Essen Transparent

← Alle Vorlagen

Vorlage

„Masterplan Stadtgrün – Gesamtstädtisches Grünordnungs- und Freiraumentwicklungskonzept“ Hier: Ausführungen zur Entwicklung des Masterplans Stadtgrün.

1493/2024/6 05.11.2024 Grün und Gruga

🟢 Beschlossen 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen zum „Masterplan Stadtgrün“ zur Kenntnis. Das Konzept zur gesamtstädtischen Grünordnungs- und Freiraumentwicklung zielt darauf ab, das städtische Grün unter den Aspekten Klimaschutz, Klimaanpassung, Biodiversität und Umweltgerechtigkeit zu entwickeln. Der Masterplan soll als fachübergreifendes Planungsinstrument dienen, das Orientierung für künftige Grünsystementwicklungen bietet und eine Entscheidungshilfe im Rahmen der Bauleitplanung sowie bei Grundstücksakquisitionen darstellt.

Die räumliche Umsetzung erfolgt auf drei Ebenen: der Gesamtstadt, den Bezirken sowie der Detailebene. Eine Versorgungsanalyse, die sich an Orientierungswerten des Bundesamtes für Naturschutz orientiert, untersucht die Erreichbarkeit von Nachbarschafts-, Wohngebiets- und Stadtteilgrün. Die vorliegenden Zwischenergebnisse zeigen Defiziträume, die sich von Nordwesten nach Südosten durch das Stadtgebiet erstrecken. Dabei wurde festgestellt, dass die Grünversorgung nicht flächendeckend mit dem Einkommen korreliert. Auch im Essener Süden wurden Versorgungsdefizite identifiziert, da bestimmte Flächen wie landwirtschaftliche Nutzflächen aufgrund ihrer geringen Multifunktionalität für spezifische Erholungszwecke nur eingeschränkt geeignet sind.

Das übergeordnete Leitbild des Masterplans lautet „sichern! entwickeln! erweitern! vernetzen!“. Es umfasst fünf Leitthemen, darunter die biologische Vielfalt, die klimasensible Stadtentwicklung sowie die Stärkung der Umweltgerechtigkeit und Grünversorgung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge