Gully-Überflutungen bei Starkregen-Ereignissen im Bezirk V
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V befasst sich mit der Problematik überlaufender Gullys bei Starkregenereignissen im Stadtbezirk. Anlass für die vorliegende Vorlage ist eine Anfrage aus einer Sitzung vom 28. November 2023, in der die Stadtwerke Essen AG um eine Stellungnahme zu möglichen präventiven Maßnahmen gebeten wurde.
Die Stadtwerke Essen AG führt dazu aus, dass die Straßeneinläufe und Sinkkästen dem Eigentum sowie der Verantwortung des Amtes für Straßen und Verkehr der Stadt Essen unterliegen. Die Reinigung dieser Anlagen wird durch die Stadtwerke Essen AG auf Beauftragung des Amtes in einem zweijährlichen Turnus durchgeführt. Bei bekannten Tiefpunkten werden vor Starkregenereignissen, sofern diese vorhersehbar sind, vorsorgliche Kontrollen oder Reinigungen vorgenommen.
Anwohner können Veränderungen an Straßeneinläufen über die Störungsannahme der Entwässerung oder den Mängelmelder der Stadt Essen melden. Die Bezirksvertretung V nimmt die Stellungnahme der Stadtwerke Essen AG zur Kenntnis.
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- 24.09.2024Kenntnis genommen