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Vorlage

Fortschreibung des kommunalen Wasserversorgungskonzept 2024-2030 der Stadt Essen nach § 38 Absatz 3 LWG und erneute Vorlage bis zum 30.06.2024

0781/2024/6 26.06.2024 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Fortschreibung des kommunalen Wasserversorgungskonzeptes für den Zeitraum 2024 bis 2030 zu beschließen. Die Vorlage sieht vor, das aktualisierte Konzept bis zum 30. Juni 2024 bei der Bezirksregierung einzureichen und die Überarbeitung künftig in einem sechsjährigen Rhythmus fortzuführen.

Die Erstellung des Konzepts wurde durch die Gelsenwasser AG im Auftrag der Stadt Essen durchgeführt. Das neue Dokument ersetzt das bestehende Konzept aus dem Zeitraum 2018 bis 2023 und erfüllt die Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW. Im Vergleich zur Vorlage von 2018 enthält das aktuelle Konzept strukturierte Tabellen zu Themen wie Wasseraufbereitung, Wassergewinnung und Betreibern der Infrastruktur. Ein neuer Schwerpunkt liegt auf der Bewertung möglicher Risiken für die Wasserversorgung unter Berücksichtigung des Klimawandels sowie der Benennung entsprechender Minderungsmaßnahmen.

Hinsichtlich der klimatischen Auswirkungen wird für das Versorgungsgebiet ein mittleres Risiko bei der Wasserverteilung durch zunehmende Trockenphasen eingestuft. Als Gegenmaßnahme werden Notübernahmestationen vorgehalten. Das Risiko für die Wasseraufbereitung durch Starkregen oder Hochwasser der Ruhr wird als gering bewertet, da technische und organisatorische Schutzmaßnahmen bestehen. Die Sicherstellung der Wasserversorgung wird für die Zukunft als gewährleistet angesehen, sofern die geplanten Anpassungen der Ruhr-Mindestabflüsse umgesetzt werden.

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