Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 30 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.08.2024
- 1.aMesse Essen GmbH hier: Anpassung der von der Stadt Essen gewährten SchuldscheindarlehenZur Vorlage · 1160/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die bestehenden Schuldscheindarlehen an die Messe Essen GmbH anzupassen. Mit dem Ende der Zinsbindungsfrist am 10. Dezember 2025 sollen die fünf bisherigen Darlehen zu einem einzigen Vertrag zusammengefasst werden. Dabei ist vorgesehen, die jährliche Tilgungsleistung in Höhe von 3,68 Millionen Euro bis zum 10. Dezember 2030 auszusetzen. Die endgültige Rückzahlung der Darlehen soll jedoch wie ursprünglich geplant zum 10. Dezember 2039 abgeschlossen sein.
Grund für diesen Schritt ist die Sicherung der Liquidität der Messe Essen GmbH, da die Finanzierungsplanung für den Zeitraum von 2027 bis 2033 aufgrund saisonaler Schwankungen im Messegeschäft eine Lücke aufweist. Nach dem Ende der Tilgungsaussetzung im Jahr 2030 sollen die jährlichen Rückzahlungen ab dem 10. Dezember 2031 auf 5,72 Millionen Euro erhöht werden, da zu diesem Zeitpunkt andere Fremddarlehen bei der KfW und der Helaba vollständig getilgt sein werden.
Die Anpassung führt dazu, dass der Darlehensrestbetrag bis zum Ende der Laufzeit höher bleibt, was bei der Messe Essen GmbH zu zusätzlichen Zinsaufwendungen führt. Für die Stadt Essen entstehen durch den geänderten Tilgungsplan und die Vorfinanzierung der Beträge voraussichtlich zusätzliche Zinsaufwendungen von rund 3,6 Millionen Euro über die gesamte Laufzeit, während gleichzeitig höheren Zinserträgen seitens der Messe gegenüberstehen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 1.bEssener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: KapitaleinlageZur Vorlage · 1341/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) im Jahr 2024 eine Kapitaleinlage von 25 Millionen Euro zuzuführen. Die Maßnahme dient dazu, die Liquidität der EVV zu sichern und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber Tochterunternehmen, insbesondere der Ruhrbahn GmbH, zu gewährleisten.
Der Kapitalbedarf resultiert aus den operativen Verlusten der Ruhrbahn GmbH, die für das Jahr 2024 auf 106,2 Millionen Euro geschätzt werden. Die aktuellen Guthaben im Cash Pool der Stadt Essen sind nicht ausreichend, um die anfallenden Verluste bis zum Jahresende zu decken. Zudem wurden Mittel aus der Veräußerung der STEAG GmbH zweckgebunden für die kommunale Energie- und Wärmewende bereitgestellt.
Zur Finanzierung der Einlage sollen außerplanmäßige Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro bereitgestellt werden. Diese stammen aus Projekten, deren Umsetzung sich zeitlich verzögert hat, darunter Neubauten von Schulen sowie Sanierungen am Stadtbad Borbeck und dem Freibad Oststadt. Der Beschlussvorschlag wird nach der Beratung im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 2.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die SchülerbeförderungZur Vorlage · 1071/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt für das Haushaltsjahr 2024 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 3.300.000 Euro für die Schülerbeförderung. Die Grundlage für diesen Antrag sind veränderte Rahmenbedingungen, die zum Zeitpunkt der Budgetplanung im Jahr 2023 nicht absehbar waren.
Der Mehraufwand setzt sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammen. Ein Teilbetrag von 2.950.000 Euro resultiert aus Ersatzvornahmen für Verträge mit Busunternehmen. Diese Maßnahmen wurden notwendig, da es im Bereich der durch die Ruhrbahn GmbH organisierten Busverkehre zu wiederkehrenden Störungen wie Verspätungen und Ausfällen sowie zu Meldungen kam, die eine Gefährdung der Sicherheit nicht ausschließen konnten. Ein weiterer Betrag von 350.000 Euro ergibt sich aus einer Preisanpassung des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) bei den Schülertickets. Während für die Planung eine Erhöhung von 3,9 Prozent vorgesehen war, beträgt die tatsächliche Anpassung der Fahrkostenübernahme durch den Schulträger 9,4 Prozent.
Die Finanzierung des Bedarfs soll teilweise durch Mehrerträge aus dem Bereich der Förderschulen in Höhe von etwa 1,3 Millionen Euro erfolgen. Der verbleibende Bedarf von rund 2 Millionen Euro soll vorrangig durch Einsparungen innerhalb des Geschäftsbereichs Schule gedeckt werden. Sollten trotz Gegensteuerungsmaßnahmen keine ausreichenden Deckungsmittel bereitgestellt werden können, wird die Differenz das Jahresergebnis belasten.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.Überplanmäßige Mittelbereitstellung JugendamtZur Vorlage · 1097/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt für das Jugendamt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 41,7 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2024. Die zusätzlichen Mittel sind für drei spezifische Produktgruppen vorgesehen: die Förderung von Kindern in der Tagespflege, sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien sowie Tageseinrichtungen für Kinder. Hintergrund der Anfrage sind veränderte Rahmenbedingungen sowie steigende Fallzahlen und Kosten, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung im Jahr 2023 nicht absehbar waren.
Im Bereich der Tagespflege wird ein Mehrbedarf von 3 Millionen Euro prognostiziert, was unter anderem auf eine Anpassung der Kindpauschalen um 9,65 Prozent sowie auf vertragliche Verpflichtungen zurückzuführen ist. Der größte Anteil des Antrags entfällt mit 29,3 Millionen Euro auf Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien. Hier sind steigende Fallzahlen in der ambulanten und stationären Hilfe sowie höhere Kosten für intensive Unterbringungen und Erstattungsansprüche anderer Kommunen ausschlaggebende Faktoren. Für Tageseinrichtungen wird ein Bedarf von 9,4 Millionen Euro veranschlagt, der durch gesetzliche Erhöhungen der Kindpauschalen und kommunale Förderleistungen entsteht.
Die Deckung der Mehraufwendungen soll vorrangig durch Einsparungen im Rahmen einer restriktiveren Haushaltsführung innerhalb des zuständigen Geschäftsbereichs erfolgen. Etwaige darüber hinausgehende Kosten werden zu Lasten des Jahresergebnisses gehen. Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Jugendhilfeausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat der Stadt Essen eine Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.aNeukonzeption der Zentralbibliothek am Standort Markt 5/6; Vorstellung der Entwurfsplanung und Ergebnis der Kostenberechnung zum Abschluss der Leistungsphase 3Zur Vorlage · 1246/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Neukonzeption der Zentralbibliothek am Standort Markt 5/6 wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 konkretisiert. Die Entwurfsplanung sieht eine Fläche von fast 10.000 Quadratmetern auf sechs Etagen vor, die unter anderem eine Musikbibliothek, eine Kinder- und Familienbibliothek sowie Makerspaces umfassen soll. Die Eröffnung des Gebäudes ist für das dritte Quartal 2026 vorgesehen.
Die Gesamtkosten des Projekts wurden von ursprünglich rund 13,8 Millionen Euro auf exakt 24.589.800 Euro angepasst. Diese Summe unterteilt sich in einen investiven Teil von 21.808.400 Euro und einen konsumtiven Teil von 2.781.400 Euro. Der investive Mehrbedarf in Höhe von 7.787.200 Euro soll über einen Änderungsnachweis zum Haushalt 2025/2026 gedeckt werden, wobei für das Jahr 2025 ein Ansatz von 18.275.300 Euro und für 2026 ein Betrag von 61.900 Euro vorgesehen ist.
Für das Haushaltsjahr 2024 werden voraussichtlich 1.619.580 Euro für Anpassungen der Gebäudestruktur, der Ausstattung und der Technik benötigt. Die Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen erfolgt teilweise durch bereits bereitgestellte Mittel für 2024 sowie durch Umschichtungen innerhalb der Produktgruppen Stadtbibliothek, Immobilienwirtschaft und des Geschäftsbereichs 4 für die Jahre 2025 und 2026. Zudem plant die zuständige Fachabteilung ab 2025 die Nutzung von Drittmitteln und Förderanträgen bei der Bezirksregierung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Neukonzeption mit der angepassten Kostenkonkretisierung beschließt, während die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen aussprechen bzw. die Planung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 06.11.2024 · Kulturausschuss (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 4.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.06.01 "Leistungen nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW"Zur Vorlage · 1232/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Haushaltsjahr 2024 wird in der Stadt Essen eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,9 Millionen Euro für Leistungen nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW beantragt. Die Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen geht davon aus, dass die Transferaufwendungen in diesem Bereich voraussichtlich auf 35,4 Millionen Euro ansteigen werden, was einer Überschreitung des geplanten Ansatzes um 1,9 Millionen Euro entspricht.
Der Schwerpunkt des prognostizierten Mehrbedarfs liegt im Bereich des Pflegewohngeldes. Während die Anzahl der Leistungsempfänger im Jahresdurchschnitt leicht ansteigt, erhöhen sich die durchschnittlichen Kosten pro Person voraussichtlich von den geplanten 676 Euro auf etwa 754 Euro. Zudem wird ein Anstieg bei den Aufwendungszuschüssen für teilstationäre Einrichtungen um etwa 0,2 Millionen Euro über dem Planwert erwartet.
Die Deckung der Mehraufwendungen soll innerhalb des Geschäftsbereichs Soziales und Wohnen erfolgen. Als Finanzierungsquellen werden Mehrerträge aus einer Zuweisung durch das Pauschalentlastungsgesetz sowie Mittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) angeführt. Die Bereitstellung der Leistungen ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, deren Auszahlung unmittelbar bei Antragstellung erfolgt. Der Beschlussvorschlag wird nacheinander im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Essen beraten.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.15.01 "Hilfe zur Pflege -örtlicher Träger"Zur Vorlage · 1211/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 9,18 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen betrifft die Produktgruppe „Hilfe zur Pflege – örtlicher Träger“. Nach den aktuellen Prognosen werden die Transferaufwendungen in diesem Bereich voraussichtlich 51,82 Millionen Euro erreichen, was einer Abweichung von 9,18 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Planwert von 42,64 Millionen Euro entspricht.
Als Ursachen für den gestiegenen Bedarf werden eine zunehmende Zahl pflegebedürftiger Menschen sowie steigende Kosten für Pflegeleistungen angeführt. Hierzu zählen insbesondere höhere Löhne für Pflegekräfte, gestiegene Betriebskosten von Pflegeeinrichtungen sowie allgemeine Preissteigerungen und Anpassungen der Regelbedarfsstufen. Zudem führen Änderungen im Leistungskatalog der Pflegeversicherung und Verschiebungen von Zuständigkeiten durch das Bundesteilhabegesetz zu einer Zunahme teurerer Leistungsfälle im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege.
Die Deckung des Mehraufwandes soll über zwei Quellen erfolgen. Ein Betrag von 5,18 Millionen Euro wird aus Minderbedarfen bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereitgestellt, da die Zahl der Leistungsberechtigten geringer ausfällt als für das Jahr 2024 geplant. Die verbleibenden 4 Millionen Euro werden durch Mehrerträge aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.02.01 „Leistungen nach dem SGB II kommunalfinanziert"Zur Vorlage · 1280/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von rund 6,52 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage des JobCenters Essen betrifft die Produktgruppe für kommunal finanzierte Leistungen nach dem SGB II. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits Empfehlungen für diesen Beschluss ausgesprochen.
Ein gesamter Mittelmehrbedarf von 22 Millionen Euro wird für das Jahr 2024 prognostiziert. Dieser ergibt sich aus einer steigenden Anzahl an Bedarfsgemeinschaften, die von geplant 42.400 auf voraussichtlich 43.500 Personen ansteigt, darunter auch ein Zuwachs bei ukrainischen Geflüchteten. Zudem führt eine Anpassung der Mietobergrenzen zum 1. September 2024 zu einem durchschnittlichen Anstieg der monatlichen Kosten um etwa 56,50 Euro pro Bedarfsgemeinschaft. Weitere Faktoren sind die verlängerten Karenzzeiten durch das Bürgergeldgesetz sowie gestiegene Kosten für Energie und Erstausstattungen. Der prognostizierte Kostensatz pro Bedarfsgemeinschaft steigt dadurch von 6.453 Euro auf rund 6.795 Euro.
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt in mehreren Schritten. Ein Teil der Kosten ist über Bundeserstattungen abgedeckt, wobei ein Betrag von etwa 13,46 Millionen Euro bereits durch den Kämmerer bereitgestellt wurde. Weitere 2,02 Millionen Euro werden aus zweckgebundenen Mitteln des Vorjahres zur Krisenbewältigung Ukraine gedeckt. Die verbleibenden 6,52 Millionen Euro sollen voraussichtlich aus Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz resultieren. Sollte die Weiterleitung der Bundesmittel nicht in voller Höhe erfolgen, wird die Differenz im Rahmen des Jahresgesamtabschlusses ausgeglichen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.aEinrichtung einer Beratungsstelle Migrationsökonomie aufgrund der Handlungsempfehlungen der Essener Studie zur MigrationsökonomieZur Vorlage · 1297/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) plant die Einrichtung einer Beratungsstelle Migrationsökonomie, um die Wirtschaftsentwicklung und Innovationskraft migrantischer Unternehmen in der Stadt zu fördern. Das Projekt ist für den Zeitraum vom Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 angelegt. Die Umsetzung konzentriert sich auf die Stadtbezirke I, III, V, VI und VII. Die Beratungsangebote sollen Schwerpunkte wie Gründungsunterstützung, Fördermittelberatung und die Förderung der Ausbildungsfähigkeit umfassen. Zudem sollen bürokratische Prozesse vereinfacht und durch mehrsprachige Angebote Sprachbarrieren abgebaut werden.
Der Personalbedarf für das Vorhaben beläuft sich auf insgesamt sechs Vollzeitäquivalente. Davon entfallen drei Stellen auf die EWG, zwei Stellen auf das Kommunale Integrationszentrum Essen und eine Stelle auf das JobCenter Essen. Die Gesamtkosten für die dreijährige Laufzeit sind mit 1.377.407,38 Euro veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsbudgets der beteiligten Fachbereiche sowie über Mittel der EWG.
Neben der personellen Ausstattung sind Budgets für die Öffentlichkeitsarbeit, die Evaluation sowie für internationale Projekte vorgesehen. Die Ergebnisse der Pilotphase sollen jährlich in den Fachausschüssen wissenschaftlich evaluiert werden. Die EWG wird beauftragt, die begleitende Evaluation vor Projektstart auszuschreiben. Grundlage für die Konzeptionierung ist ein Ratsbeschluss vom 26. Juni 2024. Ziel der Maßnahme ist die Nutzung wirtschaftlicher Potenziale von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zur Steigerung der gesellschaftlichen Teilhabe.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für das Gebiet der Stadt EssenZur Vorlage · 1224/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Essen einen Beschlussvorschlag zur Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben vor. Ziel der Neuregelung ist die Verkehrssteuerung sowie die Reduzierung von Parksuchverkehren, begründet durch einen Anstieg der Pkw-Zulassungszahlen um etwa 11 Prozent seit dem Jahr 2010. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die neue Gebührenordnung beschließt, während die Bezirksvertretungen I bis IX die Neuerung zur Kenntlichnahme erhalten und die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen abgeben.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 sollen neue Gebühren in verschiedenen Parkzonen gelten. In Parkzone 1 erhöht sich der Preis für 60 Minuten von 2,30 Euro auf 3,20 Euro, wobei die ersten 15 Minuten kostenfrei bleiben. In Parkzone 2 steigt der Satz für 60 Minuten von 1,00 Euro auf 1,50 Euro. In Parkzone 3 bleiben die Gebühren unverändert, die Parkscheibenregelung bleibt jedoch bestehen. Zudem ist die Einführung der neuen Parkzone 4 für Freizeitbereiche vorgesehen, für die Tarife wie 0,40 Euro für 16 bis 30 Minuten sowie eine Höchstparkdauer von einem Tag festgesetzt sind.
Auch die Gebühren in den Bewohnerparkgebieten City und außerhalb der City sowie für Sonderparkplätze für Wohnmobile werden angepasst. Die Umsetzung der Änderungen erfordert eine Anpassung der Parkscheinautomaten und der Beschilderung, was einmalige Kosten in Höhe von etwa 80.000 Euro verursacht. Diese Kosten werden aus dem Budget des Fachbereichs 32 gedeckt. Eine Erhöhung der Erträge wird durch die Neuregelung erwartet.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 8.Gebührenordnung der Stadt Essen über die Erhebung von BewohnerparkgebührenZur Vorlage · 1219/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise anzupassen. Gemäß der Vorlage 1219/2024/6 soll die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis von bisher 30,00 Euro auf 75,00 Euro angehoben werden. Für eine Gültigkeit von zwei Jahren würde der Betrag 150,00 Euro betragen. Zudem ist vorgesehen, die Gebühren für die Ersatzausstellung bei Verlust oder Änderungen von 15,00 Euro auf 30,00 Euro zu erhöhen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die seit 21 Jahren unveränderte Gebührensatzung sowie der Anstieg des Verwaltungsaufwands durch Sach- und Personalkosten. Bei der Kalkulation wurden verschiedene Ansätze geprüft, wobei die Stadtverwaltung eine Orientierung an den Verwaltungskosten gegenüber einem marktpreisbasierten Ansatz bevorzugt hat. Durch die Neuregelung werden bei einer geschätzten Anzahl von rund 4.000 jährlich ausgestellten Ausweisen jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 180.000,00 Euro erwartet, um die anfallenden Verwaltungskosten zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 9.Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IXZur Vorlage · 1222/2024/6 · Vorlage
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Die Stadt Essen plant die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IX durch die Einführung der Parkzone 4 am Baldeneysee. Betroffen von dieser Maßnahme sind die Freiherr-vom-Stein-Straße mit etwa 400 Parkplätzen sowie der Parkplatz „Regattaturm“ mit circa 250 Stellplätzen. Die Gebührenstruktur sieht vor, dass Parkvorgänge bis zu einer Dauer von 15 Minuten kostenfrei bleiben. Für längere Zeiträume fallen Gebühren zwischen 0,40 EUR und 0,60 EUR pro Intervall an, wobei die Kosten für bis zu 120 Minuten insgesamt 3,90 EUR betragen. Ein Tagesticket ist für 5,00 EUR verfügbar. Der Beginn der Bewirtschaftung ist für den 1. Januar 2025 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Rat der Stadt am 25. September 2024 vor. Vor der Umsetzung sind Abstimmungen mit Anrainern sowie die Anschaffung von Parkscheinautomaten geplant. Die Kosten für die Installation, Programmierung und Beschilderung sollen durch die generierten Einnahmen gedeckt werden. Die einmaligen Investitionen für die neuen Automaten belaufen sich auf 35.000 EUR, ergänzt durch kalkulatorische Abschreibungen, Zinsen und Sachkosten für die Unterhaltung.
Zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung sind verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs vorgesehen. Eine Bewertung der personellen und sachlichen Kapazitäten sowie eine Berichterstattung an die zuständigen Gremien, darunter der Rat der Stadt und die relevanten Ausschüsse, soll vor der Sommerpause 2025 erfolgen. Ein etwaiger Personalmehrbedarf ist im Doppelhaushalt 2025/2026 zu berücksichtigen. Die Maßnahme wird hinsichtlich ihrer Klimarelevanz als förderlich für die Nutzung des Umweltverbunds eingestuft.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 9.aBaukostenerhöhung und überplanmäßige Mittelbereitstellung im Rahmen der Baumaßnahme Wiederherstellung der städtischen Grünanlage Katernberger Bach nach dem ökologischen Umbau durch die EmschergenossenschaftZur Vorlage · 1223/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Erhöhung der Baukosten für die Wiederherstellung der städtischen Grünanlage Katernberger Bach entscheiden. Die Kosten sollen von 1.270.000 Euro um 530.000 Euro auf insgesamt 1.800.000 Euro steigen. Zudem wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 280.000 Euro beantragt, die aus dem Projekt „Neue Wege zum Wasser“ finanziert werden soll.
Die Kostensteigerung ergibt sich aus der Schlussrechnung der Emschergenossenschaft für den ökologischen Umbau des Bachlaufs, die im Juli 2024 eingereicht wurde. Laut Vorlage war ein größerer Umfang an Bodenentsorgung erforderlich als geplant, da unter anderem Bodenaustausche zur Sicherung der Standfestigkeit sowie zur Beseitigung lokaler Kontaminationen notwendig wurden. Zudem fielen zusätzliche Aushubarbeiten im Bereich von Durchlässen und Leitungen an, während Preisverschiebungen bei der Entsorgung von Boden der Deponieklasse III die Kosten beeinflussten.
Die finanzielle Verantwortung der Stadt Essen für die Bodenentsorgung basiert auf einem Vertrag mit der Emschergenossenschaft aus den Jahren 1979 und 1980. Dieser sieht vor, dass die Stadt sämtliche Mehrkosten trägt, die durch frühere städtische Auffüllungen im betroffenen Gewässerstreifen entstehen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Kostenerhöhung der Maßnahme "Erschließung Auf der Reihe"Zur Vorlage · 1118/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Kosten für die Maßnahme „Erschließung Auf der Reihe“ sollen von ursprünglich 300.000 Euro auf insgesamt 605.000 Euro steigen. Damit verbunden ist eine Erhöhung um 305.000 Euro. Die Grundlage für diesen Beschlussvorschlag bildet die Notwendigkeit, nach Abschluss der Hochbautätigkeiten die endgültige Herstellung der Erschließungsstraße sowie die dazugehörige Begrünung durchzuführen. Aufgrund von Preisentwicklungen im Bausektor belaufen sich die Kosten für die Straße und die Begrünung auf 447.000 Euro. Zusätzlich fallen Kosten in Höhe von 74.000 Euro für eine Beleuchtungsanlage an, die bisher nicht in der Kalkulation enthalten waren.
Da gemäß Baugesetzbuch die Anwohner 90 Prozent der anfallenden Baukosten tragen müssen, verringert sich der städtische Eigenanteil an der Maßnahme von 300.000 Euro auf 60.500 Euro. Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs sollen Mittel aus den Projekten „Erneuerung von Nebenstraßen“ und „Erneuerung Beleuchtung“ verwendet werden. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll dem Haupt- und Finanzausschuss empfehlen, die Kostenerhöhung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung von NebenstraßenZur Vorlage · 1175/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.000.000 Euro für die Erneuerung von Nebenstraßen im Jahr 2024 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um die Umsetzung geplanter Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr vollständig abschließen zu können.
Im Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ stehen dem Amt für Straßen und Verkehr im Jahr 2024 rund 5.600.000 Euro zur Verfügung. Davon wurden bereits etwa 4.200.000 Euro in Anspruch genommen, während weitere Beauftragungen in Höhe von circa 2.400.000 Euro vorgesehen sind. Die beantragte Million soll zur Deckung der Kosten folgender Projekte verwendet werden: 475.000 Euro für die Heisinger Straße, 425.000 Euro für den Berthold-Beitz-Boulevard (Bauabschnitt 2.1) sowie 100.000 Euro für die Steeler Straße.
Als Begründung für die Mittelbereitstellung wird der Zustand verschiedener Nebenstraßen angeführt, deren Erneuerung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit notwendig sei. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat die Beratung und Empfehlung durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen und SteuerkabelnZur Vorlage · 1113/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen und Steuerkabeln entscheiden. Die Vorlage sieht vor, für das Jahr 2024 insgesamt 620.000 Euro bereitzustellen. Ziel ist der Austausch von Anlagen und Kabeln gemäß den aktuellen elektrotechnischen und verkehrstechnischen Richtlinien sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet.
Da der bisherige Haushaltsansatz für das Projekt in Höhe von 774.000 Euro bereits vollständig ausgeschöpft wurde, ist eine Aufstockung erforderlich. Von der beantragten Summe wurden bereits im Juli 2024 überplanmäßige Mittel in Höhe von 200.000 Euro bereitgestellt. Die Deckung der verbleibenden 420.000 Euro soll aus dem Projekt „BBB 2.1 BA -GVFG-“ erfolgen, dessen Baubeginn sich auf das Jahr 2025 verschiebt und der somit haushaltsneutral umverplant wird.
Zu den betroffenen Standorten gehören unter anderem die Lichtsignalanlagen an der Altendorfer Straße beim Bahnhof Borbeck Süd, an der Stoppenberger Straße/Essener Straße sowie die Querungsanlage Alfredstraße Neubau. Die Maßnahme dient dazu, die Betriebs- und Verkehrssicherheit durch den Austausch defekter Komponenten zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Weiterführung des On-Demand-Verkehrs BussiZur Vorlage · 0866/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0866/2024/6 sieht die Weiterführung des On-Demand-Verkehrs „Bussi“ der Ruhrbahn GmbH bis zum 31. Dezember 2025 vor. Für die Umsetzung des Projekts im Jahr 2025 werden Sachkosten in Höhe von 617.000 Euro veranschlagt. Die Finanzierung soll haushaltsneutral über eine Verlustausgleichszahlung aus der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW erfolgen.
Das Vorhaben strebt einen Kostendeckungsgrad von 30,4 % an, basierend auf einer prognostizierten Anzahl von 41.000 Fahrten pro Jahr. Hierbei werden eine geplante Tariferhöhung auf die Zuschlagsstufe von 60 % sowie eine Reduzierung der Lizenzgebühren um etwa 63.000 Euro berücksichtigt. Es sind keine Investitions-, Personalkosten oder weiteren Sachkosten ausgewiesen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Erweiterung des Angebots der Kundenbindung im öffentlichen Personennahverkehr dient. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz prognostiziert, da das Pooling von Fahrtwünschen die Nutzung des ÖPNV in den Abendstunden stärken und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen soll.
Die Entscheidung über die Weiterführung obliegt dem Rat der Stadt Essen, wobei die Ausschüsse für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen abgeben. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Entscheidung nachträglich zur Kenntnis. Ohne einen entsprechenden Beschluss endet das Angebot im Dezember 2024. Eine neue Ratsvorlage ist für November 2025 vorgesehen. Federführend ist der Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 14.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 15.Ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an DritteZur Vorlage · 1265/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant, die Nutzungsbedingungen für bestimmte städtische Einrichtungen und Räumlichkeiten zu ändern. Laut einem Beschlussvorschlag sollen die Alte Synagoge – Haus jüdischer Kultur, das Museum Folkwang, das Aalto Musiktheater, das Grillo-Theater, die Casa sowie das Haus der Essener Geschichte beziehungsweise das Stadtarchiv künftig nicht mehr für parteipolitische Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft Veranstaltungen, die von politischen Parteien organisiert oder finanziert werden oder deren Hauptziel die Förderung parteipolitischer Positionen ist.
Die Verwaltung soll bestehende Satzungen und privatrechtliche Verträge um entsprechende Bestimmungen ergänzen. Diese Klauseln sollen Nutzer darauf hinweisen, dass eine Nutzung der Räume für die Verbreitung von verfassungs- oder gesetzwidrigem Gedankengut ausgeschlossen ist. Zudem wird vorgesehen, dass Veranstalter bei einem Ausbleiben eines Einschreitens gegen strafbare Äußerungen von Teilnehmenden mit bußgeld- oder zivilrechtlichen Sanktionen belegt werden können.
Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der Fraktionen CDU, Grüne und FDP. Die Stadtverwaltung begründet die Maßnahme mit dem Ziel, den ordnungsgemäßen Betrieb öffentlicher Einrichtungen sicherzustellen und deren Missbrauch für politisch motivierte Straftaten zu verhindern. Als Grundlage dient dabei der Verfassungsschutzbericht 2023 des Bundesinnenministeriums, der einen Anstieg politisch motivierter Kriminalität im rechts- und linksextremistischen Milieu beschreibt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 15.1Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Vorlage 1265/2024/7: Ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen DritterZur Vorlage · 1336/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 1336/2024/AFD einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1265/2024/7 eingebracht. Der Antrag betrifft ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen sowie Anlagen Dritter.
Der Antrag sieht vor, die Regelungen zur Benennung von Verantwortlichen zu präzisieren. Veranstalter sollen spätestens eine Woche vor Beginn einer Veranstaltung eine Veranstaltungsleitung sowie eine Vertretung benennen müssen, die dazu berechtigt ist, Störer von der Veranstaltung auszuschließen. Für Versammlungen im Sinne des Parteiengesetzes, bei denen die Versammlungsleitung erst am Tag der Veranstaltung gewählt wird, soll die Benennung unverzüglich nachgeholt werden können.
Zudem soll eine Bestimmung ergänzt werden, die es Veranstaltern und der Veranstlungsleitung ermöglicht, den Nachweis zu führen, dass Äußerungen, die in der Laiensphäre als strafbar erkennbar sein könnten, aus rechtswissenschaftlicher oder gerichtlicher Sicht als nicht strafbar einzustufen sind.
Der Antrag durchläuft in der kommenden Zeit verschiedene Gremien, darunter den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Haupt- und Finanzausschuss, bevor er am 25. September 2024 im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 15.2Änderungsantrag zur Vorlage 1265/2024/7: Ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an DritteZur Vorlage · 1309/2024/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage 1309/2024/PARTEI einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1265/2024/7 vorgelegt. Der Antrag betrifft ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an Dritte.
Der Antrag sieht vor, die Liste der Objekte, die nicht zu vermieten sind, um die Philharmonie zu erweitern. Zudem soll der Beschlussvorschlag dahingehend angepasst werden, dass Organisationen von der Überlassung ausgeschlossen werden, die von einer politischen Partei aus dem In- oder Ausland, parteinahen Organisationen wie Stiftungen und Vereinen sowie religiös-fundamentalistischen Organisationen organisiert, finanziert oder maßgeblich beeinflusst werden. Dies gilt ebenso für Einrichtungen, deren Hauptziel die Förderung oder Verbreitung politischer oder religiös-fundamentalistischer Inhalte und Positionen einer bestimmten politischen Partei ist.
Der Antrag durchläuft im weiteren Verfahren die Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus. Nach der Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss soll die Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 15.3Änderungsantrag zur Vorlage 1265/2024/7: Ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an DritteZur Vorlage · 1371/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat mit der Vorlage 1371/2024/LINKE einen Antrag eingereicht, die Verwaltungsvorlage 1265/2024/7 zu ergänzen. Ziel ist die Einführung zusätzlicher Vertragszusätze und Bestimmungen für die Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an Dritte.
Der Antrag umfasst drei wesentliche Punkte. Erstens sollen Veranstalter von künftigen Vermietungen ausgeschlossen werden können, wenn es bei einer Veranstaltung zu politischen Äußerungsdelikten im Sinne der Nutzungssatzung gekommen ist und die Organisatoren diese geduldet oder nicht gemäß den Vorgaben sanktioniert haben. Zweitens wird die Hinterlegung einer Kaution zur Sicherstellung der Vollziehung von ordnungs- und zivilrechtlichen Sanktionen vorgeschlagen, wobei sich die Höhe nach den zu erwartenden Ordnungsgeldern richten soll. Drittens sollen städtischen Ordnungsbeschäftigten zum Zweck der Überprüfung der Einhaltung von Nutzungsbedingungen ungehinderter Zugang zu Veranstaltungen gewährt werden.
Die Vorlage ist zur Beratung und Empfehlung in den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie in den Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen. Eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen wird für Ende September erwartet.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 16.Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes hier: Umsetzungsstand zur V. Staffel des Kita-AusbauprogrammsZur Vorlage · 1052/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur 5. Staffel des Kita-Ausbauprogramms sieht eine Erhöhung des Investitionsvolumens vor. Das ursprüngliche Budget von 45,84 Millionen Euro soll aufgrund von Kostensteigerungen an bestehenden Standorten um 2,86 Millionen Euro auf 48,70 Millionen Euro angehoben werden. Durch die Integration der Standorte Hülsmannstraße und Mölleneystraße erhöht sich das Gesamtvolumen des Programms um weitere 9,83 Millionen Euro auf insgesamt 58,53 Millionen Euro. Der Beschluss umfasst zudem die Aufnahme der Maßnahme Mölleneystraße in den Deckungsring „Kita-Ausbau“ sowie die Ermächtigung des Stadtkämmers für haushaltsrechtliche Veränderungen.
Der Status verschiedener Neubauprojekte wird detailliert aufgeführt. Während die Einrichtungen in der Fulerumer Straße und am Erikapfad im Jahr 2024 fertiggestellt werden, verschieben sich die Termine für das Projekt am Loskamp auf Juli 2025, wobei die Kosten von 6,88 Millionen Euro auf 8,15 Millionen Euro steigen. Weitere Projekte, wie am Von-Ossietzky-Ring oder in der Hülsmannstraße, sind für die Jahre 2026 geplant. Die Finanzierung der zusätzlichen Investitions- und Zusatzkosten in Höhe von 12,69 Millionen Euro erfolgt über den Pooltopf 5.600500.
Die Stadt ist zur bedarfsgerechten Bereitstellung von Kita-Plätzen verpflichtet. Laut Stand vom 13. Februar 2024 besteht ein Fehlbedarf von 1611 Plätzen, um die Zielversorgungsquote zu erreichen. Die kalkulatorischen Kosten beinhalten jährliche Abschreibungen sowie kalkulatorische Zinsen auf das gebundene Kapital. Eine Vor-Einschätzung stuft die Auswirkungen des Programms auf den Klimaschutz als positiv ein.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für GrundschulkinderZur Vorlage · 1069/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 1069/2024/7 wird die Beantragung von Zuwendungen in Höhe von 26.246.535,42 Euro für den beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 vorgeschlagen. Die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie den Bund soll Neubau, Umbau, Sanierung und Ausstattung abdecken, wobei der Förderhöchstsatz 85 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt. Der Beschlussvorschlag sieht zudem die Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung der Maßnahmen sowie die Ermächtigung vor, Regelungen zu Kostenerhöhungen und Ausführungsarten bis zu einer Wertgrenze von 3 Millionen Euro zu treffen. Haushaltsrechtliche Änderungen bis zu dieser Grenze sollen als nicht erheblich eingestuft werden.
Für die Umsetzung gelten spezifische Fristen: Der Förderantrag muss bis zum 31.12.2024 eingereicht werden. Die Vorhaben müssen einen Baubeginn nach dem 12.10.2021 aufweisen und bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein. Die Abrechnung gegenüber dem Bund ist bis zum 30.06.2028 vorzunehmen, während Mittelabrufe bis zum 30.09.2027 beantragt werden müssen.
Die kalkulatorischen Kosten umfassen jährliche Abschreibungen und Zinsen für die Fachbereiche 40 und 60. Im ersten Jahr belaufen sich die jährlichen Abschreibungen auf 1.291.500 Euro, während die jährlichen Zinsen 92.805 Euro betragen. Die konsumtiven Maßnahmen der Fachbereiche summieren sich auf 3.999.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch einen Eigenanteil von 15 Prozent. Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz werden als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Schulhofsanierung Maria-Wächtler-Gymnasium, Rosastraße 75Zur Vorlage · 1045/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Neugestaltung des Schulhofs am Maria-Wächtler-Gymnasium beschließen. Die vorliegende Vorlage sieht den Baubeginn für das Projekt mit Gesamtkosten in Höhe von 1.875.000 Euro vor und beantragt die Beauftragung der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) mit der Umsetzung der Maßnahme.
Auf dem Gelände des Gymnasiums finden derzeit bereits mehrere Baumaßnahmen statt, darunter der Neubau einer Doppelturnhalle zur Erweiterung des Helmholtz-Gymnasiums sowie die Sanierung der Schultoiletten und der innenliegenden Turnhalle. Durch die laufenden Arbeiten und die damit verbundene Baustellenlogistik wurden die Außenanlagen beeinträchtigt. Eine Neugestaltung soll nun ein einheitliches Gestaltungsbild herstellen und die Aufenthaltsqualität erhöhen.
Der Entwurf umfasst die Verringerung der Bodenversiegelung durch zusätzliche Grünflächen sowie die Verwendung von drainagefähigem Betonpflaster auf befestigten Flächen. Geplant sind zudem ein neuer Handball- und Basketballplatz mit Kunststoffbelag, Tischtennisplatten und eine Calisthenics-Anlage. Ergänzt werden die Maßnahmen durch neue Sitzmöglichkeiten und überdachte Bereiche für die Cafeteria. Die Finanzierung der Kosten soll durch Mittelumschichtungen im Jahr 2024 sowie durch die Anmeldung zum Haushalt 2025 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Generalsanierung des Eisenhammers des Deilbachtal-Ensembles hier: KostenanpassungZur Vorlage · 1053/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen haben die Anpassung der Gesamtkosten für die Generalsanierung des Eisenhammers im Deilbachtal-Ensemble vorgeschlagen. Die Kosten sollen von bisher 3.678.000 Euro um 870.000 Euro auf insgesamt 4.548.000 Euro steigen. Zur Deckung der Mehrkosten wird für das Jahr 2024 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 620.000 Euro beantragt, die aus dem Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ finanziert werden soll.
Die Kostensteigerungen resultieren aus Nachträgen durch Umplanungen aufgrund der Anforderungen des künftigen Betreibers, zusätzlichen Brandschutzauflagen sowie Preissteigerungen bei Baustoffen wie Dämm- und Trockenbaumaterialien. Ein wesentlicher Teil der Mehrkosten in Höhe von etwa 500.000 Euro entfällt auf die Arbeiten am Meisterhaus. Da ein Holzgutachten eine unzureichende Statik des historischen Fachwerkwerks feststellte, musste ein weitgehender Austausch der Altholzelemente erfolgen, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Dies führte zu einer Bauzeitverlängerung von über zwei Jahren und einer Erhöhung des Auftragsvolumens für diesen Bereich.
Während die Arbeiterhäuser und das Hammergebäude weitgehend fertiggestellt sind, laufen am Meisterhaus sowie an Hof und Rampe noch Arbeiten. Die Übergabe der Liegenschaften an den Trägerverein für das Franz Sales Haus ist nach aktueller Planung für das zweite Quartal 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — siehe TOP 14.1
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung)
- 19.1Generalsanierung des Eisenhammers des Deilbachtal-Ensembles hier: KostenanpassungZur Vorlage · 1053/2024/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Gesamtkosten für die Generalsanierung des Eisenhammers im Deilbachtal-Ensemble anpassen. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Kosten von 3.678.000 Euro um 870.000 Euro auf insgesamt 4.548.000 Euro vor. Zur Deckung dieser Kosten wird zudem die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 620.000 Euro für das Jahr 2024 beantragt.
Die Kostensteigerungen ergeben sich aus Umplanungen aufgrund der Anforderungen des künftigen Betreibers, dem Trägerverein für das Franz Sales Haus, sowie aus zusätzlichen Brandschutzvorgaben. Zudem führten Preissteigerungen bei Baustoffen, insbesondere bei Dämmmaterial und Trockenbauprodukten, zu Mehrkosten. Ein wesentlicher Teil der Kostensteigerung entfällt auf die Arbeiten am Meisterhaus. Nach der Untersuchung des 250 Jahre alten Fachwerkgebäudes wurde ein umfassender Ersatz von Holzwerk notwendig, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Dies führte zu einer Verlängerung der Bauzeit am Meisterhaus um mehr als zwei Jahre.
Die Arbeiterhäuser und das Hammergebäude sind weitgehend fertiggestellt; es stehen lediglich kleinere Restarbeiten an. Die Übergabe an den Pächter ist für das zweite Quartal 2025 geplant. Am Meisterhaus werden derzeit Arbeiten an Dach, Fassade und am Innenausbau durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 06.11.2024 · Kulturausschuss (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020); hier: Maßnahmen in Essen, Bericht über die Budgetentwicklung im 1. Halbjahr 2024Zur Vorlage · 1028/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bericht der Immobilienwirtschaft dokumentiert den aktuellen Stand der Umsetzung der Förderprogramme KInFöG NRW (Kapitel 2) sowie „Gute Schule 2020“ für das erste Halbjahr 2024. Im Rahmen des Programms KInFöG Kapitel 2 wurden Verträge für vier Schulen abgeschlossen, wobei die Gesamtkosten auf etwa 10,5 Millionen Euro beziffert werden. Von insgesamt 26 Maßnahmen sind neun bereits abgeschlossen, während sich 17 in der Bauphase befinden. Die vollständige Abrechnung wird bis Ende 2025 angestrebt. Das gesamte Fördervolumen des Programms beläuft sich auf circa 56,7 Millionen Euro, wovon bereits rund 74 Millionen Euro verausgabt wurden.
Im Programm „Gute Schule 2020“ wurde der Kreditrahmen in Höhe von 81,4 Millionen Euro vollständig abgerufen. Die Einreichung der letzten Tranche über 39,7 Millionen Euro bei der NRW.BANK ist bis zum 15. November 2024 vorgesehen. Für die Hövelschule sind Investitionen in Höhe von etwa 17,6 Millionen Euro geplant.
Die Vorlage enthält zudem eine Einschätzung zur Klimarelevanz, wobei die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv eingestuft werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Mitteilungen der Verwaltung
- 21.aAnfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 22.Mitteilungen der Verwaltung
- 23.Verwaltungsgebäude Kruppstraße 16 Bau- und Baubeginnbeschluss des ITK-Ausbaus und Abschluss eines 1. Nachtrags zum Mietvertrag vom 28./30. Juni 2023Ergebnis: einstimmig empfohlen
- 24.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil