Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Klaumerbruch von Scheppmannskamp bis Prosperstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Bereich Klaumerbruch, welche den Abschnitt von Scheppmannskamp bis zur Prosperstraße umfasst. Das Vorhaben beinhaltet den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik.
Die Maßnahme ist technisch notwendig, da die derzeitige Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN (EN) 13201 entspricht. Die Durchführung dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die vorläufigen Kalkulationen belaufen sich auf Investitionskosten in Höhe von etwa 36.000 Euro.
Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, entfällt für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, das Beitragserhebungsverfahren durch die Kommune; die entsprechenden Einnahmeausfälle werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Zudem sind nach der Neuregelung des § 8a KAG eine förmliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie eine Anliegerversammlung nicht mehr zwingend erforderlich. In Bezug auf den Klimaschutz wird durch die energetische Optimierung ein positiver Effekt erwartet, da trotz der Nutzung von Ökostrom durch die LED-Umstellung insgesamt Strom eingespart wird.
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Beratungsfolge
- 22.08.2024einstimmig beschlossen