Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Sitzungstermine des Ausschusses Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz für das Jahr 2025Zur Vorlage · 1271/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz befasst sich mit der Festlegung der Sitzungstermine für das Jahr 2025. In einer vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, die kommenden Sitzungen des Gremiums an spezifischen Terminen im nächsten Jahr durchzuführen.
Die vorgeschlagenen Daten umfassen den 25. Februar, den 1. April sowie den 6. Mai, wobei die Sitzung im Mai als optional aufgeführt ist. Weitere geplante Termine sind der 3. Juni, der 1. Juli, der 2. September und der 2. Dezember 2025. Die Planung berücksichtigt dabei die entsprechenden Ferienzeiten. Zur Abstimmung mit anderen Gremien verweist die Vorlage auf eine Übersicht, die neben den Terminen des Ausschusses auch die Sitzungsdaten des Rates der Stadt sowie des Haupt- und Finanzausschusses enthält.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2. a.Umsetzungskonzept für den Aufbau und die Inbetriebnahme von Freiflächen-Solarenergieanlagen auf dem Messeparkplatz P 10Zur Vorlage · 1305/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat ein Umsetzungskonzept für die Errichtung von Freiflächen-Solarenergieanlagen auf dem Messeparkplatz P 10 an der Lilienthalstraße vorgelegt. Basierend auf einer Machbarkeitsstudie der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) ist die Realisierung einer Solar-Carport-Photovoltaikanlage technisch sowie wirtschaftlich möglich. Die Anlage soll eine installierte Leistung von etwa 11 MWp auf einer Fläche von circa 52.500 m² erreichen.
Im Rahmen der Planung wurden bereits Umweltbehörden, die Messe Essen und die Grüne Hauptstadt Agentur einbezogen. Artenschutzrechtliche Einschätzungen sowie die Klärung der Entwässerungssituation stehen dem Projekt nicht entgegen. Die EVV plant, wesentliche Planungen bis zum Ende des vierten Quartals 2024 abzuschließen, wobei die Auswahl von Projektpartnern für Bau und Betrieb voraussichtlich noch im dritten Quartal 2024 erfolgen soll.
Das Investitionsvolumen wird auf 15 bis 20 Millionen Euro geschätzt. Die Finanzierung durch die EVV soll mit einer Fremdkapitalquote von etwa 70 Prozent erfolgen. Gespräche über eine mögliche Beteiligung der Sparkasse Essen sowie über Konzepte zur Bürgerbeteiligung wurden bereits geführt. Der Netzanschluss am Umspannwerk Haarzopf ist durch eine Anschlusszusteige gesichert. Ein Baubeginn wird für das Jahr 2025 angestrebt, sofern die entsprechenden Genehmigungen vorliegen. Die reine Bauzeit wird auf etwa sechs bis neun Monate geschätzt. Der Bericht dient dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Finale Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid (Masterplan)Zur Vorlage · 0797/2024/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bericht zur Vorlagennummer 0797/2024/7 1. Ergänzung erläutert den Masterplan zur finalen Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid. Basierend auf einem Ratsbeschluss vom November 2021 sieht die Planung eine Nutzung durch die Messe Essen GmbH vor. Die Fläche soll primär als Messeparkplatz P2 mit rund 1.300 Stellplätzen, inklusive etwa 220 LKW-Stellplätzen, sowie als Logistikfläche dienen. Außerhalb der Messezeiten ist eine kostenfreie öffentliche Nutzung des Parkplatzes zwischen 19:00 und 08:00 Uhr vorgesehen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/17 sind Maßnahmen zur Kompensation des wegfallenden Grünbestands vorgesehen. Geplant sind insgesamt 84 Ersatzpflanzungen, darunter Bäume an einem neuen Ergänzungsradweg, entlang der verbreiterten Grugatrasse sowie im östlichen Bereich. Da die Parkplatz- und Logistikfunktion erhalten bleibt, sind großflächige Entsiegelungen nicht möglich; stattdessen werden temporäre, modulare Elemente wie mobile Begrünung oder Solarmodule in Betracht gezogen.
Die bauliche Entwicklung umfasst zudem die Anbindung der Grugatrasse an die Fahrradstraße Rüttenscheider Straße durch eine neue Rampe sowie den Ausbau der Wittekindstraße. Ziel ist eine durchgängige Radverkehrsverbindung und die Schaffung einer Nord-Süd-Querung für Fuß- und Radverkehr. Dabei soll das Naturdenkmal „Platane“ erhalten bleiben. Die Vorlage wird den zuständigen Gremien im September 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Generalsanierung Schloß Borbeck hier: PlanungsergebnisseZur Vorlage · 1152/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1152/2024/7 der Immobilienwirtschaft befasst sich mit dem aktuellen Planungsstand zur Generalsanierung des Schlosses Borbeck. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Planung auf die Variante B festlegt, welche die Implementierung einer Veranstaltungsgastronomie vorsieht. Diese Variante soll bis zur Leistungsphase 3 der HOAI weiterentwickelt werden. Im Rahmen der Prüfung wurden drei Optionen betrachtet: Die Variante A zur Aufrechterhaltung einer Vollgastronomie wurde aufgrund baurechtlicher Vorgaben und technischer Mängel verworfen, während Variante C aufgrund höherer Kosten und mangelnder Refinanzierbarkeit nicht weiterverfolgt wird. Die Verwaltung favorisiert die Variante B, da diese schätzungsweise 10 Prozent kostengünstiger ist als die Variante A.
Die Sanierungsmaßnahmen umfassen den Hochbau sowie technische Anlagen, darunter Maßnahmen gegen Feuchtigkeit, die Erneuerung des Dachstuhls, der Fassade und der Haustechnik sowie die Sanierung der Terrasse. Zudem sind die Entschlammung des Teiches und die Verbesserung des Schallschutzes geplant. Ziel ist die Erhaltung der kulturellen Nutzbarkeit sowie die Schaffung multifunktionaler Flächen im Untergeschoss. Für den Traubereich ist die Galerie des Wirtschaftsgebäudes als Interim vorgesehen.
Für das Jahr 2025 ist eine Anmeldung im Förderprogramm für Baudenkmäler des Landes Nordrhein-Westfalen geplant, wobei ein Förderbescheid für 2026 erwartet wird. Die Vorlage sieht vor, dass der Kulturausschuss sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen Empfehlungen abgeben, während der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz die Kenntnisnahme übernimmt. Die Bezirksvertretung IV hat keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 04.09.2024 · Kulturausschuss (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Basis-Lärmaktionsplan 2024 (4. Runde)Zur Vorlage · 1326/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Beschlussfassung des Basis-Lärmaktionsplans 2024. Dieser Plan ist Teil der vierten Runde der Lärmaktionsplanung nach EU-Vorgaben. Da die ursprüngliche Frist im Juli 20<0xC2>24 nicht eingehalten werden konnte, wurde eine Verlängerung bis zum 18. Oktober 2024 gewährt. Der aktuelle Prozess erfolgt zweistufig: Zunächst erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine Basis-Lärmkartierung auf Grundlage vorhandener Daten, woraufhin bis Mitte 2025 eine detaillierte kommunale Aktualisierung folgen soll.
Der vorliegende Plan umfasst Lärmkarten für den Straßen-, Schienen-, Flug- und Industrieverkehr sowie Informationen zu betroffenen Wohngebieten, Schulen und Krankenhäusern. Die Auswertung zeigt, dass insbesondere der Straßen- und Schienenverkehr die Bevölkerung beeinflusst, während die Werte für Fluglärm und Gewerbelärm unter den festgelegten Auslösewerten liegen. Aufgrund neuer Berechnungsmethoden sind die Ergebnisse nicht direkt mit der vorangegangenen Planungsrunde vergleichbar. Der Fokus liegt auf der Fortführung bestehender Maßnahmen wie Straßensanierungen und technischen Anpassungen im Schienenverkehr. Neue Maßnahmen sind derzeit als Prüfaufträge ohne unmittelbare finanzielle Auswirkungen für die Stadt Essen aufgenommen.
Im Rahmen der Beteiligung im August 2024 gingen 107 Meldungen aus der Bevölkerung sowie 15 Meldungen von Trägern öffentlicher Belange ein. Die Verwaltung plant, die Fortschreibung des Lärmaktionsplans bis zum Ende des zweiten Quartals 2025 abzuschließen und bereitet bereits den Datenaustausch für die fünfte Runde ab 2027 vor.
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Beratungsfolge
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.Baukostenerhöhung und überplanmäßige Mittelbereitstellung im Rahmen der Baumaßnahme Wiederherstellung der städtischen Grünanlage Katernberger Bach nach dem ökologischen Umbau durch die EmschergenossenschaftZur Vorlage · 1223/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Erhöhung der Baukosten für die Wiederherstellung der städtischen Grünanlage Katernberger Bach entscheiden. Die Kosten sollen von 1.270.000 Euro um 530.000 Euro auf insgesamt 1.800.000 Euro steigen. Zudem wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 280.000 Euro beantragt, die aus dem Projekt „Neue Wege zum Wasser“ finanziert werden soll.
Die Kostensteigerung ergibt sich aus der Schlussrechnung der Emschergenossenschaft für den ökologischen Umbau des Bachlaufs, die im Juli 2024 eingereicht wurde. Laut Vorlage war ein größerer Umfang an Bodenentsorgung erforderlich als geplant, da unter anderem Bodenaustausche zur Sicherung der Standfestigkeit sowie zur Beseitigung lokaler Kontaminationen notwendig wurden. Zudem fielen zusätzliche Aushubarbeiten im Bereich von Durchlässen und Leitungen an, während Preisverschiebungen bei der Entsorgung von Boden der Deponieklasse III die Kosten beeinflussten.
Die finanzielle Verantwortung der Stadt Essen für die Bodenentsorgung basiert auf einem Vertrag mit der Emschergenossenschaft aus den Jahren 1979 und 1980. Dieser sieht vor, dass die Stadt sämtliche Mehrkosten trägt, die durch frühere städtische Auffüllungen im betroffenen Gewässerstreifen entstehen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Nachhaltigkeitsmonitoring der Stadt EssenZur Vorlage · 1240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat den ersten Nachhaltigkeitsbericht sowie ein Dashboard zur Nachhaltigkeit vorgelegt. Diese Dokumente dienen der Überprüfung der Aktivitäten im Rahmen der Agenda 2030 und der Essener Nachhaltigkeitsstrategie. Der Bericht ermöglicht eine Übersicht über die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs). Dabei werden neben der Stadtverwaltung auch Leistungen verschiedener Beteiligungsunternehmen wie die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH, die Stadtwerke Essen AG oder die Sport- und Bäderbetriebe Essen berücksichtigt.
Die Erstellung des Berichts erfolgte nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK). Das Dashboard bündelt Indikatoren aus der Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Klimaneutralitätsstrategie SECAP. Es soll als fortlaufend aktualisiertes Portal fungieren, um die Zielerreichung beider Systeme zu dokumentieren. Aus der Veröffentlichung ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen, wobei die Berichterstattung die Akquise von Fördermitteln unterstützen kann. Nach der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt und die zuständigen Ausschüsse ist die Veröffentlichung des Berichts sowie die Erstellung einer Kurzversion für die Bürgerinnen und Bürger geplant.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.11.2024 · Kulturausschuss (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.10.2024 · Seniorenrat (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2024 · Inklusionsbeirat (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Baldeneysee, BeleuchtungZur Vorlage · 1035/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1035/2024/6 befasst sich mit der Überprüfung der künstlichen Beleuchtung am Baldeneysee unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes sowie der Prüfung technischer Optimierungsmöglichkeiten. Die Straßen und Wege in diesem Bereich stehen größtenteils im Eigentum der Stadt Essen und unterliegen unterschiedlichen Widmungen sowie den Zuständigkeiten des Amtes für Straßen und Verkehr sowie des Fachbereichs 67.
Ein vorliegendes Beleuchtungskonzept sieht vor, in bestimmten Abschnitten keine neuen Anlagen zu errichten, bestehende Leuchten zu demontieren oder die nächtliche Lichtimmission zu reduzieren bzw. die Beleuchtung vollständig abzuschalten. Die Kosten für eine vollständige Beleuchtung des Baldeneysees werden auf etwa 8,0 Millionen Euro geschätzt. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, Änderungen an der bestehenden Beleuchtung vorerst zurückzustellen, bis ein Masterplan sowie neue Rechtsverordnungen vorliegen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen VIII und IX sowie die Ausschüsse für Verkehr und Mobilität sowie für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz die Ausführungen zur Kenntnis nehmen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde auf Stufe 1 vorgenommen, wobei die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv bewertet werden. Weitere Angaben zu Personalkosten, Sachkosten oder spezifischen Fristen sind in der Vorlage nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Bericht zur Umsetzung der SECAP-Mitmachkampagne „Machen zählt!“Zur Vorlage · 1328/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz setzt sich im Rahmen seiner Sitzung am 24. September 2024 mit dem Bericht zur Umsetzung der SECAP-Mitmachkampagne „Machen zählt!“ auseinander. Die Kampagne ist ein Bestandteil des im Oktober 2022 vom Rat der Stadt Essen beschlossenen Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP), welcher die Klimaneutralität der Stadt zwischen 2030 und 2040 anstrebt. Ziel der Initiative ist es, bis zum Jahr 2030 mindestens 25 Prozent der Bevölkerung in Essen klimaschonende Verhaltensweisen im Alltag zu vermitteln.
Die Kommunikationsstrategie gliedert sich in eine übergeordnete Rahmenkampagne zur Imagebildung sowie in themenspezifische Fokuskampagnen. Letztere befassen sich unter anderem mit den Bereichen Sanierung, Photovoltaik, Mobilität sowie Nutzerverhalten und Konsum. Die erste Phase der Kampagne endete am 30. Juli 2024. In diesem Zeitraum wurden verschiedene Ansätze der Öffentlichkeitsarbeit evaluiert und für eine künftige Skalierung optimiert.
Der vorliegende Bericht dokumentiert die bisherigen Maßnahmen und deren Wirkung. Eine Fortsetzung der Klimakampagne für die kommenden drei Jahre wurde bereits im April 2024 durch den Rat der Stadt Essen beschlossen. Der Ausschuss wird den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Sachstandsbericht zum Thema Kanadagänse und Nilgänse im UniviertelZur Vorlage · 1356/2024/6 · Vorlage
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In den Wasserbecken der Grünen Mitte im Essener Universitätsviertel kam es zuletzt zu Todesfällen bei Kanadagänsen und Nilgänsen. Erste pathologische Untersuchungen deuten darauf hin, dass die Ursache Botulismus ist. Die Vermehrung der verantwortlichen Bakterien durch Clostridium botulinum wurde durch warme Temperaturen, Algenwachstum sowie niedrige Wasserstände begünstigt. Auch die Entsorgung von Lebensmittelresten und die Fütterung der Tiere tragen zur Verschlechterung der Wasserqualität bei.
Die Stadtverwaltung hat bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Wasser- und Aufenthaltsqualität eingeleitet. Eine externe Firma reinigt die Teichanlage regelmäßig von Algen, Müll und Gänsekot, wobei zusätzlich ein Mähboot eingesetzt wird. Der Kommunale Ordnungsdienst wird in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durchführen, um das bestehende Fütterungsverbot durchzusetzen und die entsprechende Beschilderung zu aktualisieren. Als mittelfristige Maßnahme ist für das kommende Frühjahr die Anlage einer Blühwiese vorgesehen. Durch eine Umstellung der Mahd auf ein zweischüriges Verfahren soll das Areal für Gänse weniger attraktiv gestaltet werden.
Eine Jagdausübung in diesem Bereich ist aufgrund von Sicherheitsaspekten und dem Schutz der öffentlichen Ordnung nicht zulässig. Die Regulierung der Gänsepopulation erfolgt laut Verwaltung primär über die Gestaltung der Biotopqualität. Erste Maßnahmen zur Wasserverbesserung haben nach Angaben der Verwaltung bereits zu einer Stabilisierung der Situation geführt.
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Beratungsfolge
- 29.10.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (40. Sitzung)
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 13.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 14.Mitteilungen der Verwaltung
- 15.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 15.1Bewirtschaftung von Niederschlagswasser gemäß DWA-M 102-4 / BWK-M 3-4Zur Vorlage · 1172/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag mit der Nummer 1172/2024/EBB vorgelegt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, darzulegen, wie bei anstehenden städtebaulichen Entwicklungen sowie der Erschließung von Siedlungs- und Gewerbeflächen die Anforderungen der Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung von Niederschlagswasser gemäß den Regelwerken DWA-M 102-4 und BWK-M 3-4 erfüllt werden können.
Hintergrund des Antrags ist ein Merkblatt der Verbände DWA und BWK, das ein Rechenverfahren für den lokalen Wasserhaushalt in Siedlungsgebieten sowie Empfehlungen zur Bewirtschaftung von Regenwasserabflüssen enthält, die in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Die Regelungen zielen darauf ab, den Wasserhaushalt eines Siedlungsgebietes dem einer natürlichen, unbebauten Referenzlandschaft anzugleichen. Laut der Begründung des Antrags können diese Vorgaben bei städtebaulichen oder entwässerungstechnischen Neuerschließungen von Flächen berücksichtigt werden. Die Fraktion sieht eine entsprechende Berücksichtigung dieser Anforderungen für künftige Projekte in Essen vor.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — abgesetzt/ zurückgenommen; als Anfrage gestellt
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 15.2TOP: Konzept Schulweg Rüttenscheid hier: Verkehrsberuhigende Maßnahmen am Schulstandort Rüttenscheid - Rosastraße / Von-Einem-Straße - zur Steigerung der VerkehrssicherheitZur Vorlage · 1311/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Essener Rat den Antrag 1311/2024 eingebracht, der Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am Schulstandort Rüttenscheid vorsieht. Der Fokus des Antrags liegt auf dem Bereich Rosastraße und Von-Einem-Straße. Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung einen Katalog mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen erstellt, wobei die jeweiligen Schulgemeinschaften in den Prozess einbezogen werden sollen.
Darüber hinaus soll die Verwaltung ein Konzept zur Entsiegelung und Begrünung möglicher Freiflächen in diesem Bereich erarbeiten. Der Antrag sieht vor, dass die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft, Verkehr und Mobilität sowie Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz den Vorgang beraten und eine Empfehlung an den Rat aussprechen. Die Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für den 25. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.3Anmeldung zur Tagesordnung; hier: Nil- und KanadagänseZur Vorlage · 1316/2024/FDP/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen FDP und EBB-FW haben einen Antrag im Rat der Stadt Essen gestellt, der die Erstellung eines Konzeptes zur Eindämmung der Nil- und Kanadagänse auf dem Essener Stadtgebiet vorsieht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die Bestände dieser Arten in Park- und Grünanlagen nachhaltig zu reduzieren. Das Ergebnis dieses Konzeptes ist bis spätestens Ende des zweiten Quartals 2025 vorzulegen.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass die Ausbreitung dieser Gänsearten Herausforderungen für die heimische Tierwelt sowie für Mensch und Umwelt darstellt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Füttern durch Besucher der Parkanlagen die Bestandsentwicklung fördert. Im Rahmen der Konzepterstellung soll die Verwaltung zudem prüfen, unter welchen Bedingungen Ausnahmegenehmigungen zur Jagd auf Nil- und Kanadagänse in den Grünanlagen innerhalb des Stadtgebiets möglich sein könnten. Dabei wird auf die Regelungen des Bundesjagdgesetzes verwiesen, nach denen eine Bejagung im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. Januar zulässig ist.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 15.3.1Ergänzungsantrag zum Antrag der EBB und FDP vom 03.09.2024 Thema: Erstellung eines Konzeptes zur Eindämmung der steigenden Zahl von Nil- und Kanadagän-sen in EssenZur Vorlage · 1357/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 1357/2024/AFD einen ergänzenden Antrag zur Erstellung eines Konzeptes zur Eindämmung der Zahl von Nil- und Kanadagänsen in Essen eingereicht. Der Antrag fordert eine verwaltungsseitige Überprüfung von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Bejagung dieser Tierarten in den bestehenden Jagdbezirken auf Essener Stadtgebiet zu steigern und die Entnahmezahl zu erhöhen.
Zudem soll geprüft werden, inwieweit im Einzelfall besondere Regelungen zur Bejagung auch in befriedeten Gebieten der Stadt Anwendung finden können. Die Fraktion verweist in ihrer Begründung auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen für Menschen und Haustiere sowie auf die Vermeidung von übermäßigem Wildschaden.
Der Antrag sieht vor, dass die Ausweitung der Bejagung unter Einhaltung der gemäß Landesjagdzeitenverordnung NRW geltenden Jagdzeiten vom 16. Juli bis zum 31. Dezember erfolgen soll. Die Möglichkeit einer Bejagung in befriedeten Gebieten soll dabei durch die untere Jagdbehörde gemäß den Bestimmungen des Landesjagdgesetzes NRW geprüft werden können.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 16.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 17.Vorzeitige Verlängerung des Entsorgungsvertrages für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Essen zwischen der Stadt Essen und der Stadtwerke Essen AGErgebnis: einstimmig empfohlen
- 18.Verschiedenes