Bildung einer Gewinnrücklage für den BgA "MHKW-Drittumsätze"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für das Jahr 2023 eine Gewinnrücklage in Höhe von 72.399,74 Euro für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „MHKW-Drittumsätze“ zu bilden. Dieser Bereich ist dem Fachbereich Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung zugeordnet, wobei seine Ergebnisse in den Jahresabschluss der Stadt Essen einfließen.
Der BgA „MHKW-Drittumsätze“ vertrieb bis zum Jahr 2018 im Rahmen seines operativen Betriebs Verschauungsrechte am Müllheizkraftwerk (MHKW) Essen Karnap an andere Städte. Der operative Betrieb wurde nach diesem Zeitraum eingestellt, wobei der Bestand des BgA aufgrund eines laufenden Klageverfahrens weiterhin besteht. Die für das Jahr 2023 ausgewiesenen Gewinne resultieren aus Zinserträgen. Nach einem rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens ist die Abwicklung des Unternehmens vorgesehen.
Die Bildung der Rücklage erfolgt mit dem Ziel, die Kapitalertragsteuer auf den Gewinn zu vermeiden. Gemäß den steuerlichen Vorschriften kann ein Gewinn eines Betriebes gewerblicher Art der Gewinn- oder Zweckrücklage zugeführt werden. Ein entsprechender Beschluss durch die zuständigen Gremien ist laut Vorgaben des Bundesfinanzministeriums erforderlich und muss spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.08.2024einstimmig beschlossen
- 21.08.2024einstimmig empfohlen