Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 34 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 21.08.2024
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des OPOG
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 3.Gesundheitsbericht 2022/2023 der Stadtverwaltung EssenZur Vorlage · 1249/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung setzt sich im Rahmen seiner Sitzung am 11. September 2024 mit dem Gesundheitsbericht 2022/2023 der Stadtverwaltung Essen auseinander. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme des Berichts, welcher eine Bestandsaufnahme der Rahmenbedingungen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) innerhalb der Essener Stadtverwaltung darstellt.
Der Bericht umfasst neben verschiedenen Kennzahlen auch Informationen zu den Entwicklungen im Bereich des BGM sowie zu den spezifischen Arbeitsschwerpunkten des Instituts Gesundheit. Darüber hinaus werden die bestehenden Angebote in den unterschiedlichen Bereichen des betrieblichen Gesundheitsmanagements aufgezeigt. Durch die Bereitstellung von Details zu Strukturen, Abläufen und Kennzahlen soll eine Grundlage geschaffen werden, um künftige Analysen und Bewertungen zu gesundheitsrelevanten Fragestellungen im Rahmen des BGM vornehmen zu können.
Hintergrund der Vorlage ist die strategische Bedeutung des Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Essen. In diesem Zusammenhang wurden sämtliche Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Institut Gesundheit gebündelt.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Sachstand Projekt MitarbeitendenbefragungZur Vorlage · 1270/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen führt ein Projekt zur Mitarbeitendenbefragung durch, um die Arbeitskultur sowie die Zufriedenheit und Bindung der Beschäftigten zu fördern. Das Vorhaben umfasst die Bereiche Mitarbeiterbindung, Führungsfeedback sowie die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Zur Umsetzung wurden die externen Partner Salubris UG & Co. KG und die Spexa GmbH beauftragt, welche die Online-Anwendung bereitstellen und Workshops moderieren.
Der Prozess ist als iteratives Verfahren angelegt, bei dem die Befragung in den einzelnen Geschäftsbereichen sukzessive erfolgt. Als Pilotbereich ist der Geschäftsbereich 1 für November 2024 vorgesehen. Auf die Erhebung folgen Analyseworkshops mit den Beschäftigten sowie Maßnahmenfindungsprozesse mit den Führungskräften. Das Projekt soll bis zum Frühjahr 2026 abgeschlossen sein. Um eine hohe Beteiligung zu erreichen, wird eine Kommunikationskampagne unter dem Slogan „Mal ehrlich, wie isset? Zeit, Klartext zu reden.“ eingesetzt.
Der Fragebogen wurde in Abstimmung mit dem Amt für Statistik und Wahlen entwickelt und deckt Themen wie Unternehmenskultur, Führung, Aufgaben sowie Wohlbefinden ab. Um Barrierefreiheit zu gewährleisten, werden auch Mitarbeitende ohne direkten Bildschirmzugang durch Papierbefragungen einbezogen. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung hat den aktuellen Sachstand zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Berichterstattung zu beruflichen Perspektiven für Mitarbeitende von GALERIA Karstadt Kaufhof bei der Stadt EssenZur Vorlage · 1257/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat Maßnahmen umgesetzt, um Beschäftigten der insolventen Warenhauskette GALERIA Karstadt Kaufhof sowie des Logistikdienstleisters Fiege berufliche Perspektiven im öffentlichen Dienst aufzuzeigen. Seit Beginn des Jahres 2023 wurden hierzu sieben Informationsveranstaltungen durchgeführt und die Möglichkeit für Initiativbewerbungen kommuniziert. Ziel ist es, die durch die Berufserfahrung im Einzelhandel vorhandenen Kompetenzen in kundenorientierten Aufgabenberein der Verwaltung einzusetzen.
Bis zum 31. August 2024 gingen insgesamt 167 Bewerbungen dieser Personengruppe ein, woraus bisher 39 Einstellungen resultierten. Die neuen Mitarbeitenden sind vorrangig in publikumsintensiven Fachbereichen wie dem Einwohneramt, dem JobCenter, dem Amt für Soziales und Wohnen sowie der Ausländerbehörde tätig. Zur Gewinnung von Personal ohne vorherige Verwaltungsqualifikation wurde im Januar 2024 ein Basislehrgang am Studieninstitut der Stadtverwaltung eingeführt. Dieser umfasst einen theoretischen Teil von etwa sechs Wochen sowie ein dreimonatiges Modul „Training on the Job“, welches eine Beschäftigung in der Entgeltgruppe 8 TVöD ermöglicht.
Für das Jahr 2025 ist ein weiterer Basislehrgang für Januar geplant. Die Stadtverwaltung prüft derzeit das bestehende Interesse, um zeitnah Auswahlgespräche durchführen zu können.
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- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Personalkostenentwicklung in der Stadtverwaltung EssenZur Vorlage · 1259/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung wird am 11. September 2024 über die Entwicklung der Personalkosten in der Essener Stadtverwaltung berichtet. Die Prognose für den Personal- und Versorgungsaufwand im Jahr 2024 beläuft sich nach dem Stand vom 31. Juli 2024 auf 783,71 Millionen Euro. Damit liegt der Wert über dem Planansatz von 773,06 Millionen Euro.
Die Überschreitung des Personalaufwands wird primär auf einen für die Aufgabenerfüllung notwendigen Zuwachs an Personal zurückgeführt. Zudem ist davon auszugehen, dass die Beihilfen für Beamtinnen, Beamte sowie Versorgungsempfänger im Jahr 2024 die veranschlagten Beträge übersteigen werden. Hinsichtlich der Pensionsrückstellungen wird zum aktuellen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die bereitgestellten Ansätze ausreichen werden, wobei ein abschließendes Ergebnis erst mit dem Jahresabschluss 2024 vorliegen wird. Die Auswirkungen der am 20. August 2024 veröffentlichten restriktiven Bewirtschaftungsregelungen des Stadtkämmerers auf den Personalbereich sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 8.Ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an DritteZur Vorlage · 1265/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant, die Nutzungsbedingungen für bestimmte städtische Einrichtungen und Räumlichkeiten zu ändern. Laut einem Beschlussvorschlag sollen die Alte Synagoge – Haus jüdischer Kultur, das Museum Folkwang, das Aalto Musiktheater, das Grillo-Theater, die Casa sowie das Haus der Essener Geschichte beziehungsweise das Stadtarchiv künftig nicht mehr für parteipolitische Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft Veranstaltungen, die von politischen Parteien organisiert oder finanziert werden oder deren Hauptziel die Förderung parteipolitischer Positionen ist.
Die Verwaltung soll bestehende Satzungen und privatrechtliche Verträge um entsprechende Bestimmungen ergänzen. Diese Klauseln sollen Nutzer darauf hinweisen, dass eine Nutzung der Räume für die Verbreitung von verfassungs- oder gesetzwidrigem Gedankengut ausgeschlossen ist. Zudem wird vorgesehen, dass Veranstalter bei einem Ausbleiben eines Einschreitens gegen strafbare Äußerungen von Teilnehmenden mit bußgeld- oder zivilrechtlichen Sanktionen belegt werden können.
Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der Fraktionen CDU, Grüne und FDP. Die Stadtverwaltung begründet die Maßnahme mit dem Ziel, den ordnungsgemäßen Betrieb öffentlicher Einrichtungen sicherzustellen und deren Missbrauch für politisch motivierte Straftaten zu verhindern. Als Grundlage dient dabei der Verfassungsschutzbericht 2023 des Bundesinnenministeriums, der einen Anstieg politisch motivierter Kriminalität im rechts- und linksextremistischen Milieu beschreibt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben - 8.1Änderungsantrag zur Vorlage 1265/2024/7: Ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an DritteZur Vorlage · 1309/2024/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage 1309/2024/PARTEI einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1265/2024/7 vorgelegt. Der Antrag betrifft ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an Dritte.
Der Antrag sieht vor, die Liste der Objekte, die nicht zu vermieten sind, um die Philharmonie zu erweitern. Zudem soll der Beschlussvorschlag dahingehend angepasst werden, dass Organisationen von der Überlassung ausgeschlossen werden, die von einer politischen Partei aus dem In- oder Ausland, parteinahen Organisationen wie Stiftungen und Vereinen sowie religiös-fundamentalistischen Organisationen organisiert, finanziert oder maßgeblich beeinflusst werden. Dies gilt ebenso für Einrichtungen, deren Hauptziel die Förderung oder Verbreitung politischer oder religiös-fundamentalistischer Inhalte und Positionen einer bestimmten politischen Partei ist.
Der Antrag durchläuft im weiteren Verfahren die Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus. Nach der Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss soll die Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben - 8.2Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Vorlage 1265/2024/7: Ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen DritterZur Vorlage · 1336/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 1336/2024/AFD einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1265/2024/7 eingebracht. Der Antrag betrifft ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen sowie Anlagen Dritter.
Der Antrag sieht vor, die Regelungen zur Benennung von Verantwortlichen zu präzisieren. Veranstalter sollen spätestens eine Woche vor Beginn einer Veranstaltung eine Veranstaltungsleitung sowie eine Vertretung benennen müssen, die dazu berechtigt ist, Störer von der Veranstaltung auszuschließen. Für Versammlungen im Sinne des Parteiengesetzes, bei denen die Versammlungsleitung erst am Tag der Veranstaltung gewählt wird, soll die Benennung unverzüglich nachgeholt werden können.
Zudem soll eine Bestimmung ergänzt werden, die es Veranstaltern und der Veranstlungsleitung ermöglicht, den Nachweis zu führen, dass Äußerungen, die in der Laiensphäre als strafbar erkennbar sein könnten, aus rechtswissenschaftlicher oder gerichtlicher Sicht als nicht strafbar einzustufen sind.
Der Antrag durchläuft in der kommenden Zeit verschiedene Gremien, darunter den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Haupt- und Finanzausschuss, bevor er am 25. September 2024 im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben - 9.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.Aufenthalts- / Schutzstatus syrischer Flüchtlinge hier: Antrag der AfD-Fraktion vom 26.08.2024Zur Vorlage · 1286/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Prüfung des Aufenthalts- und Schutzstatus syrischer Geflüchteter in Essen zum Gegenstand hat. Die Fraktion beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, zu untersuchen, ob sich unter den in Essen lebenden Personen aus Syrien Personen befinden, denen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW weder Flüchtlingsstatus noch subsidiärer Schutz zusteht.
Zudem soll geprüft werden, inwieweit die Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft an syrische Staatsangehörige in Essen aufgrund des Wegfalls des Schutzstatus ausgesetzt oder versagt werden kann. Der Antrag bezieht sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 16. Juli 2024, mit dem die generelle Flüchtlingseigenschaft sowie Gründe für einen subsidiären Schutz von Syrern in Abrede gestellt wurden.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen gegen die Stimme der AfD-Fraktion
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 11.Verschiedenes
- 11.aÄnderung und Ergänzung der Satzung über die Nutzung städtischer Sporthallen und Sportplätze hier: Sicherheit auf SportanlagenZur Vorlage · 1212/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Anlässlich eines Vorfalls auf der Sportanlage Bäuminghausstraße am 12. Mai 2024 plant die Stadt Essen eine Änderung der Satzung über die Nutzung städtischer Sporthallen und Sportplätze. Bei einem Kreisligaspiel kam es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen etwa 60 Personen, bei der ein Zuschauer angegriffen wurde und laut Ermittlungen Schüsse fielen. In der Folge wurden für die verbleibenden Heimspiele des betroffenen Vereins Sicherheitskräfte eingesetzt. Die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) haben daraufhin die bestehenden Regelungen zur Sicherheit auf Sportanlagen sowie einen interkommunalen Vergleich mit anderen Städten geprüft.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Neufassung der Paragraphen 6 und 16 der Satzung vor. In § 6 Ziffer 1 soll festgelegt werden, dass das Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie aller Arten von Messern auf städtischen Sportstätten untersagt ist. Zudem wird das Werfen mit Gegenständen verboten, sofern es sich nicht um sportgerechtes Material handelt. Eine Ausnahme gilt für Einsatzkräfte der Polizei und Sicherheitsdienste im Dienst. Ergänzend soll § 16 Ziffer 1 die rechtliche Handhabung von Bußgeldern klären. Vorsätzliche Verstöße gegen die Verhaltensregeln können mit einem Bußgeld zwischen 5 und 1.000 Euro geahndet werden, sofern keine anderweitige strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Verfolgung möglich ist. Die Änderung soll nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (36. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben - 11.bFachbereich 38 - Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten - 1. Halbjahresbericht 2024Zur Vorlage · 1339/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 38 der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1339/2024/3 den ersten Halbjahresbericht für das Jahr 2024 vorgelegt. Das Dokument beschreibt die Schwerpunkte der Arbeit der Zentralen Ausländerbehörde sowie der Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten im vergangenen Halbjahr.
Der Bericht behandelt die Umsetzung der Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts und die Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sowie die daraus resultierenden Aufgabenbereiche. Zudem werden die Entwicklungen bei den Flüchtlingszahlen und deren Auswirkungen auf die Tätigkeiten der Zentralen Ausländerbehörde thematisiert. In diesem Zusammenhang wird auch die Situation der zentralen Unterbringungseinrichtungen im Regierungsbezirk Düsseldorf erläutert, die in den Zuständigkeitsbereich der Essener Behörde fallen.
Darüber hinaus gibt das Dokument den aktuellen Stand der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Handlungskonzept DS 1566/2022/3 wieder. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.cGebührenordnung der Stadt Essen über die Erhebung von BewohnerparkgebührenZur Vorlage · 1219/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise anzupassen. Gemäß der Vorlage 1219/2024/6 soll die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis von bisher 30,00 Euro auf 75,00 Euro angehoben werden. Für eine Gültigkeit von zwei Jahren würde der Betrag 150,00 Euro betragen. Zudem ist vorgesehen, die Gebühren für die Ersatzausstellung bei Verlust oder Änderungen von 15,00 Euro auf 30,00 Euro zu erhöhen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die seit 21 Jahren unveränderte Gebührensatzung sowie der Anstieg des Verwaltungsaufwands durch Sach- und Personalkosten. Bei der Kalkulation wurden verschiedene Ansätze geprüft, wobei die Stadtverwaltung eine Orientierung an den Verwaltungskosten gegenüber einem marktpreisbasierten Ansatz bevorzugt hat. Durch die Neuregelung werden bei einer geschätzten Anzahl von rund 4.000 jährlich ausgestellten Ausweisen jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 180.000,00 Euro erwartet, um die anfallenden Verwaltungskosten zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: zur Beschlussfassung in den Rat geschoben - 11.dAusweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IXZur Vorlage · 1222/2024/6 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll über die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IX entscheiden. Konkret ist die Einführung der Parkzone 4 für Abschnitte der Freiherr-vom-Stein-Straße sowie für den Parkplatz „Regattaturm“ am Baldeneysee vorgesehen. Die betroffenen Flächen umfassen etwa 400 Stellplätze entlang der Straße und rund 250 Plätze auf dem Parkplatz am Regattaturm.
Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Knappheit an öffentlichen Parkflächen durch steigende Zulassungszahlen und die Nutzung des Pkw für Freizeit- und Alltagsverkehr. Ziel der Bewirtschaftung ist es, die Erreichbarkeit der Gebiete sicherzustellen und durch preisliche Steuerung eine angemessene Nutzung zu ermöglichen, ohne Parkverbote einzusetzen. Da in diesem Bereich vor allem der Freizeitverkehr dominiert, soll das Parken über den gesamten Tag möglich bleiben.
Die Einführung der neuen Parkzone ist frühestens zum 1. Januar 2025 geplant. Die Abrechnung erfolgt über neue Parkscheinautomaten sowie per App. Das Gebührenmodell sieht für die Parkzone 4 unter anderem ein Tagesticket für 5,00 Euro vor, das bis Mitternacht gültig ist. Vor der Umsetzung finden Abstimmungsgespräche mit Anrainern und ansässigen Vereinen statt, um Interessen wie die Entladung von Sportbooten zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben - 11.eNeufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für das Gebiet der Stadt EssenZur Vorlage · 1224/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht Anpassungen der Gebühren in verschiedenen Parkzonen zum 1. Januar 2025 vor. Ziel der Neuregelung ist es, den öffentlichen Parkraum durch eine gezielte Preisgestaltung zu steuern, die Umschlagshäufigkeit an zentralen Orten zu erhöhen und Parksuchverkehre zu reduzieren.
In der Parkzone 1, dem Citykernbereich, wird das Parken für die ersten 15 Minuten kostenfrei gestaltet. Gleichzeitig steigen die Gebühren für längere Zeiträume; so soll beispielsweise die Gebühr für eine Stunde von bisher 2,30 Euro auf 3,20 Euro angehoben werden. Die Höchstparkdauer bleibt bei 90 Minuten. In der Parkzone 2, die den erweiterten Citybereich und Kernbereiche größerer Stadtteilzentren umfasst, wird das kostenfreie Parken ebenfalls für die ersten 15 Minuten eingeführt, wobei sich die Gebühr für eine Stunde von 1,00 Euro auf 1,50 Euro erhöht. Für die Parkzone 4 in Freizeitbereichen ist ein kostenfreier Zeitraum von 15 Minuten vorgesehen.
Die Verwaltung führt an, dass die Pkw-Zulassungszahlen in Essen seit 2010 um rund 11 Prozent gestiegen sind. Die Anpassung der Gebühren soll dem steigenden Parkdruck sowie der allgemeinen Preisentwicklung im Verkehrssektor Rechnung tragen. Der Vorschlag durchläuft verschiedene Ausschüsse und die Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme bzw. Empfehlung.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben - B.Nicht öffentlicher Teil
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 12.Stellenbesetzung Fachliche Leitung, Klimaschutzbeauftragter des Fachbereichs 06-02 - Grüne Hauptstadt Agentur -Ergebnis: einstimmig empfohlen
- 13.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 14.Verschiedenes