Bau und Baubeginn der Baumaßnahme "Fahrbahnerneuerung Im Natt"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und den Baubeginn der Maßnahme „Fahrbahnerneuerung Im Natt“. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht Gesamtkosten in Höhe von 340.000 Euro vor. Hintergrund des Vorhabens ist eine Zustandskontrolle der Nebenstraßen, bei der die Asphaltfahrbahn der Straße Im Natt als sanierungsbedürftig eingestuft wurde, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Um den Auftrag für die Durchführung der Maßnahme bereits im Jahr 2024 in voller Höhe vergeben zu können, wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 340.000 Euro beantragt. Die Mittel sollen aus der bestehenden Verpflichtungsermächtigung des Projekts „Erneuerung von Nebenstraßen“ gedeckt werden. Die kassenmäßige Auszahlung der Mittel ist für das Jahr 2025 vorgesehen und wurde in der Haushaltsplananmeldung 2025/2026 budgetneutral berücksichtigt.
Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit den aktuellen Regelungen entfallen für diese Maßnahme zudem die Verpflichtung zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.08.2024einstimmig beschlossen
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