Sicherung der Bauleitplanung Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Willy-Brandt-Platz/An der Reichsbank"
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0463/2024/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht die Erlassung einer Satzung über eine Veränderungssperre für ein etwa 4.700 m² großes Gebiet im Essener Stadtkern vor. Betroffen ist der Bereich um den Willy-Brandt-Platz und die Straße An der Reichsbank, konkret das Grundstück Gemarkung Essen, Flur 74, Flurstück 157. Die Sperre soll die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen untersagen und ist für die Dauer von zwei Jahren befristet. Dabei ist die Zeitspanne seit der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs gemäß § 15 BauGB anzurechnen. Die Sperre endet spätestens nach zwei Jahren oder mit dem rechtsverbindlichen Abschluss der Bauleitplanung.
Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der Bauleitplanung durch eine Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 4/85. Damit soll die Aufhebung der Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche der Deutschen Bundespost ermöglicht werden, um eine Steuerung der Nutzungen, insbesondere für medizinische Einrichtungen, zu erreichen. Anlass hierfür ist ein laufendes Genehmigungsverfahren für ein medizinisches Versorgungszentrum auf einer Fläche von fast 1.800 m². Parallel dazu ist die Einrichtung einer kommunalen Ambulanz der Suchthilfe direkt Essen gGmbH für etwa 50 Personen an der Hoffnungstraße geplant. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt die Entscheidung, während die Bezirksvertretung I keine Bedenken gegen die Veränderungssperre erhebt. Die Vorprüfung der Klimarelevanz wurde als positiv eingestuft.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.08.2024einstimmig beschlossen
- 04.07.2024einstimmig empfohlen
- 25.06.2024einstimmig keine Bedenken erhoben
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Stadtplanung- und Entwicklung
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