Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.15.01 "Hilfe zur Pflege -örtlicher Träger"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 9,18 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen betrifft die Produktgruppe „Hilfe zur Pflege – örtlicher Träger“. Nach den aktuellen Prognosen werden die Transferaufwendungen in diesem Bereich voraussichtlich 51,82 Millionen Euro erreichen, was einer Abweichung von 9,18 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Planwert von 42,64 Millionen Euro entspricht.
Als Ursachen für den gestiegenen Bedarf werden eine zunehmende Zahl pflegebedürftiger Menschen sowie steigende Kosten für Pflegeleistungen angeführt. Hierzu zählen insbesondere höhere Löhne für Pflegekräfte, gestiegene Betriebskosten von Pflegeeinrichtungen sowie allgemeine Preissteigerungen und Anpassungen der Regelbedarfsstufen. Zudem führen Änderungen im Leistungskatalog der Pflegeversicherung und Verschiebungen von Zuständigkeiten durch das Bundesteilhabegesetz zu einer Zunahme teurerer Leistungsfälle im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege.
Die Deckung des Mehraufwandes soll über zwei Quellen erfolgen. Ein Betrag von 5,18 Millionen Euro wird aus Minderbedarfen bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereitgestellt, da die Zahl der Leistungsberechtigten geringer ausfällt als für das Jahr 2024 geplant. Die verbleibenden 4 Millionen Euro werden durch Mehrerträge aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024einstimmig beschlossen
- 18.09.2024einstimmig empfohlen
- 17.09.2024einstimmig empfohlen