Zeitraum Parkscheibenpflicht
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung VIII hat mit der Vorlage 1594/2024/CDU einen Antrag gestellt, die Parkscheibenpflicht in Teilen des Stadtbezirks anzupassen. Enno Schmischke bittet die Verwaltung, die Beschilderung in der Schulte-Hinsel-Straße sowie im oberen Teil des Nockwinkels so zu ändern, dass die Parkscheibenpflicht an Dienstagen und Freitagen nur noch bis 15:00 Uhr gilt.
Aktuell ist in diesen Straßenabschnitten an den Markttagen eine Parkscheibenpflicht von 9:00 bis 18:00 Uhr vorgeschrieben. Der Antrag sieht vor, dieses Zeitfenster auf die Stunden bis 15:00 Uhr zu begrenzen, wobei die Dauer der Parkzeit von zwei Stunden unverändert bleiben soll. Begründet wird das Anliegen damit, dass der Marktplatz selbst ab 15:00 Uhr laut Beschilderung wieder zum Parken freigegeben ist. Eine Angleichung der Regelungen in den umliegenden Straßen an diesen Zeitpunkt wird angestrebt, um die Parkplatzsituation im Bereich der dortigen Geschäfte und Supermärkte zu berücksichtigen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.11.2024kein Ergebnis hinterlegt
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