Grillen auf städtischen Verkehrs- und Grünflächen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V behandelt die Regelung des Grillens auf städtischen Verkehrs- und Grünflächen. Hintergrund ist eine Anfrage aus einer Sitzung der Bezirksvertretung im Juni 2023, in der die Verwaltung um Klärung gebeten wurde, ob für besondere Aktivitäten wie etwa Stadtteilfeste Sondernutzungserlaubnisse als Ausnahme vom bestehenden Grillverbot möglich sind.
Der Fachbereich 67 (Grün und Gruga) nahm hierzu Stellung und teilte mit, dass das Grillen auf städtischen Verkehrs- und Grünflächen außerhalb von markierten Grillzonen nicht gestattet ist. Die Bezirksvertretung hat diese Auskunft im Rahmen der Sitzung zur Kenntnis genommen. Damit wurde die Anfrage bezüglich möglicher Sondernutzungen für Veranstaltungen abschließend beantwortet.
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- 28.05.2024Kenntnis genommen