Änderung der Satzung des Inklusionsbeirates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag zur Änderung der Satzung des Inklusionsbeirates vorgelegt. Mit der Vorlage 0903/2024 soll die Regelung über die Stimmberechtigung in diesem Gremium angepasst werden.
Nach der aktuellen Fassung der Satzung sind in den Ratsfraktionen jeweils nur ein Mitglied stimmberechtigt. Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass künftig neben den Fraktionsmitgliedern auch Bürgerinnen oder Bürger stimmberechtigt sein können, sofern sie von den jeweiligen Ratsfraktionen benannt werden. Diese Neuerung erstreckt sich gemäß der Vorlage auch auf die Regelungen zur Stellvertretung der Mitglieder in § 4 der Satzung.
Der Antrag durchläuft zunächst die Beratung im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie im Inklusionsbeirat. Eine Entscheidung des Rates der Stadt Essen ist für die Sitzung am 28. August 2024 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.08.2024einstimmig beschlossen
- 27.06.2024einstimmig empfohlen
- 20.06.2024einstimmig empfohlen
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