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Vorlage

Änderung und Ergänzung der Satzung über die Nutzung städtischer Sporthallen und Sportplätze hier: Sicherheit auf Sportanlagen

1212/2024/6 17.09.2024 Sport- und Bäderbetriebe

🟢 Beschlossen 17.09.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (36. Sitzung) · kein Beschluss gefasst

✦ KI-Zusammenfassung

Anlässlich eines Vorfalls auf der Sportanlage Bäuminghausstraße am 12. Mai 2024 plant die Stadt Essen eine Änderung der Satzung über die Nutzung städtischer Sporthallen und Sportplätze. Bei einem Kreisligaspiel kam es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen etwa 60 Personen, bei der ein Zuschauer angegriffen wurde und laut Ermittlungen Schüsse fielen. In der Folge wurden für die verbleibenden Heimspiele des betroffenen Vereins Sicherheitskräfte eingesetzt. Die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) haben daraufhin die bestehenden Regelungen zur Sicherheit auf Sportanlagen sowie einen interkommunalen Vergleich mit anderen Städten geprüft.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Neufassung der Paragraphen 6 und 16 der Satzung vor. In § 6 Ziffer 1 soll festgelegt werden, dass das Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie aller Arten von Messern auf städtischen Sportstätten untersagt ist. Zudem wird das Werfen mit Gegenständen verboten, sofern es sich nicht um sportgerechtes Material handelt. Eine Ausnahme gilt für Einsatzkräfte der Polizei und Sicherheitsdienste im Dienst. Ergänzend soll § 16 Ziffer 1 die rechtliche Handhabung von Bußgeldern klären. Vorsätzliche Verstöße gegen die Verhaltensregeln können mit einem Bußgeld zwischen 5 und 1.000 Euro geahndet werden, sofern keine anderweitige strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Verfolgung möglich ist. Die Änderung soll nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft treten.

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