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Vorlage

Sicherung der Bauleitplanung Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Willy-Brandt-Platz/An der Reichsbank"

0463/2024/7 28.08.2024 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen beabsichtigt, für das Gebiet am Willy-Brandt-Platz und An der Reichsbank im Stadtbezirk I eine Veränderungssperre zu erlassen. Der betroffene Bereich umfasst etwa 4.700 m² im Stadtkern und beinhaltet den denkmalgeschützten Gebäudekomplex der ehemaligen Hauptpost. Die Maßnahme dient der Sicherung der Bauleitplanung, während die Stadt eine Überarbeitung des Bebauungsplans Nr. 4/85 vorbereitet.

Der bestehende Bebauungsplan weist das Areal als Gemeinbedarfsfläche für die Deutsche Bundespost aus, ein Bedarf, der laut Vorlage nicht mehr gegeben ist. Ziel der geplanten Neuregelung ist es, dem Gebiet neue Nutzungsmöglichkeiten wie Gastronomie oder Kultur zuzuführen, um den Eingangsbereich zur Innenstadt städtebaulich aufzuwerten. Dabei soll einer weiteren Konzentration von medizinischen Einrichtungen und Arztpraxen in diesem Gebäudeblock entgegengewirkt werden.

Anlass für die beantragte Sperre ist ein aktuelles Bauvorhaben im ersten Obergeschoss des ehemaligen Hauptpostgebäudes. Dort wurde eine Nutzungsänderung zu einem medizinischen Versorgungszentrum für die Behandlung von substanzabhängigen Patienten beantragt. Um die Umsetzung der neuen planerischen Ziele zu gewährleisten und die weitere Ansiedlung solcher Einrichtungen in diesem Bereich zu verhindern, soll die Veränderungssperre für die Dauer von zwei Jahren in Kraft gesetzt werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen den entsprechenden Beschluss.

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