Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 30 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 09.04.2024
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Fortschreibung des kommunalen Wasserversorgungskonzept 2024-2030 der Stadt Essen nach § 38 Absatz 3 LWG und erneute Vorlage bis zum 30.06.2024Zur Vorlage · 0781/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Fortschreibung des kommunalen Wasserversorgungskonzeptes für den Zeitraum 2024 bis 2030 zu beschließen. Die Vorlage sieht vor, das aktualisierte Konzept bis zum 30. Juni 2024 bei der Bezirksregierung einzureichen und die Überarbeitung künftig in einem sechsjährigen Rhythmus fortzuführen.
Die Erstellung des Konzepts wurde durch die Gelsenwasser AG im Auftrag der Stadt Essen durchgeführt. Das neue Dokument ersetzt das bestehende Konzept aus dem Zeitraum 2018 bis 2023 und erfüllt die Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW. Im Vergleich zur Vorlage von 2018 enthält das aktuelle Konzept strukturierte Tabellen zu Themen wie Wasseraufbereitung, Wassergewinnung und Betreibern der Infrastruktur. Ein neuer Schwerpunkt liegt auf der Bewertung möglicher Risiken für die Wasserversorgung unter Berücksichtigung des Klimawandels sowie der Benennung entsprechender Minderungsmaßnahmen.
Hinsichtlich der klimatischen Auswirkungen wird für das Versorgungsgebiet ein mittleres Risiko bei der Wasserverteilung durch zunehmende Trockenphasen eingestuft. Als Gegenmaßnahme werden Notübernahmestationen vorgehalten. Das Risiko für die Wasseraufbereitung durch Starkregen oder Hochwasser der Ruhr wird als gering bewertet, da technische und organisatorische Schutzmaßnahmen bestehen. Die Sicherstellung der Wasserversorgung wird für die Zukunft als gewährleistet angesehen, sofern die geplanten Anpassungen der Ruhr-Mindestabflüsse umgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Sanierung des Musikpavillons im Grugapark hier: Bau- und BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 0701/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0701/2024/6 der Fraktion Grün und Gruga sieht den Bau- und Baubeginnsbeschluss für die Sanierung des Musikpavillons im Grugpark sowie die Umgestaltung der zugehörigen Außenanlagen vor. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Instandsetzung der Mero-Tragkonstruktion, den Austausch der Dachmembran, die Erneuerung der Entwässerung sowie die Installation von Akustikpaneelen und einer Grundbeschallung. Zudem ist der Bau einer neuen WC-Anlage vorgesehen.
Die geschätzten Kosten für die Umsetzung der Planung, des Baues und der Instandsetzung belaufen sich auf 2.600.000 Euro netto. Davon entfallen etwa 2.350.000 Euro netto auf die Sanierung, bestehend aus 2.000.000 Euro Baukosten und 350.000 Euro Nebenkosten, während für die Außenanlagen rund 250.000 Euro netto veranschlagt sind. Zur Finanzierung soll eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2024 mit Kassenwirksamkeit in 2025 über 1.600.000 Euro eingerichtet werden. Die Mittel werden über verschiedene Haushaltsposten sowie den Deckungsring Grugapark bereitgestellt.
Die Instandsetzung ist aufgrund von Sanierungsrückständen erforderlich, um den langfristigen Betrieb des Pavillons als Veranstaltungsort sowie die Sicherung laufender Einnahmen zu gewährleisten. Eine Vor-Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde als positiv eingestuft. Ziel der Maßnahme ist die Wiederinbetriebnahme zum Saisonbeginn 2025. Die Entscheidung obliegt dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Baukostenerhöhung und überplanmäßige Mittelbereitstellung Entschlammung des Stillgewässers Nr. 2 im Naturschutz- und FFH-Gebiet Heisinger RuhraueZur Vorlage · 0626/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Entschlammung des Stillgewässers Nr. 2 im Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet Heisinger Ruhraue wird eine Erhöhung der Baukosten beantragt. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die ursprüngliche Bausumme von 360.000 Euro um 330.000 Euro auf insgesamt 690.000 Euro zu erhöhen. Gleichzeitig wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 330.000 Euro vorgeschlagen.
Die Kostensteigerung begründet sich durch verschiedene Faktoren. Bodenuntersuchungen ergaben, dass Teile des Geländes stärker belastetes Material aufweisen als ursprünglich angenommen, was zu zusätzlichen Entsorgungskosten von etwa 180.000 Euro führt. Zudem wurde entschieden, den Schlamm mittels einer Zentrifuge zu entwässern, um die Trocknungszeit zu verkürzen und die Beeinträchtigung der Flora und Fauna im Schutzgebiet zu reduzieren. Diese technische Maßnahme verursacht Mehrkosten von rund 130.000 Euro. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen steigen zudem die Honorare für die Planung und Bauleitung um etwa 20.000 Euro.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll durch überplanmäßige Mehreinzahlungen aus eingehenden Fördermitteln erfolgen. Die entsprechenden Zuwendungen wurden bereits bewilligt. Die Maßnahme zur Aufwertung der Lebensraumtypen im Natura 2000-Gebiet befindet sich in der Umsetzung und soll im Laufe des Jahres 2024 abgeschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Sachstand Integrierte Kommunale Wärmeplanung in EssenZur Vorlage · 0727/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0727/2024/6 informiert über den aktuellen Sachstand der Integrierten Kommunalen Wärmeplanung in Essen. Ziel der Planung ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Aufgrund des seit Januar 2024 geltenden Wärmeplanungsgesetzes sind Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 entsprechende Pläne vorzulegen.
Die ersten drei Arbeitsschritte, bestehend aus Eignungsprüfung, Bestandsanalyse und Potenzialanalyse, sind bereits abgeschlossen. Die Bestandsanalyse weist auf eine Dominanz fossiler Energieträger hin, wobei Heizöl einen Anteil von 17 % einnimmt. Die Potenzialanalyse identifizierte theoretische erneuerbare Energiepotenziale von etwa 66 TWh/a. Dabei umfasst eine Shortlist 25 Startpunkte für Nahwärme sowie vier Punkte für Wasserstoff-Netze.
Ergebnisse einer Simulation im Tool „simery“ zeigen für ein Wasserstoff-Szenario, dass der Einsatz von Gas und Heizöl bis 2045 stark abnehmen soll. In diesem Szenario bilden Heizstrom mit 49 % und Fernwärme mit 34 % die primären Energieträger. Die Treibhausgasemissionen der Wohngebäude sollen von rund 999 Tsd. t CO2-Äq im Jahr 2023 auf knapp 2,2 Tsd. t CO2-Äq im Jahr 2045 sinken.
Die Stadt plant, die Stadtgebiete basierend auf der Potenzialanalyse in Wärmeversorgungsgebiete für Wärmenetze, Wasserstoffnetze, dezentrale Wärmeversorgung oder Prüfgebiete einzuteilen. Eine finale Entscheidung hierzu erfolgt nach Verabschiedung des Landeswärmeplanungsgesetzes. Zudem soll eine Umsetzungsstrategie entwickelt werden. Der Bericht wird den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Internationale Gartenausstellung 2027 (IGA 2027) Baubeschluss der Baumaßnahme: Kanaluferpark Schurenbachhalde - Altenessen kommt ans WasserZur Vorlage · 0685/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0685/2024/6 befasst sich mit der Planung und dem Baubeschluss für die Maßnahme „Kanaluferpark Schurenbachhalde“ im Kontext der Internationalen Gartenausstellung 2027. Das Projekt umfasst die bauliche Neugestaltung des Parks, darunter die Neuordnung von Fuß- und Radwegen, die Schaffung von drei Plätzen sowie die Anlage von Erlebnisräumen und einem Informationspfad. Geplant sind zudem eine Aussichtsplattform, Laichgewässer und Schotterstreifen zur Förderung eines Wanderkorridors für die Kreuzkröte. Ein weiterer Bestandteil der Maßnahme ist die Präsentation der industriellen Standortgeschichte.
Die geschätzten Kosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf 2.500.000 Euro, wobei eine Förderung in Höhe von 80 Prozent angestrebt wird. Der Baubeginn ist für das Jahr 2025 vorgesehen, die Fertigstellung soll 2026 erfolgen, bei einer kalkulierten Bauzeit von etwa zwölf Monaten. Die jährlichen Unterhaltskosten werden mit 53.000 Euro veranschlagt. Die Finanzierung der Auszahlungen für die Jahre 2025 und 2026 erfolgt durch die Stadt Essen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung des Stadtbezirks V die Planung zur Kenntnis nimmt und der Rat der Stadt den Bau beschließt. Die Beratungsfolge umfasst die Bezirksvertretung, die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie den Haupt- und Finanzausschuss, bevor die Entscheidung im Rat der Stadt erfolgt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 - Baukostenbeteiligung an der Inselpromenade des Zukunftsgarten GelsenkirchenZur Vorlage · 0649/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll die Übernahme von Baukosten in Höhe von 650.000 Euro für die Errichtung der Inselpromenade auf dem Essener Teil der Emscherinsel beschließen. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027), deren Bereich „Zukunftsgarten Gelsenkirchen“ auch Flächen auf Essener Stadtgebiet umfasst.
Das Vorhaben beinhaltet den Neubau eines etwa vier Meter breiten, asphaltierten Weges sowie die Aufwertung bestehender wassergebundener Wegeflächen im Bereich der Emscherinsel. Am Hafen Karnap sollen zudem Sitzbänke installiert werden. Die geplanten Wegeverbindungen sind nach dem Ende der IGA 2027 dauerhaft als Infrastruktur für die Naherholung erhalten zu bleiben. Durch die Umwandlung von Trampelpfaden in offizielle Wegeführungen soll eine Nutzung von Landschaftsschutzgebieten und Ausgleichsflächen vermieden werden.
Die Kosten für das Projekt sind auf 400.000 Euro im Jahr 2025 und 250.000 Euro im Jahr 2026 veranschlagt. Die Umsetzung der Maßnahmen dient laut Vorlage der Verbesserung des bestehenden Radwegenetzes sowie der Erreichung städtischer Ziele zur Förderung des Radverkehrsanteils und zum Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Internationale Gartenaustellung Metropole Ruhr 2027 - SachstandsberichtZur Vorlage · 0796/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) informiert den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz über den aktuellen Planungsstand der Projekte auf der Ausstellungsebene „Unsere Gärten“. Für den Bereich Emscherpark ist ein Baubeginn frühestens im Frühjahr 2025 vorgesehen, während der Bau des Kanaluferparks Schurenbachhalde ab Herbst 2025 geplant ist. Zeitpläne für Entwürfe und Förderanträge liegen für beide Vorhaben vor. Die städtische Biodiversitätsstrategie „IGA+“ soll ab April 2024 über einen Zeitraum von zwölf Monaten erarbeitet werden, wobei die Umsetzung für Herbst 2025 vorgesehen ist. Im Projekt Umfeld Haus Scheppen wurde ein Beteiligungsprozess sowie eine Online-Umfrage im April 2024 gestartet; ein Baubeschluss soll bis Ende 2024 erfolgen. Im Grugapark beginnen ab Mai oder Juni 2024 Abstimmungsprozesse für Veranstaltungen mit der IGA gGmbH.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage betrifft dauerhafte Maßnahmen auf der Emscherinsel sowie am Rhein-Herne-Kanal. Geplant ist die Schaffung einer dauerhaften Inselpromenade mit Geh- und Radweg, die durch die Stadt Gelsenkirchen realisiert wird. Die Stadt Essen übernimmt dabei die Kosten für den Neu- und Ausbau der Wegeverbindungen auf ihrem Stadtgebiet. Zudem ist die Erneuerung eines 3,00 Meter breiten wassergebundenen Weges am Nordufer des Rhein-Herne-Kanals durch eine bituminöse Decke vorgesehen. Ein Ausstellungsbeitrag der Stadt Essen im Zukunftsgarten Gelsenkirchen ist ebenfalls angedacht. Ein Beschluss zur Baukostenbeteiligung soll im zweiten Quartal 2024 erfolgen, während der Baubeschluss für den IGA-Radweg für das vierte Quartal 2024 terminiert ist. Der Baubeginn im Teilbereich der Stadt Essen ist frühestens für das Frühjahr 2025 vorgesehen.
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- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Neugestaltung Grünanlage Eltingplatz und Grünanlage WaterloostraßeZur Vorlage · 0699/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll über den Baubeginn zur Neugestaltung der Grünanlagen am Eltingplatz und an der Waterloostraße entscheiden. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf 830.000 Euro. Davon werden 88 Prozent durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung übernommen, was einem Förderbetrag von rund 730.400 Euro entspricht. Der städtische Eigenanteil beträgt 99.600 Euro.
Die Maßnahme ist Teil eines größeren Projekts zur Neugestaltung des Eltingplatzes und der Eltingstraße. Während die baulichen Maßnahmen im Straßenraum in einer separaten Entscheidung behandelt werden, umfasst dieser Beschluss den Bereich der Grünflächenverwaltung. Am Eltingplatz soll eine ebene Rasenfläche mit wassergebundenen Wegen entstehen, die die bestehenden Platanen hervorhebt. Zur Förderung des Baumbestandes werden einige Sträucher und Bäume entfernt. Zudem ist im Rahmen der Straßenbauarbeiten für 2025 die Versetzung einer Trafostation vorgesehen.
In der Grünanlage Waterloostraße sind fünf Ersatzpflanzungen sowie die Anlage eines etwa 200 Quadratmeter großen Mini-Waldes geplant, um Schatten für angrenzende Parkflächen zu schaffen. Die Umsetzung wird für den Zeitraum zwischen Ende 2024 und 2025 erwartet. Das Vorhaben wird als klimapositiv eingestuft, da es die Versickerung von Niederschlagswasser fördert und durch die Verwendung insektenfreundlicher Stauden die Biodiversität stärkt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Umbau der Verrohrung Am Wünnesberg / SpielkampshofZur Vorlage · 0568/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Essener Stadtteil Haarzopf ist der Umbau der Verrohrung am Kesselbach im Bereich Am Wünnesberg / Spielkampshof geplant. Das Vorhaben dient als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme, um die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers für Kleinlebewesen und Mikroorganismen wiederherzustellen. Derzeit ist ein Abschnitt des Bachlaufs durch eine Betonverrohrung unter der Straße Spielkampshof technisch verändert.
Die Planung sieht vor, den bestehenden Durchlass durch ein größeres Maulprofil aus Wellstahl zu ersetzen und das Gewässerprofil an mehreren Stellen aufzuweiten. Dabei sollen vorhandene Betonverbauungen entfernt werden, um eine naturnahere Entwicklung des Kesselbachs zu ermöglichen. Parallel dazu wird im Auftrag der Stadtwerke Essen AG die Einleitung eines Regenwasserkanals angepasst, um die Fließgeschwindigkeit des eingeleiteten Wassers zu reduzieren. Im Zuge der Maßnahmen ist die Rodung von 14 Bäumen und einem Strauch erforderlich, was durch die Neupflanzung von 90 Gehölzen ausgeglichen werden soll.
Der Baubeginn ist für September 2024 vorgesehen, wobei die Dauer der Arbeiten auf etwa sechs Monate geschätzt wird. Die Kosten für den städtischen Anteil der Maßnahme belaufen sich auf rund 230.000 Euro brutto und werden aus Ersatzgeldern finanziert. Die Stadtwerke Essen AG trägt die Kosten für die Anpassung des Regenwasserkanals. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III sowie der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz haben das Vorhaben zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Zwischenbericht zur Maßnahmenumsetzung aus dem Lärmaktionsplan 2021 und zum Sachstand der 4. Runde der Lärmkartierung und LärmaktionsplanungZur Vorlage · 0808/2024/6 · Vorlage
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Der Zwischenbericht zur Umsetzung des Lärmaktionsplans 2021 zeigt, dass die Maßnahmen in der Zuständigkeit der Stadt Essen und der Ruhrbahn entweder bereits umgesetzt wurden oder sich im Prozess befinden. Bei den Straßenbaumaßnahmen kam es zu Verschiebungen im Arbeitsprogramm, sodass teilweise andere Abschnitte als ursprünglich geplant saniert wurden. Während nach einer Prüfung keine Tempo-30-Anordnungen aus Lärmschutzgründen getroffen wurden, sind die geplanten Radverkehrsanlagen weitgehend realisiert oder in Planung. Zudem werden Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs sowie zur Förderung der Elektromobilität durchgeführt.
Für die vierte Runde der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung wird eine Verzögerung gegenüber der Frist des 18. Juli 2024 erwartet. Grund hierfür ist die aufwendige Datenaufbereitung aufgrund einer neuen EU-Berechnungsmethode, wodurch die Berechnungen für Straßen- und Schienenlärm von Straßenbahnen noch ausstehen. Zur Beschleunigung arbeitet die Stadt mit einem externen Ingenieurbüro zusammen. Die Lärmberechnungen sollen bis zum Beginn des vierten Quartals 2024 abgeschlossen sein. Um den Prozess zu verkürzen, wird die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vorverlegt und online durchgeführt. Der Abschluss der Lärmaktionsplanung inklusive Ratsbeschluss ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen. Für die fünfte Runde ab 2027 wurden bereits interne Abstimmungen zur Digitalisierung des Datenaustauschs eingeleitet.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Luftqualität in Essen 2023 - hier: StickstoffdioxidZur Vorlage · 0790/2024/6 · Vorlage
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Die Verwaltung hat über die Stickstoffdioxid-Werte ($NO_2$) der Essener Luftqualität im Jahr 2023 berichtet. Basierend auf Daten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zeigen die Jahresmittelwerte an den verkehrsnahen Messstellen einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um zwei bis fünf $\mu g/m^3$. Im Jahr 2023 lagen die Werte zwischen $18\ \mu g/m^3$ in Essen-Vogelheim und $33\ \mu g/m^3$ in der Hausackerstraße in Essen-Frohnhausen. Ein vollständiger Bericht zu weiteren Parametern wie Feinstaub oder Ozon steht aufgrund technischer Verzögerungen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen noch aus.
An der Messstelle Kruppstraße an der A40 wurde ein Jahresmittelwert von $41\ \mu g/m^3$ gemessen, womit der Grenzwert von $40\ \mu g/m^3$ überschritten wird. Zur Einhaltung des Grenzwertes ist seit November 2023 ein Plan zur Luftreinhaltung in Kraft, der unter anderem eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h umfasst. An der Messstelle Altenessener Straße wurde erstmals ein rechtsverbindlicher Wert von $34\ \mu g/m^3$ festgestellt, der den Grenzwert einhält.
Zudem wird auf die geplante Novellierung der europäischen Luftqualitätsrichtlinie hingewiesen. Diese sieht ab 2030 eine Absenkung der Grenzwerte vor, etwa für Stickstoffdioxid von $40\ \mu g/m^3$ auf $20\ \mu g/m^3$. Die Verwaltung wird die politischen Gremien über die weiteren Entwicklungen und den vollständigen Bericht informieren.
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Beratungsfolge
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: weiteres VorgehenZur Vorlage · 0569/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen berät über das weitere Vorgehen der Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP). Nachdem das Projekt im August 2022 mit dem Fachbüro Prof. Kähler gestartet ist, stehen nun die Festlegung von Handlungsfeldern und die Planung konkreter Maßnahmen im Fokus.
Der vorliegende Sachstandsbericht sieht die Verabschiedung von vier zentralen Handlungsfeldern vor. Diese umfassen die Verringerung sozialräumlicher Unterschiede beim Sportangebot in Stadtteilen mit Kinderarmut, die Weiterentwicklung öffentlicher Bewegungsräume sowie die Verbesserung der Voraussetzungen für den Sportunterricht und Angebote im Ganztagsbetrieb städtischer Schulen. Ein weiteres Feld betrifft die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Sport- und Bäderbetrieben, dem ESPO und den Vereinen zur Stärkung des sportlichen Angebots für die Bevölkerung.
Als nächsten Schritt plant das Fachbüro die Durchführung von acht themenbezogenen Workshops, wobei pro Handlungsfeld zwei Sitzungen vorgesehen sind. An diesen Planungsrunden sollen städtische Fachbereiche, externe Institutionen, Sportorganisationen sowie politische Vertreter aus dem Ausschuss und den Bezirksvertretungen teilnehmen. Ziel ist es, konkrete Maßnahmen inklusive Zeitplänen und Ressourcenbedarf zu erarbeiten. Bei einer Bestätigung der Handlungsfelder in der Sitzung am 14. Mai 2024 sollen alle Workshops bis Ende September abgeschlossen werden, um einen Abschlussbericht noch im Jahr 2024 zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Inklusionsbeirat (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (46. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.06.2024 · Seniorenrat (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 17.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 18.Mitteilungen der Verwaltung
- 19.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 20.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 21.Verschiedenes