Durchführung der Baumaßnahme "Stemmering 24KAG193"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme „Stemmering“. Ziel des Vorhabens ist die Erneuerung der Asphaltfahrbahn im Bereich Stemmering, da diese aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen als erneuerungsbedürftig eingestuft wurde. Grundlage für die Feststellung des Zustands war eine im Jahr 2016 durch den TÜV durchgeführte Befahrung der Nebenstraßen in Essen.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 160.000 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle der Stadt Essen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen ausgeglichen. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die bisher verpflichtende Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung für solche Maßnahmen.
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Beratungsfolge
- 22.08.2024einstimmig beschlossen