Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 34 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 05.09.2024
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 4.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 5.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 6.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 7.Konzept Schulweg Rüttenscheid
- 7.1Konzept Schulweg RüttenscheidZur Vorlage · 1425/2024/CDU/SPD/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, um die Verkehrssicherheit im Umfeld verschiedener Schulen und Einrichtungen im Stadtbezirk II überprüfen zu lassen. Die Vorlage 1425/2024 ersucht die Stadtverwaltung, eine Beurteilung der Verkehrslage für das Gebiet rund um das Maria-Wächtler-Gymnasium, das Helmholtz-Gymnasium, die Bertha-von-Suttner-Realschule, das Schwimmzentrum Rüttenscheid, die Sternschule sowie die Andreasschule und das Interimsobjekt an der Rosastraße/Von-Einem-Straße vorzunehmen.
Das Verfahren ist in zwei Phasen unterteilt. Eine erste fachliche Einschätzung soll für die Gremiensitzungen im November 202läufig – etwa im Ausschuss für Verkehr und Mobilität oder im Rat der Stadt – vorliegen, wobei auch eine mündliche Berichterstattung vorgesehen ist. Eine umfassende Fachbeurteilung wird für die Sitzungen im Februar 2025 angestrebt. In die Untersuchung sollen Anregungen aus der Bürgerschaft sowie aus den Schulgemeinschaften einfließen, ebenso wie Erfahrungen aus früheren Schulweg-Checks in anderen Stadtteilen. Der Antrag sieht zudem vor, dass festgestellte Mängel in der Verkehrssicherheit behoben werden sollen. Die Begründung des Antrags hebt die Notwendigkeit einer erneuten Bewertung hervor, um aktuelle Erkenntnisse aus der Verkehrsüberwachung und bestehende Konzepte zur Schulwegsiherung zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.2Konzept Schulweg RüttenscheidZur Vorlage · 1268/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat mit der Vorlage 1268/2024 einen Antrag im Essener Rat eingebracht, der die Erstellung eines Konzepts zur Schulwegsicherheit in Essen-Rüttenscheid vorsieht. Die Verwaltung wird darin aufgefordert, ein Konzept für sichere Rad- und Fußwegeverbindungen im Umfeld des Helmholtz Gymnasiums, der Andreasschule, des Maria-Wächtler-Gymnasiums sowie der Bertha-von-Suttner Realschule zu entwickeln.
Der Antrag sieht vor, dass die Erarbeitung dieses Konzepts gemeinsam mit den Betroffenen diskutiert werden soll. Dabei sollen insbesondere die Vorschläge der Schulpflegschaftsvorsitzenden und des Bürgerforums Rüttenscheid in das Verfahren einfließen. Als Begründung für das Vorhaben führt die Fraktion die verkehrlichen Zustände im Umfeld der genannten Schulen sowie jüngst ereignete Verkehrsunfälle an. Zudem wird auf die Möglichkeit verwiesen, Vorschläge zur temporären Sperrung der Von-Einem-Straße und der Rosastraße in das Konzept aufzunehmen.
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Beratungsfolge
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 7.3Konzept Schulweg Rüttenscheid – Ersteinschätzung der Verwaltung zur Verkehrssicherheit
- 8.Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
- 8.1Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Parkscheibenregelung für 11 Stellplätze im Bereich der Frankenstraße 76 - 82
- 9.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2025Zur Vorlage · 1394/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2025 beschließen. Die Vorlage des Ordnungsamtes sieht vor, die entsprechenden Öffnungen gemäß den Anlagen 1 a bis 1 l zu erlassen. Grundlage der Entscheidung ist das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW. Dieses legt fest, dass eine Ausnahmeregelung zur Ladenöffnung nur bei Vorliegen eines hinreichenden öffentlichen Interesses und einer angemessenen Abwägung mit dem Schutz der Sonntagsruhe zulässig ist. Die Verwaltung muss dabei prüfen, ob die Öffnungen beispielsweise im Zusammenhang mit örtlichen Festen stehen oder der Stärkung des Einzelhandels sowie der Innenstadtentwicklung dienen. Zudem ist sicherzustellen, dass die Veranstaltungen gegenüber der typischen Geschäftigkeit im Vordergrund stehen und die Entscheidung für Dritte nachvollziehbar begründet wird.
Die Terminvorschläge für das Jahr 2025 wurden vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. und der Essen Marketing GmbH nach Abstimmung mit den beteiligten Werbegemeinschaften vorgelegt. Die Vorlage wird zunächst in den zuständigen Bezirksvertretungen sowie im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beraten, bevor sie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Stimmengleichheit bei einer Enthaltung; keine Empfehlung
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 10.Sonderveröffentlichung „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Essen“Zur Vorlage · 1119/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat eine Sonderveröffentlichung mit dem Titel „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Essen“ zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Veröffentlichung basiert auf einem neuen Datenkonzept, das der Rat der Stadt Essen am 13. März 2024 beschlossen hat. Dieses Konzept dient als Grundlage für die Weiterentwicklung der kommunalen integrierten Präventionsstrategie sowie den Ausbau der Essener Präventionskette mit dem Ziel, die Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu erhöhen.
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um einen Statistikband, der nun öffentlich zugänglich gemacht wird. Die regelmäßige Bereitstellung der Daten soll eine vergleichende Betrachtung der räumlichen Verteilung von potenziellen Benachteiligungen in den Sozialräumen ermöglichen. Durch die Analyse der Daten sollen Herausforderungen frühzeitig identifiziert werden, um daraufhin Strategien auf gesamtstädtischer oder sozialraumebene Ebene zu entwickeln und Ressourcen entsprechend zu steuern.
Neben der jährlichen Veröffentlichung des Datenmaterials ist die Bildung von Zeitreihen geplant, um langfristige Trends und Entwicklungen erkennen zu können. Der vorliegende Antrag sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss, die Fachausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX und der Rat der Stadt Essen die Sonderveröffentlichung zur Kenntnisnahme entgegennehmen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 11.Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kita-Jahr 2024/2025Zur Vorlage · 1089/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in Essen für das Kita-Jahr 2024/2025 gibt Auskunft über den aktuellen Stand der geplanten Projekte. Von den ursprünglich für dieses Jahr vorgesehenen 938 Plätzen werden voraussichtlich 523 neue Betreuungsplätze in 29 Gruppen realisiert. Diese Zahl setzt sich aus 383 Plätzen aus aktuellen Planungen sowie 140 Plätzen aus Vorjahresplanungen zusammen.
Einige Projekte verzögern sich aufgrund von Bauverzögerungen, Investorenwechseln oder neuen Bauanträgen in die kommenden Kita-Jahre. Zudem hat das Jugendamt die Bedarfszusagen für zwei Standorte in Altendorf und Dellwig zurückgenommen. Im Bereich der Kitas konnten jedoch drohende Schließungen in Altenessen-Süd und im Südostviertel durch einen Trägerwechsel verhindert werden, sodass diese Einrichtungen weitergeführt werden.
Im Bereich der Kindertagespflege verzeichnete das Stadtgebiet zum 30. Juni 2024 einen Anstieg der Kinderanzahl sowie der Anzahl der Tagespflegepersonen im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig melden zahlreiche Kindertagespflegepersonen für den Zeitraum ab August 2024 unbesetzte Plätze. Das Jugendamt prüft hierzu die weitere Entwicklung und mögliche Steuerungsmöglichkeiten. Die vollständige Planung für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird im Februar 2025 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IXZur Vorlage · 1222/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IX entscheiden. Konkret ist die Einführung der Parkzone 4 für Abschnitte der Freiherr-vom-Stein-Straße sowie für den Parkplatz „Regattaturm“ am Baldeneysee vorgesehen. Die betroffenen Flächen umfassen etwa 400 Stellplätze entlang der Straße und rund 250 Plätze auf dem Parkplatz am Regattaturm.
Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Knappheit an öffentlichen Parkflächen durch steigende Zulassungszahlen und die Nutzung des Pkw für Freizeit- und Alltagsverkehr. Ziel der Bewirtschaftung ist es, die Erreichbarkeit der Gebiete sicherzustellen und durch preisliche Steuerung eine angemessene Nutzung zu ermöglichen, ohne Parkverbote einzusetzen. Da in diesem Bereich vor allem der Freizeitverkehr dominiert, soll das Parken über den gesamten Tag möglich bleiben.
Die Einführung der neuen Parkzone ist frühestens zum 1. Januar 2025 geplant. Die Abrechnung erfolgt über neue Parkscheinautomaten sowie per App. Das Gebührenmodell sieht für die Parkzone 4 unter anderem ein Tagesticket für 5,00 Euro vor, das bis Mitternacht gültig ist. Vor der Umsetzung finden Abstimmungsgespräche mit Anrainern und ansässigen Vereinen statt, um Interessen wie die Entladung von Sportbooten zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für das Gebiet der Stadt EssenZur Vorlage · 1224/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht Anpassungen der Gebühren in verschiedenen Parkzonen zum 1. Januar 2025 vor. Ziel der Neuregelung ist es, den öffentlichen Parkraum durch eine gezielte Preisgestaltung zu steuern, die Umschlagshäufigkeit an zentralen Orten zu erhöhen und Parksuchverkehre zu reduzieren.
In der Parkzone 1, dem Citykernbereich, wird das Parken für die ersten 15 Minuten kostenfrei gestaltet. Gleichzeitig steigen die Gebühren für längere Zeiträume; so soll beispielsweise die Gebühr für eine Stunde von bisher 2,30 Euro auf 3,20 Euro angehoben werden. Die Höchstparkdauer bleibt bei 90 Minuten. In der Parkzone 2, die den erweiterten Citybereich und Kernbereiche größerer Stadtteilzentren umfasst, wird das kostenfreie Parken ebenfalls für die ersten 15 Minuten eingeführt, wobei sich die Gebühr für eine Stunde von 1,00 Euro auf 1,50 Euro erhöht. Für die Parkzone 4 in Freizeitbereichen ist ein kostenfreier Zeitraum von 15 Minuten vorgesehen.
Die Verwaltung führt an, dass die Pkw-Zulassungszahlen in Essen seit 2010 um rund 11 Prozent gestiegen sind. Die Anpassung der Gebühren soll dem steigenden Parkdruck sowie der allgemeinen Preisentwicklung im Verkehrssektor Rechnung tragen. Der Vorschlag durchläuft verschiedene Ausschüsse und die Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme bzw. Empfehlung.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für das Gebiet der Stadt EssenZur Vorlage · 1408/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat einen Antrag zur Anpassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Stadtgebiet von Essen vorgelegt. Mit der Vorlage 1408/2024 wird eine Änderung der Regelungen innerhalb der Parkzone IV angestrebt.
Der Kern des Antrags sieht vor, dass das Tagesticket in Höhe von 5 Euro erst ab einer Parkdauer von drei Stunden entrichtet werden muss. In diesem Zusammenhang soll auch die zeitliche Staffelung der Gebühren bis zu einer Dauer von 180 Minuten entsprechend angepasst werden.
Das Verfahren sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen über den Antrag entscheidet. Die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, II, III, IV, VII, VIII und IX sollen den Vorgang zur Kenntnis nehmen. Der Antrag wurde im September 2024 eingereicht.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Gebührenordnung der Stadt Essen über die Erhebung von BewohnerparkgebührenZur Vorlage · 1219/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise anzupassen. Gemäß der Vorlage 1219/2024/6 soll die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis von bisher 30,00 Euro auf 75,00 Euro angehoben werden. Für eine Gültigkeit von zwei Jahren würde der Betrag 150,00 Euro betragen. Zudem ist vorgesehen, die Gebühren für die Ersatzausstellung bei Verlust oder Änderungen von 15,00 Euro auf 30,00 Euro zu erhöhen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die seit 21 Jahren unveränderte Gebührensatzung sowie der Anstieg des Verwaltungsaufwands durch Sach- und Personalkosten. Bei der Kalkulation wurden verschiedene Ansätze geprüft, wobei die Stadtverwaltung eine Orientierung an den Verwaltungskosten gegenüber einem marktpreisbasierten Ansatz bevorzugt hat. Durch die Neuregelung werden bei einer geschätzten Anzahl von rund 4.000 jährlich ausgestellten Ausweisen jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 180.000,00 Euro erwartet, um die anfallenden Verwaltungskosten zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 16.Umsetzung des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 17.01.2024 Absperreinrichtungen auf Verkehrsflächen der Stadt Essen, auf denen Radverkehr zugelassen ist.Zur Vorlage · 1314/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr um, der die Überprüfung und den Abbau von Absperreinrichtungen auf Radverkehrsflächen regelt. Ziel ist es, Kollisionsgefahren durch schwer erkennbare Hindernisse wie Poller oder Sperrpfosten zu reduzieren. Gemäß dem Erlass sind lediglich rot-weiß gestreifte Absperreinrichtungen zulässig, sofern eine qualifizierte Gefahrenlage nach der Straßenverkehrsordnung vorliegt.
Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) hat hierzu ein Verfahren eingeleitet. Im ersten Schritt werden Standorte mittels digitaler Daten und Begehungen identifiziert. Bestehende Absperreinrichtungen, die nicht den Anforderungen der StVO entsprechen, sollen schnellstmöglich ersatzlos entfernt werden. Bei Vorliegen einer nachweisbaren Gefahrenlage wird eine erneute Anordnung oder eine regelkonforme Erneuerung geprüft. Zudem entwickelt das ASV Standards für Alternativen wie Beschilderungen oder Bodenmarkierungen, um neue physische Barrieren zu vermeiden.
Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten konzentriert sich die Umsetzung vorrangig auf das Radroutennetz und bereits bekannte Standorte. Die Bezirksvertretungen werden über den Abbau sowie jährlich über den Fortschritt der Maßnahmen informiert. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch die zuständigen Gremien vor.
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Beratungsfolge
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 17.Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2024/2025Zur Vorlage · 0943/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In den kommenden Monaten des Winters 2024/2025 werden im Stadtbezirk II bestimmte Risikobäume außerhalb von Waldflächen entfernt. Die Entscheidung für die Fällungen basiert auf einer langfristigen Kontrolle der Bäume. Laut Vorlage weisen äußere Anzeichen wie Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Schäden durch Trockenheit oder Stürme darauf hin, dass die Sicherheit von Personen und Eigentum mittelfristig nicht mehr gewährleistet werden kann. Da die Bruchsicherheit der Kronenstruktur nicht durch baumpflegerische Maßnahmen wiederhergestellt werden kann, wurde jede Fällung durch zwei unabhängige, FLL-zertifizierte Baumkontrolleurinnen oder Baumkontrolleure bzw. durch Sachverständige geprüft.
Für die Nachpflanzung der entfernten solitären Bäume empfiehlt der Fachbereich Grün und Gruga, diese nach Möglichkeit an derselben Stelle zu ersetzen. Die Durchführung der Pflanzmaßnahmen liegt bei den zuständigen Bauherrenämtern, darunter der Fachbereich 67 für Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe und Straßenbäume sowie weitere Fachbereiche für Schulen oder Sporteinrichtungen. Angesichts klimatischer Veränderungen wird zudem mit einer Zunahme von Schadorganismen wie Pilzen oder Insekten gerechnet, was zukünftig weitere Fällungen erforderlich machen könnte. Über etwaige künftige Maßnahmen werden die Bezirksvertretungen einzeln informiert.
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Beratungsfolge
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes hier: Umsetzungsstand zur V. Staffel des Kita-AusbauprogrammsZur Vorlage · 1052/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erhöhung des Investitionsvolumens für die fünfte Staffel des Kita-Ausbauprogramms beschließen. Die Vorlage sieht eine Steigerung von bisher 45,84 Millionen Euro um 2,86 Millionen Euro auf insgesamt 48,70 Millionen Euro vor. Diese Anpassung resultiert aus Kostenänderungen an bereits beschlossenen Standorten. Durch die Integration der Projekte Hülsmannstraße und Mölleneystraße erhöht sich das gesamte Investitionsvolumen des Programms um weitere 9,83 Millionen Euro auf nunmehr 58,53 Millionen Euro. Mit der Aufnahme der Maßnahme Mölleneystraße in den Deckungsring „Kita-Ausbau“ wird zudem eine gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Maßnahmen innerhalb des Programms ermöglicht.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherstellung der Betreuungsangebote, da im Bereich der über dreijährigen Kinder (Ü3) derzeit noch rund 1.600 Plätze fehlen. Bei den Einzelprojekten zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. An der Hubertstraße 25 führten Bodenbeschaffenheiten und neue Anforderungen an die Entwässerung zu einer Kostensteigerung von 0,49 Millionen Euro; die Inbetriebnahme ist für das Kindergartenjahr 2025/2026 geplant. In der Kellinghausstraße 24 verzögert sich die Fertigstellung des Bestandsgebäudes aufgrund von Umplanungen auf November 2025, während der geplante Anbau erst im Frühjahr 2027 fertiggestellt wird. Die Kita in der Fulerumer Straße 100 soll Ende September 2024 abgeschlossen sein und ab Oktober 2024 den Betrieb aufnehmen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Baudenkmal Splitterschutzzelle Köndgenstr. 4Zur Vorlage · 1442/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in Essen wird sich am 7. November 2024 mit der Eintragung eines neuen Baudenkmals befassen. Gegenstand der Vorlage ist die Aufnahme der Splitterschutzzelle in der Köndgenstraße 4 in die Denkmalliste der Stadt Essen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Eintragung des Objekts zu beschließen.
Die Entdeckung der Splitterschutzzelle erfolgte im Januar 2019 durch die Stadtarchäologie während einer Baumaßnahme in der Köndgenstraße. Nach einer fachlichen Prüfung durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Essen wurde ein Denkmalwert für das Objekt festgestellt. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland wurde im Rahmen des Verfahrens angehört und schließt sich der Einschätzung der Unteren Denkmalbehörde an.
Im Zuge des gesetzlich vorgesehenen Anhörungsverfahrens wurde auch der Eigentümer des Objekts einbezogen. Dieser hat im Rahmen dieses Verfahrens keine Einwände gegen die Unterschutzstellung erhoben. Die detaillierte Begründung für die Denkmaleigenschaft sowie die Festlegung des Schutzumfangs sind in der zugehörigen Denkmalkarteikarte dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Sternschule, Brigittastraße 34 hier: Sanierung des Bestandsgebäudes und Entnahme der Bestandssanierung aus dem Förderprogramm Gute SchuleZur Vorlage · 1121/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Generalsanierung des Bestandsgebäudes der Sternschule in der Brigittastraße beschließen. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 6,1 Millionen Euro. Mit dem Beschluss wird gleichzeitig beantragt, die Bestandssanierung aus dem Förderprogramm „Gute Schule“ zu entnehmen und stattdessen aus dem ordentlichen Haushalt der Stadt Essen zu finanzieren.
Ursprünglich war lediglich eine Teilmaßnahme am Bestandsgebäude vorgesehen, um den Anschluss an den bereits weit fortgeschrittenen Erweiterungsbau zu gewährleisten. Aufgrund vertiefter Planungen wurde jedoch die Notwendigkeit einer umfassenden Sanierung des gesamten Gebäudes aus den 1960er-Jahren festgestellt. Dies umfasst insbesondere Arbeiten an der Trinkwasser- und Heizungsanlage sowie Anpassungen im Brandschutz und die Beseitigung von Schadstoffen. Im Zuge dessen wird auch die ehemalige Hausmeisterwohnung entfallen, während der ehemalige Speisesaal für die schulische Nutzung umgebaut wird.
Der Zeitplan sieht vor, dass nach der Fertigstellung des Erweiterungsbaus Ende 2024 zunächst eine Schadstoffsanierung bis Mitte 2025 erfolgt. Die anschließende Sanierungsphase soll etwa 24 Monate dauern und voraussichtlich im Sommer 2027 abgeschlossen sein. Während der Bauarbeiten wird der Schulbetrieb vorerst in den neuen Erweiterungsbau ausgelagert, wobei für bestimmte Jahrgangsstufen Räumlichkeiten in der Rosastraße als Interimsstandort vorgesehen sind. Die Finanzierung der verbleibenden Kosten soll durch Budgetumschichtungen im Zeitraum von 2025 bis 2027 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 21.Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026Zur Vorlage · 1437/2024/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haushaltsplan-Entwurf für die Jahre 2025 und 2026 wurde der Bezirksvertretung II zur Beratung vorgelegt. Der Entwurf wurde bereits am 25. September 2024 in den Rat der Stadt Essen eingebracht, wobei die endgültige Entscheidung des Rates für die Sitzung am 27. November 2024 angesetzt ist. Die Beratungen in den zuständigen Gremien sind für den Zeitraum vom 22. Oktober bis zum 21. November 2024 vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II die Umsetzung der bezirksbezogenen Planungen des Haushaltsplan-Entwurfs berät und eine entsprechende Empfehlung ausspricht. Ein zentraler Aspekt der Vorlage betrifft die Mittelverwendung aus einem Sondertopf, der für die Fachbereiche Immobilienwirtschaft, Straßen und Verkehr sowie Grün und Gruga reserviert ist. Nach Angaben der Stadtkämmerei wird dieser Topf im Haushaltsjahr 2025 erneut mit 100.000 Euro ausgestattet. Damit stehen den Bezirksvertretungen insgesamt jeweils 400.000 Euro zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Anmerkungen
Ergebnis: einstimmig empfohlen mit Anmerkungen - 22.Vergabe bezirklicher Mittel
- 22.1Erneuerung des Trimm-Dich-Pfads in Essen-StadtwaldZur Vorlage · 0673/2024/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II sieht die finanzielle Unterstützung für die Erneuerung des Trimm-Dich-Pfads in Essen-Stadtwald vor. Mit der Vorlage wird ein Betrag von insgesamt rund 35.000 Euro für Instandsetzungsmaßnahmen beantragt.
Grundlage für diesen Beschlussvorschlag sind regelmäßige wöchentliche Überprüfungen der Sportgeräte durch einen Kontrolleur. Dabei wurden verschiedene Mängel an den Anlagen festgestellt, darunter morsche Holzteile an einer Hängebrücke und einem Balancierstamm sowie Defekte am Klimmzug. Zudem besteht Bedarf an neuen Infotafeln, Schilderhaltern und Ersatzmatten sowie an der Behebung von Mängeln beim Fallschutz.
Die Kostenplanung sieht vor, 23.100 Euro für den Austausch von zwei Ersatzgeräten aufzuwenden. Für die Beseitigung von Unfallgefahren an den Wegen und Fallschutzplatten liegt ein Angebot über 8.000 Euro vor. Die restlichen Mittel sollen die Entsorgung alter Fundamente sowie die Anschaffung neuer Schilder und Matten abdecken, wobei die exakten Kosten für diese Positionen noch nicht feststehen. Die Finanzierung der Maßnahmen soll aus den Mitteln der Bezirksvertretung II erfolgen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (37. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 22.2Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur kulturellen Arbeit des 1. RKG GemütlichkeitZur Vorlage · 1637/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat in der Vorlage 1637/2024/SPD einen Antrag an die Bezirksvertretung II gestellt, finanzielle Mittel für die kulturelle Arbeit des Karnevalsvereins 1. RKG Gemütlichkeit Essen-Rellinghausen bereitzustellen. Konkret sollen 2.500 Euro aus den Mitteln der Bezirksvertretung zur Förderung der kulturellen Arbeit zur Verfügung gestellt werden.
Der von Andreas Gosdzick eingereichte Antrag sieht vor, dass die Mittel zur Deckung der Raummiete für eine Gala-Sitzung sowie für zusätzliche Mietkosten zu Trainingszwecken der Kindertanzgruppe verwendet werden. Die Bereitstellung soll dazu dienen, die Durchführung der jährlichen Aula-Sitzung sowie die Trainingsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Vereinsarbeit sicherzustellen. Der Antrag bezieht sich dabei auf die Notwendigkeit, die Kosten für die Raummiete angesichts aktueller Preiserhöhungen zu decken.
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- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Bauvorhaben Sartoriusstraße 1 - 15Zur Vorlage · 1599/2024/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II des Stadtbezirks 2 hat die Informationen über ein geplantes Bauvorhaben in der Sartoriusstraße zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage ist die Erneuerung einer Gasversorgungsleitung im Bereich der Hausnummern 1 bis 15. Die Stadtwerke Essen AG plant den Beginn der Maßnahmen für November 2024, wobei eine voraussichtliche Dauer von acht Wochen angegeben wird.
Im Zuge dieser Arbeiten ist mit einer veränderten Verkehrsführung in dem betroffenen Bereich zu rechnen. Die Details zur Verkehrsregelung gehen aus einem Protokoll eines Verkehrslenkungstermins hervor, das der Vorlage beigefügt war. Mit der Beschlussvorlage wurde die Bezirksvertretung II über die anstehenden Erneuerungsarbeiten sowie die damit verbundenen Anpassungen in der Verkehrsleitung informiert.
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- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1197/2024/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Im Bereich der Infrastruktur wird am Waldzugang Sundernholz an der Ecke Corveystraße zeitnah ein Papierkorb aufgestellt. Zudem ist die Instandsetzung des Verbindungsweges von der Veronikastraße zum Messeparkplatz für die 35. Kalenderwoche vorgesehen.
Hinsichtlich der Schulbauplanung wurde erläutert, dass das Bauvorhaben an der Käthe-Kollwitz-Schule lediglich den Erweiterungsbau an der Stelle des ehemaligen Hausmeisterhauses und der Toilettenanlage umfasst. Eine Neugestaltung des Schulhofes ist nicht Teil dieser Maßnahme. Die Verwaltung bittet bei weiteren Informationswünschen um genauere Angaben zu den gewünschten Einsichten in die Planungen.
Weitere Mitteilungen betreffen die Anpassung von Altkleidercontainern und Baumaßnahmen im öffentlichen Raum. Der Altkleidercontainer an der Kreuzung Von-Einem-Straße/Odastraße soll zum Standort Von-Einem-Straße/Ruthstraße versetzt werden, wo künftig zwei Container stehen werden. Am Rüttenscheider Schwimmbad können die Arbeiten im Eingangsbereich nach einem Rechtsstreit, der zugunsten der Stadt Essen entschieden wurde, wieder aufgenommen werden. Der Bauzaun zur Absicherung der Baustelle bleibt jedoch weiterhin bestehen.
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Beratungsfolge
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 25.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1598/2024/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung II über den aktuellen Stand zur Lärmbelastung durch die A52 sowie über die Situation im Bereich der Villa Rü.
Bezüglich der Lärmbelastung auf der Autobahn A52 liegen Anfragen von Bürgern vor, die untersuchen möchten, inwieweit die Lärmschutzsanierung im Bereich Rüttenscheid wirksam ist und ob eine mögliche Erhöhung des Tempolimits von 80 auf 120 km/h diese Maßnahmen beeinträchtigen könnte. Die Stadtverwaltung stellt klar, dass die Zuständigkeit für Autobahnen bei der Autobahn GmbH liegt, welche sowohl für die Sanierungsmaßnahmen als auch für die Geschwindigkeitsbeschränkungen verantwortlich ist. Dem Umweltamt der Stadt Essen liegen keine Informationen über geplante Änderungen der Geschwindigkeitsbegrenzung oder die technischen Bemessungsgrundlagen der Lärmschutzbauwerke vor. Die Autobahn GmbH Niederlassung Rheinland teilte mit, dass der zweite Bauabschnitt der Erneuerung der A52 erst Ende 2025 fertiggestellt wird. Vor diesem Zeitpunkt sei keine verkehrsrechtliche Anordnung zu erwarten, weshalb derzeit keine belastbaren Aussagen über künftige Geschwindigkeitsbeschränkungen in diesem Abschnitt möglich sind.
Des Weiteren wird über Graffitis im Bereich der Villa Rü berichtet. Während die Leitung der Villa Rü angibt, dass lediglich die Wand gegenüber dem Gebäude für Graffiti-Gestaltungen vorgesehen ist, sind auch andere Bereiche betroffen. Die Polizei wurde über die Situation informiert und prüft derzeit mögliche weitere Maßnahmen.
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Beratungsfolge
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 26.Liste der offenen Anträge
- 27.Verschiedenes
- 28.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 29.Grundstücksangelegenheiten
- 30.Schiedsperson Schwarz im neuen Schiedsamtsbezirk II, VertetungswahlenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 31.Verschiedenes
- 31 a.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/22 "Alfredstraße/Messeplatz" Stadtbezirk II, Stadtteil Rüttenscheid Information über das weitere VerfahrenErgebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 32.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil