Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 32 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 07.05.2024
- 2.Niederschrift Nr. 33 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 04.06.2024
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 4.Jahresbericht 2023 der Verbraucherzentrale Essen
- 5.Sachstand der 4. Runde der Lärmkartierung und LärmaktionsplanungZur Vorlage · 1159/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen arbeitet derzeit an der Umsetzung der vierten Runde der Lärmaktionsplanung. Da die Einführung der neuen Berechnungsmethode CNOSSOS-EU eine rechtzeitige Erstellung der eigenen Lärmkarten für Straßen- und Schienenlärm verhinderte, konnte die ursprüngliche Frist vom 18. Juli 2024 nicht eingehalten werden. Um den Vorgaben des Landesministeriums gerecht zu werden, wurde ein zweistufiges Verfahren vereinbart.
Im ersten Schritt erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) eine Basis-Lärmkartierung auf Grundlage landesweiter Daten. Darauf aufbauend wird die Stadt Essen einen Basis-Lärmaktionsplan erarbeiten, der den Mindestanforderungen entspricht und bis zum 18. Oktober 2024 übermittelt werden soll. Aufgrund der geringeren Datengenauigkeit in dieser Phase konzentriert sich der Plan auf bereits geplante Maßnahmen und verzichtet auf eine neue Ableitung von Belastungsschwerpunkten. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Basis-Plan findet im August 2024 statt; ein Ratsbeschluss wird für Ende September 2024 angestrebt.
Die zweite Stufe umfasst die detaillierte Aktualisierung der Planung bis Mitte 2025. Hierbei werden kommunale Daten genutzt, um die Lärmkartierung zu präzisieren und neue Schwerpunkte sowie ruhige Gebiete festzulegen. Für die fünfte Runde der Lärmkartierung ab 2027 wurden bereits interne Abstimmungen eingeleitet, um durch einen harmonisierten Datenaustausch künftige Verzögerungen auszuschließen.
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Beratungsfolge
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.Umgestaltung Kinderspielplatz Großwesterkamp / BackwinkelstraßeZur Vorlage · 0745/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Umgestaltung des Kinderspielplatzes Großwesterkamp/Backwinkelstraße im Essener Stadtbezirk VI ist geplant. Das Vorhaben ist Teil des Integrierten Entwicklungskonzepts für den Stadtbezirk VI/Zollverein und zielt darauf ab, die Grünflächen aufzuwerten sowie das Spielangebot zu erweitern.
Der Entwurf sieht vor, bestehende Sandspielflächen zu vergrößern und neue Bereiche wie eine Doppelschaukel sowie ein Spielhaus einzurichten. Für Kleinkinder sollen neue, auch barrierefreie Geräte wie ein Sandspieltisch und eine Mini-Nestschaukel bereitgestellt werden. Ein weiteres Angebot für ältere Kinder umfasst eine Kletterkombination mit Rutschenturm, die über Seil- und Wackelbrücken erreichbar ist. Zudem wird ein neuer Zugang von der Straße Im Looscheid geschaffen, um die Erschließung aus angrenzenden Wohngebieten zu verbessern. Ökologische Maßnahmen beinhalten den Ersatz von Rasenflächen durch insektenfreundliche Blumenwiesen sowie die Pflanzung von Obststräuchern.
Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2024 vorgesehen, wobei der Abschluss der Arbeiten im Frühjahr 2025 geplant ist. Die geschätzten Baukosten belaufen sich aufgrund von Preissteigerungen auf 325.000 Euro. Während eine Förderung durch das Land in Höhe von 80 Prozent angemeldet wurde, soll der Mehrbedarf von 65.000 Euro aus städtischen Mitteln des Projekts „Spielbereiche“ finanziert werden. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bau und Baubeginn vorbehaltlich der Bewilligung durch den Zuschussgeber beschließen.
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- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.07.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (48. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Neubau der Volleyball- und Badmintonfelder im Grugapark EssenZur Vorlage · 1056/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Neubau der Volleyball- und Badmintonfelder im Grugapark sowie der angrenzenden Wege- und Aufenthaltsbereiche beschließen. Das Vorhaben umfasst die Errichtung neuer Spielflächen mit einem Kostenrahmen von insgesamt 505.000 Euro netto.
Die bestehenden Anlagen im südwestlichen Teil des Parks weisen Schäden an den Belägen auf, was die Nutzung der Felder einschränkt. Zudem besteht an den angrenzenden Wegen durch Wurzeldruck und Witterungseinflüsse eine erhöhte Unfallgefahr durch lose oder fehlende Platten. Der Neubau ist Bestandteil des Entwicklungskonzepts Grugapark „Begeistert für Grün – Parkentwicklungskonzept 2029“. Ziel der Maßnahme ist eine einheitliche Gestaltung der Sportflächen zusammen mit dem Gesundheitsparcours und einem geplanten Spielbereich.
Die Fertigstellung der Arbeiten ist für den Beginn der Saison 2025 vorgesehen. Für die Finanzierung sind im Haushalt 2025/2026 insgesamt 380.000 Euro angemeldet. Ein Betrag von 125.000 Euro soll bereits im Jahr 2024 bereitgestellt werden, wofür eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung durch den Kämmerer erforderlich ist. Die Kosten werden aus der Finanzposition für Spielbereiche des Grugaparks gedeckt.
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- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Gewässerrenaturierung und Hochwasserschutz - ZwischenberichtZur Vorlage · 1138/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutzes einen Zwischenbericht zur Gewässerrenaturierung und zum Hochwasserschutz vorgelegt. Der Bericht beschreibt eine Strategie, bei der ökologische Aufwertungen und der Hochwasserschutz als kombinierte Maßnahmen betrachtet werden sollen. Ziel ist es, den guten ökologischen Zustand gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen und gleichzeitig die Hochwassergefahr zu reduzieren, indem Gewässerräume wieder stärker genutzt werden können.
Für Gewässer mit hohem Schadenspotenzial plant die Verwaltung die Erstellung spezifischer Konzepte. Während das Konzept für den Deilbach noch im Jahr 2024 fertiggestellt werden soll, sind für den Zeitraum von 2025 bis 2027 weitere Planungen für den Eibergbach, Hesperbach, Ruhmbach und Pausmühlenbach vorgesehen. Um die Kosten und den Aufwand bei der Datenaufarbeitung zu minimieren, sollen diese Konzepte in einem gemeinsamen Auftrag vergeben werden, wobei jährlich ein einzelnes Konzept abgerufen wird.
Zusätzlich ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters geplant, um für kleinere Gewässer schnell umsetzbare Maßnahmen zur Aufwertung zu identifizieren. Dies umfasst unter anderem die Beseitigung von Uferverbauten oder Verrohrungen auf verfügbaren Grundstücken. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde sowie den Umweltverbänden.
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- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Vorstellung der digitalen Kartenanwendung "Kühlorte in Essen"Zur Vorlage · 1148/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat die digitale Kartenanwendung „Kühlorte in Essen“ veröffentlicht, um als Maßnahme des Integrierten Klimafolgenanpassungskonzepts vor Hitzeperioden zu schützen. Die Entwicklung geht auf eine Eingabe der Bürgerinitiative „Essener Bündnis Grüne Lungen“ aus dem Jahr 2023 zurück. Ziel der Anwendung ist es, die Bevölkerung über verfügbare kühle Rückzugsorte im Stadtgebiet zu informieren.
Die Umsetzung erfolgte durch eine Zusammenarbeit des Umweltamtes und des Amtes für Geoinformation, Vermessung und Kataster. Die interaktive Karte umfasst zum Start über 500 eingetragene Orte, darunter Parkanlagen, Bibliotheken, Museen sowie schattige Plätze und Spielplätze. Ein wesentliches Merkmal der Anwendung ist die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung: Einwohnerinnen und Einwohner können eigenständig neue Kühlorte vorschlagen, deren Einträge nach einer Prüfung durch die Verwaltung veröffentlicht werden. Erste Ergänzungen aus der Bevölkerung sind bereits eingegangen.
Um die Bekanntheit der Anwendung zu steigern, plant das Umweltamt Präsenzen auf verschiedenen Veranstaltungen, wie etwa dem Gutes Klima Festival oder dem Tag der älteren Generationen. Die Karte soll zudem den Wert städtischer Grün- und Wasserflächen verdeutlichen. Den Ausschüssen für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration wird die Vorlage zur Kenntnis vorgelegt.
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- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Bundesprojekt "Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen im Essener Stadtgebiet": Darstellung des aktuellen ProjektstandsZur Vorlage · 1155/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesprojekts „Platz fürs Klima“ setzt die Stadt Essen Maßnahmen zur klimaresilienten Umgestaltung öffentlicher Plätze um, wofür eine Zuwendung in Höhe von 1,2 Millionen Euro bereitgestellt wird. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Projektstand der ursprünglich vorgesehenen Flächen Giebelplatz, Marktplatz Borbeck und Marktplatz Überruhr-Hinsel.
Die Umgestaltung des Marktplatzes Borbeck wird nicht mehr im Rahmen dieses Bundesprojekts durchgeführt. Grund hierfür war die Ablehnung durch die Bezirksvertretung IV sowie die Bürgerschaft aufgrund der geplanten Reduzierung von Parkplätzen. Da die Förderrichtlinien eine Verringerung des Planungsumfangs nicht zulassen, wurde entschieden, das Vorhaben unabhängig vom Projekt weiterzuführen.
Für den Marktplatz Überruhr-Hinsel wird nach Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine intensivere Variante der Planung verfolgt, die eine stärkere Begrünung und ein verbessertes Regenwassermanagement vorsieht. Auch für den Giebelplatz wurde die Förderfähigkeit der Maßnahmen zur Erhaltung klimawirksamer Altbäume nach einer Stellungnahme der Projektgruppe bestätigt. Im Rahmen einer Bürgerveranstaltung in Überruhr wurden verschiedene Anregungen zur Aufenthaltsqualität eingebracht. Die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für die Objektplanung läuft, und eine weitere Bürgerbeteiligung für den Giebelsplatz ist geplant.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Ausgleich von Eingriffen in die Natur - Methodik des Ökokontos (nach dem Essener Modell)Zur Vorlage · 1154/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage erläutert die Methodik des sogenannten „Essener Modells“ zur Berechnung von ökologischen Wertpunkten beim Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Ziel der Darstellung ist es, das Bewertungssystem für das Ökokonto der Stadt Essen zu beschreiben. Im Rahmen der Eingriffsregelung müssen Beeinträchtigungen der Natur, etwa durch Bebauung oder Versiegelung, ausgeglichen werden. Hierzu nutzt die Stadt einen Ersatzflächenpool, der Flächen für naturschutzfachliche Aufwertungen bereithält, um zeitnahe Genehmigungen für Bauvorhaben zu ermöglichen.
Das Berechnungsverfahren erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Zunächst wird ein Planungsraum in Teilflächen unterteilt, denen bestimmte Biotoptypen zugeordnet werden. Mittels eines geografischen Informationssystems wird die Größe dieser Flächen bestimmt. Jedem Biotoptyp wird ein Wert zwischen 0 und 35 zugewiesen, der auf sieben Kriterien basiert: Natürlichkeit, Wiederherstellbarkeit, Gefährdungsgrad, Maturität, Struktur- und Artenvielfalt, Häufigkeit sowie Vollkommenheit. Der ökologische Gesamtwert ergibt sich aus der Summe der Produkte aus Biotopwert und Fläche.
Abschließend wird die Differenz zwischen dem Ausgangszustand und dem Zielzustand nach einer angenommenen Entwicklungszeit von 25 Jahren ermittelt. Ein Defizit an Wertpunkten entsteht durch Eingriffe, während ein Überschuss durch Ausgleichsmaßnahmen generiert wird. Diese Überschüsse werden als Ökopunkte im Ökokonto hinterlegt, um sie für zukünftige stadtentwicklungspolitische Vorhaben zur Verfügung zu stellen.
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Beratungsfolge
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.European Climate Adaptation Award (eca) - Ergebnis des externen AuditsZur Vorlage · 1167/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat das Ergebnis des externen Audits im Rahmen des European Climate Adaptation Award (eca) für den Zeitraum von Juni 2020 bis Mai 2024 erhalten. Bei der Überprüfung durch die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH am 27. März 2024 erreichte die Stadt ein Ergebnis von 53,2 Prozent der möglichen Punkte, was der Auszeichnung mit dem European Climate Award in Silber entspricht. Die Punktzahl zeigt eine kontinuierliche Steigerung gegenüber den internen Audits der Jahre 2021 bis 2024.
Der Prozess wird vom Umweltamt koordiniert und durch ein fachbereichübergreifendes Klimateam umgesetzt. Im Rahmen des ersten Zyklus wurden unter anderem eine Klimawirkungsanalyse sowie ein Klimaanpassungspolitisches Aktivitätenprogramm (KAP) mit 51 Maßnahmen erarbeitet. Zu den im Audit festgestellten Stärken zählen die sektorale Untersuchung des Stadtklimas, die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen bei Neubauprojekten sowie die Regenwasserbewirtschaftung. Als Optimierungspotenziale wurden unter anderem die Kommunikation mit externen Akteuren und die Konkretisierung von Leitbildern durch quantitative Vorgaben identifiziert.
Die Gesamtkosten des ersten Zyklus beliefen sich auf 54.740 Euro brutto, wovon die Stadt Essen einen Förderanteil des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 49.260 Euro erhielt. Nach Abschluss dieses Zyklus steht der Start eines neuen eca-Zyklus bevor. Die Verwaltung empfiehlt die Fortführung des Prozesses zur weiteren Optimierung der Klimaanpassung, weist jedoch darauf hin, dass für den nächsten Zeitraum keine weiteren Fördermittel aus dem Land verfügbar sind und eine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt über eine separate Vorlage erfolgen muss.
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Beratungsfolge
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Umsetzung zum Lärmschutzfensterprogramm (LSFP) Gladbecker StraßeZur Vorlage · 0836/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Einführung eines Lärmschutzfensterprogramms für die Gladbecker Straße beschließen. Hintergrund ist eine technische Untersuchung, die belegt, dass im Bereich zwischen Berthold-Beitz-Boulevard und Krablerstraße die gesetzlichen Grenzwerte für Lärmbelastung nicht eingehalten werden. Das Programm sieht vor, den Austausch von Fenstern durch Zuschüsse zu fördern.
Die Finanzierung erfolgt maßgeblich über die Städtebauförderung für das Gebiet „Soziale Stadt – Altenessen-Süd/Nordviertel“. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 264.000 Euro, wobei 211.200 Euro durch Fördermittel gedeckt sind. Der Eigenanteil der Stadt Essen beträgt 52.800 Euro. Um das Verfahren für die antragstellende Bürgerschaft und die Verwaltung zu vereinfachen, dienen Schallschutzklassen als Förderkriterium. Für Aufenthaltsräume wie Wohnzimmer oder Küchen ist mindestens die Schallschutzklasse 4 und für Schlafräume mindestens die Klasse 5 vorgeschrieben.
Zudem ist vorgesehen, Mittel, die ursprünglich für ein externes Ingenieurbüro zur Begleitung des Programms eingeplant waren, durch einen Zweckbindungsänderungsantrag ebenfalls für die Zuschüsse an die Bewohner einzusetzen. Dies soll eine kurzfristige Umsetzung der Richtlinie nach der Beschlussfassung ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.07.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (48. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 16.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 17.Mitteilungen der Verwaltung
- 18.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 18.1Verstetigung der Grillzonen hier: Pilotprojekt für ein bewirtschaftetes Angebot im Stadtbezirk IX (Im Löwental)Zur Vorlage · 0873/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Essener Rat haben einen gemeinsamen Antrag zur Etablierung eines Pilotprojekts für eine bewirtschaftete Grillfläche im Stadtbezirk IX gestellt. Konkret geht es um die Fläche „Im Löwental“. Die Stadtverwaltung wird ersucht, zeitnah ein Konzept auszuarbeiten, das den Beratungs- und Beschlussweg der zuständigen Gremien durchläuft.
Der Antrag sieht vor, bei der Planung interkommunale Erfahrungswerte einzubeziehen. Dies umfasst die Festlegung einer angemessenen Gebührenhöhe, verschiedene Bezahloptionen sowie eine barrierefreie Gestaltung der Reservierungs- und Buchungsmöglichkeiten für die Nutzung der Fläche. Zudem soll die Anzahl der Toilettenanlagen an den tatsächlichen Bedarf angepasst und gegebenenfalls auf sogenannte Öko-Toiletten umgestellt werden. Die Grillfläche soll mit festen Vorrichtungen ausgestattet werden, wobei die Möglichkeit einer saisonalen Demontage zu berücksichtigen ist.
Hinsichtlich der Zufahrtsregelung wird vorgeschlagen, das bisherige Verfahren unter Einbeziehung der RGE Servicegesellschaft Essen GmbH fortzusetzen. Nach Beendigung einer Saison ist den Ratsgremien eine Evaluation des Projekts vorzulegen. Der Antrag ist zur Beratung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie in der Bezirksvertretung IX vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 20.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Fachbereichs 67 - 2. Quartal 2024Ergebnis: Kenntnis genommen
- 21.Verschiedenes