Durchführung der Baumaßnahme "Triftstraße" KAG-Nr. 124/21
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität in Essen soll über die Durchführung der Baumaßnahme in der Triftstraße entscheiden. Die Asphaltfahrbahn weist laut einer Befahrung durch den TÜV Risse, Ausbrüche sowie Verwerfungen auf und ist nach Einschätzung des Amtes für Straßen und Verkehr erneuerungsbedürftig.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 245.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln, die für die Erneuerung von Nebenstraßen bereitgestellt werden. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund der zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Neuregelung des § 8 KAG besteht für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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Beratungsfolge
- 12.09.2024einstimmig beschlossen