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Vorlage

Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Heinrich-Strunk-Straße von Hirtsieferstraße bis Lichterweg

0971/2024/6 22.08.2024 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 22.08.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (33. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Heinrich-Strunk-Straße im Abschnitt zwischen Hirtsieferstraße und Lichterweg. Das Vorhaben sieht den Austausch der bestehenden Straßenbeleuchtung sowie der Masten vor, wobei die Anlage auf LED-Technik umgestellt werden soll.

Die Maßnahme ist technisch notwendig, da die aktuelle Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht und die Masten als nicht mehr standsicher eingestuft werden. Die Umsetzung wird aus Gründen der Verkehrssicherheit als sachlich und zeitlich unabweisbar bewertet.

Die vorläufigen Kosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 23.000 Euro. Das Projekt ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune entgangenen Einnahmen aus den Beiträgen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.

In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch die Umstellung auf LED-Leuchten Strom eingespart wird, auch wenn für die Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom bezogen wird.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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