Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 29 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII vom 03.09.2024
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Informationsaustausch mit dem Bezirksdienst der Polizei für den Stadtbezirk VIII
- 4.Jugendarbeit in Überruhr - Sachstand zu den Anträgen 1853/2021/SPD; 1303/2023/SPD; 1858/2023/SPD; Bezug: BV VIII 03.09.24, TOP 26.10.3
- 5.Bundesprojekt "Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen im Essener Stadtgebiet": Darstellung des aktuellen ProjektstandsZur Vorlage · 1155/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesprojekts „Platz fürs Klima“ setzt die Stadt Essen Maßnahmen zur klimaresilienten Umgestaltung öffentlicher Plätze um, wofür eine Zuwendung in Höhe von 1,2 Millionen Euro bereitgestellt wird. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Projektstand der ursprünglich vorgesehenen Flächen Giebelplatz, Marktplatz Borbeck und Marktplatz Überruhr-Hinsel.
Die Umgestaltung des Marktplatzes Borbeck wird nicht mehr im Rahmen dieses Bundesprojekts durchgeführt. Grund hierfür war die Ablehnung durch die Bezirksvertretung IV sowie die Bürgerschaft aufgrund der geplanten Reduzierung von Parkplätzen. Da die Förderrichtlinien eine Verringerung des Planungsumfangs nicht zulassen, wurde entschieden, das Vorhaben unabhängig vom Projekt weiterzuführen.
Für den Marktplatz Überruhr-Hinsel wird nach Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine intensivere Variante der Planung verfolgt, die eine stärkere Begrünung und ein verbessertes Regenwassermanagement vorsieht. Auch für den Giebelplatz wurde die Förderfähigkeit der Maßnahmen zur Erhaltung klimawirksamer Altbäume nach einer Stellungnahme der Projektgruppe bestätigt. Im Rahmen einer Bürgerveranstaltung in Überruhr wurden verschiedene Anregungen zur Aufenthaltsqualität eingebracht. Die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für die Objektplanung läuft, und eine weitere Bürgerbeteiligung für den Giebelsplatz ist geplant.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Bericht des Bezirksseniorenbeauftragten
- 7.Wanderausstellung anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes für die Bundesrepublik DeutschlandZur Vorlage · 1590/2024/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP der Bezirksvertretung VIII haben einen gemeinsamen Antrag zur Erweiterung des Ausstellungsortes einer Wanderausstellung zum 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes vorgelegt. Die Verwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Haus der Essener Geschichte und dem Stadtarchiv Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden auf der Ruhrhalbinsel bereitzustellen. Damit soll die Ausstellung im Jahr 2025 über die geplanten Termine in weiterführenden Schulen hinaus an verschiedenen Stellen für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Im Rahmen des Antrags wird die Verwaltung zudem um eine Beratung zu den möglichen Einsatzorten sowie zum Bedarf an finanziellen und personellen Ressourcen gebeten. Die Wanderausstellung, die am 3. Oktober 2024 in der Städtischen Galerie Schloss Borbeck eröffnet wurde, behandelt die Entstehung des Grundgesetzes und thematisiert dabei auch die Beteiligung von drei Personen aus Essen an den historischen Prozessen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung)
- 8.Fortsetzung Projekt "Folgenlose GeschwindigkeitsanzeigenZur Vorlage · 1591/2024/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung VIII wurde ein gemeinsamer Antrag der CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Fortführung des Projekts „Folgenlose Geschwindigkeitsanzeigen“ eingebracht. Die Antragsteller fordern die Verwaltung auf, den Einsatz mobiler, digitaler Anzeigen nach Abschluss des aktuellen Pilotprojekts sicherzustellen. Hierzu soll gegebenenfalls ein externes Verkehrssicherungsunternehmen beauftragt werden.
Der Antrag bezieht sich auf einen Beschluss der Bezirksvertretung vom Februar 2024, der eine Überführung in den Regelbetrieb vorsah. Die Verwaltung hatte dieses Vorhaben im August 2024 aufgrund von finanziellen Erwägungen sowie Personalmangel im Stadtamt 66 Straßen und Verkehr abgelehnt.
Die vorliegende Vorlage schlägt vor, die bisherige Verfahrensweise beizubehalten: Die Standortvorschläge sollen weiterhin durch die Bezirksvertretung erfolgen, während die Wartung, Pflege und Auswertung der technischen Geräte durch ein Unternehmen übernommen werden soll. Zudem wird eine regelmäßige Information der Bezirksvertretung über die Ergebnisse der Auswertungen beantragt. Als Ziel der Maßnahme wird die Reduzierung von Geschwindigkeitsüberschreitungen genannt, wobei die Bedeutung für die Stadtteile der Ruhrhalbinsel hervorgehoben wird.
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- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung)
- 9.Verkehrssicherung Carl-Funke-Schule/ BaderwegZur Vorlage · 1593/2024/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Enno Schmischke von der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung VIII hat einen Antrag zur Verbesserung der Verkehrssicherung im Bereich der Carl-Funke-Schule am Baderweg eingebracht. Mit der Vorlage 1593/2024/CDU wird die Verwaltung gebeten, die Möglichkeiten einer deutlich sichtbaren Straßensignierung zu prüfen. Dies soll unter anderem durch Schilder zur Kennzeichnung von Schulwegen oder eine verstärkte Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbegrenzung geschehen.
Zudem wird eine Prüfung zur verbesserten Ausschilderung in Richtung Baldeneysee beantragt, um die Nutzung des Baderwegs als Durchgangsstraße zu reduzieren. Der Antrag zielt darauf ab, dass Fahrzeuge den Baderweg weniger als Verbindungsweg nutzen. Ergänzend dazu fordert die Fraktion die Durchführung zusätzlicher mobiler Geschwindigkeitskontrollen, um die Sicherheit auf dem Schulweg zu unterstützen.
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- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung)
- 10.Zeitraum ParkscheibenpflichtZur Vorlage · 1594/2024/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung VIII hat mit der Vorlage 1594/2024/CDU einen Antrag gestellt, die Parkscheibenpflicht in Teilen des Stadtbezirks anzupassen. Enno Schmischke bittet die Verwaltung, die Beschilderung in der Schulte-Hinsel-Straße sowie im oberen Teil des Nockwinkels so zu ändern, dass die Parkscheibenpflicht an Dienstagen und Freitagen nur noch bis 15:00 Uhr gilt.
Aktuell ist in diesen Straßenabschnitten an den Markttagen eine Parkscheibenpflicht von 9:00 bis 18:00 Uhr vorgeschrieben. Der Antrag sieht vor, dieses Zeitfenster auf die Stunden bis 15:00 Uhr zu begrenzen, wobei die Dauer der Parkzeit von zwei Stunden unverändert bleiben soll. Begründet wird das Anliegen damit, dass der Marktplatz selbst ab 15:00 Uhr laut Beschilderung wieder zum Parken freigegeben ist. Eine Angleichung der Regelungen in den umliegenden Straßen an diesen Zeitpunkt wird angestrebt, um die Parkplatzsituation im Bereich der dortigen Geschäfte und Supermärkte zu berücksichtigen.
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- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung)
- 11.Prüfauftrag: Hundewiese BurgaltendorfZur Vorlage · 1586/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat einen Antrag zur Prüfung einer alternativen Hundewiese in Burgaltendorf vorgelegt. Der von Christian Sieg eingereichte Antrag (1586/2024/SPD) befasst sich mit der Situation der Hundewiese im Worringsiepen.
Nachdem die Bezirksvertretung bereits im Mai Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der bestehenden Fläche als unverhältnismäßig abgelehnt hatte, wird nun die Ausweisung einer Ersatzfläche beantragt. Grund für den Antrag ist der sumpfige Zustand der aktuellen Wiese, wodurch Hunde nach der Nutzung stark verschlammen. Es besteht die Befürchtung, dass Hundehalter auf andere, nicht für Hunde freigegebene Grünflächen im Umfeld ausweichen, was zu potenziellen Nutzungskonflikten führen kann.
Die Verwaltung wird gebeten, die Ausweisung einer alternativen Fläche in Burgaltendorf zu prüfen. Bei der Auswahl der neuen Fläche soll berücksichtigt werden, dass diese keine Feuchtigkeitsprobleme aufweisen darf.
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- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung)
- 12.Prüfauftrag: Straßenquerung Klapperstraße 33 bis 39Zur Vorlage · 1587/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung VIII wurde ein Antrag zur Prüfung einer Straßenquerung in der Klapperstraße eingereicht. Der Antrag mit der Nummer 1587/2024/SPD bezieht sich auf den Bereich zwischen den Hausnummern 33 und 39, in dem unter anderem ein Restaurant, ein Friseur sowie eine Kindertagespflegeeinrichtung ansässig sind.
Da im betreffenden Abschnitt keine regulierte Querungsmöglichkeit existiert, überqueren Fußgänger die Straße direkt an dieser Stelle. Der Antrag weist darauf hin, dass die geltende Geschwindigkeit von 50 km/h und die Unübersichtlichkeit der Straßenführung das Überqueren erschweren. Ein besonderer Aspekt ist dabei die Nutzung der gegenüberliegenden Spielplätze durch die Kindertagespflege, was eine sichere Überquerung notwendig macht.
Die Verwaltung wird aufgefordert, Maßnahmen zur Erreichung einer sicheren Fußgängerquerung in diesem Bereich zu prüfen.
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- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung)
- 13.Wasserloch auf dem Weg an der Hundwiese in ÜberruhrZur Vorlage · 1588/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung VIII wurde ein Antrag mit der Nummer 1588/2024/SPD eingebracht, der die Instandhaltung eines Weges im Landschaftsschutzgebiet Holthuser Tal und Diebecke betrifft. Der von Christian Sieg gestellte Antrag thematisiert die Entstehung eines Wasserlochs auf dem Pfad zwischen der Hundewiese und dem Feld des Rahmannshofs in Überruhr.
Dem Dokument zufolge führt Regenwetter an dieser Stelle wiederholt zur Bildung einer größeren Wasseransammlung, die nur langsam versickert. Ein regulärer Durchgang sei dadurch erschwert, da Spaziergänger auf Wurzelwerk ausweichen müssten, was ein Risiko für Stolper- und Ausrutschunfälle darstelle.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags gebeten, die zuständige Stelle dazu anzuweisen, die Zugänglichkeit des Weges auch bei Regenwetter dauerhaft zu gewährleisten.
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- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung)
- 14.Weg zum Rüpingsweg in ÜberruhrZur Vorlage · 1589/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII wurde ein Antrag mit der Nummer 1589/2024/SPD eingebracht. Darin bittet Christian Sieg den Bezirksbürgermeister, die zuständige Stelle der Verwaltung anzuweisen, den Verbindungsweg zwischen der Stephanuskirche und dem Rüpingsweg in Überruhr wieder zugänglich zu machen.
Der Antrag begründet, dass wildwachsende Sträucher und Gräser den Durchgang auf diesem Weg blockieren. Da dieser Pfad als Zugang zum Ruhrufer für Wanderer und Spaziergänger dienen kann, wird die Wiederherstellung der Begehbarkeit angestrebt. Laut dem Schreiben ist ein Passieren des Weges aufgrund der aktuellen Vegetation derzeit nur mit erheblichem Aufwand möglich. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die notwendigen Maßnahmen zur Freimachung des Weges durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung)
- 15.Bau und Baubeginn Trendsportanlage für Jugendliche: Parkouranlage im BenderparkZur Vorlage · 1433/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn einer neuen Parkouranlage im Benderpark in Essen-Kupferdreh beschließen. Das Vorhaben sieht die Umgestaltung eines etwa 555 Quadratmeter großen Teilbereichs des dortigen Spielplatzes vor, um ein Angebot für Trendsportarten wie Parkour, Calisthenics und Reha-Elemente zu schaffen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden auf 288.000 Euro beziffert. Da die Maßnahme im Haushalt 2024 bisher nicht als Einzelmaßnahme veranschlagt ist, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in gleicher Höhe beantragt. Die Deckung der Kosten soll über das Projekt „Öfftl. Grün: Skater- und Parkouranlagen“ erfolgen.
Die Planung des Landschaftsarchitekturbüros Ulenberg Illgas basiert unter anderem auf der Einbindung von Jugendlichen sowie lokalen Akteuren wie dem Bürgerverein Kupferdreh und dem Turnverein Kupferdreh. Die Anlage soll verschiedene Schwierigkeitsgrade ermöglichen, wobei Elemente wie Betonmauern, Stangenkombinationen und eine bis zu drei Meter hohe Wandscheibe vorgesehen sind. In den Bereichen, in denen dies nach DIN-Vorgaben notwendig ist, wird ein stoßdämpfender Kunststoffbelag verlegt; bestehendes Klinkerpflaster soll nach Möglichkeit wiederverwendet werden. Nach der Entscheidung über die Mittelbereitstellung durch den Rat sollen die Planungen fortgesetzt und die entsprechenden Leistungen ausgeschrieben werden.
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Beratungsfolge
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 15. aKostensteigerung Rad- und Gehwegeverbindung Holthuser Tal / KampmannbrückeZur Vorlage · 1461/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine Erhöhung der Baukosten für die Geh- und Radwegverbindung Holthuser Tal entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht eine Steigerung der ursprünglichen Bausumme von 1.400.000 Euro um 1.545.000 Euro auf insgesamt 2.945.000 Euro vor.
Die Kostensteigerung resultiert aus verschiedenen technischen Anforderungen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Neben der allgemeinen Baupreissteigerung seit 2021 sind im Planungsgebiet Maßnahmen zur Sicherung ehemaliger Stollen durch den Einbau eines Geogitters sowie die Sanierung historischer Stützmauern am Ruhrufer erforderlich. Zudem erfordert die Nähe zur S-Bahn-Strecke aufwendige Bahnsicherungsmaßnahmen und den Einsatz spezialisierter Fachplanung für Ingenieurbauwerke im Überschwemmungsbereich. Weitere Kosten entstehen durch notwendige Stabilisierungsarbeiten an der Böschung sowie durch erschwerte Bedingungen bei Rodungsarbeiten aufgrund der räumlichen Enge.
Zur Finanzierung der Maßnahme werden Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen über das Programm Nahmobilität beantragt, wobei eine Förderquote von bis zu 80 Prozent der anrechenbaren Baukosten angestrebt wird. Das Projekt ist Teil der städtischen Strategie zur Förderung des Radverkehrs und zur Erreichung des angestrebten Modal Split bis zum Jahr 2035.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes hier: Umsetzungsstand zur V. Staffel des Kita-AusbauprogrammsZur Vorlage · 1052/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erhöhung des Investitionsvolumens für die fünfte Staffel des Kita-Ausbauprogramms beschließen. Die Vorlage sieht eine Steigerung von bisher 45,84 Millionen Euro um 2,86 Millionen Euro auf insgesamt 48,70 Millionen Euro vor. Diese Anpassung resultiert aus Kostenänderungen an bereits beschlossenen Standorten. Durch die Integration der Projekte Hülsmannstraße und Mölleneystraße erhöht sich das gesamte Investitionsvolumen des Programms um weitere 9,83 Millionen Euro auf nunmehr 58,53 Millionen Euro. Mit der Aufnahme der Maßnahme Mölleneystraße in den Deckungsring „Kita-Ausbau“ wird zudem eine gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Maßnahmen innerhalb des Programms ermöglicht.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherstellung der Betreuungsangebote, da im Bereich der über dreijährigen Kinder (Ü3) derzeit noch rund 1.600 Plätze fehlen. Bei den Einzelprojekten zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. An der Hubertstraße 25 führten Bodenbeschaffenheiten und neue Anforderungen an die Entwässerung zu einer Kostensteigerung von 0,49 Millionen Euro; die Inbetriebnahme ist für das Kindergartenjahr 2025/2026 geplant. In der Kellinghausstraße 24 verzögert sich die Fertigstellung des Bestandsgebäudes aufgrund von Umplanungen auf November 2025, während der geplante Anbau erst im Frühjahr 2027 fertiggestellt wird. Die Kita in der Fulerumer Straße 100 soll Ende September 2024 abgeschlossen sein und ab Oktober 2024 den Betrieb aufnehmen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kita-Jahr 2024/2025Zur Vorlage · 1089/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in Essen für das Kita-Jahr 2024/2025 gibt Auskunft über den aktuellen Stand der geplanten Projekte. Von den ursprünglich für dieses Jahr vorgesehenen 938 Plätzen werden voraussichtlich 523 neue Betreuungsplätze in 29 Gruppen realisiert. Diese Zahl setzt sich aus 383 Plätzen aus aktuellen Planungen sowie 140 Plätzen aus Vorjahresplanungen zusammen.
Einige Projekte verzögern sich aufgrund von Bauverzögerungen, Investorenwechseln oder neuen Bauanträgen in die kommenden Kita-Jahre. Zudem hat das Jugendamt die Bedarfszusagen für zwei Standorte in Altendorf und Dellwig zurückgenommen. Im Bereich der Kitas konnten jedoch drohende Schließungen in Altenessen-Süd und im Südostviertel durch einen Trägerwechsel verhindert werden, sodass diese Einrichtungen weitergeführt werden.
Im Bereich der Kindertagespflege verzeichnete das Stadtgebiet zum 30. Juni 2024 einen Anstieg der Kinderanzahl sowie der Anzahl der Tagespflegepersonen im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig melden zahlreiche Kindertagespflegepersonen für den Zeitraum ab August 2024 unbesetzte Plätze. Das Jugendamt prüft hierzu die weitere Entwicklung und mögliche Steuerungsmöglichkeiten. Die vollständige Planung für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird im Februar 2025 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Sonderveröffentlichung „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Essen“Zur Vorlage · 1119/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat eine Sonderveröffentlichung mit dem Titel „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Essen“ zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Veröffentlichung basiert auf einem neuen Datenkonzept, das der Rat der Stadt Essen am 13. März 2024 beschlossen hat. Dieses Konzept dient als Grundlage für die Weiterentwicklung der kommunalen integrierten Präventionsstrategie sowie den Ausbau der Essener Präventionskette mit dem Ziel, die Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu erhöhen.
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um einen Statistikband, der nun öffentlich zugänglich gemacht wird. Die regelmäßige Bereitstellung der Daten soll eine vergleichende Betrachtung der räumlichen Verteilung von potenziellen Benachteiligungen in den Sozialräumen ermöglichen. Durch die Analyse der Daten sollen Herausforderungen frühzeitig identifiziert werden, um daraufhin Strategien auf gesamtstädtischer oder sozialraumebene Ebene zu entwickeln und Ressourcen entsprechend zu steuern.
Neben der jährlichen Veröffentlichung des Datenmaterials ist die Bildung von Zeitreihen geplant, um langfristige Trends und Entwicklungen erkennen zu können. Der vorliegende Antrag sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss, die Fachausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX und der Rat der Stadt Essen die Sonderveröffentlichung zur Kenntnisnahme entgegennehmen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Gebührenordnung der Stadt Essen über die Erhebung von BewohnerparkgebührenZur Vorlage · 1219/2024/6 · Vorlage
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Die Stadt Essen beabsichtigt, die Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise anzupassen. Gemäß der Vorlage 1219/2024/6 soll die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis von bisher 30,00 Euro auf 75,00 Euro angehoben werden. Für eine Gültigkeit von zwei Jahren würde der Betrag 150,00 Euro betragen. Zudem ist vorgesehen, die Gebühren für die Ersatzausstellung bei Verlust oder Änderungen von 15,00 Euro auf 30,00 Euro zu erhöhen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die seit 21 Jahren unveränderte Gebührensatzung sowie der Anstieg des Verwaltungsaufwands durch Sach- und Personalkosten. Bei der Kalkulation wurden verschiedene Ansätze geprüft, wobei die Stadtverwaltung eine Orientierung an den Verwaltungskosten gegenüber einem marktpreisbasierten Ansatz bevorzugt hat. Durch die Neuregelung werden bei einer geschätzten Anzahl von rund 4.000 jährlich ausgestellten Ausweisen jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 180.000,00 Euro erwartet, um die anfallenden Verwaltungskosten zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IXZur Vorlage · 1222/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IX entscheiden. Konkret ist die Einführung der Parkzone 4 für Abschnitte der Freiherr-vom-Stein-Straße sowie für den Parkplatz „Regattaturm“ am Baldeneysee vorgesehen. Die betroffenen Flächen umfassen etwa 400 Stellplätze entlang der Straße und rund 250 Plätze auf dem Parkplatz am Regattaturm.
Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Knappheit an öffentlichen Parkflächen durch steigende Zulassungszahlen und die Nutzung des Pkw für Freizeit- und Alltagsverkehr. Ziel der Bewirtschaftung ist es, die Erreichbarkeit der Gebiete sicherzustellen und durch preisliche Steuerung eine angemessene Nutzung zu ermöglichen, ohne Parkverbote einzusetzen. Da in diesem Bereich vor allem der Freizeitverkehr dominiert, soll das Parken über den gesamten Tag möglich bleiben.
Die Einführung der neuen Parkzone ist frühestens zum 1. Januar 2025 geplant. Die Abrechnung erfolgt über neue Parkscheinautomaten sowie per App. Das Gebührenmodell sieht für die Parkzone 4 unter anderem ein Tagesticket für 5,00 Euro vor, das bis Mitternacht gültig ist. Vor der Umsetzung finden Abstimmungsgespräche mit Anrainern und ansässigen Vereinen statt, um Interessen wie die Entladung von Sportbooten zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für das Gebiet der Stadt EssenZur Vorlage · 1224/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht Anpassungen der Gebühren in verschiedenen Parkzonen zum 1. Januar 2025 vor. Ziel der Neuregelung ist es, den öffentlichen Parkraum durch eine gezielte Preisgestaltung zu steuern, die Umschlagshäufigkeit an zentralen Orten zu erhöhen und Parksuchverkehre zu reduzieren.
In der Parkzone 1, dem Citykernbereich, wird das Parken für die ersten 15 Minuten kostenfrei gestaltet. Gleichzeitig steigen die Gebühren für längere Zeiträume; so soll beispielsweise die Gebühr für eine Stunde von bisher 2,30 Euro auf 3,20 Euro angehoben werden. Die Höchstparkdauer bleibt bei 90 Minuten. In der Parkzone 2, die den erweiterten Citybereich und Kernbereiche größerer Stadtteilzentren umfasst, wird das kostenfreie Parken ebenfalls für die ersten 15 Minuten eingeführt, wobei sich die Gebühr für eine Stunde von 1,00 Euro auf 1,50 Euro erhöht. Für die Parkzone 4 in Freizeitbereichen ist ein kostenfreier Zeitraum von 15 Minuten vorgesehen.
Die Verwaltung führt an, dass die Pkw-Zulassungszahlen in Essen seit 2010 um rund 11 Prozent gestiegen sind. Die Anpassung der Gebühren soll dem steigenden Parkdruck sowie der allgemeinen Preisentwicklung im Verkehrssektor Rechnung tragen. Der Vorschlag durchläuft verschiedene Ausschüsse und die Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme bzw. Empfehlung.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für das Gebiet der Stadt EssenZur Vorlage · 1408/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat einen Antrag zur Anpassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Stadtgebiet von Essen vorgelegt. Mit der Vorlage 1408/2024 wird eine Änderung der Regelungen innerhalb der Parkzone IV angestrebt.
Der Kern des Antrags sieht vor, dass das Tagesticket in Höhe von 5 Euro erst ab einer Parkdauer von drei Stunden entrichtet werden muss. In diesem Zusammenhang soll auch die zeitliche Staffelung der Gebühren bis zu einer Dauer von 180 Minuten entsprechend angepasst werden.
Das Verfahren sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen über den Antrag entscheidet. Die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, II, III, IV, VII, VIII und IX sollen den Vorgang zur Kenntnis nehmen. Der Antrag wurde im September 2024 eingereicht.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Umsetzung des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 17.01.2024 Absperreinrichtungen auf Verkehrsflächen der Stadt Essen, auf denen Radverkehr zugelassen ist.Zur Vorlage · 1314/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr um, der die Überprüfung und den Abbau von Absperreinrichtungen auf Radverkehrsflächen regelt. Ziel ist es, Kollisionsgefahren durch schwer erkennbare Hindernisse wie Poller oder Sperrpfosten zu reduzieren. Gemäß dem Erlass sind lediglich rot-weiß gestreifte Absperreinrichtungen zulässig, sofern eine qualifizierte Gefahrenlage nach der Straßenverkehrsordnung vorliegt.
Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) hat hierzu ein Verfahren eingeleitet. Im ersten Schritt werden Standorte mittels digitaler Daten und Begehungen identifiziert. Bestehende Absperreinrichtungen, die nicht den Anforderungen der StVO entsprechen, sollen schnellstmöglich ersatzlos entfernt werden. Bei Vorliegen einer nachweisbaren Gefahrenlage wird eine erneute Anordnung oder eine regelkonforme Erneuerung geprüft. Zudem entwickelt das ASV Standards für Alternativen wie Beschilderungen oder Bodenmarkierungen, um neue physische Barrieren zu vermeiden.
Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten konzentriert sich die Umsetzung vorrangig auf das Radroutennetz und bereits bekannte Standorte. Die Bezirksvertretungen werden über den Abbau sowie jährlich über den Fortschritt der Maßnahmen informiert. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch die zuständigen Gremien vor.
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Beratungsfolge
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2025Zur Vorlage · 1394/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2025 beschließen. Die Vorlage des Ordnungsamtes sieht vor, die entsprechenden Öffnungen gemäß den Anlagen 1 a bis 1 l zu erlassen. Grundlage der Entscheidung ist das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW. Dieses legt fest, dass eine Ausnahmeregelung zur Ladenöffnung nur bei Vorliegen eines hinreichenden öffentlichen Interesses und einer angemessenen Abwägung mit dem Schutz der Sonntagsruhe zulässig ist. Die Verwaltung muss dabei prüfen, ob die Öffnungen beispielsweise im Zusammenhang mit örtlichen Festen stehen oder der Stärkung des Einzelhandels sowie der Innenstadtentwicklung dienen. Zudem ist sicherzustellen, dass die Veranstaltungen gegenüber der typischen Geschäftigkeit im Vordergrund stehen und die Entscheidung für Dritte nachvollziehbar begründet wird.
Die Terminvorschläge für das Jahr 2025 wurden vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. und der Essen Marketing GmbH nach Abstimmung mit den beteiligten Werbegemeinschaften vorgelegt. Die Vorlage wird zunächst in den zuständigen Bezirksvertretungen sowie im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beraten, bevor sie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Stimmengleichheit bei einer Enthaltung; keine Empfehlung
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 25.Grundschule Burgaltendorf, Alte Hauptstraße 50, 45289 Essen Hier: Überlassung des Schulhofes an den Arbeitskreis St. Martin der Freiwilligen Feuerwehr Burgaltendorf am 11. November 2024Zur Vorlage · 1556/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII wird im Rahmen der Vorlage 1556/2024/7 um die Zustimmung zur Überlassung des Schulhofes der Grundschule Burgaltendorf in der Alten Hauptstraße 50 gebeten. Der Antrag geht vom Arbeitskreis St. Martin der Freiwilligen Feuerwehr Burgaltendorf aus und dient der Nutzung des Geländes für die Vorbereitung sowie Durchführung des jährlichen Martinsumzuges am Montag, den 11. November 2024.
Die geplante Nutzung des Schulhofes ist für den Zeitraum von 14:00 Uhr bis etwa 22:00 Uhr vorgesehen. Laut dem vorliegenden Dokument wurden seitens der Schulleitung sowie der Immobilienwirtschaft keine Bedenken gegen die Überlassung erhoben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VIII der beantragten Nutzung des Schulhofes für den genannten Termin zustimmt.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Sitzungstermine der Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel 2025Zur Vorlage · 1482/2024/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat einen Plan für die Sitzungstermine im Jahr 2025 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Termine folgen der bisherigen Praxis, die Sitzungen grundsätzlich am ersten Dienstag eines Monats im BürgerTreff Ruhrhalbinsel abzuhalten. Bei der Festlegung des Zeitplans wurden die Schulferien sowie die Kommunalwahl am 14. September 2025 berücksichtigt.
Da die aktuelle Wahlperiode der Bezirksvertretung am 31. Oktober 2025 endet und die neue Periode am 1. November 2025 beginnt, ist für den 4. November 2025 eine konstituierende Sitzung vorgesehen. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe, die Konstituierung innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Wahlperiode durchzuführen.
Der Plan legt zudem die Fristen für die Einreichung von Fraktionsanträgen sowie die Veröffentlichung der Tagesordnungen gemäß der Geschäftsordnung fest. Aufgrund der Osterfeiertage wird für die Sitzung im Mai 2025 eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses für Anträge um einen Tag vorgeschlagen, um die Einhaltung der Versandfristen zu gewährleisten. Die vorgesehenen Sitzungstermine für das Jahr 2025 sind der 4. Februar, 4. März, 1. April, 6. Mai, 3. Juni, 2. September, 4. November und 2. Dezember.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung)
- 27.Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026Zur Vorlage · 1517/2024/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Haushaltsplans für die Jahre 2025 und 2026 wurde dem Rat der Stadt Essen am 25. September 2024 vorgelegt. Die endgültige Verabschiedung durch den Rat ist für den 27. November 2024 vorgesehen. Im Zeitraum vom 22. Oktober bis zum 21. November 2024 finden die Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen, den Bezirksvertretungen sowie im Integrationsrat statt.
Für die Bezirksvertretung VIII der Ruhrhalbinsel sieht der Entwurf originäre Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 300.000 Euro pro Jahr vor. Zusätzlich stehen über einen sogenannten Sondertopf jährlich weitere Mittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung. Diese werden durch die Zweckbindung von Haushaltsmitteln aus den Fachbereichen Immobilienwirtschaft, dem Amt für Straßen und Verkehr sowie dem Bereich Grün und Gruga bereitgestellt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VIII den Entwurf des Haushaltsplans zur Kenntnis nimmt und keine Bedenken erhebt. Die Maßnahmen mit Mitteleinsatz städtischer Dienststellen im Bereich des Bezirks VIII sind im digitalen Haushaltsplan ab Seite 341 einsehbar.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 28.Verwendung der Restmittel aus dem Haushalt 2024 hier: Zuwendungsanträge a) TVE Burgaltendorf 1901 e.V. , b) Förderverein der KiTa St. JosefZur Vorlage · 1500/2024/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Ruhrhalbinsel befasst sich in ihrer Sitzung am 5. November 2024 mit der Verwendung von Restmitteln aus dem Haushalt des Jahres 2024. Gegenstand der Vorlage 1500/2024/BV VIII ist die Entscheidung über zwei konkrete Zuwendungsanträge für Projekte im Stadtbezirk VIII.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, Mittel aus den verbleibenden Haushaltsmitteln für den TVE Burgaltendorf 1901 e. V. bereitzustellen, um die Anschaffung von Trainingsgeräten zu finanzieren. Ein weiterer Punkt der Tagesordnung umfasst die Unterstützung des Fördervereins der KiTa St. Josef. Hierbei geht es um eine Förderung zur Gestaltung des Außengeländes der Einrichtung. Die Details zu den jeweiligen Fördersummen sowie die inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahmen sind den beigefügten Anträgen zu entnehmen. Über die Verwendung dieser Haushaltsmittel entscheidet die Bezirksvertretung im Rahmen der kommenden Sitzung.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung)
- 29.Verwendung der Fördermittel für "Traditionsveranstaltungen, Heimatpflege, Brauchtum" Zuschussantrag Weihnachtsbaumschmücken HeisingenZur Vorlage · 1481/2024/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII der Ruhrhalbinsel befasst sich mit der Verwendung von Fördermitteln für Traditionsveranstaltungen, Heimatpflege und Brauchtum. Grundlage hierfür ist ein Beschluss vom 6. Februar 2024, in dem ein Gesamtbudget von 7.500 Euro für verschiedene Zwecke festgelegt wurde.
Die Mittel sind für mehrere Vorhaben vorgesehen. Für die Durchführung von Martinszügen wird ein Betrag von 250 Euro pro Umzug gewährt. Zu den Antragstellenden gehören der Arbeitskreis St. Martin der Freiwilligen Feuerwehr Essen-Burgaltendorf, die Werbegemeinschaft Heisingen sowie die Fördervereine Marienheim, St. Mariä Geburt, Dilldorf e. V. und St. Barbara Byfang e. V. Für die Veranstaltungen des Kupferdreher Karnevals, darunter der Rosenmontagszug, verschiedene Sitzungen und der Karnevalsabschluss, sind 5.000 Euro veranschlagt. Zudem ist ein Betrag von 1.500 Euro für das Schiebekarrenrennen in Heisingen vorgesehen.
Darüber hinaus liegt ein Zuschussantrag der Werbegemeinschaft Heisingen über 780 Euro für das Weihnachtsbaumschmücken in Heisingen vor. Im Vergleich zum Vorjahr, als für diese Veranstaltung ein Betrag von 1.150 Euro bereitgestellt wurde, ist die beantragte Summe niedriger.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung)
- 30.Mitteilungen der Verwaltung und anderer DienststellenZur Vorlage · 1176/2024/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII hat verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Im Bereich des Leinpfades wird die Beschaffung von Hinweisschildern für kreuzende Boote abgeschlossen, nachdem hierfür ein Betrag von 900 Euro bereitgestellt wurde; die Aufstellung erfolgt in Kürze.
In Kupferdreh findet die geplante Neuaufstellung von Fahrradständern am Prinz-Friedrich-Platz nicht statt. Nachdem die Bügel im Juni entfernt wurden, konnte kein geeigneter Ersatzstandort gefunden werden, da die Versorgung mit Abstellmöglichkeiten im näheren Umfeld als ausreichend bewertet wird. Ein städtisches Geschwindigkeitsdisplay wurde zum 19. September 2024 von der Straße „Kleinheide“ an die Kreuzung Langenberger Straße/Nöckersberg versetzt.
Zu weiteren Themen wie dem Zustand der Eisenbahnbrücke zwischen Kupferdreh und Heisingen, dem Bolzplatz in Burgaltendorf sowie den Hundewiesen im Stadtbezirk VIII liegen Stellungnahmen der zuständigen Fachbereiche vor. Ebenso beziehen sich die Mitteilungen zu durch Baumwurzeln gehobenen Straßenbelägen sowie zu den Verbindungswegen im Schwarzensteinweg und im Benderpark auf entsprechende fachliche Auskünfte der jeweiligen Ämter.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung)
- 30.1Situation der Sportler auf dem Leinpfad
- 30.2Kupferdreh Fahrradständer
- 30.3Städtisches folgenloses Geschwindigkeitsdisplay
- 30.4Fußgängerbrücke Kupferdreh/Heisingen
- 30.5Bolzplatz in Burgaltendorf
- 30.6Hundewiesen im Stadtbezirk VIII
- 30.7Straßenbelag und Randsteine durch Baumwurzeln gehoben
- 30.8Verbindungsweg Schwarzensteinweg zum Busbahnhof Burgaltendorf
- 30.9Fußwege im Benderpark
- 30.10Antragseingänge mit städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz für den jeweiligen Ortsteil
- 30.11Aktuelle Nachträge
- 31.Termine, Geschäftliches, Verschiedenes
- 32.Anfragen und Mitteilungen aus der Bezirksvertretung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 33.Schiedsperson Walsh im neuen Schiedsamtsbezirk VIII, VertretungswahlenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 34.Bezirkliche Kulturförderung Zuwendungsantrag des MGV Überruhr
- 35.Verschiedenes/Geschäftliches
- 36.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil