Nicht geleerte blaue Mülltonnen im Bezirk V
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V wurde über den aktuellen Stand bezüglich dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum abgestellter Müllbehälter informiert. Hintergrund ist eine Anfrage der Bezirksvertretung aus dem Januar 2024, mit der die Verwaltung um eine Prüfung und entsprechende Veranlassung an zwei Standorten gebeten hatte.
Nach durchgeführten Ortsbesichtigungen durch das Amt für Straßen und Verkehr außerhalb der Leerungstage ergaben sich unterschiedliche Befunde. An der Altenessener Straße 569 konnte ein grauer Müllbehälter festgestellt werden. Vor dem Wohnobjekt in der Vogelheimer Straße 76 befanden sich drei graue sowie ein gelber Müllbehälter im öffentlichen Raum.
Die zuständige Fachabteilung hat die Eigentümer der betreffenden Wohnobjekte schriftlich wegen einer unerlaubten Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums abgemahnt. Zudem wurden die Eigentümer aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Abstellung der Behälter außerhalb der Leerungstage nicht mehr erfolgt. Die Bezirksvertretung V hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.05.2024Kenntnis genommen
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