Durchführung der Baumaßnahme "Finkenweg" 24KAG150
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät am 22. August 2024 über die Durchführung der Baumaßnahme „Finkenweg“. Das Vorhaben sieht die Erneuerung der Asphaltfahrbahn im Finkenweg vor, da diese aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen als erneuerungsbedürftig eingestuft wurde. Grundlage für die Beurteilung des Straßenzustands ist eine Befahrung durch den TÜV aus dem Jahr 2016.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 150.000 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Durch die Neuregelung des § 8a KAG sind zudem eine Anliegerversammlung sowie die vorherige Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept nicht mehr zwingend erforderlich.
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Beratungsfolge
- 22.08.2024einstimmig beschlossen