Durchführung der Baumaßnahme "Uhlandstraße 24KAG147"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme in der Uhlandstraße. Die Asphaltfahrbahn der Straße weist laut einer Zustandsbefahrung Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf und ist daher erneuerungsbedürftig. Grundlage für den Sanierungsbedarf ist eine im Jahr 2016 durchgeführte Befahrung aller Nebenstraßen durch den TÜV.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 200.000 Euro. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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Beratungsfolge
- 22.08.2024einstimmig beschlossen