Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 30 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 09.04.2024
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Fortschreibung des kommunalen Wasserversorgungskonzept 2024-2030 der Stadt Essen nach § 38 Absatz 3 LWG und erneute Vorlage bis zum 30.06.2024Zur Vorlage · 0781/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Fortschreibung des kommunalen Wasserversorgungskonzeptes für den Zeitraum 2024 bis 2030 zu beschließen. Die Vorlage sieht vor, das aktualisierte Konzept bis zum 30. Juni 2024 bei der Bezirksregierung einzureichen und die Überarbeitung künftig in einem sechsjährigen Rhythmus fortzuführen.
Die Erstellung des Konzepts wurde durch die Gelsenwasser AG im Auftrag der Stadt Essen durchgeführt. Das neue Dokument ersetzt das bestehende Konzept aus dem Zeitraum 2018 bis 2023 und erfüllt die Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW. Im Vergleich zur Vorlage von 2018 enthält das aktuelle Konzept strukturierte Tabellen zu Themen wie Wasseraufbereitung, Wassergewinnung und Betreibern der Infrastruktur. Ein neuer Schwerpunkt liegt auf der Bewertung möglicher Risiken für die Wasserversorgung unter Berücksichtigung des Klimawandels sowie der Benennung entsprechender Minderungsmaßnahmen.
Hinsichtlich der klimatischen Auswirkungen wird für das Versorgungsgebiet ein mittleres Risiko bei der Wasserverteilung durch zunehmende Trockenphasen eingestuft. Als Gegenmaßnahme werden Notübernahmestationen vorgehalten. Das Risiko für die Wasseraufbereitung durch Starkregen oder Hochwasser der Ruhr wird als gering bewertet, da technische und organisatorische Schutzmaßnahmen bestehen. Die Sicherstellung der Wasserversorgung wird für die Zukunft als gewährleistet angesehen, sofern die geplanten Anpassungen der Ruhr-Mindestabflüsse umgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Sanierung des Musikpavillons im Grugapark hier: Bau- und BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 0701/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Sanierung des Musikpavillons im Grugapark sowie die Anpassung der Außenanlagen beschließen. Die Vorlage sieht die weitere Planung, den Bau und die Instandsetzung des Bauwerks vor, wobei die Gesamtkosten auf rund 2,6 Millionen Euro netto geschätzt werden. Zudem wird die Einrichtung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,6 Millionen Euro für das Jahr 2024 beantragt, mit Kassenwirksamkeit im Jahr 2025.
Die Instandsetzungsmaßnahmen umfassen die Überprüfung und Reparatur der Mero-Raumfachwerk-Konstruktion, den Austausch der Dachmembran sowie die Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen. Auch die technische Ausstattung soll modernisiert werden, unter anderem durch neue Akustikpaneele und eine Grundbeschallung. Um den Anforderungen an die Sicherheit und die Besucherzahlen gerecht zu werden, ist der Bau einer festen WC-Anlage für bis zu 1.100 Personen sowie die Schaffung von Flächen für mobile Sanitäranlagen vorgesehen. Zudem soll ein Blitzschutz installiert werden.
Der Zeitplan sieht vor, dass der Musikpavillon zum Saisonbeginn 2025 wieder in Betrieb genommen werden kann. Ein zweiter Bauabschnitt zur Realisierung der WC-Anlage ist nach der Saison 2025 geplant. Die Finanzierung des Vorhabens soll über verschiedene Haushaltsposten erfolgen, darunter Mittel aus dem Bereich öffentlicher Spielbereiche und die Grugatrasse.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Baukostenerhöhung und überplanmäßige Mittelbereitstellung Entschlammung des Stillgewässers Nr. 2 im Naturschutz- und FFH-Gebiet Heisinger RuhraueZur Vorlage · 0626/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Entschlammung des Stillgewässers Nr. 2 im Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet Heisinger Ruhraue wird eine Erhöhung der Baukosten beantragt. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die ursprüngliche Bausumme von 360.000 Euro um 330.000 Euro auf insgesamt 690.000 Euro zu erhöhen. Gleichzeitig wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 330.000 Euro vorgeschlagen.
Die Kostensteigerung begründet sich durch verschiedene Faktoren. Bodenuntersuchungen ergaben, dass Teile des Geländes stärker belastetes Material aufweisen als ursprünglich angenommen, was zu zusätzlichen Entsorgungskosten von etwa 180.000 Euro führt. Zudem wurde entschieden, den Schlamm mittels einer Zentrifuge zu entwässern, um die Trocknungszeit zu verkürzen und die Beeinträchtigung der Flora und Fauna im Schutzgebiet zu reduzieren. Diese technische Maßnahme verursacht Mehrkosten von rund 130.000 Euro. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen steigen zudem die Honorare für die Planung und Bauleitung um etwa 20.000 Euro.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll durch überplanmäßige Mehreinzahlungen aus eingehenden Fördermitteln erfolgen. Die entsprechenden Zuwendungen wurden bereits bewilligt. Die Maßnahme zur Aufwertung der Lebensraumtypen im Natura 2000-Gebiet befindet sich in der Umsetzung und soll im Laufe des Jahres 2024 abgeschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Sachstand Integrierte Kommunale Wärmeplanung in EssenZur Vorlage · 0727/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen informiert über den aktuellen Sachstand der Integrierten Kommunalen Wärmeplanung. Das Projekt, das seit Ende 2022 gemeinsam mit Partnern wie der Essener Verkehrs- und Versorgungsgesellschaft (EVV), der Stadtwerke Essen AG, der Iqony Fernwärme GmbH und der Westenergie AG durchgeführt wird, dient der Vorbereitung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Die Planung erfolgt im Rahmen des Bundesgesetzgebungsverfahrens zur Wärmeplanung.
Die ersten drei von sechs geplanten Arbeitsschritten – die Eignungsprüfung, die Bestandsanalyse sowie die Potenzialanalyse – sind abgeschlossen. Im Gegensatz zu anderen Planungsverfahren wird das gesamte Stadtgebiet analysiert. Die Bestandsanalyse verdeutlicht, dass die Wärmeversorgung derzeit primär durch fossile Energieträger erfolgt, wobei Erdgas dominiert und Heizöl einen Anteil von 17 Prozent ausmacht. Die Potenzialanalyse identifizierte theoretische erneuerbare Energieträger mit einem Volumen von rund 66 TWh/a, darunter Geothermie und Wärmepotenziale aus der Ruhr. Daraus wurde eine Liste mit 25 potenziellen Startpunkten für Nahwärmenetze sowie vier Punkten für Wasserstoffnetze abgeleitet.
Derzeit findet die Abstimmung des Zielszenarios mit den beteiligten Akteuren statt. Dabei werden Simulationen genutzt, um die wirtschaftlichsten Zeitpunkte für Heizungswechsel unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben – etwa der 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien ab Mitte 2026 – zu ermitteln.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Internationale Gartenausstellung 2027 (IGA 2027) Baubeschluss der Baumaßnahme: Kanaluferpark Schurenbachhalde - Altenessen kommt ans WasserZur Vorlage · 0685/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die Maßnahme „Kanaluferpark Schurenbachhalde“ beschließen. Die geplanten Baukosten belaufen sich auf 2.500.000 Euro, vorbehaltlich der Sicherstellung von Fördermitteln. Das Projekt ist Teil der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) und dient dazu, die Verbindung zwischen Essen und Gelsenkirchen sowie den Zugang zum Rhein-Herne-Kanal zu stärken.
Die Planung sieht die Qualifizierung von Fuß- und Radwegen vor, wobei die Wege barrierearm mit einer hellen Asphaltoberfläche gestaltet werden sollen. Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die Förderung des Naturschutzes, insbesondere die Schaffung eines Wanderkorridors für die gefährdete Kreuzkröte durch die Ausbildung von Offenlandbereichen und Laichgewässern.
Zudem soll der Park als Ort zur Darstellung der industriellen Geschichte und der ökologischen Transformation fungieren. Durch die Neuordnung bestehender Wege und die Schaffung einer Platzfläche im Osten des Gebiets sollen verschiedene Freiraumstrukturen miteinander verknüpft werden. Das Vorhaben ist in das übergeordnete Projekt „Wege zur Freiheit Emscher“ eingebunden und soll die grüne Infrastruktur der Region erweitern.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 - Baukostenbeteiligung an der Inselpromenade des Zukunftsgarten GelsenkirchenZur Vorlage · 0649/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll die Übernahme von Baukosten in Höhe von 650.000 Euro für die Errichtung der Inselpromenade auf dem Essener Teil der Emscherinsel beschließen. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027), deren Bereich „Zukunftsgarten Gelsenkirchen“ auch Flächen auf Essener Stadtgebiet umfasst.
Das Vorhaben beinhaltet den Neubau eines etwa vier Meter breiten, asphaltierten Weges sowie die Aufwertung bestehender wassergebundener Wegeflächen im Bereich der Emscherinsel. Am Hafen Karnap sollen zudem Sitzbänke installiert werden. Die geplanten Wegeverbindungen sind nach dem Ende der IGA 2027 dauerhaft als Infrastruktur für die Naherholung erhalten zu bleiben. Durch die Umwandlung von Trampelpfaden in offizielle Wegeführungen soll eine Nutzung von Landschaftsschutzgebieten und Ausgleichsflächen vermieden werden.
Die Kosten für das Projekt sind auf 400.000 Euro im Jahr 2025 und 250.000 Euro im Jahr 2026 veranschlagt. Die Umsetzung der Maßnahmen dient laut Vorlage der Verbesserung des bestehenden Radwegenetzes sowie der Erreichung städtischer Ziele zur Förderung des Radverkehrsanteils und zum Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Internationale Gartenaustellung Metropole Ruhr 2027 - SachstandsberichtZur Vorlage · 0796/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) erläutert die aktuelle Planung der Stadt Essen für das regionale Großereignis. Basierend auf dem Beschluss des Rates aus dem Jahr 20<0xC2>16 konzentriert sich die Beteiligung Essens auf die Ausstellungsebene „Unsere Gärten“. Ziel ist es, dezentrale Projekte und Grünflächen im Stadtgebiet aufzuwerten und mit Themenrouten zu verbinden.
Zu den genannten Vorhaben gehört der Emscherpark, der als Verbindung zwischen Essen und Gelsenkirchen fungieren soll. Das Projekt umfasst Spiel- und Sportflächen sowie die Einbindung in Radwege, wobei ein Baubeginn für das Frühjahr 2025 vorgesehen ist. Der Kanaluferpark Schurenbachhalde soll Wohnquartiere mit bestehenden Freiraumstrukturen verknüpfen; der Baustart ist für spätestens Herbst 2025 geplant. Parallel dazu wird eine Biodiversitätsstrategie entwickelt, deren Umsetzung ab Herbst 2025 erfolgen soll.
Ein weiteres Projekt betrifft die Weiterentwicklung des Umfelds von Haus Scheppen am Baldeneysee. Hierzu wurde im April 2024 ein Beteiligungsprozess für Anwohner und Nutzende gestartet, um eine Neugestaltung der Flächen und Mobilität zu planen. Zudem soll der Grugapark als Veranstaltungsort für Symposien und Tagungen dienen, wobei die Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung und der Durchführungsgesellschaft der IGA im Laufe des zweiten Quartals 2024 beginnt.
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- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Neugestaltung Grünanlage Eltingplatz und Grünanlage WaterloostraßeZur Vorlage · 0699/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll über den Baubeginn zur Neugestaltung der Grünanlagen am Eltingplatz und an der Waterloostraße entscheiden. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf 830.000 Euro. Davon werden 88 Prozent durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung übernommen, was einem Förderbetrag von rund 730.400 Euro entspricht. Der städtische Eigenanteil beträgt 99.600 Euro.
Die Maßnahme ist Teil eines größeren Projekts zur Neugestaltung des Eltingplatzes und der Eltingstraße. Während die baulichen Maßnahmen im Straßenraum in einer separaten Entscheidung behandelt werden, umfasst dieser Beschluss den Bereich der Grünflächenverwaltung. Am Eltingplatz soll eine ebene Rasenfläche mit wassergebundenen Wegen entstehen, die die bestehenden Platanen hervorhebt. Zur Förderung des Baumbestandes werden einige Sträucher und Bäume entfernt. Zudem ist im Rahmen der Straßenbauarbeiten für 2025 die Versetzung einer Trafostation vorgesehen.
In der Grünanlage Waterloostraße sind fünf Ersatzpflanzungen sowie die Anlage eines etwa 200 Quadratmeter großen Mini-Waldes geplant, um Schatten für angrenzende Parkflächen zu schaffen. Die Umsetzung wird für den Zeitraum zwischen Ende 2024 und 2025 erwartet. Das Vorhaben wird als klimapositiv eingestuft, da es die Versickerung von Niederschlagswasser fördert und durch die Verwendung insektenfreundlicher Stauden die Biodiversität stärkt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Umbau der Verrohrung Am Wünnesberg / SpielkampshofZur Vorlage · 0568/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Essener Stadtteil Haarzopf ist der Umbau der Verrohrung am Kesselbach im Bereich Am Wünnesberg / Spielkampshof geplant. Das Vorhaben dient als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme, um die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers für Kleinlebewesen und Mikroorganismen wiederherzustellen. Derzeit ist ein Abschnitt des Bachlaufs durch eine Betonverrohrung unter der Straße Spielkampshof technisch verändert.
Die Planung sieht vor, den bestehenden Durchlass durch ein größeres Maulprofil aus Wellstahl zu ersetzen und das Gewässerprofil an mehreren Stellen aufzuweiten. Dabei sollen vorhandene Betonverbauungen entfernt werden, um eine naturnahere Entwicklung des Kesselbachs zu ermöglichen. Parallel dazu wird im Auftrag der Stadtwerke Essen AG die Einleitung eines Regenwasserkanals angepasst, um die Fließgeschwindigkeit des eingeleiteten Wassers zu reduzieren. Im Zuge der Maßnahmen ist die Rodung von 14 Bäumen und einem Strauch erforderlich, was durch die Neupflanzung von 90 Gehölzen ausgeglichen werden soll.
Der Baubeginn ist für September 2024 vorgesehen, wobei die Dauer der Arbeiten auf etwa sechs Monate geschätzt wird. Die Kosten für den städtischen Anteil der Maßnahme belaufen sich auf rund 230.000 Euro brutto und werden aus Ersatzgeldern finanziert. Die Stadtwerke Essen AG trägt die Kosten für die Anpassung des Regenwasserkanals. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III sowie der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz haben das Vorhaben zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Zwischenbericht zur Maßnahmenumsetzung aus dem Lärmaktionsplan 2021 und zum Sachstand der 4. Runde der Lärmkartierung und LärmaktionsplanungZur Vorlage · 0808/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Zwischenbericht zur Umsetzung des Lärmaktionsplans 2021 zeigt, dass die Maßnahmen in der Zuständigkeit der Stadt Essen und der Ruhrbahn entweder bereits umgesetzt wurden oder sich im Prozess befinden. Bei den Straßenbaumaßnahmen kam es zu Verschiebungen im Arbeitsprogramm, sodass teilweise andere Abschnitte als ursprünglich geplant saniert wurden. Während nach einer Prüfung keine Tempo-30-Anordnungen aus Lärmschutzgründen getroffen wurden, sind die geplanten Radverkehrsanlagen weitgehend realisiert oder in Planung. Zudem werden Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs sowie zur Förderung der Elektromobilität durchgeführt.
Für die vierte Runde der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung wird eine Verzögerung gegenüber der Frist des 18. Juli 2024 erwartet. Grund hierfür ist die aufwendige Datenaufbereitung aufgrund einer neuen EU-Berechnungsmethode, wodurch die Berechnungen für Straßen- und Schienenlärm von Straßenbahnen noch ausstehen. Zur Beschleunigung arbeitet die Stadt mit einem externen Ingenieurbüro zusammen. Die Lärmberechnungen sollen bis zum Beginn des vierten Quartals 2024 abgeschlossen sein. Um den Prozess zu verkürzen, wird die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vorverlegt und online durchgeführt. Der Abschluss der Lärmaktionsplanung inklusive Ratsbeschluss ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen. Für die fünfte Runde ab 2027 wurden bereits interne Abstimmungen zur Digitalisierung des Datenaustauschs eingeleitet.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Luftqualität in Essen 2023 - hier: StickstoffdioxidZur Vorlage · 0790/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat über die Stickstoffdioxid-Werte ($NO_2$) der Essener Luftqualität im Jahr 2023 berichtet. Basierend auf Daten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zeigen die Jahresmittelwerte an den verkehrsnahen Messstellen einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um zwei bis fünf $\mu g/m^3$. Im Jahr 2023 lagen die Werte zwischen $18\ \mu g/m^3$ in Essen-Vogelheim und $33\ \mu g/m^3$ in der Hausackerstraße in Essen-Frohnhausen. Ein vollständiger Bericht zu weiteren Parametern wie Feinstaub oder Ozon steht aufgrund technischer Verzögerungen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen noch aus.
An der Messstelle Kruppstraße an der A40 wurde ein Jahresmittelwert von $41\ \mu g/m^3$ gemessen, womit der Grenzwert von $40\ \mu g/m^3$ überschritten wird. Zur Einhaltung des Grenzwertes ist seit November 2023 ein Plan zur Luftreinhaltung in Kraft, der unter anderem eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h umfasst. An der Messstelle Altenessener Straße wurde erstmals ein rechtsverbindlicher Wert von $34\ \mu g/m^3$ festgestellt, der den Grenzwert einhält.
Zudem wird auf die geplante Novellierung der europäischen Luftqualitätsrichtlinie hingewiesen. Diese sieht ab 2030 eine Absenkung der Grenzwerte vor, etwa für Stickstoffdioxid von $40\ \mu g/m^3$ auf $20\ \mu g/m^3$. Die Verwaltung wird die politischen Gremien über die weiteren Entwicklungen und den vollständigen Bericht informieren.
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Beratungsfolge
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: weiteres VorgehenZur Vorlage · 0569/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen berät über das weitere Vorgehen der Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP). Nachdem das Projekt im August 2022 mit dem Fachbüro Prof. Kähler gestartet ist, stehen nun die Festlegung von Handlungsfeldern und die Planung konkreter Maßnahmen im Fokus.
Der vorliegende Sachstandsbericht sieht die Verabschiedung von vier zentralen Handlungsfeldern vor. Diese umfassen die Verringerung sozialräumlicher Unterschiede beim Sportangebot in Stadtteilen mit Kinderarmut, die Weiterentwicklung öffentlicher Bewegungsräume sowie die Verbesserung der Voraussetzungen für den Sportunterricht und Angebote im Ganztagsbetrieb städtischer Schulen. Ein weiteres Feld betrifft die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Sport- und Bäderbetrieben, dem ESPO und den Vereinen zur Stärkung des sportlichen Angebots für die Bevölkerung.
Als nächsten Schritt plant das Fachbüro die Durchführung von acht themenbezogenen Workshops, wobei pro Handlungsfeld zwei Sitzungen vorgesehen sind. An diesen Planungsrunden sollen städtische Fachbereiche, externe Institutionen, Sportorganisationen sowie politische Vertreter aus dem Ausschuss und den Bezirksvertretungen teilnehmen. Ziel ist es, konkrete Maßnahmen inklusive Zeitplänen und Ressourcenbedarf zu erarbeiten. Bei einer Bestätigung der Handlungsfelder in der Sitzung am 14. Mai 2024 sollen alle Workshops bis Ende September abgeschlossen werden, um einen Abschlussbericht noch im Jahr 2024 zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Inklusionsbeirat (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (46. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.06.2024 · Seniorenrat (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 17.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 18.Mitteilungen der Verwaltung
- 19.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 20.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 21.Verschiedenes