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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- [1]Sitzungstermine des Ausschusses für Verkehr und Mobilität (AVM) im Jahr 2025Zur Vorlage · 1226/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Sitzungstermine für das Jahr 2025 festlegen. In der vorliegenden Vorlage mit der Nummer 1226/2024/6 aus dem Geschäftsbereich 6 werden hierfür konkrete Daten vorgeschlagen.
Die Planung sieht Sitzungen an den 13. Februar, 27. März, 22. Mai, 26. Juni, 11. September sowie am 5. Dezember 2025 vor. Für den 10. April 2025 ist ein optionaler Termin vorgesehen. Die Terminfestlegung berücksichtigt die Ferienzeiten im Kalenderjahr 2025.
Die der Vorlage beigefügte Kalenderdarstellung enthält neben den Terminen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität auch die Sitzungstermine des Rates der Stadt sowie des Haupt- und Finanzausschusses. Die Vorlage wurde von der zuständigen Beigeordneten unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Sperrung der A42
- [2]Finale Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid (Masterplan)Zur Vorlage · 0797/2024/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bericht zur Vorlagennummer 0797/2024/7 1. Ergänzung erläutert den Masterplan zur finalen Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid. Basierend auf einem Ratsbeschluss vom November 2021 sieht die Planung eine Nutzung durch die Messe Essen GmbH vor. Die Fläche soll primär als Messeparkplatz P2 mit rund 1.300 Stellplätzen, inklusive etwa 220 LKW-Stellplätzen, sowie als Logistikfläche dienen. Außerhalb der Messezeiten ist eine kostenfreie öffentliche Nutzung des Parkplatzes zwischen 19:00 und 08:00 Uhr vorgesehen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/17 sind Maßnahmen zur Kompensation des wegfallenden Grünbestands vorgesehen. Geplant sind insgesamt 84 Ersatzpflanzungen, darunter Bäume an einem neuen Ergänzungsradweg, entlang der verbreiterten Grugatrasse sowie im östlichen Bereich. Da die Parkplatz- und Logistikfunktion erhalten bleibt, sind großflächige Entsiegelungen nicht möglich; stattdessen werden temporäre, modulare Elemente wie mobile Begrünung oder Solarmodule in Betracht gezogen.
Die bauliche Entwicklung umfasst zudem die Anbindung der Grugatrasse an die Fahrradstraße Rüttenscheider Straße durch eine neue Rampe sowie den Ausbau der Wittekindstraße. Ziel ist eine durchgängige Radverkehrsverbindung und die Schaffung einer Nord-Süd-Querung für Fuß- und Radverkehr. Dabei soll das Naturdenkmal „Platane“ erhalten bleiben. Die Vorlage wird den zuständigen Gremien im September 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - [3]Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für das Gebiet der Stadt EssenZur Vorlage · 1224/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Essen einen Beschlussvorschlag zur Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben vor. Ziel der Neuregelung ist die Verkehrssteuerung sowie die Reduzierung von Parksuchverkehren, begründet durch einen Anstieg der Pkw-Zulassungszahlen um etwa 11 Prozent seit dem Jahr 2010. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die neue Gebührenordnung beschließt, während die Bezirksvertretungen I bis IX die Neuerung zur Kenntlichnahme erhalten und die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen abgeben.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 sollen neue Gebühren in verschiedenen Parkzonen gelten. In Parkzone 1 erhöht sich der Preis für 60 Minuten von 2,30 Euro auf 3,20 Euro, wobei die ersten 15 Minuten kostenfrei bleiben. In Parkzone 2 steigt der Satz für 60 Minuten von 1,00 Euro auf 1,50 Euro. In Parkzone 3 bleiben die Gebühren unverändert, die Parkscheibenregelung bleibt jedoch bestehen. Zudem ist die Einführung der neuen Parkzone 4 für Freizeitbereiche vorgesehen, für die Tarife wie 0,40 Euro für 16 bis 30 Minuten sowie eine Höchstparkdauer von einem Tag festgesetzt sind.
Auch die Gebühren in den Bewohnerparkgebieten City und außerhalb der City sowie für Sonderparkplätze für Wohnmobile werden angepasst. Die Umsetzung der Änderungen erfordert eine Anpassung der Parkscheinautomaten und der Beschilderung, was einmalige Kosten in Höhe von etwa 80.000 Euro verursacht. Diese Kosten werden aus dem Budget des Fachbereichs 32 gedeckt. Eine Erhöhung der Erträge wird durch die Neuregelung erwartet.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat verwiesen - [4]Gebührenordnung der Stadt Essen über die Erhebung von BewohnerparkgebührenZur Vorlage · 1219/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise anzupassen. Gemäß der Vorlage 1219/2024/6 soll die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis von bisher 30,00 Euro auf 75,00 Euro angehoben werden. Für eine Gültigkeit von zwei Jahren würde der Betrag 150,00 Euro betragen. Zudem ist vorgesehen, die Gebühren für die Ersatzausstellung bei Verlust oder Änderungen von 15,00 Euro auf 30,00 Euro zu erhöhen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die seit 21 Jahren unveränderte Gebührensatzung sowie der Anstieg des Verwaltungsaufwands durch Sach- und Personalkosten. Bei der Kalkulation wurden verschiedene Ansätze geprüft, wobei die Stadtverwaltung eine Orientierung an den Verwaltungskosten gegenüber einem marktpreisbasierten Ansatz bevorzugt hat. Durch die Neuregelung werden bei einer geschätzten Anzahl von rund 4.000 jährlich ausgestellten Ausweisen jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 180.000,00 Euro erwartet, um die anfallenden Verwaltungskosten zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen - [5]Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IXZur Vorlage · 1222/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IX durch die Einführung der Parkzone 4 am Baldeneysee. Betroffen von dieser Maßnahme sind die Freiherr-vom-Stein-Straße mit etwa 400 Parkplätzen sowie der Parkplatz „Regattaturm“ mit circa 250 Stellplätzen. Die Gebührenstruktur sieht vor, dass Parkvorgänge bis zu einer Dauer von 15 Minuten kostenfrei bleiben. Für längere Zeiträume fallen Gebühren zwischen 0,40 EUR und 0,60 EUR pro Intervall an, wobei die Kosten für bis zu 120 Minuten insgesamt 3,90 EUR betragen. Ein Tagesticket ist für 5,00 EUR verfügbar. Der Beginn der Bewirtschaftung ist für den 1. Januar 2025 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Rat der Stadt am 25. September 2024 vor. Vor der Umsetzung sind Abstimmungen mit Anrainern sowie die Anschaffung von Parkscheinautomaten geplant. Die Kosten für die Installation, Programmierung und Beschilderung sollen durch die generierten Einnahmen gedeckt werden. Die einmaligen Investitionen für die neuen Automaten belaufen sich auf 35.000 EUR, ergänzt durch kalkulatorische Abschreibungen, Zinsen und Sachkosten für die Unterhaltung.
Zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung sind verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs vorgesehen. Eine Bewertung der personellen und sachlichen Kapazitäten sowie eine Berichterstattung an die zuständigen Gremien, darunter der Rat der Stadt und die relevanten Ausschüsse, soll vor der Sommerpause 2025 erfolgen. Ein etwaiger Personalmehrbedarf ist im Doppelhaushalt 2025/2026 zu berücksichtigen. Die Maßnahme wird hinsichtlich ihrer Klimarelevanz als förderlich für die Nutzung des Umweltverbunds eingestuft.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen - 3.Bundesprojekt "Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen im Essener Stadtgebiet": Darstellung des aktuellen ProjektstandsZur Vorlage · 1155/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesprojekts „Platz fürs Klima“ setzt die Stadt Essen Maßnahmen zur klimaresilienten Umgestaltung öffentlicher Plätze um, wofür eine Zuwendung in Höhe von 1,2 Millionen Euro bereitgestellt wird. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Projektstand der ursprünglich vorgesehenen Flächen Giebelplatz, Marktplatz Borbeck und Marktplatz Überruhr-Hinsel.
Die Umgestaltung des Marktplatzes Borbeck wird nicht mehr im Rahmen dieses Bundesprojekts durchgeführt. Grund hierfür war die Ablehnung durch die Bezirksvertretung IV sowie die Bürgerschaft aufgrund der geplanten Reduzierung von Parkplätzen. Da die Förderrichtlinien eine Verringerung des Planungsumfangs nicht zulassen, wurde entschieden, das Vorhaben unabhängig vom Projekt weiterzuführen.
Für den Marktplatz Überruhr-Hinsel wird nach Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine intensivere Variante der Planung verfolgt, die eine stärkere Begrünung und ein verbessertes Regenwassermanagement vorsieht. Auch für den Giebelplatz wurde die Förderfähigkeit der Maßnahmen zur Erhaltung klimawirksamer Altbäume nach einer Stellungnahme der Projektgruppe bestätigt. Im Rahmen einer Bürgerveranstaltung in Überruhr wurden verschiedene Anregungen zur Aufenthaltsqualität eingebracht. Die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für die Objektplanung läuft, und eine weitere Bürgerbeteiligung für den Giebelsplatz ist geplant.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Baldeneysee, BeleuchtungZur Vorlage · 1035/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1035/2024/6 befasst sich mit der Überprüfung der künstlichen Beleuchtung am Baldeneysee unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes sowie der Prüfung technischer Optimierungsmöglichkeiten. Die Straßen und Wege in diesem Bereich stehen größtenteils im Eigentum der Stadt Essen und unterliegen unterschiedlichen Widmungen sowie den Zuständigkeiten des Amtes für Straßen und Verkehr sowie des Fachbereichs 67.
Ein vorliegendes Beleuchtungskonzept sieht vor, in bestimmten Abschnitten keine neuen Anlagen zu errichten, bestehende Leuchten zu demontieren oder die nächtliche Lichtimmission zu reduzieren bzw. die Beleuchtung vollständig abzuschalten. Die Kosten für eine vollständige Beleuchtung des Baldeneysees werden auf etwa 8,0 Millionen Euro geschätzt. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, Änderungen an der bestehenden Beleuchtung vorerst zurückzustellen, bis ein Masterplan sowie neue Rechtsverordnungen vorliegen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen VIII und IX sowie die Ausschüsse für Verkehr und Mobilität sowie für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz die Ausführungen zur Kenntnis nehmen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde auf Stufe 1 vorgenommen, wobei die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv bewertet werden. Weitere Angaben zu Personalkosten, Sachkosten oder spezifischen Fristen sind in der Vorlage nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Ausgleich von Eingriffen in die Natur - Methodik des Ökokontos (nach dem Essener Modell)Zur Vorlage · 1154/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1154/2024/6 aus dem Geschäftsbereich 6 beschreibt die Methodik des Essener Modells zur Verwaltung eines Ökokontos, welches der Kompensation von Eingriffen in die Natur dient. Die Bewertung ökologischer Wertpunkte erfolgt über ein fünfstufiges Verfahren, das sieben Kriterien wie Natürlichkeit, Wiederherstellbarkeit, Gefährdungsgrad, Maturität, Struktur- und Artenvielfalt, Häufigkeit sowie Vollkommenheit umfasst. Dabei werden Werte zwischen 0 und 5 vergeben, sodass ein Biotoptyp einen Gesamtwert von bis zu 35 Punkten erreichen kann. Die Berechnung des Zielzustands basiert auf einer angenommenen Entwicklungszeit von 25 Jahren. Der Prozess beinhaltet die Abgrenzung von Planungsräumen sowie die Ermittlung von Flächengrößen, um die Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand zu bestimmen.
Durch die Bilanzierung ökologischer Aufwertungsmaßnahmen entstehen Guthaben auf dem Ökokonto der Stadt Essen. Die Vorlage führt Beispiele an, bei denen die Versiegelung eines Wirtschaftsweges zu einem Verlust von 48.240 ökologischen Wertpunkten führt, während die Umwandlung einer Fettwiese und eines Gehölzstreifens in einen Stieleichen-Hainbuchenmischwald einen Zuwachs von 62.52ierung 520 Punkten generiert. Die Nutzung dieses Kontos ermöglicht eine räumliche und zeitliche Entkopplung von Eingriff und Ausgleich. Zudem wird festgehalten, dass die Untere Naturschutzbehörde Ersatzflächenpools anderer Träger, wie des Regionalverbands Ruhr und des Ruhrverbandes, gemäß der Ökokonto-Verordnung anerkennt. Die Vorlage geht den Ausschüssen für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie Verkehr und Mobilität zur Kenntnisnahme vor.
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Beratungsfolge
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen und SteuerkabelnZur Vorlage · 1113/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen und Steuerkabeln entscheiden. Die Vorlage sieht vor, für das Jahr 2024 insgesamt 620.000 Euro bereitzustellen. Ziel ist der Austausch von Anlagen und Kabeln gemäß den aktuellen elektrotechnischen und verkehrstechnischen Richtlinien sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet.
Da der bisherige Haushaltsansatz für das Projekt in Höhe von 774.000 Euro bereits vollständig ausgeschöpft wurde, ist eine Aufstockung erforderlich. Von der beantragten Summe wurden bereits im Juli 2024 überplanmäßige Mittel in Höhe von 200.000 Euro bereitgestellt. Die Deckung der verbleibenden 420.000 Euro soll aus dem Projekt „BBB 2.1 BA -GVFG-“ erfolgen, dessen Baubeginn sich auf das Jahr 2025 verschiebt und der somit haushaltsneutral umverplant wird.
Zu den betroffenen Standorten gehören unter anderem die Lichtsignalanlagen an der Altendorfer Straße beim Bahnhof Borbeck Süd, an der Stoppenberger Straße/Essener Straße sowie die Querungsanlage Alfredstraße Neubau. Die Maßnahme dient dazu, die Betriebs- und Verkehrssicherheit durch den Austausch defekter Komponenten zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung von NebenstraßenZur Vorlage · 1175/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.000.000 Euro für die Erneuerung von Nebenstraßen im Jahr 2024 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um die Umsetzung geplanter Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr vollständig abschließen zu können.
Im Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ stehen dem Amt für Straßen und Verkehr im Jahr 2024 rund 5.600.000 Euro zur Verfügung. Davon wurden bereits etwa 4.200.000 Euro in Anspruch genommen, während weitere Beauftragungen in Höhe von circa 2.400.000 Euro vorgesehen sind. Die beantragte Million soll zur Deckung der Kosten folgender Projekte verwendet werden: 475.000 Euro für die Heisinger Straße, 425.000 Euro für den Berthold-Beitz-Boulevard (Bauabschnitt 2.1) sowie 100.000 Euro für die Steeler Straße.
Als Begründung für die Mittelbereitstellung wird der Zustand verschiedener Nebenstraßen angeführt, deren Erneuerung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit notwendig sei. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat die Beratung und Empfehlung durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Kostenerhöhung der Maßnahme "Erschließung Auf der Reihe"Zur Vorlage · 1118/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Kosten für die Maßnahme „Erschließung Auf der Reihe“ sollen von ursprünglich 300.000 Euro auf insgesamt 605.000 Euro steigen. Damit verbunden ist eine Erhöhung um 305.000 Euro. Die Grundlage für diesen Beschlussvorschlag bildet die Notwendigkeit, nach Abschluss der Hochbautätigkeiten die endgültige Herstellung der Erschließungsstraße sowie die dazugehörige Begrünung durchzuführen. Aufgrund von Preisentwicklungen im Bausektor belaufen sich die Kosten für die Straße und die Begrünung auf 447.000 Euro. Zusätzlich fallen Kosten in Höhe von 74.000 Euro für eine Beleuchtungsanlage an, die bisher nicht in der Kalkulation enthalten waren.
Da gemäß Baugesetzbuch die Anwohner 90 Prozent der anfallenden Baukosten tragen müssen, verringert sich der städtische Eigenanteil an der Maßnahme von 300.000 Euro auf 60.500 Euro. Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs sollen Mittel aus den Projekten „Erneuerung von Nebenstraßen“ und „Erneuerung Beleuchtung“ verwendet werden. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll dem Haupt- und Finanzausschuss empfehlen, die Kostenerhöhung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Norbertstraße von Hatzper Straße bis Theodor-Althoff-Straße, Radverkehrsanlage und Erneuerung LSAZur Vorlage · 0774/2024/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage 0774/2024/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der Planung einer Radverkehrsanlage sowie der Erneuerung einer Lichtsignalanlage in der Norbertstraße zwischen der Hatzper Straße und der Theodor-Althoff-Straße. Die Maßnahme umfasst eine etwa 500 Meter lange Ausbaustrecke und dient dem Lückenschluss im Radhauptroutennetz. Ziel der Planung ist die Steigerung des Modal-Split-Anteils des Radverkehrs von derzeit 7 % auf 25 % bis zum Jahr 2035.
Als Vorzugsvariante ist die Einrichtung eines 2,50 Meter breiten, rot markierten Radfahrstreifens mit einem 1,00 Meter breiten Sicherheitstrennstreifen vorgesehen. Hierbei wird die Fahrbahn auf einen 3,50 Meter breiten Fahrstreifen reduziert. Ergänzend sind Sanierungen am Gehweg und an der Fahrbahn sowie die Versetzung von Rinnenausläufen geplant. Am Knotenpunkt Norbertstraße/Theodor-Althoff-Straße soll zudem die Verkehrssicherheit durch die Verringerung des Fahrstreifens auf 4,50 Meter und die Barrierefreiheit der Überwege erhöht werden. Für den Radverkehr ist ein indirektes Linksabbiegen mit einem Vorlauf von zwei Sekunden vorgesehen.
Die Kosten für den Straßenbau werden auf circa 600.000 Euro geschätzt, während die Erneuerung der Lichtsignalanlage etwa 250.000 Euro kosten wird, wobei Straßen.NRW 50 % dieser Kosten übernimmt. Ein Baudurchführungsvertrag zur Regelung der Finanzierung durch Straßen.NRW wird durch die Verwaltung geschlossen. Der Baubeginn ist für das erste Halbjahr 2025 mit einer Dauer von etwa sechs Monaten vorgesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung mit der Baureife beauftragen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.Anpassung Verkehrsanlage zum Schulneubau ErbslöhstraßeZur Vorlage · 0805/2024/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage 0805/2024/6 des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Anpassung der Verkehrsanlage im Bereich des Schulneubaus Erbslöhstraße in Altenessen. Die Planung sieht die verkehrliche Erschließung des Schulgeländes, die Aufweitung der Einmündung Erbslöhstraße/Berthold-Beitz-Boulevard sowie die Sanierung von Fahrbahnabschnitten vor. Im Rahmen der Maßnahmen sollen die Bushaltestellen der Linie 196 verlegt, 437 Fahrradabstellplätze geschaffen und eine Wendefahrt auf dem Berthold-Beitz-Boulevard eingerichtet werden, wodurch vier PKW-Stellplätze entfallen.
Die bauliche Umgestaltung umfasst zudem den Umbau von Einmündungen und Schulzufahrten sowie die Anpassung der Signalanlage 373, der Straßenbeleuchtung und der Gehwege, die barrierefrei ausgebaut werden sollen. Drei Bussteige werden als barrierefreie Buskaps realisiert. Die Maßnahmen beinhalten auch die Fällung von acht Bäumen sowie Neupflanzungen zur Erhaltung der Allee. Die Straßenplanung berücksichtigt den Abriss eines Gebäudes, dessen Fläche einem Kleingartenverein zur Verfügung gestellt wird.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1.355.000 Euro, wovon etwa 1.170.000 Euro auf die Ausführung und rund 185.000 Euro auf die Planung entfallen. Die Bauzeit ist auf etwa ein Jahr angesetzt, um die Eröffnung der Gesamtschule im April 202kom27 zu berücksichtigen. Die Planung soll dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität, den Bezirksvertretungen I und V sowie dem Inklusionsbeirat zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 26.09.2024 · Inklusionsbeirat (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Einstellung der Linie E91Zur Vorlage · 1115/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über die Einstellung der Buslinie E91 entscheiden. Die Linie wurde als Ergänzung zur Linie 142 zwischen der Endstation der U11 an der Haltestelle Messe West/Süd/Gruga und der Karstadt-Hauptverwaltung in Bredeney betrieben.
Eine Auslastungsanalyse der Ruhrbahn für die Jahre 2022 und 2023 belegt eine geringe Fahrgastnachfrage. In den Morgenstunden sind die Fahrten meist mit maximal fünf Personen besetzt, während auch auf den Rückfahrten am Nachmittag in der Regel weniger als fünf Fahrgäste genutzt werden. Da die Karstadt-Hauptverwaltung ihren Standort an der Theodor-Althoff-Straße aufgibt, wird mit einem weiteren Rückgang des Fahrgastaufkommens gerechnet. Die parallel verlaufende Linie 142 verfügt laut Vorlage über ausreichende Kapazitäten, um die Fahrgäste der E91 zu übernehmen.
Durch die Einstellung der Linie sollen jährliche Kosten in Höhe von 210.000 Euro eingespart werden, die derzeit für einen Subunternehmer anfallen. Eine Verlängerung des bestehenden Vertrages mit dem Dienstleister würde voraussichtlich höhere Kosten verursachen. Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus wird über diesen Vorgang zur Kenntnisnahme informiert.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Radfahrstreifen auf der Aktienstraße – Bauvorhaben Fa. DeichmanZur Vorlage · 1287/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Zuge der Erweiterung der Deichmann-Hauptzentrale sind Anpassungen an der Aktienstraße im Bereich zwischen Deichmannweg und Westerbergweg geplant. Die Neugestaltung umfasst etwa 120 Meter Straßenraum und ist Teil der baulichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Investors. Neben der Einrichtung eines neuen Rechtsabbiegestreifens zur Zufahrt des bestehenden Parkdecks soll die Verkehrsführung für Radfahrer angepasst werden, um dem erwarteten Anstieg des Fußverkehrs Rechnung zu tragen.
Die Planung sieht einen separaten Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,90 Metern vor. Um den Schutz der vorhandenen Bäume und deren Wurzelbereiche zu gewährleisten, wird die Fahrbahnbreite auf 6,15 Meter reduziert. Hierfür werden Flächen des bisherigen Parkstreifens für den Radweg und den Gehweg genutzt. Der Gehweg wird dabei geringfügig verbreitert und künftig ausschließlich dem Fußverkehr zur Verfügung stehen. Zudem ist eine neue PKW-Zufahrt zum Neubau im Bereich des Westerbergwegs vorgesehen.
Die Kosten für die Maßnahmen werden vom Bauherrn getragen. Die Bauzeit wird auf etwa sechs Wochen geschätzt, wobei der Baubeginn voraussichtlich Mitte September erfolgt, abhängig vom Fortschritt der Hochbauarbeiten. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über die Planung entscheiden, während die Bezirksvertretung IV angehört wird.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 13.1Durchführung der Baumaßnahme "Triftstraße" KAG-Nr. 124/21Zur Vorlage · 1157/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität in Essen soll über die Durchführung der Baumaßnahme in der Triftstraße entscheiden. Die Asphaltfahrbahn weist laut einer Befahrung durch den TÜV Risse, Ausbrüche sowie Verwerfungen auf und ist nach Einschätzung des Amtes für Straßen und Verkehr erneuerungsbedürftig.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 245.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln, die für die Erneuerung von Nebenstraßen bereitgestellt werden. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund der zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Neuregelung des § 8 KAG besteht für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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Beratungsfolge
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.2Durchführung der Baumaßnahme "Dellwiger Straße 33 - 37 - Stichweg" 21KAG258Zur Vorlage · 1254/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme im Stichweg der Dellwiger Straße 33 bis 37. Die Asphaltfahrbahn in diesem Bereich weist Risse, Ausbrüche sowie Verwerfungen auf und ist nach Einschätzung des Amtes für Straßen und Verkehr erneuerungsbedürftig. Die Wiederherstellung der Fahrbahn soll unter Nutzung von Synergien erfolgen, wobei sich die Stadtwerke Essen an den Kosten beteiligt.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 113.000 Euro. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, gilt für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.3Durchführung der Baumaßnahme " Weidkamp 168 - Stichweg" 21KAG260Zur Vorlage · 1250/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme „Weidkamp 168 – Stichweg“. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in dem entsprechenden Stichweg. Die Notwendigkeit der Maßnahme wurde durch eine Zustandsbefahrung des TÜV im Jahr 2016 festgestellt, wobei Risse, Ausbrüche und Verwerfungen in der Fahrbahnoberfläche dokumentiert wurden. Das Amt für Straßen und Verkehr wird die Erneuerung als zuständiger Straßenbaulastträger umsetzen.
Die Baukosten werden mit 89.000 Euro beziffert und aus den Rücklagen für Unterhaltung und Instandsetzung finanziert. Das Bauvorhaben ist nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des KAG zum 1. Januar 2024 gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Mitteilungen der Verwaltung
- 15.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 15.1Wohnmobilstellplätze auf dem Zollverein-GeländeZur Vorlage · 1146/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat einen Antrag auf die Schaffung von Wohnmobil-Stellplätzen mit entsprechender Infrastruktur im Umfeld des UNESCO-Welterbes Zollverein gestellt. Die Finanzierung der Maßnahme soll durch Mittel aus dem Haushalt 2025 sowie durch Maßnahmen der EMG sichergestellt werden. Gleichzeitig wird die Verwaltung aufgefordert, Fördermittel für das Vorhaben einzuwerben.
Nach Ansicht der Fraktion soll die Förderung des Wohnmobiltourismus zur Stärkung der regionalen Wirtschaft beitragen, indem Besucher zum Umsatz in lokalen Geschäften und Gastronomiebetrieben anregen. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Nutzung der Einnahmen aus der Stellplatzvermietung zur Entfernung von Graffitis im Umfeld des Welterbes, um das Erscheinungsbild der direkten Zuwegung zu verbessern.
Der Antrag durchläuft den Beratungsprozess in den Ausschüssen für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligung und Tourismus, für Verkehr und Mobilität sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen. Eine abschließende Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für den 25. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — eingebracht
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 20.08.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (30. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: einstimmig nicht empfohlen - 15.2Konzept Schulweg RüttenscheidZur Vorlage · 1268/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat mit der Vorlage 1268/2024 einen Antrag im Essener Rat eingebracht, der die Erstellung eines Konzepts zur Schulwegsicherheit in Essen-Rüttenscheid vorsieht. Die Verwaltung wird darin aufgefordert, ein Konzept für sichere Rad- und Fußwegeverbindungen im Umfeld des Helmholtz Gymnasiums, der Andreasschule, des Maria-Wächtler-Gymnasiums sowie der Bertha-von-Suttner Realschule zu entwickeln.
Der Antrag sieht vor, dass die Erarbeitung dieses Konzepts gemeinsam mit den Betroffenen diskutiert werden soll. Dabei sollen insbesondere die Vorschläge der Schulpflegschaftsvorsitzenden und des Bürgerforums Rüttenscheid in das Verfahren einfließen. Als Begründung für das Vorhaben führt die Fraktion die verkehrlichen Zustände im Umfeld der genannten Schulen sowie jüngst ereignete Verkehrsunfälle an. Zudem wird auf die Möglichkeit verwiesen, Vorschläge zur temporären Sperrung der Von-Einem-Straße und der Rosastraße in das Konzept aufzunehmen.
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Beratungsfolge
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.2.1TOP: Konzept Schulweg Rüttenscheid hier: Verkehrsberuhigende Maßnahmen am Schulstandort Rüttenscheid - Rosastraße / Von-Einem-Straße - zur Steigerung der VerkehrssicherheitZur Vorlage · 1311/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Essener Rat den Antrag 1311/2024 eingebracht, der Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am Schulstandort Rüttenscheid vorsieht. Der Fokus des Antrags liegt auf dem Bereich Rosastraße und Von-Einem-Straße. Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung einen Katalog mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen erstellt, wobei die jeweiligen Schulgemeinschaften in den Prozess einbezogen werden sollen.
Darüber hinaus soll die Verwaltung ein Konzept zur Entsiegelung und Begrünung möglicher Freiflächen in diesem Bereich erarbeiten. Der Antrag sieht vor, dass die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft, Verkehr und Mobilität sowie Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz den Vorgang beraten und eine Empfehlung an den Rat aussprechen. Die Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für den 25. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.3Einstellung des Projektes "Bussi" zum 31.12.2024Zur Vorlage · 1171/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat unter der Vorlagennummer 1171/2024/EBB einen Antrag an den Rat der Stadt Essen eingebracht. Der Antrag fordert die Einstellung des Projekts „Bussi“ zum 31. Dezember 2024.
Zur Begründung führt die Fraktion an, dass die jährlichen Kosten für das Projekt 950.000 Euro betragen. Bei einer jährlichen Anzahl von 13.560 Fahrten ergeben sich daraus Kosten in Höhe von etwa 70 Euro pro Fahrt. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass der Zuschussbedarf der Ruhrbahn minimiert werden sollte, um den Betrieb möglichst auskömmlich zu gestalten. Dabei wird auf den aktuellen jährlichen Finanzbedarf der Ruhrbahn von mehr als 100 Millionen Euro sowie auf einen prognostizierten Investitionsbedarf von bis zu zwei Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre verwiesen.
Der Vorgang ist für die Sitzung des Rates am 28. August 2024 zur Entscheidung vorgesehen. Die weiteren Beratungen in den zuständigen Ausschüssen für Verkehr und Mobilität sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sind für September 2024 geplant, bevor der Rat am 25. September 2024 eine endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 16.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 17.Verschiedenes