Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 30 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 28.05.2024
- 2.Niederschrift Nr. 32 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 27.08.2024
- 3.Einwohnerfragestunde
- 4.Zustand des Grundstücks Karnaper Straße Höhe Haltestelle Boyer StraßeZur Vorlage · 1352/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk Altenessen/Karnap/Vogelheim hat mit der Vorlage 1352/2024/AFD einen Antrag an die Bezirksvertretung gestellt. Gegenstand des Antrags ist der Zustand eines Grundstücks an der Karnaperstraße, nahe der Haltestelle Boyerstraße, im Bereich zwischen dem Lidl-Markt und der Bahnbrücke.
Die Fraktion ersucht die Verwaltung, mit dem Eigentümer des Grundstücks zu korrespondieren, um die Beseitigung einer illegalen Müllablagerung sowie die Entsorgung des dort lagernden Abfalls zu erwirken. Zudem sollen Sicherungsmaßnahmen gegen Gefahren ausgehend von der angrenzenden Bahnstrecke innerhalb einer angemessenen Frist umgesetzt werden. Falls erforderlich, soll die Verwaltung hierzu ein ordnungsrechtliches Verfahren einleiten.
Der Antrag begründet, dass das Grundstück derzeit als Müllablage genutzt werde und zudem von Kindern sowie Jugendlichen aufgesucht werde, wodurch ein direkter Zugang zu den Bahngleisen bestehe. Darüber hinaus wird angeregt, eine zukünftige Sicherung des Geländes, gegebenenfalls durch Anpassungen der verkehrlichen Situation, anzustreben.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — von der Antragstellerin zurückgezogen
Ergebnis: von der Antragstellerin zurückgezogen - 5.Weitere Verwendung bezirklicher Haushaltsmittel 2024
- 5.aBürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Verkehrssituation in der II. SchnieringstraßeZur Vorlage · 1385/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V wurde eine Bürgereingabe zur Verkehrssituation in der II. Schnieringstraße im Stadtteil Altenessen-Nord behandelt. Ein Bürger hatte die Verkehrsverhältnisse mittels einer Zuschrift sowie Bildmaterial beanstandet.
Der Fachbereich 32, das Ordnungsamt, nahm dazu Stellung und erläuterte, dass die II. Schnieringstraße als Sackgasse zur Erschließung von Gewerbebetrieben dient. Um die Befahrbarkeit der Straße, auch für größere Lastkraftwagen, sicherzustellen, wurden durch die Straßenverkehrsbehörde Anordnungen zum ruhenden Verkehr getroffen. Die Verkehrsüberwachung kontrolliert die Einhaltung der Halt- und Parkvorschriften im Rahmen ihrer Kapazitäten regelmäßig. Im Frühjahr dieses Jahres wurden diese Kontrollen aufgrund vermehrter Beschwerden während der Ramadan-Wochen intensiviert. Festgestellte Verstöße gegen die Parkvorschriften wurden durch die Einsatzkräfte verfolgt.
Das Ordnungsamt merkte an, dass es bei hoher Frequenz eines ansässigen Gebetshauses zu Verkehrsstockungen kommen kann. Anordnungen zur Verflüssigung des Verkehrs in solchen Ausnahmesituationen dürfen jedoch nur durch die Polizei erfolgen. Die Bezirksvertretung V nahm den Sachverhalt zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kita-Jahr 2024/2025Zur Vorlage · 1089/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in Essen für das Kita-Jahr 2024/2025 gibt Auskunft über den aktuellen Stand der geplanten Projekte. Von den ursprünglich für dieses Jahr vorgesehenen 938 Plätzen werden voraussichtlich 523 neue Betreuungsplätze in 29 Gruppen realisiert. Diese Zahl setzt sich aus 383 Plätzen aus aktuellen Planungen sowie 140 Plätzen aus Vorjahresplanungen zusammen.
Einige Projekte verzögern sich aufgrund von Bauverzögerungen, Investorenwechseln oder neuen Bauanträgen in die kommenden Kita-Jahre. Zudem hat das Jugendamt die Bedarfszusagen für zwei Standorte in Altendorf und Dellwig zurückgenommen. Im Bereich der Kitas konnten jedoch drohende Schließungen in Altenessen-Süd und im Südostviertel durch einen Trägerwechsel verhindert werden, sodass diese Einrichtungen weitergeführt werden.
Im Bereich der Kindertagespflege verzeichnete das Stadtgebiet zum 30. Juni 2024 einen Anstieg der Kinderanzahl sowie der Anzahl der Tagespflegepersonen im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig melden zahlreiche Kindertagespflegepersonen für den Zeitraum ab August 2024 unbesetzte Plätze. Das Jugendamt prüft hierzu die weitere Entwicklung und mögliche Steuerungsmöglichkeiten. Die vollständige Planung für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird im Februar 2025 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 7.Sonderveröffentlichung „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Essen“Zur Vorlage · 1119/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat eine Sonderveröffentlichung mit dem Titel „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Essen“ zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Veröffentlichung basiert auf einem neuen Datenkonzept, das der Rat der Stadt Essen am 13. März 2024 beschlossen hat. Dieses Konzept dient als Grundlage für die Weiterentwicklung der kommunalen integrierten Präventionsstrategie sowie den Ausbau der Essener Präventionskette mit dem Ziel, die Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu erhöhen.
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um einen Statistikband, der nun öffentlich zugänglich gemacht wird. Die regelmäßige Bereitstellung der Daten soll eine vergleichende Betrachtung der räumlichen Verteilung von potenziellen Benachteiligungen in den Sozialräumen ermöglichen. Durch die Analyse der Daten sollen Herausforderungen frühzeitig identifiziert werden, um daraufhin Strategien auf gesamtstädtischer oder sozialraumebene Ebene zu entwickeln und Ressourcen entsprechend zu steuern.
Neben der jährlichen Veröffentlichung des Datenmaterials ist die Bildung von Zeitreihen geplant, um langfristige Trends und Entwicklungen erkennen zu können. Der vorliegende Antrag sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss, die Fachausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX und der Rat der Stadt Essen die Sonderveröffentlichung zur Kenntnisnahme entgegennehmen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Familienzentren in Essen: Aktualisierung der StandorteZur Vorlage · 1130/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Kita-Jahr 2024/2025 ergeben sich Anpassungen bei den Standorten der Essener Familienzentren. Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, die Änderungen in der Sachverhaltsdarstellung dem Land zu melden. Die zuständigen Bezirksvertretungen haben die Informationen zur Kenntnis genommen.
Im Nordviertel wird die Kindertageseinrichtung Karlsson als neuer Verbundpartner in das bestehende Familienzentrum integriert. In Altendorf und Frohnhausen verändert sich die Zusammensetzung durch einen Trägerwechsel bei der Einrichtung in der Grieperstraße sowie die Schließung der Kita Himmelzelt. Auch in Holsterhausen scheidet eine städtische Kindertageseinrichtung aus dem Verbund aus, während im Bereich Frintrop, Dellwig und Gerschede zum 31. Juli 2025 eine Einrichtung geschlossen wird.
In Altenessen-Süd übernimmt die ZOK die Trägerschaft der Kita Großstadtkrokodile, wobei das Familienzentrum unter neuer Leitung fortgeführt wird. In Katernberg wechselt die Kita Neuhof zum Evangelischen Kindertagesstättenverband Essen. Die in Kettwig bereits im Vorjahr vorgenommene Aufteilung des Verbunds bleibt bestehen.
Durch diese Änderungen verringert sich die Anzahl der Standorte innerhalb der Familienzentren um drei Kindertageseinrichtungen. Die Höhe der Landesförderung für die 114 Förderpakete in Essen bleibt hiervon unberührt. Aktuell sind 144 Kindertageseinrichtungen sowie drei weitere Partner als Familienzentren tätig. Für das Kita-Jahr 2024/2025 wurden keine neuen Kontingente zum Ausbau der Familienzentren durch das Land bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Anpassung Verkehrsanlage zum Schulneubau ErbslöhstraßeZur Vorlage · 0805/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Neubaus der Gesamtschule in Altenessen-Süd plant das Amt für Straßen und Verkehr Anpassungen der Verkehrsanlagen an der Erbslöhstraße. Die Planungen umfassen die verkehrliche Erschließung des Schulgeländes, das auf dem ehemaligen Sportplatz „Bamlerstraße“ entsteht.
In der Einmündung Erbslöhstraße/Berthold-Beitz-Boulevard ist eine Aufweitung mit einer Mittelinsel vorgesehen, um den Schleppkurvenbereich für Versorgungsfahrzeuge sicherzustellen. Zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Erbslöhstraße sollen alternierende Fahrbahneinengungen realisiert werden. Das Parken am Fahrbahnrand wird in bestimmten Abschnitten unterbunden. Um einen Rückstau an der Lichtsignalanlage zu vermeiden, bleibt die Regelung „rechts-rein, rechts-raus“ bestehen; ein Linksabbiegen vom Berthold-Beitz-Boulevard in die Erbslöhstraße wird durch eine neue Wendemöglichkeit etwa 120 Meter entfernt ersetzt, wodurch vier Parkplätze entfallen.
Der ÖPNV wird ebenfalls angepasst: Die Bushaltestellen der Linie 196 werden verlegt. Während ein Bussteig eine neue Bucht mit Wartehäuschen erhält, wird ein zweiter Steig als Ersatzwagen-Haltestelle ohne Wetterschutz geplant. Für den Radverkehr werden auf dem Schulgelände 437 Abstellplätze bereitgestellt. Im Zuge der Maßnahmen werden acht Bäume gefällt, wobei durch Neupflanzungen die Fortführung des Alleencharakters entlang der Erbslöhstraße angestrebt wird. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretungen I und V sowie den Inklusionsbeirat.
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Beratungsfolge
- 26.09.2024 · Inklusionsbeirat (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 10.Umsetzung des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 17.01.2024 Absperreinrichtungen auf Verkehrsflächen der Stadt Essen, auf denen Radverkehr zugelassen ist.Zur Vorlage · 1314/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr um, der die Überprüfung und den Abbau von Absperreinrichtungen auf Radverkehrsflächen regelt. Ziel ist es, Kollisionsgefahren durch schwer erkennbare Hindernisse wie Poller oder Sperrpfosten zu reduzieren. Gemäß dem Erlass sind lediglich rot-weiß gestreifte Absperreinrichtungen zulässig, sofern eine qualifizierte Gefahrenlage nach der Straßenverkehrsordnung vorliegt.
Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) hat hierzu ein Verfahren eingeleitet. Im ersten Schritt werden Standorte mittels digitaler Daten und Begehungen identifiziert. Bestehende Absperreinrichtungen, die nicht den Anforderungen der StVO entsprechen, sollen schnellstmöglich ersatzlos entfernt werden. Bei Vorliegen einer nachweisbaren Gefahrenlage wird eine erneute Anordnung oder eine regelkonforme Erneuerung geprüft. Zudem entwickelt das ASV Standards für Alternativen wie Beschilderungen oder Bodenmarkierungen, um neue physische Barrieren zu vermeiden.
Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten konzentriert sich die Umsetzung vorrangig auf das Radroutennetz und bereits bekannte Standorte. Die Bezirksvertretungen werden über den Abbau sowie jährlich über den Fortschritt der Maßnahmen informiert. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch die zuständigen Gremien vor.
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Beratungsfolge
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Gebührenordnung der Stadt Essen über die Erhebung von BewohnerparkgebührenZur Vorlage · 1219/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise anzupassen. Gemäß der Vorlage 1219/2024/6 soll die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis von bisher 30,00 Euro auf 75,00 Euro angehoben werden. Für eine Gültigkeit von zwei Jahren würde der Betrag 150,00 Euro betragen. Zudem ist vorgesehen, die Gebühren für die Ersatzausstellung bei Verlust oder Änderungen von 15,00 Euro auf 30,00 Euro zu erhöhen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die seit 21 Jahren unveränderte Gebührensatzung sowie der Anstieg des Verwaltungsaufwands durch Sach- und Personalkosten. Bei der Kalkulation wurden verschiedene Ansätze geprüft, wobei die Stadtverwaltung eine Orientierung an den Verwaltungskosten gegenüber einem marktpreisbasierten Ansatz bevorzugt hat. Durch die Neuregelung werden bei einer geschätzten Anzahl von rund 4.000 jährlich ausgestellten Ausweisen jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 180.000,00 Euro erwartet, um die anfallenden Verwaltungskosten zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IXZur Vorlage · 1222/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IX entscheiden. Konkret ist die Einführung der Parkzone 4 für Abschnitte der Freiherr-vom-Stein-Straße sowie für den Parkplatz „Regattaturm“ am Baldeneysee vorgesehen. Die betroffenen Flächen umfassen etwa 400 Stellplätze entlang der Straße und rund 250 Plätze auf dem Parkplatz am Regattaturm.
Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Knappheit an öffentlichen Parkflächen durch steigende Zulassungszahlen und die Nutzung des Pkw für Freizeit- und Alltagsverkehr. Ziel der Bewirtschaftung ist es, die Erreichbarkeit der Gebiete sicherzustellen und durch preisliche Steuerung eine angemessene Nutzung zu ermöglichen, ohne Parkverbote einzusetzen. Da in diesem Bereich vor allem der Freizeitverkehr dominiert, soll das Parken über den gesamten Tag möglich bleiben.
Die Einführung der neuen Parkzone ist frühestens zum 1. Januar 2025 geplant. Die Abrechnung erfolgt über neue Parkscheinautomaten sowie per App. Das Gebührenmodell sieht für die Parkzone 4 unter anderem ein Tagesticket für 5,00 Euro vor, das bis Mitternacht gültig ist. Vor der Umsetzung finden Abstimmungsgespräche mit Anrainern und ansässigen Vereinen statt, um Interessen wie die Entladung von Sportbooten zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für das Gebiet der Stadt EssenZur Vorlage · 1224/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht Anpassungen der Gebühren in verschiedenen Parkzonen zum 1. Januar 2025 vor. Ziel der Neuregelung ist es, den öffentlichen Parkraum durch eine gezielte Preisgestaltung zu steuern, die Umschlagshäufigkeit an zentralen Orten zu erhöhen und Parksuchverkehre zu reduzieren.
In der Parkzone 1, dem Citykernbereich, wird das Parken für die ersten 15 Minuten kostenfrei gestaltet. Gleichzeitig steigen die Gebühren für längere Zeiträume; so soll beispielsweise die Gebühr für eine Stunde von bisher 2,30 Euro auf 3,20 Euro angehoben werden. Die Höchstparkdauer bleibt bei 90 Minuten. In der Parkzone 2, die den erweiterten Citybereich und Kernbereiche größerer Stadtteilzentren umfasst, wird das kostenfreie Parken ebenfalls für die ersten 15 Minuten eingeführt, wobei sich die Gebühr für eine Stunde von 1,00 Euro auf 1,50 Euro erhöht. Für die Parkzone 4 in Freizeitbereichen ist ein kostenfreier Zeitraum von 15 Minuten vorgesehen.
Die Verwaltung führt an, dass die Pkw-Zulassungszahlen in Essen seit 2010 um rund 11 Prozent gestiegen sind. Die Anpassung der Gebühren soll dem steigenden Parkdruck sowie der allgemeinen Preisentwicklung im Verkehrssektor Rechnung tragen. Der Vorschlag durchläuft verschiedene Ausschüsse und die Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme bzw. Empfehlung.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 14.Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes hier: Umsetzungsstand zur V. Staffel des Kita-AusbauprogrammsZur Vorlage · 1052/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erhöhung des Investitionsvolumens für die fünfte Staffel des Kita-Ausbauprogramms beschließen. Die Vorlage sieht eine Steigerung von bisher 45,84 Millionen Euro um 2,86 Millionen Euro auf insgesamt 48,70 Millionen Euro vor. Diese Anpassung resultiert aus Kostenänderungen an bereits beschlossenen Standorten. Durch die Integration der Projekte Hülsmannstraße und Mölleneystraße erhöht sich das gesamte Investitionsvolumen des Programms um weitere 9,83 Millionen Euro auf nunmehr 58,53 Millionen Euro. Mit der Aufnahme der Maßnahme Mölleneystraße in den Deckungsring „Kita-Ausbau“ wird zudem eine gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Maßnahmen innerhalb des Programms ermöglicht.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherstellung der Betreuungsangebote, da im Bereich der über dreijährigen Kinder (Ü3) derzeit noch rund 1.600 Plätze fehlen. Bei den Einzelprojekten zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. An der Hubertstraße 25 führten Bodenbeschaffenheiten und neue Anforderungen an die Entwässerung zu einer Kostensteigerung von 0,49 Millionen Euro; die Inbetriebnahme ist für das Kindergartenjahr 2025/2026 geplant. In der Kellinghausstraße 24 verzögert sich die Fertigstellung des Bestandsgebäudes aufgrund von Umplanungen auf November 2025, während der geplante Anbau erst im Frühjahr 2027 fertiggestellt wird. Die Kita in der Fulerumer Straße 100 soll Ende September 2024 abgeschlossen sein und ab Oktober 2024 den Betrieb aufnehmen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Mitteilungen der Verwaltung
- 15.1Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 - Baukostenbeteiligung an der Inselpromenade des Zukunftgarten GelsenkirchenZur Vorlage · 1294/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 setzt sich im Rahmen der Vorbereitungen für die Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 mit der Gestaltung des Zukunftsgartens Gelsenkirchen auseinander. Die vorliegende Vorlage thematisiert dabei die Baukostenbeteiligung an der Inselpromenade sowie die bauliche Ausgestaltung von Verkehrswegen.
Anlass für die Berichterstattung ist eine Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 25. Juni 2024. In dieser wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, inwieweit eine Trennung von Rad- und Fußwegen aus sicherheitsrechtlichen Aspekten an der betreffenden Stelle wünschenswert ist. Die Unterlagen enthalten hierzu eine Stellungnahme der Gesellschaft Grün und Gruga Essen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V die Informationen zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 15.2Gully-Überflutungen bei Starkregen-Ereignissen im Bezirk VZur Vorlage · 1358/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V befasst sich mit der Problematik überlaufender Gullys bei Starkregenereignissen im Stadtbezirk. Anlass für die vorliegende Vorlage ist eine Anfrage aus einer Sitzung vom 28. November 2023, in der die Stadtwerke Essen AG um eine Stellungnahme zu möglichen präventiven Maßnahmen gebeten wurde.
Die Stadtwerke Essen AG führt dazu aus, dass die Straßeneinläufe und Sinkkästen dem Eigentum sowie der Verantwortung des Amtes für Straßen und Verkehr der Stadt Essen unterliegen. Die Reinigung dieser Anlagen wird durch die Stadtwerke Essen AG auf Beauftragung des Amtes in einem zweijährlichen Turnus durchgeführt. Bei bekannten Tiefpunkten werden vor Starkregenereignissen, sofern diese vorhersehbar sind, vorsorgliche Kontrollen oder Reinigungen vorgenommen.
Anwohner können Veränderungen an Straßeneinläufen über die Störungsannahme der Entwässerung oder den Mängelmelder der Stadt Essen melden. Die Bezirksvertretung V nimmt die Stellungnahme der Stadtwerke Essen AG zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.aVerunreinigungen am Gebäude Ecke Karlstraße / Altenessener Straße (Pröse)Ergebnis: Der Tagesordnungspunkt wurde in den nicht öffentlichen Teil verschoben (TOP 20.a)
- 15.bStarkregenereignis im Bereich HelenendammZur Vorlage · 1368/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach einem Starkregenereignis im Bereich des Helenendammes wurden in der Sitzung der Bezirksvertretung V am 26. September 2023 Stellungnahmen der Verwaltung sowie der Stadtwerke Essen AG angefordert. Die Auswertungen der Stadtwerke Essen AG zum Regenereignis vom 17. August 2023 ergaben, dass die Niederschlagsmengen nach den Daten des Deutschen Wetterdienstes einer Häufigkeit von statistisch seltener als einmal in 100 Jahren entsprechen. Bei derartigen Ereignissen wird die Bemessungsgrenze der öffentlichen Kanalisation überschritten, sodass zum Schutz von Gebäuden Objektschutzmaßnahmen notwendig sind.
Eine Überprüfung durch das Amt für Straßen und Verkehr ergab zudem, dass im Bereich Helenendamm/Palmbuschweg die Einlaufmenge der Straßenabläufe zur Oberflächenentwässerung vergrößert werden kann. Entsprechende Baumaßnahmen wurden bereits beauftragt und sind für den Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 4. November 2024 geplant. Die Bezirksvertretung V hat die vorliegenden Informationen zur Kenntnis genommen.
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- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.cÜberschwemmungen aufgrund von Starkregen im Bereich der Hülsenbruchstraße / Krablerstraße (Altenessen-Süd)Zur Vorlage · 1369/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 setzt sich mit der Problematik von Überschwemmungen im Bereich der Hülsenbruchstraße und Krablerstraße in Altenessen-Süd auseinander. Hintergrund sind Starkregenereignisse, die zu Überflutungen in einer Senke sowie zu daraus resultierenden Schäden geführt haben. Bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung am 22. August 2023 wurde auf diese Situation hingewiesen und eine Prüfung zur Ermittlung von Abhilfemaßnahmen beantragt.
In der vorliegenden Vorlage legen der Fachbereich 59, das Umweltamt, sowie die Stadtwerke Essen AG eine gemeinsame Stellungnahme zu diesem Sachverhalt vor. Die Bezirksvertretung V wird dazu angehalten, diese Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Damit erfolgt die Vorlage einer gemeinsamen Einschätzung der zuständigen Stellen bezüglich der Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Schäden durch Starkregen in dem genannten Bereich.
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- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.dIntegrationskarussell im Kaiser-Wilhelm-ParkZur Vorlage · 1370/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V wurde über den aktuellen Planungsstand für ein Integrationskarussell im Kaiser-Wilhelm-Park informiert. Nachdem die Bezirksvertretung bereits in ihrer Sitzung vom 23. April 2024 einstimmig beschlossen hatte, der Fachverwaltung einen Betrag von 40.000 Euro für die Errichtung des Spielgeräts zur Verfügung zu stellen, liegt nun eine Information des Fachbereichs 67 – Grün und Gruga vor.
Bei dem geplanten Spielgerät handelt es sich um ein rollstuhlgerechtes Karussell, das Platz für zwei Standard-Rollstühle sowie Sitzreihen mit Drehteller bietet. Die Bewegung des Karussells kann durch ein feststehendes Handrad mit Feststellbremse selbstständig erfolgen. Der Zugang zum Gerät ist ebenerdig gestaltet. Um die Erreichbarkeit zu gewährleisten, soll ein Teil des angrenzenden wassergebundenen Weges gepflastert werden. Zudem ist geplant, den südlich gelegenen gepflasterten Stichweg weiterzuführen, um eine Anbindung von Süden her zu ermöglichen. Ein umlaufender Durchlaufschutz ist nach Rücksprache mit dem Hersteller für dieses Gerät nicht erforderlich.
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- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.eVerkehrssituation durch die Sperrung der BAB 42Zur Vorlage · 1382/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V des Stadtbezirks 5 setzt sich im Rahmen der Vorlage 1382/2024/BV V mit der Verkehrssituation infolge der Sperrung der BAB 42 auseinander. In der Sitzung vom 24. September 2024 dient die vorliegende Information der Kenntnisnahme durch das Gremium.
Hintergrund der Vorlage ist eine Zusage der Verwaltung aus einer Sitzung im Februar 20
- Damals wurde die Übermittlung von Evaluationszahlen in Aussicht gestellt, welche Aufschluss über die Auswirkungen der BAB-42-Sperrung auf die Bevölkerung geben sollen. Der Fachbereich 66, das Amt für Straßen und Verkehr, stellt nun eine Übersicht der erhobenen Daten zur Verfügung. Diese umfasst sowohl die Auswertungen von Zählungen eines beauftragten Büros aus dem Juli 2024 als auch ergänzende Zählungen, die durch den Fachbereich selbst durchgeführt wurden. Die bereitgestellten Unterlagen enthalten am Ende des Dokuments ein abschließendes Fazit zu den Ergebnissen der Datenerhebung.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.fRutschgefahr auf der Hafenstraße in Vogelheim (Gehwege)Zur Vorlage · 1384/2024/BV V · Bezirksvertretung V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 wurde über die Situation an der Hafenstraße in Vogelheim informiert. Bereits in einer Sitzung im September 2023 wurde darauf hingewiesen, dass Wasser aus Grundstücken im Bereich der Bahnüberführung auf die Gehwege fließt, was eine Rutschgefahr zur Folge hat. Die Verwaltung wurde mit der Prüfung von Abhilfemaßnahmen beauftragt.
Das Amt für Straßen und Verkehr (Fachbereich 66) teilte nun mit, dass die Bearbeitung des Sachverhalts mehr Zeit in Anspruch genommen hat als ursprünglich erwartet. Eine Lösung zur Behebung der Problematik wurde inzwischen erarbeitet und soll in Kürze beauftragt werden. Ein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung der Maßnahme ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die Bezirksvertretung V nahm die Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Sonstige Mitteilungen
- 16.aVorschläge für Tiefbaumaßnahmen 2025 im Bezirk V
- 17.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 17.aHalteverbotsschild in der Straße "Hossemsgarten"
- 17.bAustausch von Spielgeräten in der Kita Seumannstraße
- 17.cQuerungshilfe an der Adolf-Reichwein Grundschule
- 17.dErtüchtigung des Fahrradweges auf der Heßlerstraße
- 17.eBauvorhaben Johanniskirchstraße
- 17.fGrundstücksentwicklung Altenessener Straße / Nordsternstraße
- 18.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 19.Grundstücksangelegenheiten
- 20.Mitteilungen der Verwaltung
- 20.aVerunreinigungen am Gebäude Ecke Karlstraße / Altenessener Straße (Pröse)
- 21.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 22.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil