Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.06.01 "Leistungen nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW"
✦ KI-Zusammenfassung
Für das Haushaltsjahr 2024 wird in der Stadt Essen eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,9 Millionen Euro für Leistungen nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW beantragt. Die Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen geht davon aus, dass die Transferaufwendungen in diesem Bereich voraussichtlich auf 35,4 Millionen Euro ansteigen werden, was einer Überschreitung des geplanten Ansatzes um 1,9 Millionen Euro entspricht.
Der Schwerpunkt des prognostizierten Mehrbedarfs liegt im Bereich des Pflegewohngeldes. Während die Anzahl der Leistungsempfänger im Jahresdurchschnitt leicht ansteigt, erhöhen sich die durchschnittlichen Kosten pro Person voraussichtlich von den geplanten 676 Euro auf etwa 754 Euro. Zudem wird ein Anstieg bei den Aufwendungszuschüssen für teilstationäre Einrichtungen um etwa 0,2 Millionen Euro über dem Planwert erwartet.
Die Deckung der Mehraufwendungen soll innerhalb des Geschäftsbereichs Soziales und Wohnen erfolgen. Als Finanzierungsquellen werden Mehrerträge aus einer Zuweisung durch das Pauschalentlastungsgesetz sowie Mittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) angeführt. Die Bereitstellung der Leistungen ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, deren Auszahlung unmittelbar bei Antragstellung erfolgt. Der Beschlussvorschlag wird nacheinander im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Essen beraten.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.09.2024einstimmig beschlossen
- 18.09.2024einstimmig empfohlen
- 17.09.2024einstimmig empfohlen