Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- [1]Sitzungstermine des Ausschusses für Verkehr und Mobilität (AVM) im Jahr 2025Zur Vorlage · 1226/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Sitzungstermine für das Jahr 2025 festlegen. In der vorliegenden Vorlage mit der Nummer 1226/2024/6 aus dem Geschäftsbereich 6 werden hierfür konkrete Daten vorgeschlagen.
Die Planung sieht Sitzungen an den 13. Februar, 27. März, 22. Mai, 26. Juni, 11. September sowie am 5. Dezember 2025 vor. Für den 10. April 2025 ist ein optionaler Termin vorgesehen. Die Terminfestlegung berücksichtigt die Ferienzeiten im Kalenderjahr 2025.
Die der Vorlage beigefügte Kalenderdarstellung enthält neben den Terminen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität auch die Sitzungstermine des Rates der Stadt sowie des Haupt- und Finanzausschusses. Die Vorlage wurde von der zuständigen Beigeordneten unterzeichnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Sperrung der A42
- [2]Finale Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid (Masterplan)Zur Vorlage · 0797/2024/7 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur finalen Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid liegt der Verwaltung vor. Basierend auf einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2021 dient dieser Masterplan dazu, eine Entwicklungsperspektive für das Areal aufzuzeigen, welches sich im Eigentum der Messe Essen GmbH befindet.
Die Verwaltung bestätigt die Notwendigkeit, die Fläche weiterhin als Parkplatz und Logistikfläche für den Messebetrieb zu nutzen. Mit einer Kapazität von etwa 1.300 Stellplätzen sowie Flächen für LKW ist die Nutzung an rund 300 Tagen im Jahr für den Ablauf der Veranstaltungen vorgesehen. Eine Reduzierung dieser Kapazitäten wird aufgrund der betrieblichen Anforderungen als nicht möglich dargestellt. Gleichzeitig fungiert das Gelände als Mobilitätsgelenk, da es Anschlüsse an die Gruga-trasse sowie wichtige Rad- und Fußwegeverbindungen im Stadtteil Rüttenscheid sicherstellt. Außerhalb der Messezeiten, zwischen 19:00 Uhr und 08:00 Uhr, kann die Fläche von der Öffentlichkeit kostenfrei als Parkraum genutzt werden.
Der Masterplan berücksichtigt zudem ökologische Aspekte, wie den Bedarf an Ersatzpflanzungen für Bäume infolge von Bauvorhaben im Umfeld. Hinsichtlich der Klimaanpassung wird auf die stadtklimatischen Verhältnisse hingewiesen, wobei eine Entsiegelung und Begrünung der Fläche zwar möglich ist, die Auswirkungen auf das umliegende Stadtklima jedoch als begrenzt eingeschätzt werden. Die zuständigen Gremien sollen den Bericht im September 2024 zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - [3]Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für das Gebiet der Stadt EssenZur Vorlage · 1224/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht Anpassungen der Gebühren in verschiedenen Parkzonen zum 1. Januar 2025 vor. Ziel der Neuregelung ist es, den öffentlichen Parkraum durch eine gezielte Preisgestaltung zu steuern, die Umschlagshäufigkeit an zentralen Orten zu erhöhen und Parksuchverkehre zu reduzieren.
In der Parkzone 1, dem Citykernbereich, wird das Parken für die ersten 15 Minuten kostenfrei gestaltet. Gleichzeitig steigen die Gebühren für längere Zeiträume; so soll beispielsweise die Gebühr für eine Stunde von bisher 2,30 Euro auf 3,20 Euro angehoben werden. Die Höchstparkdauer bleibt bei 90 Minuten. In der Parkzone 2, die den erweiterten Citybereich und Kernbereiche größerer Stadtteilzentren umfasst, wird das kostenfreie Parken ebenfalls für die ersten 15 Minuten eingeführt, wobei sich die Gebühr für eine Stunde von 1,00 Euro auf 1,50 Euro erhöht. Für die Parkzone 4 in Freizeitbereichen ist ein kostenfreier Zeitraum von 15 Minuten vorgesehen.
Die Verwaltung führt an, dass die Pkw-Zulassungszahlen in Essen seit 2010 um rund 11 Prozent gestiegen sind. Die Anpassung der Gebühren soll dem steigenden Parkdruck sowie der allgemeinen Preisentwicklung im Verkehrssektor Rechnung tragen. Der Vorschlag durchläuft verschiedene Ausschüsse und die Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme bzw. Empfehlung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat verwiesen - [4]Gebührenordnung der Stadt Essen über die Erhebung von BewohnerparkgebührenZur Vorlage · 1219/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise anzupassen. Gemäß der Vorlage 1219/2024/6 soll die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis von bisher 30,00 Euro auf 75,00 Euro angehoben werden. Für eine Gültigkeit von zwei Jahren würde der Betrag 150,00 Euro betragen. Zudem ist vorgesehen, die Gebühren für die Ersatzausstellung bei Verlust oder Änderungen von 15,00 Euro auf 30,00 Euro zu erhöhen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die seit 21 Jahren unveränderte Gebührensatzung sowie der Anstieg des Verwaltungsaufwands durch Sach- und Personalkosten. Bei der Kalkulation wurden verschiedene Ansätze geprüft, wobei die Stadtverwaltung eine Orientierung an den Verwaltungskosten gegenüber einem marktpreisbasierten Ansatz bevorzugt hat. Durch die Neuregelung werden bei einer geschätzten Anzahl von rund 4.000 jährlich ausgestellten Ausweisen jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 180.000,00 Euro erwartet, um die anfallenden Verwaltungskosten zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen - [5]Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IXZur Vorlage · 1222/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IX entscheiden. Konkret ist die Einführung der Parkzone 4 für Abschnitte der Freiherr-vom-Stein-Straße sowie für den Parkplatz „Regattaturm“ am Baldeneysee vorgesehen. Die betroffenen Flächen umfassen etwa 400 Stellplätze entlang der Straße und rund 250 Plätze auf dem Parkplatz am Regattaturm.
Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Knappheit an öffentlichen Parkflächen durch steigende Zulassungszahlen und die Nutzung des Pkw für Freizeit- und Alltagsverkehr. Ziel der Bewirtschaftung ist es, die Erreichbarkeit der Gebiete sicherzustellen und durch preisliche Steuerung eine angemessene Nutzung zu ermöglichen, ohne Parkverbote einzusetzen. Da in diesem Bereich vor allem der Freizeitverkehr dominiert, soll das Parken über den gesamten Tag möglich bleiben.
Die Einführung der neuen Parkzone ist frühestens zum 1. Januar 2025 geplant. Die Abrechnung erfolgt über neue Parkscheinautomaten sowie per App. Das Gebührenmodell sieht für die Parkzone 4 unter anderem ein Tagesticket für 5,00 Euro vor, das bis Mitternacht gültig ist. Vor der Umsetzung finden Abstimmungsgespräche mit Anrainern und ansässigen Vereinen statt, um Interessen wie die Entladung von Sportbooten zu berücksichtigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen - 3.Bundesprojekt "Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen im Essener Stadtgebiet": Darstellung des aktuellen ProjektstandsZur Vorlage · 1155/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesprojekts „Platz fürs Klima“ setzt die Stadt Essen Maßnahmen zur klimaresilienten Umgestaltung öffentlicher Plätze um, wofür eine Zuwendung in Höhe von 1,2 Millionen Euro bereitgestellt wird. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Projektstand der ursprünglich vorgesehenen Flächen Giebelplatz, Marktplatz Borbeck und Marktplatz Überruhr-Hinsel.
Die Umgestaltung des Marktplatzes Borbeck wird nicht mehr im Rahmen dieses Bundesprojekts durchgeführt. Grund hierfür war die Ablehnung durch die Bezirksvertretung IV sowie die Bürgerschaft aufgrund der geplanten Reduzierung von Parkplätzen. Da die Förderrichtlinien eine Verringerung des Planungsumfangs nicht zulassen, wurde entschieden, das Vorhaben unabhängig vom Projekt weiterzuführen.
Für den Marktplatz Überruhr-Hinsel wird nach Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine intensivere Variante der Planung verfolgt, die eine stärkere Begrünung und ein verbessertes Regenwassermanagement vorsieht. Auch für den Giebelplatz wurde die Förderfähigkeit der Maßnahmen zur Erhaltung klimawirksamer Altbäume nach einer Stellungnahme der Projektgruppe bestätigt. Im Rahmen einer Bürgerveranstaltung in Überruhr wurden verschiedene Anregungen zur Aufenthaltsqualität eingebracht. Die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für die Objektplanung läuft, und eine weitere Bürgerbeteiligung für den Giebelsplatz ist geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Baldeneysee, BeleuchtungZur Vorlage · 1035/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung prüft die künstliche Beleuchtung am Baldeneysee, um technische Verbesserungen an intensiv genutzten Wegabschnitten mit den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes in Einklang zu bringen. Dies erfolgt auf Grundlage eines Antrags der Fraktionen CDU, Grüne und FDP.
Die bestehende Beleuchtungsanlage, die sich seit etwa 20 Jahren kaum verändert hat, umfasst verschiedene Leuchtmittel und Masthöhen. Da das Gebiet als Lebensraum für geschützte Vogel- und Fledermausarten dient, sind dunkle Bereiche für den Erhalt der Populationen wichtig. Zudem untersagt das Bundesnaturschutzgesetz seit 2021 die Neuerrichtung von Beleuchtungen in Naturschutzgebieten wie dem Heisinger Bogen, was teilweise auch den Rückbau bestehender Anlagen erfordert.
Ein vorgelegtes Konzept sieht vor, in bestimmten Abschnitten keine neuen Anlagen zu errichten und an anderen Stellen vorhandene Leuchten zu demontieren oder die Lichtintensität nachts zu reduzieren. Für bestimmte Bereiche wird das vollständige Abschalten der Beleuchtung vorgeschlagen. Die Verwaltung empfiehlt, von einer großflächigen Erneuerung abzusehen, bis der Masterplan Baldeneysee sowie neue bundesrechtliche Vorgaben zum Insektenschutz vorliegen. Zukünftige Maßnahmen sollen sich auf öffentlich gewidmete Wege beschränken und moderne, gegebenenfalls bewegungsgesteuerte Technik nutzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Ausgleich von Eingriffen in die Natur - Methodik des Ökokontos (nach dem Essener Modell)Zur Vorlage · 1154/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage erläutert die Methodik des sogenannten „Essener Modells“ zur Berechnung von ökologischen Wertpunkten beim Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Ziel der Darstellung ist es, das Bewertungssystem für das Ökokonto der Stadt Essen zu beschreiben. Im Rahmen der Eingriffsregelung müssen Beeinträchtigungen der Natur, etwa durch Bebauung oder Versiegelung, ausgeglichen werden. Hierzu nutzt die Stadt einen Ersatzflächenpool, der Flächen für naturschutzfachliche Aufwertungen bereithält, um zeitnahe Genehmigungen für Bauvorhaben zu ermöglichen.
Das Berechnungsverfahren erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Zunächst wird ein Planungsraum in Teilflächen unterteilt, denen bestimmte Biotoptypen zugeordnet werden. Mittels eines geografischen Informationssystems wird die Größe dieser Flächen bestimmt. Jedem Biotoptyp wird ein Wert zwischen 0 und 35 zugewiesen, der auf sieben Kriterien basiert: Natürlichkeit, Wiederherstellbarkeit, Gefährdungsgrad, Maturität, Struktur- und Artenvielfalt, Häufigkeit sowie Vollkommenheit. Der ökologische Gesamtwert ergibt sich aus der Summe der Produkte aus Biotopwert und Fläche.
Abschließend wird die Differenz zwischen dem Ausgangszustand und dem Zielzustand nach einer angenommenen Entwicklungszeit von 25 Jahren ermittelt. Ein Defizit an Wertpunkten entsteht durch Eingriffe, während ein Überschuss durch Ausgleichsmaßnahmen generiert wird. Diese Überschüsse werden als Ökopunkte im Ökokonto hinterlegt, um sie für zukünftige stadtentwicklungspolitische Vorhaben zur Verfügung zu stellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen und SteuerkabelnZur Vorlage · 1113/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen und Steuerkabeln entscheiden. Die Vorlage sieht vor, für das Jahr 2024 insgesamt 620.000 Euro bereitzustellen. Ziel ist der Austausch von Anlagen und Kabeln gemäß den aktuellen elektrotechnischen und verkehrstechnischen Richtlinien sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet.
Da der bisherige Haushaltsansatz für das Projekt in Höhe von 774.000 Euro bereits vollständig ausgeschöpft wurde, ist eine Aufstockung erforderlich. Von der beantragten Summe wurden bereits im Juli 2024 überplanmäßige Mittel in Höhe von 200.000 Euro bereitgestellt. Die Deckung der verbleibenden 420.000 Euro soll aus dem Projekt „BBB 2.1 BA -GVFG-“ erfolgen, dessen Baubeginn sich auf das Jahr 2025 verschiebt und der somit haushaltsneutral umverplant wird.
Zu den betroffenen Standorten gehören unter anderem die Lichtsignalanlagen an der Altendorfer Straße beim Bahnhof Borbeck Süd, an der Stoppenberger Straße/Essener Straße sowie die Querungsanlage Alfredstraße Neubau. Die Maßnahme dient dazu, die Betriebs- und Verkehrssicherheit durch den Austausch defekter Komponenten zu gewährleisten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung von NebenstraßenZur Vorlage · 1175/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.000.000 Euro für die Erneuerung von Nebenstraßen im Jahr 2024 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um die Umsetzung geplanter Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr vollständig abschließen zu können.
Im Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ stehen dem Amt für Straßen und Verkehr im Jahr 2024 rund 5.600.000 Euro zur Verfügung. Davon wurden bereits etwa 4.200.000 Euro in Anspruch genommen, während weitere Beauftragungen in Höhe von circa 2.400.000 Euro vorgesehen sind. Die beantragte Million soll zur Deckung der Kosten folgender Projekte verwendet werden: 475.000 Euro für die Heisinger Straße, 425.000 Euro für den Berthold-Beitz-Boulevard (Bauabschnitt 2.1) sowie 100.000 Euro für die Steeler Straße.
Als Begründung für die Mittelbereitstellung wird der Zustand verschiedener Nebenstraßen angeführt, deren Erneuerung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit notwendig sei. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat die Beratung und Empfehlung durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Kostenerhöhung der Maßnahme "Erschließung Auf der Reihe"Zur Vorlage · 1118/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Kosten für die Maßnahme „Erschließung Auf der Reihe“ sollen von ursprünglich 300.000 Euro auf insgesamt 605.000 Euro steigen. Damit verbunden ist eine Erhöhung um 305.000 Euro. Die Grundlage für diesen Beschlussvorschlag bildet die Notwendigkeit, nach Abschluss der Hochbautätigkeiten die endgültige Herstellung der Erschließungsstraße sowie die dazugehörige Begrünung durchzuführen. Aufgrund von Preisentwicklungen im Bausektor belaufen sich die Kosten für die Straße und die Begrünung auf 447.000 Euro. Zusätzlich fallen Kosten in Höhe von 74.000 Euro für eine Beleuchtungsanlage an, die bisher nicht in der Kalkulation enthalten waren.
Da gemäß Baugesetzbuch die Anwohner 90 Prozent der anfallenden Baukosten tragen müssen, verringert sich der städtische Eigenanteil an der Maßnahme von 300.000 Euro auf 60.500 Euro. Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs sollen Mittel aus den Projekten „Erneuerung von Nebenstraßen“ und „Erneuerung Beleuchtung“ verwendet werden. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll dem Haupt- und Finanzausschuss empfehlen, die Kostenerhöhung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Norbertstraße von Hatzper Straße bis Theodor-Althoff-Straße, Radverkehrsanlage und Erneuerung LSAZur Vorlage · 0774/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Planung einer neuen Radverkehrsanlage in der Norbertstraße beschlossen. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen der Hatzper Straße und der Theodor-Althoff-Straße im Stadtteil Bredeney. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Vorhaben zur Baureife zu bringen. Ziel der Planung ist es, eine Lücke im Radhauptroutennetz der Stadt Essen zu schließen und die Ziele des RadEntscheides umzusetzen, wonach der Anteil des Radverkehrs bis 2035 von derzeit 7 % auf 25 % steigen soll. Im Zuge dessen soll auch die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Norbertstraße/Theodor-Althoff-Straße/Sommerburgstraße erneuert werden.
Als Vorzugsvariante sieht die Planung die Einrichtung eines Radfahrstreifens vor. Dabei wird die Fahrbahn ab der Bushaltestelle auf einen Fahrstreifen reduziert, wobei ein 2,50 Meter breiter Radfahrstreifen mit einem ein Meter breiten Sicherheitstrennstreifen entsteht. Bis zur Bushaltestelle bleibt die zweispurige Verkehrsführung erhalten, um Rückstaus im Bereich der Hatzper Straße zu vermeiden. Der bisher gemeinsam genutzte Geh- und Radweg wird in einen reinen Gehweg umgewandelt und saniert. Die Maßnahme umfasst zudem die Instandsetzung von Fahrbahn- und Gehwegbereichen. Da es sich bei diesem Abschnitt der Norbertstraße um eine Landesstraße handelt, ist ein Planungs- und Durchführungsvertrag mit Straßen.NRW vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.Anpassung Verkehrsanlage zum Schulneubau ErbslöhstraßeZur Vorlage · 0805/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Neubaus der Gesamtschule in Altenessen-Süd plant das Amt für Straßen und Verkehr Anpassungen der Verkehrsanlagen an der Erbslöhstraße. Die Planungen umfassen die verkehrliche Erschließung des Schulgeländes, das auf dem ehemaligen Sportplatz „Bamlerstraße“ entsteht.
In der Einmündung Erbslöhstraße/Berthold-Beitz-Boulevard ist eine Aufweitung mit einer Mittelinsel vorgesehen, um den Schleppkurvenbereich für Versorgungsfahrzeuge sicherzustellen. Zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Erbslöhstraße sollen alternierende Fahrbahneinengungen realisiert werden. Das Parken am Fahrbahnrand wird in bestimmten Abschnitten unterbunden. Um einen Rückstau an der Lichtsignalanlage zu vermeiden, bleibt die Regelung „rechts-rein, rechts-raus“ bestehen; ein Linksabbiegen vom Berthold-Beitz-Boulevard in die Erbslöhstraße wird durch eine neue Wendemöglichkeit etwa 120 Meter entfernt ersetzt, wodurch vier Parkplätze entfallen.
Der ÖPNV wird ebenfalls angepasst: Die Bushaltestellen der Linie 196 werden verlegt. Während ein Bussteig eine neue Bucht mit Wartehäuschen erhält, wird ein zweiter Steig als Ersatzwagen-Haltestelle ohne Wetterschutz geplant. Für den Radverkehr werden auf dem Schulgelände 437 Abstellplätze bereitgestellt. Im Zuge der Maßnahmen werden acht Bäume gefällt, wobei durch Neupflanzungen die Fortführung des Alleencharakters entlang der Erbslöhstraße angestrebt wird. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretungen I und V sowie den Inklusionsbeirat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2024 · Inklusionsbeirat (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Einstellung der Linie E91Zur Vorlage · 1115/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über die Einstellung der Buslinie E91 entscheiden. Die Linie wurde als Ergänzung zur Linie 142 zwischen der Endstation der U11 an der Haltestelle Messe West/Süd/Gruga und der Karstadt-Hauptverwaltung in Bredeney betrieben.
Eine Auslastungsanalyse der Ruhrbahn für die Jahre 2022 und 2023 belegt eine geringe Fahrgastnachfrage. In den Morgenstunden sind die Fahrten meist mit maximal fünf Personen besetzt, während auch auf den Rückfahrten am Nachmittag in der Regel weniger als fünf Fahrgäste genutzt werden. Da die Karstadt-Hauptverwaltung ihren Standort an der Theodor-Althoff-Straße aufgibt, wird mit einem weiteren Rückgang des Fahrgastaufkommens gerechnet. Die parallel verlaufende Linie 142 verfügt laut Vorlage über ausreichende Kapazitäten, um die Fahrgäste der E91 zu übernehmen.
Durch die Einstellung der Linie sollen jährliche Kosten in Höhe von 210.000 Euro eingespart werden, die derzeit für einen Subunternehmer anfallen. Eine Verlängerung des bestehenden Vertrages mit dem Dienstleister würde voraussichtlich höhere Kosten verursachen. Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus wird über diesen Vorgang zur Kenntnisnahme informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Radfahrstreifen auf der Aktienstraße – Bauvorhaben Fa. DeichmanZur Vorlage · 1287/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Zuge der Erweiterung der Deichmann-Hauptzentrale sind Anpassungen an der Aktienstraße im Bereich zwischen Deichmannweg und Westerbergweg geplant. Die Neugestaltung umfasst etwa 120 Meter Straßenraum und ist Teil der baulichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Investors. Neben der Einrichtung eines neuen Rechtsabbiegestreifens zur Zufahrt des bestehenden Parkdecks soll die Verkehrsführung für Radfahrer angepasst werden, um dem erwarteten Anstieg des Fußverkehrs Rechnung zu tragen.
Die Planung sieht einen separaten Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,90 Metern vor. Um den Schutz der vorhandenen Bäume und deren Wurzelbereiche zu gewährleisten, wird die Fahrbahnbreite auf 6,15 Meter reduziert. Hierfür werden Flächen des bisherigen Parkstreifens für den Radweg und den Gehweg genutzt. Der Gehweg wird dabei geringfügig verbreitert und künftig ausschließlich dem Fußverkehr zur Verfügung stehen. Zudem ist eine neue PKW-Zufahrt zum Neubau im Bereich des Westerbergwegs vorgesehen.
Die Kosten für die Maßnahmen werden vom Bauherrn getragen. Die Bauzeit wird auf etwa sechs Wochen geschätzt, wobei der Baubeginn voraussichtlich Mitte September erfolgt, abhängig vom Fortschritt der Hochbauarbeiten. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über die Planung entscheiden, während die Bezirksvertretung IV angehört wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 13.1Durchführung der Baumaßnahme "Triftstraße" KAG-Nr. 124/21Zur Vorlage · 1157/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität in Essen soll über die Durchführung der Baumaßnahme in der Triftstraße entscheiden. Die Asphaltfahrbahn weist laut einer Befahrung durch den TÜV Risse, Ausbrüche sowie Verwerfungen auf und ist nach Einschätzung des Amtes für Straßen und Verkehr erneuerungsbedürftig.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 245.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln, die für die Erneuerung von Nebenstraßen bereitgestellt werden. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund der zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Neuregelung des § 8 KAG besteht für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.2Durchführung der Baumaßnahme "Dellwiger Straße 33 - 37 - Stichweg" 21KAG258Zur Vorlage · 1254/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme im Stichweg der Dellwiger Straße 33 bis 37. Die Asphaltfahrbahn in diesem Bereich weist Risse, Ausbrüche sowie Verwerfungen auf und ist nach Einschätzung des Amtes für Straßen und Verkehr erneuerungsbedürftig. Die Wiederherstellung der Fahrbahn soll unter Nutzung von Synergien erfolgen, wobei sich die Stadtwerke Essen an den Kosten beteiligt.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 113.000 Euro. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, gilt für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.3Durchführung der Baumaßnahme " Weidkamp 168 - Stichweg" 21KAG260Zur Vorlage · 1250/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme „Weidkamp 168 – Stichweg“. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in dem entsprechenden Stichweg. Die Notwendigkeit der Maßnahme wurde durch eine Zustandsbefahrung des TÜV im Jahr 2016 festgestellt, wobei Risse, Ausbrüche und Verwerfungen in der Fahrbahnoberfläche dokumentiert wurden. Das Amt für Straßen und Verkehr wird die Erneuerung als zuständiger Straßenbaulastträger umsetzen.
Die Baukosten werden mit 89.000 Euro beziffert und aus den Rücklagen für Unterhaltung und Instandsetzung finanziert. Das Bauvorhaben ist nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des KAG zum 1. Januar 2024 gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Mitteilungen der Verwaltung
- 15.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 15.1Wohnmobilstellplätze auf dem Zollverein-GeländeZur Vorlage · 1146/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat einen Antrag auf die Schaffung von Wohnmobil-Stellplätzen mit entsprechender Infrastruktur im Umfeld des UNESCO-Welterbes Zollverein gestellt. Die Finanzierung der Maßnahme soll durch Mittel aus dem Haushalt 2025 sowie durch Maßnahmen der EMG sichergestellt werden. Gleichzeitig wird die Verwaltung aufgefordert, Fördermittel für das Vorhaben einzuwerben.
Nach Ansicht der Fraktion soll die Förderung des Wohnmobiltourismus zur Stärkung der regionalen Wirtschaft beitragen, indem Besucher zum Umsatz in lokalen Geschäften und Gastronomiebetrieben anregen. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Nutzung der Einnahmen aus der Stellplatzvermietung zur Entfernung von Graffitis im Umfeld des Welterbes, um das Erscheinungsbild der direkten Zuwegung zu verbessern.
Der Antrag durchläuft den Beratungsprozess in den Ausschüssen für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligung und Tourismus, für Verkehr und Mobilität sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen. Eine abschließende Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für den 25. September 2024 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — eingebracht
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 20.08.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (30. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: einstimmig nicht empfohlen - 15.2Konzept Schulweg RüttenscheidZur Vorlage · 1268/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat mit der Vorlage 1268/2024 einen Antrag im Essener Rat eingebracht, der die Erstellung eines Konzepts zur Schulwegsicherheit in Essen-Rüttenscheid vorsieht. Die Verwaltung wird darin aufgefordert, ein Konzept für sichere Rad- und Fußwegeverbindungen im Umfeld des Helmholtz Gymnasiums, der Andreasschule, des Maria-Wächtler-Gymnasiums sowie der Bertha-von-Suttner Realschule zu entwickeln.
Der Antrag sieht vor, dass die Erarbeitung dieses Konzepts gemeinsam mit den Betroffenen diskutiert werden soll. Dabei sollen insbesondere die Vorschläge der Schulpflegschaftsvorsitzenden und des Bürgerforums Rüttenscheid in das Verfahren einfließen. Als Begründung für das Vorhaben führt die Fraktion die verkehrlichen Zustände im Umfeld der genannten Schulen sowie jüngst ereignete Verkehrsunfälle an. Zudem wird auf die Möglichkeit verwiesen, Vorschläge zur temporären Sperrung der Von-Einem-Straße und der Rosastraße in das Konzept aufzunehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.2.1TOP: Konzept Schulweg Rüttenscheid hier: Verkehrsberuhigende Maßnahmen am Schulstandort Rüttenscheid - Rosastraße / Von-Einem-Straße - zur Steigerung der VerkehrssicherheitZur Vorlage · 1311/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Essener Rat den Antrag 1311/2024 eingebracht, der Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am Schulstandort Rüttenscheid vorsieht. Der Fokus des Antrags liegt auf dem Bereich Rosastraße und Von-Einem-Straße. Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung einen Katalog mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen erstellt, wobei die jeweiligen Schulgemeinschaften in den Prozess einbezogen werden sollen.
Darüber hinaus soll die Verwaltung ein Konzept zur Entsiegelung und Begrünung möglicher Freiflächen in diesem Bereich erarbeiten. Der Antrag sieht vor, dass die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft, Verkehr und Mobilität sowie Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz den Vorgang beraten und eine Empfehlung an den Rat aussprechen. Die Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für den 25. September 2024 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.3Einstellung des Projektes "Bussi" zum 31.12.2024Zur Vorlage · 1171/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat unter der Vorlagennummer 1171/2024/EBB einen Antrag an den Rat der Stadt Essen eingebracht. Der Antrag fordert die Einstellung des Projekts „Bussi“ zum 31. Dezember 2024.
Zur Begründung führt die Fraktion an, dass die jährlichen Kosten für das Projekt 950.000 Euro betragen. Bei einer jährlichen Anzahl von 13.560 Fahrten ergeben sich daraus Kosten in Höhe von etwa 70 Euro pro Fahrt. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass der Zuschussbedarf der Ruhrbahn minimiert werden sollte, um den Betrieb möglichst auskömmlich zu gestalten. Dabei wird auf den aktuellen jährlichen Finanzbedarf der Ruhrbahn von mehr als 100 Millionen Euro sowie auf einen prognostizierten Investitionsbedarf von bis zu zwei Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre verwiesen.
Der Vorgang ist für die Sitzung des Rates am 28. August 2024 zur Entscheidung vorgesehen. Die weiteren Beratungen in den zuständigen Ausschüssen für Verkehr und Mobilität sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sind für September 2024 geplant, bevor der Rat am 25. September 2024 eine endgültige Entscheidung trifft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 16.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 17.Verschiedenes