Essen Transparent

← Alle Vorlagen

Vorlage

Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Baudenkmal Splitterschutzzelle Köndgenstr. 4

1442/2024/7 07.11.2024 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in Essen wird sich am 7. November 2024 mit der Eintragung eines neuen Baudenkmals befassen. Gegenstand der Vorlage ist die Aufnahme der Splitterschutzzelle in der Köndgenstraße 4 in die Denkmalliste der Stadt Essen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Eintragung des Objekts zu beschließen.

Die Entdeckung der Splitterschutzzelle erfolgte im Januar 2019 durch die Stadtarchäologie während einer Baumaßnahme in der Köndgenstraße. Nach einer fachlichen Prüfung durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Essen wurde ein Denkmalwert für das Objekt festgestellt. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland wurde im Rahmen des Verfahrens angehört und schließt sich der Einschätzung der Unteren Denkmalbehörde an.

Im Zuge des gesetzlich vorgesehenen Anhörungsverfahrens wurde auch der Eigentümer des Objekts einbezogen. Dieser hat im Rahmen dieses Verfahrens keine Einwände gegen die Unterschutzstellung erhoben. Die detaillierte Begründung für die Denkmaleigenschaft sowie die Festlegung des Schutzumfangs sind in der zugehörigen Denkmalkarteikarte dokumentiert.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 157 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge