Ausgleich von Eingriffen in die Natur - Methodik des Ökokontos (nach dem Essener Modell)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1154/2024/6 aus dem Geschäftsbereich 6 beschreibt die Methodik des Essener Modells zur Verwaltung eines Ökokontos, welches der Kompensation von Eingriffen in die Natur dient. Die Bewertung ökologischer Wertpunkte erfolgt über ein fünfstufiges Verfahren, das sieben Kriterien wie Natürlichkeit, Wiederherstellbarkeit, Gefährdungsgrad, Maturität, Struktur- und Artenvielfalt, Häufigkeit sowie Vollkommenheit umfasst. Dabei werden Werte zwischen 0 und 5 vergeben, sodass ein Biotoptyp einen Gesamtwert von bis zu 35 Punkten erreichen kann. Die Berechnung des Zielzustands basiert auf einer angenommenen Entwicklungszeit von 25 Jahren. Der Prozess beinhaltet die Abgrenzung von Planungsräumen sowie die Ermittlung von Flächengrößen, um die Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand zu bestimmen.
Durch die Bilanzierung ökologischer Aufwertungsmaßnahmen entstehen Guthaben auf dem Ökokonto der Stadt Essen. Die Vorlage führt Beispiele an, bei denen die Versiegelung eines Wirtschaftsweges zu einem Verlust von 48.240 ökologischen Wertpunkten führt, während die Umwandlung einer Fettwiese und eines Gehölzstreifens in einen Stieleichen-Hainbuchenmischwald einen Zuwachs von 62.52ierung 520 Punkten generiert. Die Nutzung dieses Kontos ermöglicht eine räumliche und zeitliche Entkopplung von Eingriff und Ausgleich. Zudem wird festgehalten, dass die Untere Naturschutzbehörde Ersatzflächenpools anderer Träger, wie des Regionalverbands Ruhr und des Ruhrverbandes, gemäß der Ökokonto-Verordnung anerkennt. Die Vorlage geht den Ausschüssen für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie Verkehr und Mobilität zur Kenntnisnahme vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 12.09.2024Kenntnis genommen
- 05.09.2024Kenntnis genommen
- 27.08.2024Kenntnis genommen
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