Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Einführung und Verpflichtung eines neuen BV-Mitglieds
- 2.Niederschrift Nr. 28 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII vom 10.09.2024
- 3.Fragestunde
- 4.Vorstellung FolkwangDekade
- 5.Bau und Baubeginn der Maßnahmen "Knotenpunkt Bochumer Landstraße/Sachsenring", "Fahrbahnerneuerung Bochumer Landstraße von Kütingsgarten bis Zweibachegge" und "Fahrbahnerneuerung Bochumer Landstraße von Renzelweg bis Stadtgrenze"Zur Vorlage · 1506/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Bau und Baubeginn mehrerer Maßnahmen an der Bochumer Landstraße entscheiden. Das Vorhaben umfasst die Umgestaltung des Knotenpunktes Bochumer Landstraße/Sachsenring mit geschätzten Gesamtkosten von 13.720.000 EUR sowie zwei Fahrbahnerneuerungen: den Abschnitt von Kütingsgarten bis Zweibachegge für 1.323.000 EUR und den Bereich von Renzelweg bis zur Stadtgrenze für 1.519.000 EUR.
Die Neugestaltung des Knotenpunktes sieht die Schaffung eines vierarmigen Verkehrsknotens vor, der durch neue Abbiegestreifen, barrierefreie Bushaltestellen und separate Radverkehrsanlagen ergänzt wird. Zur Umsetzung ist die Stadt Essen dazu vorgesehen, zwei Privatgrundstücke an der Bochumer Landstraße selbst zu erwerben und die dort befindliche Gebäudereihe abzureißen. Ein ursprünglich geplanter Investor kann den Grundstückserwerb aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen derzeit nicht durchführen.
Der Baubeginn ist für Mitte 2025 geplant, wobei eine Bauzeit von etwa zweieinhalb Jahren erwartet wird. Für die Projekte wurden Förderanträge über eine Quote von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten eingereicht. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes entfällt die Erhebung von Straßenbeiträgen durch die Stadt; die entsprechenden Einnahmeausfälle werden durch das Land Nordrhein-Westfalen ausgeglichen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Entscheidung der BV über die Behandlung von Bürgereingaben gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 1574/2024/BV VII · Bezirksvertretung VII
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung VII für den Stadtbezirk 7 wird über die Einzäunung der bereits als Hundewiese ausgewiesenen Fläche in der Grünanlage Hörsterfeld beraten. Eine Bürgerin hat hierzu eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht, um eine Umzäunung des betreffenden Bereichs zu erwirken.
Das Thema wurde bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen im Jahr 2023 behandelt, wobei das Vorhaben damals abgelehnt wurde. Die Ablehnung erfolgte zum einen aus Kostengründen und zum anderen, weil durch eine Einzäunung die Nutzung der Fläche für andere Parkbesucher nicht mehr möglich wäre. Eine entsprechende Stellungnahme der Grün- und Stadtparkverwaltung (Grün und Gruga) liegt dem Vorgang bei.
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1574/2024/BV VII sieht vor, dass die Bezirksvertretung entscheidet, ob sie sich erneut mit dieser Thematik befassen möchte. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für eine mögliche Umsetzung seit der letzten Beratung voraussichtlich gestiegen sind.
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- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung)
- 7.Friedhof KrayZur Vorlage · 1628/2024/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung VII hat einen Antrag zum Zustand des Krayer Friedhofs vorgelegt. In dem von Stefanie Kuhs eingereichten Dokument wird auf den aktuellen Pflegezustand der Wege hingewiesen. Demnach sind die Wege stark mit Gras und Unkraut bewachsen sowie bemoost, was die Orientierung auf dem Gelände erschwert. Zudem werden unebene Steinplatten als potenzielle Stolperfallen für Besucher angeführt.
Die Fraktion beantragt, dass sämtliche Wege hinsichtlich der beschriebenen Mängel überprüft werden. Ziel ist es, die Wege zeitnah in einen ordentlichen Zustand zu versetzen und die Verkehrssicherungspflicht am Friedhof wiederherzustellen. Der Antrag verweist zur Dokumentation der Zustände auf beigefügtes Bildmaterial.
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- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung)
- 8.Bürgersteig Breloher SteigZur Vorlage · 1620/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII setzt sich in ihrer Sitzung am 12. November 2024 mit der Verkehrssituation am Breloher Steig auseinander. Mit dem Antrag Nummer 1620/2024/SPD regt Stefan Heuser, Fraktionssprecher der SPD in der Bezirksvertretung VII, Maßnahmen an, um die Nutzung des Gehwegs im Bereich der Hausnummer 32 zu regulieren.
Dem vorliegenden Dokument zufolge weichen Autofahrer aufgrund der engen Straßenverhältnisse und einer hohen Anzahl an parkenden Fahrzeugen wiederholt auf den Bürgersteig aus. Diese Fahrweise betrifft laut dem Antrag sowohl Anwohner als auch Schulkinder, die den Gehweg nutzen.
Die Bezirksvertretung bittet in diesem Zusammenhang die Verwaltung, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Bürgersteigs am Breloher Steig zu unterbinden.
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- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 9.Papierkorb Holbecks HofZur Vorlage · 1621/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionssprecher der SPD in der Bezirksvertretung VII, Stefan Heuser, hat mit der Vorlage 1621/2024/SPD die Aufstellung eines Papierkorbes in der Straße Holbecks Hof beantragt. Der Antrag bezieht sich auf den Bereich gegenüber der Hausnummer 25, konkret auf den Kurvenbereich des dortigen Fuß- und Radwegs.
Nach Angaben der Vorlage wird dieser Weg häufig von Personen genutzt, die die angrenzenden Parkflächen sowie eine nahegelegene Hundewiese ansteuern. Da an dieser Stelle kein Abfallbehälter vorhanden ist, kommt es laut dem Antrag zu Entsorgungen von Müll und Hundekotbeuteln am Wegrand. Zudem wird angeführt, dass sich in den Abendstunden dort Jugendliche aufhalten und ebenfalls Abfälle hinterlassen, was dazu führe, dass die Fläche teilweise als Ablageplatz für Müll genutzt wird.
Die Bezirksvertretung VII bittet die Verwaltung nun um eine Prüfung, ob an der genannten Stelle ein Papierkorb angebracht werden kann, um der unkontrollierten Müllentsorgung entgegenzuwirken.
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- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung)
- 10.Verbindungsweg Tossens Büschken zwischen Freisenbruch und HorstZur Vorlage · 1622/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 1622/2024/SPD befasst sich die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII mit der Nutzung des Verbindungsweges Tossens Büschken, welcher Freisenbruch und Horst verbindet. Stefan Heuser von der SPD weist in der Vorlage darauf hin, dass dieser Weg von Autofahrern als Abkürzung genutzt wird, obwohl eine Durchfahrt untersagt ist. Zudem wird die Verschmutzung sowie die veraltete Beschilderung an diesem Weg thematisiert.
Die Bezirksvertretung hat beschlossen, die Verwaltung mit entsprechenden Maßnahmen zu beauftragen. Die Verwaltung soll die Schilder am Verbindungsweg reinigen und das Schild „Anlieger frei bis Hausnummer 27“ entfernen. Darüber hinaus wird die Prüfung von weiteren Maßnahmen angefordert, um eine Durchfahrt durch den Bereich künftig zu verhindern.
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- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung)
- 11.Einrichtung einer Hol- und Bringzone an der Astrid-Lindgren-SchuleZur Vorlage · 1623/2024/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung VII hat einen Antrag zur Einrichtung einer Hol- und Bringzone an der Astrid-Lindgren-Schule vorgelegt. Mit der Vorlage 1623/2024/GRÜNE wird die Verwaltung beauftragt, auf den Parkplätzen am Von-Ossietzky-Ring eine entsprechende Zone für Eltern zu schaffen, die etwa drei bis fünf Stellplätze umfasst.
Zudem sieht der Antrag vor, das bestehende absolute Halteverbot im Lindkenshofer Weg gegebenenfalls durch eine deutlichere Beschilderung zu kennzeichnen. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der aktuellen Verkehrssituation am Morgen und am Nachmittag im Bereich des Lindkenshofer Weges. Ziel der beantragten Maßnahmen ist es, die Sicherheit für Schülerinnen, Schüler sowie andere Verkehrsteilnehmende an der Schule zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung)
- 12.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2025Zur Vorlage · 1394/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2025 beschließen. Die Vorlage des Ordnungsamtes sieht vor, die entsprechenden Öffnungen gemäß den Anlagen 1 a bis 1 l zu erlassen. Grundlage der Entscheidung ist das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW. Dieses legt fest, dass eine Ausnahmeregelung zur Ladenöffnung nur bei Vorliegen eines hinreichenden öffentlichen Interesses und einer angemessenen Abwägung mit dem Schutz der Sonntagsruhe zulässig ist. Die Verwaltung muss dabei prüfen, ob die Öffnungen beispielsweise im Zusammenhang mit örtlichen Festen stehen oder der Stärkung des Einzelhandels sowie der Innenstadtentwicklung dienen. Zudem ist sicherzustellen, dass die Veranstaltungen gegenüber der typischen Geschäftigkeit im Vordergrund stehen und die Entscheidung für Dritte nachvollziehbar begründet wird.
Die Terminvorschläge für das Jahr 2025 wurden vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. und der Essen Marketing GmbH nach Abstimmung mit den beteiligten Werbegemeinschaften vorgelegt. Die Vorlage wird zunächst in den zuständigen Bezirksvertretungen sowie im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beraten, bevor sie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Stimmengleichheit bei einer Enthaltung; keine Empfehlung
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kita-Jahr 2024/2025Zur Vorlage · 1089/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in Essen für das Kita-Jahr 2024/2025 gibt Auskunft über den aktuellen Stand der geplanten Projekte. Von den ursprünglich für dieses Jahr vorgesehenen 938 Plätzen werden voraussichtlich 523 neue Betreuungsplätze in 29 Gruppen realisiert. Diese Zahl setzt sich aus 383 Plätzen aus aktuellen Planungen sowie 140 Plätzen aus Vorjahresplanungen zusammen.
Einige Projekte verzögern sich aufgrund von Bauverzögerungen, Investorenwechseln oder neuen Bauanträgen in die kommenden Kita-Jahre. Zudem hat das Jugendamt die Bedarfszusagen für zwei Standorte in Altendorf und Dellwig zurückgenommen. Im Bereich der Kitas konnten jedoch drohende Schließungen in Altenessen-Süd und im Südostviertel durch einen Trägerwechsel verhindert werden, sodass diese Einrichtungen weitergeführt werden.
Im Bereich der Kindertagespflege verzeichnete das Stadtgebiet zum 30. Juni 2024 einen Anstieg der Kinderanzahl sowie der Anzahl der Tagespflegepersonen im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig melden zahlreiche Kindertagespflegepersonen für den Zeitraum ab August 2024 unbesetzte Plätze. Das Jugendamt prüft hierzu die weitere Entwicklung und mögliche Steuerungsmöglichkeiten. Die vollständige Planung für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird im Februar 2025 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Sonderveröffentlichung „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Essen“Zur Vorlage · 1119/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat eine Sonderveröffentlichung mit dem Titel „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Essen“ zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Veröffentlichung basiert auf einem neuen Datenkonzept, das der Rat der Stadt Essen am 13. März 2024 beschlossen hat. Dieses Konzept dient als Grundlage für die Weiterentwicklung der kommunalen integrierten Präventionsstrategie sowie den Ausbau der Essener Präventionskette mit dem Ziel, die Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu erhöhen.
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um einen Statistikband, der nun öffentlich zugänglich gemacht wird. Die regelmäßige Bereitstellung der Daten soll eine vergleichende Betrachtung der räumlichen Verteilung von potenziellen Benachteiligungen in den Sozialräumen ermöglichen. Durch die Analyse der Daten sollen Herausforderungen frühzeitig identifiziert werden, um daraufhin Strategien auf gesamtstädtischer oder sozialraumebene Ebene zu entwickeln und Ressourcen entsprechend zu steuern.
Neben der jährlichen Veröffentlichung des Datenmaterials ist die Bildung von Zeitreihen geplant, um langfristige Trends und Entwicklungen erkennen zu können. Der vorliegende Antrag sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss, die Fachausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX und der Rat der Stadt Essen die Sonderveröffentlichung zur Kenntnisnahme entgegennehmen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2023Zur Vorlage · 1019/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2023 zur Erziehungsberatung in Essen wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene kommunale Gremien eingebracht. Die Vorlage des Jugendamtes beschreibt die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die in den unterschiedlichen Sozialräumen der Stadt tätig sind. Diese Stellen bieten Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtiente bei der Bewältigung individueller sowie familienbezogener Probleme an.
Im Berichtsjahr 2023 wurden insgesamt 3.727 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte durch die Angebote der Beratungsstellen begleitet. Der Bericht dokumentiert Kennzahlen und thematisiert die aktuellen Lebenssituationen der jungen Menschen sowie die daraus resultierenden Bedarfe. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger in Essen. Die Beratungsleistungen werden als kostenfrei, zeitnah und ohne bürokratische Hürden ausgewiesen.
Die Vorlage wird im Rahmen einer Beratungsfolge verschiedenen Gremien vorgelegt, darunter der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Zudem geht die Information an den Integrationsrat, den Inklusionsbeirat sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2024 · Inklusionsbeirat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.ASachstand der Maßnahmen Quartiershausmeister*innen und Kriminalpräventive MaßnahmenZur Vorlage · 0857/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat einen Sachbericht zum aktuellen Stand der Maßnahmen für Quartiershausmeisterinnen und Quartiershausmeister sowie zu kriminalpräventiven Programmen vorgelegt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Sockelbetrag für die Quartiershausmeister ab 2024 pro Vollzeitäquivalent von bisher 51.000 Euro auf 58.000 Euro anzuheben. Diese Anpassung erfolgt aufgrund gestiegener Personalkosten im Bereich der E4-Entgeltgruppe des TVöD.
Der Bericht beschreibt die Arbeit der Quartiershausmeister als bürgernah, wobei die Akzeptanz in den Stadtteilen hoch sei. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Vermittlung von Informationen sowie die Ansprechpartner für Themen wie illegale Müllentsorgung. Als Herausforderungen werden die Rollenklarheit der Mitarbeitenden sowie der Umgang mit provokanten Situationen genannt, weshalb für das Jahr 2024 eine verstärkte Weiterqualifizierung vorgesehen ist.
Parallel dazu wird die Entwicklung kriminalpräventiver Maßnahmen thematisiert. Hierbei stehen der Aufbau von Netzwerkstrukturen und der Austausch zwischen den beteiligten Akteuren im Vordergrund. Als wesentliche Erfolgsfaktoren werden Bildungsangebote, insbesondere im Sportbereich, sowie die Bereitstellung von Begegnungsorten für Jugendliche hervorgehoben. Die Verwaltung plant, die Zusammenarbeit mit Schulen und die Präsenz in den Stadtteilen weiterzuführen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Gebührenordnung der Stadt Essen über die Erhebung von BewohnerparkgebührenZur Vorlage · 1219/2024/6 · Vorlage
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Die Stadt Essen beabsichtigt, die Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise anzupassen. Gemäß der Vorlage 1219/2024/6 soll die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis von bisher 30,00 Euro auf 75,00 Euro angehoben werden. Für eine Gültigkeit von zwei Jahren würde der Betrag 150,00 Euro betragen. Zudem ist vorgesehen, die Gebühren für die Ersatzausstellung bei Verlust oder Änderungen von 15,00 Euro auf 30,00 Euro zu erhöhen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die seit 21 Jahren unveränderte Gebührensatzung sowie der Anstieg des Verwaltungsaufwands durch Sach- und Personalkosten. Bei der Kalkulation wurden verschiedene Ansätze geprüft, wobei die Stadtverwaltung eine Orientierung an den Verwaltungskosten gegenüber einem marktpreisbasierten Ansatz bevorzugt hat. Durch die Neuregelung werden bei einer geschätzten Anzahl von rund 4.000 jährlich ausgestellten Ausweisen jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 180.000,00 Euro erwartet, um die anfallenden Verwaltungskosten zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IXZur Vorlage · 1222/2024/6 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll über die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IX entscheiden. Konkret ist die Einführung der Parkzone 4 für Abschnitte der Freiherr-vom-Stein-Straße sowie für den Parkplatz „Regattaturm“ am Baldeneysee vorgesehen. Die betroffenen Flächen umfassen etwa 400 Stellplätze entlang der Straße und rund 250 Plätze auf dem Parkplatz am Regattaturm.
Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Knappheit an öffentlichen Parkflächen durch steigende Zulassungszahlen und die Nutzung des Pkw für Freizeit- und Alltagsverkehr. Ziel der Bewirtschaftung ist es, die Erreichbarkeit der Gebiete sicherzustellen und durch preisliche Steuerung eine angemessene Nutzung zu ermöglichen, ohne Parkverbote einzusetzen. Da in diesem Bereich vor allem der Freizeitverkehr dominiert, soll das Parken über den gesamten Tag möglich bleiben.
Die Einführung der neuen Parkzone ist frühestens zum 1. Januar 2025 geplant. Die Abrechnung erfolgt über neue Parkscheinautomaten sowie per App. Das Gebührenmodell sieht für die Parkzone 4 unter anderem ein Tagesticket für 5,00 Euro vor, das bis Mitternacht gültig ist. Vor der Umsetzung finden Abstimmungsgespräche mit Anrainern und ansässigen Vereinen statt, um Interessen wie die Entladung von Sportbooten zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für das Gebiet der Stadt EssenZur Vorlage · 1224/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht Anpassungen der Gebühren in verschiedenen Parkzonen zum 1. Januar 2025 vor. Ziel der Neuregelung ist es, den öffentlichen Parkraum durch eine gezielte Preisgestaltung zu steuern, die Umschlagshäufigkeit an zentralen Orten zu erhöhen und Parksuchverkehre zu reduzieren.
In der Parkzone 1, dem Citykernbereich, wird das Parken für die ersten 15 Minuten kostenfrei gestaltet. Gleichzeitig steigen die Gebühren für längere Zeiträume; so soll beispielsweise die Gebühr für eine Stunde von bisher 2,30 Euro auf 3,20 Euro angehoben werden. Die Höchstparkdauer bleibt bei 90 Minuten. In der Parkzone 2, die den erweiterten Citybereich und Kernbereiche größerer Stadtteilzentren umfasst, wird das kostenfreie Parken ebenfalls für die ersten 15 Minuten eingeführt, wobei sich die Gebühr für eine Stunde von 1,00 Euro auf 1,50 Euro erhöht. Für die Parkzone 4 in Freizeitbereichen ist ein kostenfreier Zeitraum von 15 Minuten vorgesehen.
Die Verwaltung führt an, dass die Pkw-Zulassungszahlen in Essen seit 2010 um rund 11 Prozent gestiegen sind. Die Anpassung der Gebühren soll dem steigenden Parkdruck sowie der allgemeinen Preisentwicklung im Verkehrssektor Rechnung tragen. Der Vorschlag durchläuft verschiedene Ausschüsse und die Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme bzw. Empfehlung.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für das Gebiet der Stadt EssenZur Vorlage · 1408/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat einen Antrag zur Anpassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Stadtgebiet von Essen vorgelegt. Mit der Vorlage 1408/2024 wird eine Änderung der Regelungen innerhalb der Parkzone IV angestrebt.
Der Kern des Antrags sieht vor, dass das Tagesticket in Höhe von 5 Euro erst ab einer Parkdauer von drei Stunden entrichtet werden muss. In diesem Zusammenhang soll auch die zeitliche Staffelung der Gebühren bis zu einer Dauer von 180 Minuten entsprechend angepasst werden.
Das Verfahren sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen über den Antrag entscheidet. Die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, II, III, IV, VII, VIII und IX sollen den Vorgang zur Kenntnis nehmen. Der Antrag wurde im September 2024 eingereicht.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.AStandortauswahl für das Lastenrad-Verleihsystem am GrendplatzZur Vorlage · 1566/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII wird über die Einrichtung einer neuen Lastenrad-Verleihstation am Grendplatz informiert. Grundlage ist ein Beschluss des Essener Stadtrats vom August 2023, der die Einführung eines solchen Systems an zwölf Standorten im Stadtgebiet vorsieht. Der Auftrag für den Betrieb über vier Jahre wurde an das Unternehmen Nextbike vergeben, wobei die Nutzung über die bestehende App des Metropolradruhr-Netzes erfolgen kann.
Für den Bereich Grendplatz hat die Verwaltung eine Standortuntersuchung durchgeführt, bei der drei Flächen anhand von neun Kriterien bewertet wurden. Zu diesen Kriterien zählen unter anderem die Sichtbarkeit, die Zugänglichkeit, die Anbindung an das Radverkehrsnetz sowie die Verfügbarkeit von Rangierflächen. Auf Basis dieser Nutzwertanalyse empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung am Standort A. Dieser befindet sich auf der südlichen Seite des Grendplatzes direkt neben einer bestehenden Metropolradruhr-Station. Während die Sichtbarkeit und die direkte Anbindung an das Radverkehrsnetz im Vergleich zu den Alternativstandorten geringer ausfallen, bietet dieser Standort eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie ausreichend Platz für das Manövrieren der Lastenräder. Die Stadt Essen ist für die technische Vorbereitung der Station, wie Bodenmarkierungen und Abstellbügel, verantwortlich.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.BModernisierungskonzept Steeler StraßeZur Vorlage · 1581/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Modernisierungskonzept für die Steeler Straße sieht eine Sanierung der etwa 4,5 Kilometer langen Verkehrsader im Essener Osten vor. In einem Zeitraum von voraussichtlich fünf Jahren, beginnend Mitte 2025 bis Anfang 2029, sollen verschiedene Infrastrukturmaßnahmen in fünf Bauabschnitten koordiniert werden. Die Planung umfasst insgesamt 19 Einzelmaßnahmen der beteiligten Akteure Ruhrbahn, Stadtwerke Essen und des Amtes für Straßen und Verkehr sowie die Berücksichtigung von Arbeiten der Autobahn GmbH an der A40.
Im Bereich der Schieneninfrastruktur sind die Erneuerung von Gleisen und Fahrdrahtanlagen sowie der barrierefreie Ausbau mehrerer Haltestellen vorgesehen. Parallel dazu sollen durch die Stadtwerke Essen Arbeiten an Kanal- und Versorgungsleitungen durchgeführt werden. Für den motorisierten Individualverkehr sind baustellentechnisch bedingte Änderungen wie Fahrspurbeschränkungen oder zeitweise Vollsperrungen geplant. Da der Straßenbahnverkehr auf diesem Abschnitt für die Dauer der Bauarbeiten eingestellt werden muss, ist ein Ersatzkonzept mit den Bus-Ringlinien 113 und 119 vorgesehen. Eine Teilinbetriebnahme der Straßenbahn wird nach etwa dreieinhalb Jahren angestrebt. Durch die Bündelung der Maßnahmen soll eine längere Bauzeit, wie sie bei Einzelmaßnahmen von über zehn Jahren zu befürchten wäre, vermieden werden.
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Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung)
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.CVerlängerung des Probebetriebes auf der Linie E33 in modifizierter Form und Einstellung der danach parallel verlaufenden Linie E64Zur Vorlage · 1388/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine modifizierte Weiterführung der Buslinie E33 sowie die Einstellung der parallel verlaufenden Linie E64 vor. Die Linie E33 wurde am 1. Dezember 2023 als Testbetrieb zwischen Steele und Horst eingeführt, um die Anbindung an die S-Bahn-Linie 3 zu ergänzen.
Im Rahmen der geplanten Anpassung soll die Linie E33 das Steeler Zentrum über die Haltestellen Grendtor, Grendplatz und Paßstraße anfahren. Durch diese Streckenführung wird ein Parallelverkehr zur S-Bahn-Linie 3 vermieden. Die Betriebszeiten sollen sich von Montag bis Freitag auf etwa 7:00 bis 19:00 Uhr und am Samstag auf 8:00 bis 14:00 Uhr festlegen. Zudem werden die Haltestellen Eisenwerk, Wisthoff und Pläßweidenweg in das Angebot aufgenommen. Da die Linie E33 das Angebot der Linie E64 übernimmt, soll der sogenannte Marktbus eingestellt werden.
Das angepasste Angebot ist für den Zeitraum vom Jahresbeginn 2025 bis zum Fahrplanwechsel am 6. Januar 2026 vorgesehen. In dieser Zeit sollen die Fahrgastzahlen durch einen unabhängigen Beobachter erhoben werden, um eine Entscheidung über das Angebot ab dem VRR-weiten Fahrplanwechsel im Januar 2026 vorzubereiten. Die kalkulierten Kosten für den Zeitraum belaufen sich nach Abzug der Einsparungen durch die Einstellung der Linie E64 auf etwa 250.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 05.02.2025 · Seniorenrat (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Umsetzung des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 17.01.2024 Absperreinrichtungen auf Verkehrsflächen der Stadt Essen, auf denen Radverkehr zugelassen ist.Zur Vorlage · 1314/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr um, der die Überprüfung und den Abbau von Absperreinrichtungen auf Radverkehrsflächen regelt. Ziel ist es, Kollisionsgefahren durch schwer erkennbare Hindernisse wie Poller oder Sperrpfosten zu reduzieren. Gemäß dem Erlass sind lediglich rot-weiß gestreifte Absperreinrichtungen zulässig, sofern eine qualifizierte Gefahrenlage nach der Straßenverkehrsordnung vorliegt.
Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) hat hierzu ein Verfahren eingeleitet. Im ersten Schritt werden Standorte mittels digitaler Daten und Begehungen identifiziert. Bestehende Absperreinrichtungen, die nicht den Anforderungen der StVO entsprechen, sollen schnellstmöglich ersatzlos entfernt werden. Bei Vorliegen einer nachweisbaren Gefahrenlage wird eine erneute Anordnung oder eine regelkonforme Erneuerung geprüft. Zudem entwickelt das ASV Standards für Alternativen wie Beschilderungen oder Bodenmarkierungen, um neue physische Barrieren zu vermeiden.
Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten konzentriert sich die Umsetzung vorrangig auf das Radroutennetz und bereits bekannte Standorte. Die Bezirksvertretungen werden über den Abbau sowie jährlich über den Fortschritt der Maßnahmen informiert. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch die zuständigen Gremien vor.
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Beratungsfolge
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Generalsanierung Kulturforum Steele, Dreiringstraße 7 hier: Projektabschluss und SchlussrechnungZur Vorlage · 1337/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss soll über eine Erhöhung der Baukosten für die Generalsanierung des Kulturforums Steele entscheiden. Die Kosten sollen um 450.000 Euro von bisher 5.430.000 Euro auf insgesamt 5.880.000 Euro angehoben werden.
Die Kostenentwicklung begründet sich unter anderem durch die Feststellung von Schäden an der Gebäudestruktur nach Abschluss der Schadstoffsanierung. Dazu gehörten Mängel an statisch relevanten Bauteilen, Hausschwammbefall am Dachstuhl sowie notwendige Erneuerungen von Zwischendecken und Böden. Der Sanierungsumfang wurde erweitert, um beispielsweise den Café-Bereich einzubeziehen und die technische Gebäudeausstattung auf einen aktuellen Stand zu bringen. Weitere Einflüsse auf die Kosten waren Lieferkettenprobleme sowie zusätzliche Arbeiten im Bereich des Trockenbaus und der Außenanlagen.
Nach Abschluss der Maßnahmen nahm das Kulturforum Steele am 1. Juni 2024 den Betrieb wieder auf; die offizielle Wiedereröffnung durch den Oberbürgermeister fand im September 2024 statt. Zur Deckung des verbleibenden Finanzierungsbedarfs ist eine Mittelumschichtung in Höhe von 200.000 Euro aus dem Projekt zur Sanierung des Schlosses Borbeck vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.11.2024 · Kulturausschuss (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026Zur Vorlage · 1456/2024/BV VII · Bezirksvertretung VII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII berät über den Entwurf des Haushaltsplans für die Jahre 2025 und 2026. Der vorliegende Entwurf, der vom Stadtkämmerer erstellt und vom Oberbürgermeister bestätigt wurde, wurde dem Rat der Stadt Essen am 25. September 2024 zugeleitet. Die abschließende Entscheidung im Rat ist für den 27. November 2024 geplant. Die Beratungsphase in den Bezirksvertretungen findet im Zeitraum vom 5. bis zum 21. November 2024 statt.
Für die Bezirksvertretung VII sieht der Haushaltsplan-Entwurf originäre Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 300.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026 vor. Darüber hinaus kann die Bezirksvertretung über jährliche Mittel aus einem sogenannten Sondertopf in Höhe von 100.000 Euro verfügen. Die Bereitstellung dieser Mittel erfolgt durch die Zweckbindung von Haushaltsmitteln der Fachbereiche für Immobilienwirtschaft, Straßen und Verkehr sowie Grünflächen und Gruga. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den Entwurf berät und die Umsetzung der bezirksbezogenen Planungen empfiehlt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 23.Bezirkliche Haushaltsmittel 2024
- 23.1Steeler Bürgerschaft, Volkstrauertag
- 23.2Initiativkreis Aktion Kray, Weihnachtsmarkt
- 23.AKita St. Altfrid, Ruheoase
- 23.BKita St.Altfrid, Leichtbausteine
- 23.CKita St. Altfrid, Theaterstück
- 23.DKrayer Bürgerschaft, Stromkasten Volksgarten Kray
- 24.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1600/2024/BV VII · Bezirksvertretung VII
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung VII am 12. November 2024 werden verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage umfasst Informationen zu unterschiedlichen Themenbereichen innerhalb des Stadtbezirks.
Ein Punkt betrifft die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldgebieten während des Winters 2024/2025. Hierzu wurde eine Stellungnahme der Abteilung Grün und Gruga beigefügt. Ein weiterer Gegenstand ist die Überprüfung der Parkplätze an der Dahlhauser Straße, zu der das Amt für Straßen und Verkehr eine Stellungnahme abgegeben hat.
Darüber hinaus enthält die Vorlage Informationen zur Beleuchtungssituation in der Mariannenbahn sowie zum Erhalt der Minigolfanlage im Volksgarten Kray. Auch für diese beiden Themen liegen entsprechende Stellungnahmen von Grün und Gruga vor, die den Mitgliedern der Bezirksvertretung zur Information dienen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung)
- 24.1Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2024/2025
- 24.2Überprüfung der Parkplätze an der Dahlhauser Straße
- 24.3Fehlende Beleuchtung Mariannenbahn
- 24.4Erhalt der Minigolfanlage im Volksgarten Kray
- 24.AWiederherstellung der Verkehrssicherheit einer Mauer am Dreiringplatz
- 24.BZuwegung Stadtgarten Steele
- 25.Anfragen und Mitteilungen
- 25.1Sachstand Bürgerpark 4.0 Volksgarten Kray
- 25.2Erprobungsphase Einsatz von folgenlosen digitalen Geschwindigkeitsanzeigen in den BV'en 4 und 8
- 25.3Zeitplan Baumaßnahme SWE Schultenweg/Großer Schirnkamp
- 25.4Umleitung Vollsperrung Schönscheidtstraße
- 25.5Ortstermin Steeler Pfad
- 25.6Hinweisschild in Höhe Schönscheidtstraße 165
- 25.7Absperrung Gehweg vor Krayer Straße 127
- 25.8Hinweisschild Zum Gutswald in Höhe Haus-Nr. 45
- 25.9Zeitplan bergbauliche Sondierungsarbeiten in Höhe Zum Gutswald 18/20
- 25.10Erinnerung: Fahrbahnverengung Paßstraße
- 25.11Besichtigung Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr Kray
- 26.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 26.AGrundstücksangelegenheiten in Essen-FreisenbruchErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.BSchiedsperson Lofi im neuen Schiedsamtsbezirk VII, VertretungswahlenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 27.Anfragen und Mitteilungen
- 27.1Umbaumaßnahme ehemaliges Schulgebäude Äbtissinsteig 6
- 28.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil