Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 34 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 27.08.2024
- 2.Niederschrift Nr. 35 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 24.09.2024
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 4.Konzept zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung Zweiter Fortschrittsbericht zur Umsetzung des SchulbauprogrammsZur Vorlage · 1392/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der zweite Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms in Essen gibt den Sachstand der Schulentwicklungsplanung mit Stand September 2024 wieder. Die Arbeitsgruppe Schulbau Essen unter der Leitung von Martin Harter koordiniert die Realisierung der Baumaßnahmen. Zur personellen Ausstattung wurden insgesamt 36,5 Planstellen geschaffen, von denen bis September 2024 bereits 33 Stellen besetzt werden konnten. Die weitere Personalgewinnung wird durch gezielte Maßnahmen und die Nutzung sozialer Medien fortgesetzt.
Im Rahmen einer Evaluation wurde das bisherige fünfsäulige Modell zur Kapazitätserhöhung im Hochbau auf vier Säulen umstrukturiert. Diese umfassen nun die Immobilienwirtschaft, die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH, das Ressort Schulbau der IME sowie Investorenmodelle und privatwirtschaftliche Unterstützung. Die IME setzt dabei elf beschlossene Schulbauprojekte um.
Zur kurzfristigen Deckung des Schulraumbedarfs werden zehn Systemcontainer an neun Standorten errichtet. Während fünf Container bereits genutzt werden, ist die Inbetriebnahme der verbleibenden Einheiten an Schulen wie der Schule am Steeler Tor, der Helmut-Rahn-Realschule, der Parkschule und der Realschule im Bezirk Zollverein für den Zeitraum zwischen Oktober 2024 und Januar 2025 vorgesehen. Im Bereich der Neubauten ist zudem der Erwerb eines Grundstücks in der Germaniastraße für eine Grundschule in Bochold erfolgt, wobei die Entwicklung eines „Hauses des Lernens“ mit einer Kindertagesstätte im Raum steht.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.aKostensteigerung Rad- und Gehwegeverbindung Holthuser Tal / KampmannbrückeZur Vorlage · 1461/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine Erhöhung der Baukosten für die Geh- und Radwegverbindung Holthuser Tal entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht eine Steigerung der ursprünglichen Bausumme von 1.400.000 Euro um 1.545.000 Euro auf insgesamt 2.945.000 Euro vor.
Die Kostensteigerung resultiert aus verschiedenen technischen Anforderungen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Neben der allgemeinen Baupreissteigerung seit 2021 sind im Planungsgebiet Maßnahmen zur Sicherung ehemaliger Stollen durch den Einbau eines Geogitters sowie die Sanierung historischer Stützmauern am Ruhrufer erforderlich. Zudem erfordert die Nähe zur S-Bahn-Strecke aufwendige Bahnsicherungsmaßnahmen und den Einsatz spezialisierter Fachplanung für Ingenieurbauwerke im Überschwemmungsbereich. Weitere Kosten entstehen durch notwendige Stabilisierungsarbeiten an der Böschung sowie durch erschwerte Bedingungen bei Rodungsarbeiten aufgrund der räumlichen Enge.
Zur Finanzierung der Maßnahme werden Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen über das Programm Nahmobilität beantragt, wobei eine Förderquote von bis zu 80 Prozent der anrechenbaren Baukosten angestrebt wird. Das Projekt ist Teil der städtischen Strategie zur Förderung des Radverkehrs und zur Erreichung des angestrebten Modal Split bis zum Jahr 2035.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 4.bBaukostenerhöhung Bauernhofcafé im GrugaparkZur Vorlage · 1612/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz wird empfohlen, einer Erhöhung der Baukosten für das neue Bauernhofcafé im Grugapark zuzustimmen. Die Kosten für die Baumaßnahme sollen von ursprünglich 1.513.000 Euro netto auf 1.963.000 Euro netto steigen, was einer Erhöhung um 450.000 Euro netto entspricht. Der ursprüngliche Baubeschluss des Rates erfolgte im August 2022.
Die Kostensteigerung resultiert aus der weiteren planerischen Konkretisierung sowie dem Fortschritt von der Entwurfs- zur Ausführungsplanung. Zu den Gründen gehören die erforderliche Erstellung einer neuen Trafostation, Anpassungen bei den technischen Anlagen aufgrund spezifischer Anforderungen an die Küchenplanung und die Lüftung sowie die Integration einer zusätzlichen Kühlzelle. Zudem wirken sich allgemeine Preissteigerungen gemäß dem Baupreisindex auf verschiedene Gewerke wie Erdarbeiten und Hochbau aus. Auch die Umgestaltung von Außenflächen für die Außengastronomie trägt zur Kostenentwicklung bei.
Die Finanzierung der Mehrkosten ist für das Jahr 2025 im Rahmen von Haushaltsänderungen vorgesehen. Für die Einleitung der Vergabeverfahren im Jahr 2024 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt, deren Deckung aus dem Projekt „Radwegeverbindung Holthuser Tal“ erfolgen soll. Das Vorhaben ist Teil des Projektes „Historischer Bauernhof“ und dient der Sicherstellung des gastronomischen Angebots im Grugapark sowie der Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit und ohne Behinderung.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im StadtgebietZur Vorlage · 0240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine neue Satzung zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet beschließen. Die Regelung unterscheidet zwischen dem üblichen Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie etwa Veranstaltungen oder Festivitäten. Ziel der Satzung ist es, den Erholungscharakter sowie den ökologischen Wert der städtischen Anlagen zu sichern und die Interessen der verschiedenen Nutzer auszugleichen. Verstöße gegen die festgelegten Verhaltensregeln können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung von Regelungen zum Grillen. Da das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen bereits seit 2020 nicht mehr gestattet ist, sollen durch die Satzung bestehende Unbestimmtheiten in den ordnungsbehördlichen Verordnungen aufgelöst werden.
Zudem wird mit der Satzung ein neuer Gebührentarif für Sondernutzungen eingeführt. Bisher wurden solche Nutzungen auf zivilrechtlicher Basis geregelt; künftig erfolgt die Erhebung der Gebühren auf Grundlage des öffentlichen Rechts. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an den bestehenden Sätzen für die Sondernutzung öffentlicher Straßen. Laut dem Dokument ergeben sich daraus keine neuen Einnahmequellen oder Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es wird zudem eine Reduzierung von Grillabbrand und Vermüllung erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.08.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.08.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Durch die Satzung werden Regelungen zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen in den Stadtbezirken getroffen. Eine vorherige Diskussion in den Bezirksvertretungen wäre angezeigt gewesen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (einige Regelungen misslich/unverständlich formuliert, beispielhaft benannt, bitte in Gesamtbetrachtung aufnehmen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.04.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (30. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Bau und Baubeginn Trendsportanlage für Jugendliche: Parkouranlage im BenderparkZur Vorlage · 1433/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn einer neuen Parkouranlage im Benderpark in Essen-Kupferdreh beschließen. Das Vorhaben sieht die Umgestaltung eines etwa 555 Quadratmeter großen Teilbereichs des dortigen Spielplatzes vor, um ein Angebot für Trendsportarten wie Parkour, Calisthenics und Reha-Elemente zu schaffen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden auf 288.000 Euro beziffert. Da die Maßnahme im Haushalt 2024 bisher nicht als Einzelmaßnahme veranschlagt ist, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in gleicher Höhe beantragt. Die Deckung der Kosten soll über das Projekt „Öfftl. Grün: Skater- und Parkouranlagen“ erfolgen.
Die Planung des Landschaftsarchitekturbüros Ulenberg Illgas basiert unter anderem auf der Einbindung von Jugendlichen sowie lokalen Akteuren wie dem Bürgerverein Kupferdreh und dem Turnverein Kupferdreh. Die Anlage soll verschiedene Schwierigkeitsgrade ermöglichen, wobei Elemente wie Betonmauern, Stangenkombinationen und eine bis zu drei Meter hohe Wandscheibe vorgesehen sind. In den Bereichen, in denen dies nach DIN-Vorgaben notwendig ist, wird ein stoßdämpfender Kunststoffbelag verlegt; bestehendes Klinkerpflaster soll nach Möglichkeit wiederverwendet werden. Nach der Entscheidung über die Mittelbereitstellung durch den Rat sollen die Planungen fortgesetzt und die entsprechenden Leistungen ausgeschrieben werden.
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Beratungsfolge
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Verbesserung der Aufenthalts- und ökologischen Qualität im Grünzug KesselstraßeZur Vorlage · 1203/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Baubeginn von Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthalts- und ökologischen Qualität im Grünzug Kesselstraße beschließen. Das Projekt umfasst die Neugestaltung des Bereichs zwischen Bocholder Straße und Borbecker Mühlenbach mit einem veranschlagten Kostenvolument von 257.000 Euro.
Die Planungen sehen vor, die Artenvielfalt durch die Anlage von Blumenwiesen, Obstbaumwiesen sowie Gehölzgruppen aus Beeren- und Wildobststräuchern zu fördern. Im südlichen Abschnitt des Grünzuges sollen zudem ein Sitzplatz und eine räumliche Fassung des Zugangs zur Hundewiese geschaffen werden. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität werden im gesamten Bereich neue Sitzbankplätze mit Abfalleimern sowie Picknickmöglichkeiten installiert. Um die Nutzbarkeit des Grünzuges bei Starkregen zu gewährleisten, ist zudem eine Verbesserung der Oberflächenentwässerung durch neue Entwässerungsmulden vorgesehen.
Die vorliegende Planung basiert auf einem Entwurf, in den Anregungen aus einer Bürgerbeteiligung im März 2024 eingeflossen sind. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aktuell über städtische Eigenmittel in Höhe von 257.000 Euro. Es wird jedoch eine Förderung durch Städtebaumittel im Rahmen des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) West angestrebt, die den städtischen Anteil auf etwa 55.400 Euro reduzieren könnte.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — in die nächste ASPB-Sitzung geschoben
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 8.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026Zur Vorlage · 1445/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (AUKV) befasst sich mit dem Entwurf des Haushaltsplans für die Jahre 2025 und 2026. Die vorliegende Vorlage empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die aufgeführten Teilpläne sowie die damit verbundenen Änderungen der Planansätze zu beschließen. Der Fokus der Beratung liegt auf verschiedenen Fachbereichen, darunter die Grüne Hauptstadt Agentur, das öffentliche Grün, der Grugapark, Friedhöfe und die Forstwirtschaft sowie die Untere Wasserbehörde, das Veterinäramt und die Abwasserbeseitigung.
Für den Haushalt des Jahres 2025 wird ein Gesamtzuschussbedarf unter Berücksichtigung der internen Leistungsverrechnung von rund 66,9 Millionen Euro veranschlagt, während dieser für 2026 auf etwa 67,3 Millionen Euro prognostiziert wird. Im Bereich des Geschäftsbüros 6 ist zudem ein globaler Minderaufwand von 0,8 Millionen Euro für 2025 und 1,6 Millionen Euro für 2026 vorgesehen.
Die geplante Investitionstätigkeit beläuft sich im Jahr 2025 auf rund 18,4 Millionen Euro und im Jahr 2026 auf etwa 18,8 Millionen Euro. Zu den aufgeführten Investitionsmaßnahmen gehören unter anderem der Neubau einer Orangerie im Grugapark, die Sicherung von Felshängen in der Forstwirtschaft sowie die Gestaltung von Spielbereichen im öffentlichen Grün. Weitere Projekte umfassen die Instandhaltung von Friedhöfen und Waldwegen sowie bauliche Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Grüns.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 9.„Masterplan Stadtgrün – Gesamtstädtisches Grünordnungs- und Freiraumentwicklungskonzept“ Hier: Ausführungen zur Entwicklung des Masterplans Stadtgrün.Zur Vorlage · 1493/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen zum „Masterplan Stadtgrün“ zur Kenntnis. Das Konzept zur gesamtstädtischen Grünordnungs- und Freiraumentwicklung zielt darauf ab, das städtische Grün unter den Aspekten Klimaschutz, Klimaanpassung, Biodiversität und Umweltgerechtigkeit zu entwickeln. Der Masterplan soll als fachübergreifendes Planungsinstrument dienen, das Orientierung für künftige Grünsystementwicklungen bietet und eine Entscheidungshilfe im Rahmen der Bauleitplanung sowie bei Grundstücksakquisitionen darstellt.
Die räumliche Umsetzung erfolgt auf drei Ebenen: der Gesamtstadt, den Bezirken sowie der Detailebene. Eine Versorgungsanalyse, die sich an Orientierungswerten des Bundesamtes für Naturschutz orientiert, untersucht die Erreichbarkeit von Nachbarschafts-, Wohngebiets- und Stadtteilgrün. Die vorliegenden Zwischenergebnisse zeigen Defiziträume, die sich von Nordwesten nach Südosten durch das Stadtgebiet erstrecken. Dabei wurde festgestellt, dass die Grünversorgung nicht flächendeckend mit dem Einkommen korreliert. Auch im Essener Süden wurden Versorgungsdefizite identifiziert, da bestimmte Flächen wie landwirtschaftliche Nutzflächen aufgrund ihrer geringen Multifunktionalität für spezifische Erholungszwecke nur eingeschränkt geeignet sind.
Das übergeordnete Leitbild des Masterplans lautet „sichern! entwickeln! erweitern! vernetzen!“. Es umfasst fünf Leitthemen, darunter die biologische Vielfalt, die klimasensible Stadtentwicklung sowie die Stärkung der Umweltgerechtigkeit und Grünversorgung.
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Beratungsfolge
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Dritte Förderphase des BMBF-Förderprogramms „MobilitätsWerkStadt 2025“ - Be-MoVe - ProjektZur Vorlage · 1276/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt das Projekt „Be-MoVe“ im Rahmen des BMBF-Förderprogramms „MobilitätsWerkStadt 2025“ fort. Nach dem Abschluss der ersten beiden Phasen, in denen Konzepte für nachhaltige Mobilität und die Neuaufteilung von Straßenraum in Gebieten wie der Innenstadt und Holsterhausen untersucht wurden, wurde die dritte Phase bewilligt. Das Vorhaben wird durch wissenschaftliche Partner wie das Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung der Universität Duisburg-Essen sowie das Institut für Urban Public Health begleitet.
In der dritten Phase, die von August 2024 bis Juli 2026 läuft, werden die bisherigen Erkenntnisse auf neue Projekträume übertragen. Der Fokus liegt dabei auf dem Nordviertel mit dem Uni-Campus sowie auf Altenessen-Süd. Zudem soll das Konzept in der Partnerkommune Mülheim an der Ruhr angewendet werden, um die Reproduzierbarkeit der Maßnahmen zu analysieren. Die geplanten Aktivitäten umfassen unter anderem die Weiterentwicklung von Schulweg-Checks, betrieblichem Mobilitätsmanagement und digitalen Anreizsystemen wie der Bonusmobil-App. Für diese Phase stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Fördermittel in Höhe von 385.547 Euro bereit, wobei die Stadt Essen einen Eigenanteil von 10 Prozent leistet. Die zuständigen Ausschüsse sollen den Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Tunnel Bernestraße (2. Gildehoftunnel) Umgang mit der TaubenpopulationZur Vorlage · 1557/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Demontage der Deckenverkleidung im Tunnel Bernestraße (2. Gildehoftunnel) auf einer Länge von etwa 45 Metern. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Situation der dort lebenden Taubenpopulation zu verändern. Um die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zu gewährleisten, wurde ein externes Gutachten in Auftrag gegeben.
Ein grundsätzliches Vorgehen wurde bereits mit verschiedenen Tierschutzorganisationen und der Stadtverwaltung besprochen. Die geplante Umsetzung soll innerhalb von zwei bis drei Tagen erfolgen, beispielsweise von Freitagabend bis Montagmorgen, wobei der Tunnel während der Nachtstunden abgeschottet werden soll. Dabei sollen zunächst die adulten und flüggen Tauben eingefangen und in einen Taubenschlag in der näheren Umgebung untergebracht werden. Die Suche nach einem geeigneten Standort für diesen Taubenschlag dauert an. Jungtiere sowie Eier sollen im Zuge der Demontage aufgenommen und versorgt werden.
Die Durchführung des Vorhabens ist für die Sommerferien 2025 vorgesehen, da aufgrund einer notwendigen Vollsperrung in diesem Zeitraum mit einem geringeren Verkehrsaufkommen gerechnet wird. Eine weitere Abstimmung mit den beteiligten Initiativen zur Konkretisierung des Bauvorhabens soll im ersten Quartal 2025 stattfinden. Die zuständigen Ausschüsse sowie die Bezirksvertretung I werden über den aktuellen Stand informiert.
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Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 13.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 14.Mitteilungen der Verwaltung
- 15.Schriftliche Anträge und Anfragen
- 16.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 17.Verschiedenes