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Vorlage

Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Barbarastraße von Krayer Straße bis Barbarastraße 5 (Ende)

1011/2024/6 22.08.2024 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät am 22. August 2024 über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Barbarastraße. Das Vorhaben betrifft den Abschnitt von der Krayer Straße bis zur Hausnummer 5 der Barbarastraße. Geplant ist der Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik.

Die Maßnahme wird als sachlich und zeitlich unabweisbar eingestuft, da die aktuelle Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden muss. Die vorläufigen Kosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 68.000 Euro.

Das Projekt ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 gilt für ab diesem Zeitpunkt beschlossene Maßnahmen ein Beitragserhebungsverbot, wobei die der Kommune entgangenen Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Durch die Anpassungen im § 8a KAG entfallen zudem die Verpflichtung zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung. Die Umstellung auf LED wird aufgrund des geringeren Stromverbrauchs als positiv für den Klimaschutz bewertet.

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Beratungsfolge