusses im Kellersohnweg durch das zuständige Gremium geschaffen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Weitere Verwendung bezirklicher Haushaltsmittel 2024Zur Vorlage · 0732/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V in Essen befasst sich mit der weiteren Verwendung der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2024. Im Zentrum der Vorlage steht die Entscheidung über die Vergabe von Zuwendungen aus dem Haushalt des Stadtbezirks, konkret unter der Produktnummer 1.01.01.04.05.
Nach bereits getroffenen Beschlüssen, die ein Gesamtvolumen von 326.376,00 Euro umfassen, liegt nun eine neue Entscheidungsvorlage vor. Diese bezieht sich auf neu eingegangene sowie noch nicht beschlossene Zuwendungsanträge. Die Bezirksvertretung soll in ihrer Sitzung am 28. Mai 2024 über die Gewährung weiterer Zuwendungen entscheiden. Das verbleibende Budget, über dessen Verwendung noch befunden werden muss, beläuft sich auf insgesamt 73.624,00 Euro.
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Beratungsfolge
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — siehe Einzelbeschlüsse
Ergebnis: siehe Einzelbeschlüsse - 7.Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirkes V auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 0536/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V berät über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen Kulturarbeit. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Gesamtförderung in Höhe von 2.100 Euro vor, die aus dem Budget für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit finanziert werden soll.
Die geplanten Zuwendungen verteilen sich auf verschiedene Kulturträger. Der Essener Madrigalchor 1968 erhält einen Betrag von 900 Euro für eine Veranstaltung im April 2024. Die Evangelische Kirchengemeinde Altenessen-Karnap soll mit 500 Euro unterstützt werden, wobei die Veranstaltung für November 2024 vorgesehen ist. Zudem sind zwei Zuschüsse in Höhe von jeweils 350 Euro für das Forum der Russlanddeutschen in Essen e.V. für Veranstaltungen im Juni und Dezember 2024 vorgesehen. Weitere aufgeführte Kulturträger, darunter ARS MUSICA, das Maschinenhaus Essen sowie ein weiterer Kulturträger, sind mit einem Betrag von null Euro im Beschlussentwurf enthalten.
Die Verwaltung hat die Förderfähigkeit der eingereichten Anträge gemäß den Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit in der Stadt Essen geprüft und befürwortet die Empfehlungen der Programmkonferenz hinsichtlich der vorgeschlagenen Zuschusshöhen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Verkaufsoffene Sonntage für das 2. Halbjahr 2024Zur Vorlage · 0486/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Erlassung ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für das zweite Halbjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage des Ordnungsamtes (0486/2024/3) sieht vor, die Sonntagsöffnungen ab September gemäß den entsprechenden Anlagen zu ermöglichen.
Die Grundlage hierfür bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei sind die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts NRW zu berücksichtigen, welches die Anforderungen an die Rechtfertigung von Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz verschärft hat. Eine Öffnung erfordert nun den Nachweis eines hinreichenden öffentlichen Interesses sowie eine Prüfung der Gewichtung der Sachgründe, um das Regel-Ausnahme-Verhältnis zu wahren. Die Stadtverwaltung gibt an, dass für die Freigabe die räumliche Nähe zu Veranstaltungen sowie die Einhaltung eines gemeindlichen Gesamtkonzepts belegt sein müssen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung auf einem strengen Maßstab basiert, um rechtlichen Anfechtungen durch Gewerkschaften oder andere Kläger standzuhalten.
Die Terminvorschläge für den Zeitraum ab September wurden vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. sowie der Essen Marketing GmbH (EMG) nach Abstimmung mit den beteiligten Werbegemeinschaften vorgelegt. Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung und Empfehlung durch die verschiedenen Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, bevor der Rat der Stadt Essen die endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/Die Grünen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen (7 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen)
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen, bei 2 Gegenstimmen der SPD
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/Die Grünen - 9.Jahresbericht des KOD und der SIKO für das Berichtsjahr 2023Zur Vorlage · 0607/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und der Sicherheitskoordination (SIKO) für das Berichtsjahr 2023 wurde zur Kenntnisnahme in die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen vorgelegt. Die Vorlage, unterzeichnet von Beigeordnetem Kromberg, beschreibt die Aufgaben der Einsatzkräfte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in allen 50 Essener Stadtteilen.
Zu den Tätigkeiten des KOD gehören regelmäßige Streifengänge, die Kontrolle von Grillzonen sowie die Reaktion auf Meldungen zu Lärmbelästigungen oder der Nutzung öffentlicher Grünflächen. Die Einsatzkräfte führen zudem morgendliche Kontrollen durch, um nächtigende Personen zu erfassen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Begleitung von Großveranstaltungen wie den Weihnachtsmärkten oder Stadtfesten sowie der Zusammenarbeit mit der polizeilichen Sicherheitskoordination.
Derzeit umfasst der Streifendienst des KOD 57 Einsatzkräfte und der Ermittlungsdienst 18 Mitarbeiter, wobei sich 14 weitere Personen in der Ausbildung befinden. Die Personalplanung sieht vor, die Qualifizierung der Einsatzkräfte durch Schulungen in Deeskalation und Eigensicherung fortzusetzen. Der KOD ist in ein neues Verwaltungsgebäude in der Ellernstraße eingezogen, wodurch verschiedene Standorte der Abteilung zusammengelegt wurden. Im Bereich der Personalgewinnung wird auf den Wettbewerb mit anderen Kommunen im Ruhrgebiet hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Beauftragung von Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen für die Maßnahme "Brandschutz U-Bahnhof Bamlerstraße"Zur Vorlage · 0358/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den U-Bahnhof Bamlerstraße in Essen sollen Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen für Brandschutzmaßnahmen beauftragt werden. Das entsprechende Konzept sieht bauliche Änderungen vor, um die sichere Entfluchtung im Brandfall zu gewährleisten. Zu den geplanten Maßnahmen gehören der Bau eines Tunnelquerschlags zwischen den Bahnsteigen, die Erstellung von Schutzeinhausungen sowie die Anpassung und Nachrüstung der technischen Gebäudeausstattung.
Die Kosten für diese Planungsleistungen werden auf insgesamt 600.000 Euro geschätzt. Da bereits 100.000 Euro für Erkundungsmaßnahmen bereitgestellt wurden, ist für das Jahr 2024 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen aus dem Haushaltsposten zur Erneuerung der Zugsicherungsanlagen stammen.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt federführend durch die Ruhrbahn, da technische Gewerke und die Bauleitung über deren Betriebsbefugnisse abgewickelt werden. Die Verpflichtung der Stadt Essen zur Kostenübernahme ergibt sich aus dem Stadtbahnpachtvertrag mit der Ruhrbahn GmbH. Ein Beschluss über den eigentlichen Baubeginn wird nach Vorliegen detaillierter Kostenberechnungen auf Grundlage der zu erstellenden Ausschreibungsunterlagen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.aInternationale Gartenausstellung 2027 (IGA 2027) Baubeschluss der Baumaßnahme: Kanaluferpark Schurenbachhalde - Altenessen kommt ans WasserZur Vorlage · 0685/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die Maßnahme „Kanaluferpark Schurenbachhalde“ beschließen. Die geplanten Baukosten belaufen sich auf 2.500.000 Euro, vorbehaltlich der Sicherstellung von Fördermitteln. Das Projekt ist Teil der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) und dient dazu, die Verbindung zwischen Essen und Gelsenkirchen sowie den Zugang zum Rhein-Herne-Kanal zu stärken.
Die Planung sieht die Qualifizierung von Fuß- und Radwegen vor, wobei die Wege barrierearm mit einer hellen Asphaltoberfläche gestaltet werden sollen. Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die Förderung des Naturschutzes, insbesondere die Schaffung eines Wanderkorridors für die gefährdete Kreuzkröte durch die Ausbildung von Offenlandbereichen und Laichgewässern.
Zudem soll der Park als Ort zur Darstellung der industriellen Geschichte und der ökologischen Transformation fungieren. Durch die Neuordnung bestehender Wege und die Schaffung einer Platzfläche im Osten des Gebiets sollen verschiedene Freiraumstrukturen miteinander verknüpft werden. Das Vorhaben ist in das übergeordnete Projekt „Wege zur Freiheit Emscher“ eingebunden und soll die grüne Infrastruktur der Region erweitern.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.bErtüchtigung des Recyclinghofes Lierfeldstraße sowie Erweiterung der Recyclingstation PferdebahnstraßeZur Vorlage · 0703/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen plant eine Neuausrichtung bei den Recyclinganlagen im Stadtgebiet. Ein Beschluss vom November 2022, der den Neubau eines Recyclinghofes an der Pferdebahnstraße vorsah, soll aufgehoben werden. Grund hierfür ist die Steigerung der geschätzten Kosten von rund 8,8 Millionen Euro auf etwa 13,4 Millionen Euro. Statt des ursprünglichen Neubauprojekts wird nun die Erweiterung der Recyclingstation Pferdebahnstraße sowie die Ertüchtigung des Recyclinghofes Lierfeldstraße angestrebt.
Die Erweiterung an der Pferdebahnstraße soll Kapazitäten für verschiedene Abfallarten wie Papier, Elektroaltgeräte und Kunststoffe erhöhen, wobei der Verkehrsfluss so zu gestalten ist, dass kein Rückstau auf die Straße entsteht. Die Fertigstellung wird für Juni 2025 erwartet. Parallel dazu soll der Standort Lierfeldstraße baulich und verkehrlich modernisiert werden. Geplant sind unter anderem eine neue Flächenentwässerung, eine dritte Fahrspur für Anlieferungen sowie die Einführung eines bargeldlosen Zahlungssystems und der EasyDrop-Bauweise. Hier ist mit einer Fertigstellung um Februar 2026 zu rechnen.
Die Investitionskosten belaufen sich nach ersten Schätzungen auf etwa 3,3 Millionen Euro für die Pferdebahnstraße und rund 2,87 Millionen Euro für die Lierfeldstraße. Die Kosten werden von den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE) getragen. Mögliche Auswirkungen auf die Abfallgebühren können erst nach Abschluss der Genehmigungsverfahren und einer Prüfung der Abfallfraktionen abschließend beurteilt werden.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Mit Aussprache kein Beschluss gefasst, zur Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 11.Sachstand zur Machbarkeitsstudie StadthafenZur Vorlage · 0049/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen IV und V wurden über den Sachstand zur Machbarkeitsstudie des Stadthafens informiert. Die im Februar 2022 beauftragte Untersuchung dient dazu, die Entwicklungspotenziale des etwa 125 Hektar großen Areals am Rhein-Herne-Kanal zu ermitteln. Das Vorhaben ist Teil des interkommunalen Rahmenplans Freiheit Emscher, der eine Aufwertung des Essener Nordens durch optimierte Logistik und verbesserte städtebauliche Strukturen vorsieht.
Die Erarbeitung der Studie umfasst die Untersuchung von Bestandsdaten, die Erstellung eines Wirtschaftsgutachtens sowie die Entwicklung verschiedener Nutzungsszenarien und eines Zielkonzepts. Zu den angestrebten Zielen gehören der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, die Schaffung von Grünverbindungen und die Verbesserung des Zugangs zu Wasserflächen. Während bestehende gewerbliche und industrielle Nutzungen im Industriequartier erhalten bleiben sollen, ist für bestimmte Flächen – etwa entlang der künftigen Umwelttrasse Hafenstraße – die Ansiedlung von hochwertigem Gewerbe, Dienstleistungen sowie Gastronomie vorgesehen. Einzelhandelsansiedlungen sollen hingegen unterbunden werden.
Die Ausschreibung für die ersten Arbeitsschritte wird derzeit vorbereitet. Die Kosten für die Erstellung von Szenarien und des Zielkonzepts werden vorläufig auf 85.000 Euro geschätzt, während für die anschließende Rahmenplanung etwa 150.000 Euro veranschlagt werden. Eine Finanzierung durch Fördermittel oder Flächeneigentümer wird geprüft; andernfalls erfolgt die Deckung über das Amt für Stadtplanung und Bauordnung.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Mitteilungen der Verwaltung
- 12.1Grillen auf städtischen Verkehrs- und GrünflächenZur Vorlage · 0678/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V behandelt die Regelung des Grillens auf städtischen Verkehrs- und Grünflächen. Hintergrund ist eine Anfrage aus einer Sitzung der Bezirksvertretung im Juni 2023, in der die Verwaltung um Klärung gebeten wurde, ob für besondere Aktivitäten wie etwa Stadtteilfeste Sondernutzungserlaubnisse als Ausnahme vom bestehenden Grillverbot möglich sind.
Der Fachbereich 67 (Grün und Gruga) nahm hierzu Stellung und teilte mit, dass das Grillen auf städtischen Verkehrs- und Grünflächen außerhalb von markierten Grillzonen nicht gestattet ist. Die Bezirksvertretung hat diese Auskunft im Rahmen der Sitzung zur Kenntnis genommen. Damit wurde die Anfrage bezüglich möglicher Sondernutzungen für Veranstaltungen abschließend beantwortet.
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- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.2Wegeschäden im SpindelmannparkZur Vorlage · 0679/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Spindelmannpark sind die Wege durch Starkregenereignisse in den Wintermonaten sowie durch die Nutzung der Entsorgungsbetriebe Essen beschädigt worden. In der vorliegenden Vorlage für die Bezirksvertretung V wird auf eine Anfrage aus einer vergangenen Sitzung reagiert, mit welcher nach Maßnahmen zur Behebung dieser Schäden gefragt wurde.
Der zuständige Fachbereich 67 (Grün und Gruga) führt dazu aus, dass einfache Ausbesserungsarbeiten das Problem nicht dauerhaft beheben können. Als Lösung ist geplant, die Hauptachsen, welche vom Vosseler Weg und der Erbslöhstraße ausgehen, zu pflastern. Durch diese bauliche Maßnahme soll eine stabile und dauerhafte Oberfläche geschaffen werden. Die Bezirksvertretung V hat die Informationen zur Sachlage zur Kenntnis genommen.
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- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.3Nicht geleerte blaue Mülltonnen im Bezirk VZur Vorlage · 0690/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V wurde über den aktuellen Stand bezüglich dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum abgestellter Müllbehälter informiert. Hintergrund ist eine Anfrage der Bezirksvertretung aus dem Januar 2024, mit der die Verwaltung um eine Prüfung und entsprechende Veranlassung an zwei Standorten gebeten hatte.
Nach durchgeführten Ortsbesichtigungen durch das Amt für Straßen und Verkehr außerhalb der Leerungstage ergaben sich unterschiedliche Befunde. An der Altenessener Straße 569 konnte ein grauer Müllbehälter festgestellt werden. Vor dem Wohnobjekt in der Vogelheimer Straße 76 befanden sich drei graue sowie ein gelber Müllbehälter im öffentlichen Raum.
Die zuständige Fachabteilung hat die Eigentümer der betreffenden Wohnobjekte schriftlich wegen einer unerlaubten Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums abgemahnt. Zudem wurden die Eigentümer aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Abstellung der Behälter außerhalb der Leerungstage nicht mehr erfolgt. Die Bezirksvertretung V hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen.
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- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.aSpielplatz Krablerstraße / WickingstraßeZur Vorlage · 0818/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V hat Informationen zum aktuellen Zustand des Spielplatzes an der Krablerstraße und Wickingstraße erhalten. Hintergrund ist eine Anfrage der Bezirksvertretung aus dem Februar 2024, mit der die Verwaltung um Auskunft darüber gebeten hatte, ab wann die Rutsche sowie der Sandspielplatz wieder freigegeben werden können.
Der Fachbereich 67 (Grün und Gruga) gab hierzu eine Zwischenmitteilung ab. Demnach ist die Rutsche an der Krablerstraße aufgrund von Stauwasser im Fallschutzbereich abgesperrt. Die Ursache für die Wasseransammlung in diesem Bereich wird auf den regenreichen Winter zurückgeführt. Der zuständige Grünflächenbereich Nord arbeitet derzeit an einer Lösung, um das Problem zu beheben und eine Wiederfreigabe des Spielplatzes zu ermöglichen. Die Bezirksvertretung V hat diesen Sachverhalt zur Kenntnis genommen.
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- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.bEinsichtnahme in Baugenehmigungsvorgänge durch Mitglieder der BezirksvertretungZur Vorlage · 0819/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V befasst sich mit der Frage der Einsichtnahme in Baugenehmigungsverfahren durch ihre Mitglieder. Anlass war eine Anfrage des Gremiums, warum der Zugang zu den Akten für das Bauvorhaben in der Johanniskirchstraße 63 sowie zu einem Verkehrsgutachten verweigert wurde und welche rechtlichen Grundlagen für die Gewährung einer Akteneinsicht gelten.
Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung führte dazu aus, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW ein Anspruch auf Akteneinsicht nur natürlichen Personen und nicht Fraktionen zusteht. Ergänzend erläuterte die Verwaltung unter Bezugnahme auf die Gemeindeordnung NRW, dass das Einsichtsrecht einem einzelnen Mitglied der Bezirksvertretung nur auf Grundlage eines Beschlusses des Gremiums gewährt werden darf. Dabei muss ein spezifisches Mitglied benannt werden.
Ein vorangegangener Beschluss der Bezirksvertretung V sah die Einsichtnahme für zwei Mitglieder vor, was nicht den rechtlichen Anforderungen entsprach, da keine einzelne Person bestimmt wurde. Da jedoch eine Klärung erfolgt ist und die Einsichtnahme durch eine konkret benannte Person nun kurzfristig möglich ist, wird keine erneute Beschlussfassung benötigt.
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- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.cAufstellung von Nistkästen zur Vorbeugung der Insektenplage EichenprozessionsspinnerZur Vorlage · 0829/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V hat Kenntnis über die aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) genommen. Hintergrund der Information ist eine Anfrage aus einer Sitzung der Bezirksvertretung im April 2024, mit der der Fachbereich 67 für Grün und Gruga um Auskunft zu den angewandten Methoden gebeten wurde.
Nach Angaben des zuständigen Fachbereichs erfolgt die Bekämpfung von EPS an städtischen Bäumen gezielt in Bereichen mit hoher Aufenthaltsqualität. Dazu zählen insbesondere Kindertagesstätten, Schulen, Spielplätze sowie Bushaltestellen. In diesen betroffenen Arealen werden Absperrungen mittels rot-weißem Flatterband vorgenommen. An anderen Stellen, wie etwa an Straßen, Wegen oder in Waldgebieten, findet derzeit keine Bekämpfung statt.
Die Verwaltung gab zudem an, dass bei der Bekämpfung keine Pestizide eingesetzt werden. Stattdessen werden die Raupen der Eichenprozessionsspinner aufwendig abgesaugt und anschließend vernichtet. Die Vorlage dient der Information des Gremiums über den aktuellen Stand der Maßnahmen im Stadtgebiet.
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- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.dSkater-Anlage im Bürgerpark
- 13.Sonstige Mitteilungen
- 13.aGully-Überflutungen bei Starkregen-Ereignissen im Bezirk VZur Vorlage · 0777/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 28. Mai 2024 eine Stellungnahme der Stadtwerke Essen AG zu überlaufenden Gullys bei Starkregen-Ereignissen im Stadtbezirk V zur Kenntnis genommen. Die Information folgt auf eine Anfrage der Bezirksvertretung aus dem November 2023.
Nach Auskunft der Stadtwerke Essen AG liegen die Eigentumsverhältnisse und die Verantwortung für Straßeneinläufe sowie Sinkkästen beim Amt für Straßen und Verkehr der Stadt Essen. Die Reinigung dieser Anlagen erfolgt durch die Stadtwerke Essen AG nach Beauftragung durch das zuständige Amt in einem zweijährigen Turnus.
Bei vorhersehbaren Starkregenereignissen werden bekannte Tiefpunkte vorsorglich kontrolliert oder gereinigt. Um etwaige Probleme, wie die notwendige Verlegung eines Straßeneinlaufs, zu melden, können sich Bürgerinnen und Bürger an die Störungsannahme Entwässerung wenden oder den Mängelmelder der Stadt Essen nutzen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.bAnfrage zur Arbeit der Bezirksinklusionsbeauftragten
- 14.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 14.aZufahrt in den Palmbuschweg (Höhe Haus-Nr. 70)
- 14.bGrillfläche im Kaiser-Wilhelm-Park
- 14.cAltkleider-Container im Bezirk V
- 14.dBodenproben auf Zeche Carl
- 14.eErtüchtigung des Fahrradweges auf der Heßlerstraße
- 14.fZustand auf dem Nordfriedhof
- 14.gBauvorhaben Basunestraße
- 14.hTiny-Forest auf der Rasenfläche Steinerweg/Rottekamp
- 15.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Grundstücksangelegenheiten
- 17.Mitteilungen der Verwaltung
- 18.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 18.aGrundstücksangelegenheiten
- 19.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil