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Vorlage

Bau und Baubeginn der Baumaßnahme "Erneuerung Ahrfeldstraße von Ruhrallee bis Bergerhauser Straße"

1014/2024/6 22.08.2024 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Ahrfeldstraße im Abschnitt zwischen Ruhrallee und Bergerhauser Straße beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden mit 320.000 Euro veranschlagt. Grund für die Maßnahme ist eine Zustandskontrolle der Nebenstraßen, bei der ein Sanierungsbedarf der Asphaltfahrbahn festgestellt wurde, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.

Um die vollständige Vergabe des Auftrags bereits im Jahr 2024 zu ermöglichen, wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 Euro beantragt. Diese Mittel sollen aus der Verpflichtungsermächtigung des Projekts „Erneuerung von Nebenstraßen“ bereitgestellt werden. Für Vorarbeitskosten in Höhe von 20.000 Euro wurden im Jahr 2024 bereits Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.

Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 besteht für die Maßnahme ein Beitragserhebungsverbot gegenüber Anliegern, wobei die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Mit dieser gesetzlichen Neuregelung entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.

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