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Vorlage

Bau und Baubeginn der Baumaßnahme "Fahrbahnerneuerung Asbachtal"

1038/2024/6 22.08.2024 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Fahrbahnerneuerung Asbachtal“. Hintergrund des Vorhabens ist eine Zustandskontrolle der Nebenstraßen, die einen Erneuerungsbedarf der Asphaltfahrbahn ergeben hat. Da sich die Kosten aufgrund neuer Vertragswerke für den Zeitraum 2024/2025 erhöht haben, wird ein Baubeschluss über insgesamt 360.000 Euro vorgeschlagen.

Zur Sicherstellung der Auftragsvergabe noch im Jahr 2024 ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 360.000 Euro für das Jahr 2024 erforderlich. Die Deckung dieser Mittel soll über die Verpflichtungsermächtigung des Projekts „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen. Die für das Jahr 2025 notwendigen kassenwirksamen Mittel wurden in der Haushaltsplananmeldung bereits budgetneutral berücksichtigt.

Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.

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