Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für das Gebiet der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Essen einen Beschlussvorschlag zur Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben vor. Ziel der Neuregelung ist die Verkehrssteuerung sowie die Reduzierung von Parksuchverkehren, begründet durch einen Anstieg der Pkw-Zulassungszahlen um etwa 11 Prozent seit dem Jahr 2010. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die neue Gebührenordnung beschließt, während die Bezirksvertretungen I bis IX die Neuerung zur Kenntlichnahme erhalten und die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen abgeben.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 sollen neue Gebühren in verschiedenen Parkzonen gelten. In Parkzone 1 erhöht sich der Preis für 60 Minuten von 2,30 Euro auf 3,20 Euro, wobei die ersten 15 Minuten kostenfrei bleiben. In Parkzone 2 steigt der Satz für 60 Minuten von 1,00 Euro auf 1,50 Euro. In Parkzone 3 bleiben die Gebühren unverändert, die Parkscheibenregelung bleibt jedoch bestehen. Zudem ist die Einführung der neuen Parkzone 4 für Freizeitbereiche vorgesehen, für die Tarife wie 0,40 Euro für 16 bis 30 Minuten sowie eine Höchstparkdauer von einem Tag festgesetzt sind.
Auch die Gebühren in den Bewohnerparkgebieten City und außerhalb der City sowie für Sonderparkplätze für Wohnmobile werden angepasst. Die Umsetzung der Änderungen erfordert eine Anpassung der Parkscheinautomaten und der Beschilderung, was einmalige Kosten in Höhe von etwa 80.000 Euro verursacht. Diese Kosten werden aus dem Budget des Fachbereichs 32 gedeckt. Eine Erhöhung der Erträge wird durch die Neuregelung erwartet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.11.2024Kenntnis genommen
- 12.11.2024Kenntnis genommen
- 12.11.2024Kenntnis genommen
- 07.11.2024Kenntnis genommen
- 05.11.2024Kenntnis genommen
- 25.09.2024mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.09.2024Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.09.2024Kenntnis genommen
- 18.09.2024kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
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