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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 30 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 11.04.2024
- 2.Niederschrift Nr. 32 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 13.06.2024
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 4.Sperrung der A42
- 5.Beschleunigte Umrüstung von Straßenleuchten auf LED-TechnologieZur Vorlage · 1033/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die beschleunigte Umrüstung von etwa 14.000 Straßenleuchten auf LED-Technologie. Laut der Vorlage 1033/2024/6 sollen hierfür Umrüstmodule mit einer Zhaga-Schnittstelle verwendet werden, die für bestimmte Baureihen des Herstellers Trilux aus den Jahren 2000 bis 2014 geeignet sind. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf circa 3,8 Millionen Euro brutto.
Durch den Einsatz der Module soll die durchschnittliche Anschlussleistung pro Leuchte von etwa 53 Watt auf rund 12 Watt gesenkt werden, was einer Energieeinsparung von durchschnittlich 41 Prozent entspricht. Bei einem angenommenen Strompreis von 31 Cent pro Kilowattstunde wird eine jährliche Einsparung der Stromkosten von etwa 600.000 Euro erwartet. Die Montage der Module soll durch die Mitarbeitenden des Amtes für Straßen und Verkehr erfolgen, wodurch externe Montagekosten entfallen.
Die Umrüstmodule ermöglichen zudem eine zukünftige Digitalisierung und Steuerung der Beleuchtungsanlagen über die integrierte Schnittstelle. Das Amt für Straßen und Verkehr strebt an, die Umrüstung innerhalb von 1,5 Jahren nach der Beschlussfassung abzuschließen. Die Finanzierung der Anschaffungskosten ist als Ersatzbeschaffung im Rahmen des bestehenden Haushalts vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.08.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Baumrigolen Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.1"Zur Vorlage · 0717/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Baumrigolen Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.1“ beschließen. Das Vorhaben ist Teil einer infrastrukturellen Rahmenplanung im westlichen Bereich der Stadt, die durch die Schaffung eines neuen Stadtrings eine Entlastung der Hans-Böckler-Straße sowie eine Verbesserung der Verkehrssituation anstrebt. Im dritten Bauabschnitt zwischen der Frohnhauser Straße und der Hans-Böckler-Straße ist die Errichtung von insgesamt 61 Baumrigolen vorgesehen.
Um den Baumbestand vor Trockenschäden zu schützen, sieht das Projekt ein System aus Versickerungsmulden und Rückhalte-Rigolen vor. Nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ wird Regenwasser von der Fahrbahn sowie den Gehwegen in Grünstreifen geleitet. Über eine belebte Bodenzone gelangt das Wasser in unterirdische Speicherrigolen, um die Wasserversorgung der Bäume zu gewährleisten und bei Starkregen das Kanalsystem zu entlasten. Die Umsetzung ist für die Jahre 2025 und 2026 geplant.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 1.380.000 Euro, worin Planungsleistungen in Höhe von 230.000 Euro enthalten sind. Ein entsprechender Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz wurde gestellt. Eine Zuwendung in Höhe von 80 Prozent der Kosten wird erwartet, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf etwa 276.000 Euro belaufen würde.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Beleuchtung Auf der Rötsch"Zur Vorlage · 1006/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Straße „Auf der Rötsch“ wird der Bau und Baubeginn einer neuen Beleuchtungsanlage beantragt. Die Maßnahme soll die bestehende Anlage an die aktuellen DIN-Normen (EN 13201) anpassen, da die derzeitige Ausstattung nicht den Anforderungen entspricht und weite Teile der Strecke unbeleuchtet sind. Ziel des Vorhabens ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch eine gleichmäßigere Ausleuchtung.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 353.000 Euro. Da die Maßnahme im Haushalt 2024 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung dieser Mittel empfohlen. Die Finanzierung erfolgt aus den Projekten „Erneuerung Beleuchtung“ in Höhe von 228.000 Euro sowie „Erneuerung von Straßenteilanlagen“ mit 125.000 Euro.
Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung bei Anliegern. Die der Kommune entgehenden Einnahmen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil entsprechend reduzieren.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Bau und Baubeginn der Baumaßnahme "Fahrbahnerneuerung Düschenhofer Wald"Zur Vorlage · 1037/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die außerplanmäßige Bereitstellung von 810.000 Euro für das Jahr 2024 beschließen. Die Mittel sind für die Durchführung und den Baubeginn der Maßnahme „Fahrbahnerneuerung Düschenhofer Wald“ vorgesehen. Der entsprechende Beschlussvorschlag durchläuft die Beratungsfolge über den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Verkehr und Mobilität.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Zustandskontrolle von Nebenstraßen, bei der festgestellt wurde, dass die Asphaltfahrbahn in der Straße Düschenhofer Wald eine Erneuerung erfordert, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Da das Vorhaben im Haushalt 2024 bisher nicht als Einzelmaßnahme veranschlagt war, sollen die Kosten aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ gedeckt werden.
Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 entfällt die direkte Beitragserhebung durch die Kommune, wobei die entsprechenden Einnahmeausfälle durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Durch die Anpassungen im § 8a KAG sind zudem keine Anliegerversammlungen oder eine vorherige Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept erforderlich.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Verkehrsentwicklungskonzept für die städtebaulichen Projekte im Bereich der Stadtteile Vogelheim und BergeborbeckZur Vorlage · 1015/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Verwaltung mit der Erstellung eines Verkehrsentwicklungskonzepts für den Essener Norden beauftragen. Das Vorhaben bezieht sich auf die Stadtteile Vogelheim und Bergeborbeck und betrachtet verschiedene anstehende städtebauliche Projekte im Zusammenhang. Dazu gehören unter anderem die Erschließung des Gebiets „Freiheit Emscher“, die geplante Ortsumgehung Vogelheim sowie die Entwicklung des Stadions an der Hafenstraße.
Das Konzept soll die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Infrastrukturvorhaben untersuchen, um die Funktionalität der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten und gleichzeitig die Angebote des Umweltverbundes – also den öffentlichen Personennahverkehr, den Rad- und Fußverkehr – zu stärken. Relevante Aspekte sind zudem die Erweiterung des Radschnellweges RS7, mögliche Planungen zur Verlängerung der Citybahn nach Norden sowie die Verkehrsbelastung auf der Gladbecker Straße. Auch die Schienenanbindung des Hafens Essen ist Bestandteil der Betrachtung.
Zur Erarbeitung des Konzepts soll ein Verkehrsgutachter eingesetzt werden. Dieser hat die Aufgabe, Abhängigkeiten und potenzielle Konflikte zwischen den verschiedenen Planungen zu identifizieren sowie Lösungsvorschläge zu entwickeln. Die Bezirksvertretungen IV und V erhalten zur Kenntnisnahme über die Vorlage.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Bau und Baubeginn der Baumaßnahme "Erneuerung Ahrfeldstraße von Ruhrallee bis Bergerhauser Straße"Zur Vorlage · 1014/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Ahrfeldstraße im Abschnitt zwischen Ruhrallee und Bergerhauser Straße beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden mit 320.000 Euro veranschlagt. Grund für die Maßnahme ist eine Zustandskontrolle der Nebenstraßen, bei der ein Sanierungsbedarf der Asphaltfahrbahn festgestellt wurde, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Um die vollständige Vergabe des Auftrags bereits im Jahr 2024 zu ermöglichen, wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 Euro beantragt. Diese Mittel sollen aus der Verpflichtungsermächtigung des Projekts „Erneuerung von Nebenstraßen“ bereitgestellt werden. Für Vorarbeitskosten in Höhe von 20.000 Euro wurden im Jahr 2024 bereits Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 besteht für die Maßnahme ein Beitragserhebungsverbot gegenüber Anliegern, wobei die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Mit dieser gesetzlichen Neuregelung entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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Beratungsfolge
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Bau und Baubeginn der Baumaßnahme "Fahrbahnerneuerung Im Natt"Zur Vorlage · 1036/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und den Baubeginn der Maßnahme „Fahrbahnerneuerung Im Natt“. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht Gesamtkosten in Höhe von 340.000 Euro vor. Hintergrund des Vorhabens ist eine Zustandskontrolle der Nebenstraßen, bei der die Asphaltfahrbahn der Straße Im Natt als sanierungsbedürftig eingestuft wurde, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Um den Auftrag für die Durchführung der Maßnahme bereits im Jahr 2024 in voller Höhe vergeben zu können, wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 340.000 Euro beantragt. Die Mittel sollen aus der bestehenden Verpflichtungsermächtigung des Projekts „Erneuerung von Nebenstraßen“ gedeckt werden. Die kassenmäßige Auszahlung der Mittel ist für das Jahr 2025 vorgesehen und wurde in der Haushaltsplananmeldung 2025/2026 budgetneutral berücksichtigt.
Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit den aktuellen Regelungen entfallen für diese Maßnahme zudem die Verpflichtung zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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Beratungsfolge
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Bau und Baubeginn der Baumaßnahme "Fahrbahnerneuerung Asbachtal"Zur Vorlage · 1038/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Fahrbahnerneuerung Asbachtal“. Hintergrund des Vorhabens ist eine Zustandskontrolle der Nebenstraßen, die einen Erneuerungsbedarf der Asphaltfahrbahn ergeben hat. Da sich die Kosten aufgrund neuer Vertragswerke für den Zeitraum 2024/2025 erhöht haben, wird ein Baubeschluss über insgesamt 360.000 Euro vorgeschlagen.
Zur Sicherstellung der Auftragsvergabe noch im Jahr 2024 ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 360.000 Euro für das Jahr 2024 erforderlich. Die Deckung dieser Mittel soll über die Verpflichtungsermächtigung des Projekts „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen. Die für das Jahr 2025 notwendigen kassenwirksamen Mittel wurden in der Haushaltsplananmeldung bereits budgetneutral berücksichtigt.
Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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Beratungsfolge
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Errichtung einer Außengastronomie auf einer Parkplatzfläche vor dem Ladenlokal Rüttenscheider Str. 78, 45130 EssenZur Vorlage · 1123/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät am 22. August 2024 über den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Errichtung einer Außengastronomie in der Rüttenscheider Straße 78. Die geplante Maßnahme sieht die Nutzung einer Parkplatzfläche vor dem dortigen Ladenlokal mit einer Größe von etwa elf Quadratmetern vor.
Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Antrag. Die Nutzung orientiert sich an den im März 2023 vom Rat beschlossenen Kriterien für die Verwendung öffentlicher Parkflächen durch die Gastronomie. Diese regeln unter anderem, dass maximal zwei Stellplätze in Anspruch genommen werden dürfen und eine Bewirtschaftung nur im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober zulässig ist. Zudem müssen die Betriebe zur Mittagszeit geöffnet haben.
Nach Prüfung der Unterlagen bestehen seitens des Amtes für Straßen und Verkehr keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Sondernutzung, sofern bestimmte Auflagen erfüllt werden. Eine Auflage umfasst die Schaffung einer baulichen Abgrenzung zur Fahrbahn. Zudem muss die Fläche wieder vollständig für den Parkverkehr freigegeben werden, falls der gastronomische Betrieb an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen geschlossen bleibt. Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Erlaubnisnehmer.
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Beratungsfolge
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 14.1Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Heinrich-Strunk-Straße von Hirtsieferstraße bis LichterwegZur Vorlage · 0971/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Heinrich-Strunk-Straße im Abschnitt zwischen Hirtsieferstraße und Lichterweg. Das Vorhaben sieht den Austausch der bestehenden Straßenbeleuchtung sowie der Masten vor, wobei die Anlage auf LED-Technik umgestellt werden soll.
Die Maßnahme ist technisch notwendig, da die aktuelle Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht und die Masten als nicht mehr standsicher eingestuft werden. Die Umsetzung wird aus Gründen der Verkehrssicherheit als sachlich und zeitlich unabweisbar bewertet.
Die vorläufigen Kosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 23.000 Euro. Das Projekt ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune entgangenen Einnahmen aus den Beiträgen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch die Umstellung auf LED-Leuchten Strom eingespart wird, auch wenn für die Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom bezogen wird.
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Beratungsfolge
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.2Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Klaumerbruch von Scheppmannskamp bis ProsperstraßeZur Vorlage · 1000/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Bereich Klaumerbruch, welche den Abschnitt von Scheppmannskamp bis zur Prosperstraße umfasst. Das Vorhaben beinhaltet den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik.
Die Maßnahme ist technisch notwendig, da die derzeitige Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN (EN) 13201 entspricht. Die Durchführung dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die vorläufigen Kalkulationen belaufen sich auf Investitionskosten in Höhe von etwa 36.000 Euro.
Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, entfällt für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, das Beitragserhebungsverfahren durch die Kommune; die entsprechenden Einnahmeausfälle werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Zudem sind nach der Neuregelung des § 8a KAG eine förmliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie eine Anliegerversammlung nicht mehr zwingend erforderlich. In Bezug auf den Klimaschutz wird durch die energetische Optimierung ein positiver Effekt erwartet, da trotz der Nutzung von Ökostrom durch die LED-Umstellung insgesamt Strom eingespart wird.
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Beratungsfolge
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.3Durchführung der Baumaßnahme "Gantesweiler 24KAG146Zur Vorlage · 1009/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme „Gantesweiler“. Die Asphaltfahrbahn in diesem Bereich weist laut einer Zustandsbefahrung aus dem Jahr 2016 Risse, Ausbrüche sowie Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr vorgesehen ist.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 150.000 Euro. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen.
Hintergrund der Planung ist zudem eine rechtliche Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG), die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, besteht ein Beitragserhebungsverbot gegenüber den Anliegern. Die der Stadt Essen dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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Beratungsfolge
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.4Durchführung der Baumaßnahme "Uhlandstraße 24KAG147"Zur Vorlage · 1010/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme in der Uhlandstraße. Die Asphaltfahrbahn der Straße weist laut einer Zustandsbefahrung Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf und ist daher erneuerungsbedürftig. Grundlage für den Sanierungsbedarf ist eine im Jahr 2016 durchgeführte Befahrung aller Nebenstraßen durch den TÜV.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 200.000 Euro. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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Beratungsfolge
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.5Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Barbarastraße von Krayer Straße bis Barbarastraße 5 (Ende)Zur Vorlage · 1011/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät am 22. August 2024 über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Barbarastraße. Das Vorhaben betrifft den Abschnitt von der Krayer Straße bis zur Hausnummer 5 der Barbarastraße. Geplant ist der Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik.
Die Maßnahme wird als sachlich und zeitlich unabweisbar eingestuft, da die aktuelle Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden muss. Die vorläufigen Kosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 68.000 Euro.
Das Projekt ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 gilt für ab diesem Zeitpunkt beschlossene Maßnahmen ein Beitragserhebungsverbot, wobei die der Kommune entgangenen Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Durch die Anpassungen im § 8a KAG entfallen zudem die Verpflichtung zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung. Die Umstellung auf LED wird aufgrund des geringeren Stromverbrauchs als positiv für den Klimaschutz bewertet.
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Beratungsfolge
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.6Durchführung der Baumaßnahme "Stemmering 24KAG193"Zur Vorlage · 1046/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme „Stemmering“. Ziel des Vorhabens ist die Erneuerung der Asphaltfahrbahn im Bereich Stemmering, da diese aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen als erneuerungsbedürftig eingestuft wurde. Grundlage für die Feststellung des Zustands war eine im Jahr 2016 durch den TÜV durchgeführte Befahrung der Nebenstraßen in Essen.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 160.000 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle der Stadt Essen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen ausgeglichen. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die bisher verpflichtende Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung für solche Maßnahmen.
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- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.7Durchführung der Baumaßnahme "Finkenweg" 24KAG150Zur Vorlage · 1047/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät am 22. August 2024 über die Durchführung der Baumaßnahme „Finkenweg“. Das Vorhaben sieht die Erneuerung der Asphaltfahrbahn im Finkenweg vor, da diese aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen als erneuerungsbedürftig eingestuft wurde. Grundlage für die Beurteilung des Straßenzustands ist eine Befahrung durch den TÜV aus dem Jahr 2016.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 150.000 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Durch die Neuregelung des § 8a KAG sind zudem eine Anliegerversammlung sowie die vorherige Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept nicht mehr zwingend erforderlich.
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- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.8Durchführung der Baumaßnahme "Georgkirchstraße KAG Nr. 190/22"Zur Vorlage · 1048/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität entscheidet in seiner Sitzung am 22. August 2024 über die Durchführung der Baumaßnahme in der Georgkirchstraße. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn, da diese aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen als erneuerungsbedürftig eingestuft wurde. Die Maßnahme wird durch das Amt für Straßen und Verkehr als Straßenbaulastträger umgesetzt.
Die Baukosten belaufen sich auf 185.000 Euro und werden aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund der Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden der Stadt Essen entgangene Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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Beratungsfolge
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Aufnahme der Kupferdreher Straße ins Fahrrad-Nebenroutennetz - Anregung gemäß § 24 GO NRWZur Vorlage · 0900/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Kupferdreher Fahrradinitiative hat am 31. Januar 2024 beantragt, einen Abschnitt der Kupferdreher Straße in das Fahrrad-Nebenroutennetz der Stadt Essen aufzunehmen. Die Anfrage bezieht sich auf den Straßenabschnitt zwischen der Kreuzung mit der Poststraße und der Kreuzung mit der Nierenhofer Straße.
Derzeit konzentriert sich der Aufbau des Essener Radroutennetzes im Rahmen des neuen Mobilitätsplans auf die Festlegung von Vorrang- und Hauptrouten. Die Ausarbeitung des Ergänzungsnetzes, welches die Funktion der Schaffung von Stadtteilverbindungen übernimmt, ist für einen späteren Prozess vorgesehen. Nach aktueller Sachlage erfüllt der betreffende Teil der Kupferdreher Straße zum jetzigen Zeitpunkt keine Verbindungsfunktion innerhalb des Netzes, da das südliche Ende nicht an eine weitere Route anschließt. Zudem verläuft parallel zur vorgeschlagenen Strecke das Hauptroutennetz auf der Straße Deilbachtal, südlich des Deilbaches. Aus diesen Gründen wird die Aufnahme in das Ergänzungsnetz derzeit als nicht geeignet eingestuft.
Dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird vorgeschlagen, die Vorlage zur Kenntnisnahme zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (19. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 16.1Glasfasernetzausbau Hier: Umgang mit Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsflächen)Zur Vorlage · 1141/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zum Glasfasernetzausbau vorgelegt. Das Dokument mit der Nummer 1141/2024/CDU/GRÜNE fordert die Stadtverwaltung dazu auf, die durch Tiefbauarbeiten entstehenden Einschränkungen im Verkehrsraum zu verringern.
Im Zentrum des Antrags steht die Forderung, die Arbeiten der verschiedenen Unternehmen, die parallel den Ausbau vorantreiben, zeitlich und örtlich besser aufeinander abzustimmen. Dadurch sollen mehrfache oder aufeinanderfolgende Beeinträchtigungen von Straßen, Wegen und Plätzen vermieden werden. Zudem wird eine Beschleunigung der mängelfreien Wiederherstellung der betroffenen Verkehrsflächen sowie die zeitnahe Freigabe der Flächen nach Abschluss der Arbeiten verlangt.
Darüber hinaus wird um die Erarbeitung von Maßnahmen zur Optimierung bestehender Verfahren gebeten, was auch die Genehmigungsprozesse für Tiefbauarbeiten einschließt. Der Antrag sieht eine Beratung in den Ausschüssen für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie für Verkehr und Mobilität vor, bevor er im Rat der Stadt Essen entschieden wird.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — verwiesen
- 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.08.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Mitteilungen der Verwaltung
- 18.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 19.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 2. Quartal 2024Ergebnis: Kenntnis genommen
- 20.Verschiedenes